Das Bundeskabinett hat gestern, am 16.5., eine BaFöG-Erhöhung beschlossen. Sie gilt für Schüler ab der 10. Klasse und Studenten. Durch eine Änderung der Freibeträge der Eltern können jetzt theoretisch wieder mehr Studenten/Schüler bezugsberechtigt sein.
Die Erhöhung findet in mehreren Etappen statt, beginnend mit dem Wintersemester 2019/1.September 2019. Der Höchstbetrag steigt von 399 Euro auf 419 Euro im Herbst 2019 und auf 427 Euro im Herbst 2020.
Wesentlich deutlicher fällt aber der Wohnkostenzuschuss aus. Der wird ausgezahlt, wenn Schüler/Studenten nicht zu Hause wohnen. Hier steigt der Höchstzuschuss von derzeit 250 Euro auf 325 Euro und im Herbst 2020 auf 332 Euro.
Heißt: Die Vollförderung steigt von derzeit 735 Euro über 853 Euro ab September auf 865 Euro im Herbst 2020. Auf diesen Satz haben Studenten einen Anspruch, der entweder von den Eltern als Barunterhalt oder halt vom BaFöG-Amt geleistet wird oder im anteiligen Mix. AE-Eltern werden erst bei Nettoeinkommensüberschreitung bisher bei 13.740 Euro, ab 2017 14.700,-, ab 2018 15.144 und ab 2019 16.056 Euro2020 herangezogen (es gilt weiterhin das Einkommen zwei Jahre vor der Antragsstellung, also für das Jahr 2019 der Einkommenssteuerbescheid für 2017. Neu verheiratet wird das Einkommen des Next ab 6840,- Euro derzeit, 7320,- Euro in 2017, 7536,- Euro in 2018 sowie 7992,- Euro in 2018 herangezogen.) Die Änderungen sollen so gestaltet sein, dass die Eltern nicht mehr zahlen müssen, aber die Studenten eine Erhöhung erhalten (die sie hälftig zurückzahlen müssen nach dem Studiumsabschluss.)
Studenten haben ab Herbst 2020 ein Nettojahreseinkommen von gut 10300,-Euro für sich allein, wenn alle Förderungsmöglichkeiten aus dem BaFöG-System
greifen.