Keine Ahnung wie es funktioniert

  • Hallo zusammen,


    ich weiß gar nicht so recht wie ich anfangen soll. Mein Mann und ich sind seit 17 Jahren ein Paar und waren jetzt 11 Jahre verheiratet. Wir haben 2 Kinder (4/9) sowie eine gemeinsame Eigentumswohnung mit einem Anteil des Grundstücks. Leider haben wir uns völligst auseinandergelebt (kurz Variante) und von meiner Seite ist keine Liebe mehr da. Ich möchte nun für alle Beteiligten so schonend wie möglich aus der Sache raus. Da ich mir die Eigentumswohnung nicht leisten kann, noch dazu befindet sie sich über der Wohnung meiner Schwiegereltern. Suche ich nun für mich und meine 2 Kinder eine Wohnung. Leider könnte ich dann auch gleich versuchen auf den Mond zu fliegen. Hat hier einer Tipps wie eine Alleinerziehende an eine bezahlbare Wohnung kommt?


    Dann hat mir mein Mann gestern Abend folgende Vorschläge (seine Meinung wechselt täglich) gemacht. Er hilft beim Auszug, dafür soll ich nicht auf die Düsseldorfertabelle bestehen. Er möchte dies erstmal ohne Anwalt, sodass wir zusammen bleiben und uns nicht Scheiden lassen wegen der Lohnsteuerklasse. Ich weiß nicht so recht, hab Angst dass ich doch über den Tisch gezogen werde. Er würde die Kredite auf sich nehmen und ich wäre raus. Da ich nicht als Eigentümer in der Wohnung mit drin stehe, wäre dass für Ihn die einfachste Lösung.


    Mein Problem ich bin auf den Unterhalt für die Kinder angewiesen, da ich mit sonst keine Wohnung leisten könnte und auch alles andere hört sich für mich sehr fraglich an. Ich gehe zwar Vollzeit arbeiten, aber hier in der Gegend sind die Wohnungen sehr teuer. Ich hab Ihm versprochen im Umfeld zu bleiben, wegen der Kids.


    Vielen Dank schon mal für die Antworten

  • Das hört sich nach einem Vorschlag zu seinen Gunsten an. Recht auf Kindesunterhalt haben die Kinder, das hat mit Dir erst einmal wenig zu tun. Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Anhaltspunkt, wieviel Unterhalt den Kindern zusteht. Da soll er doch einmal einen Vorschlag machen, was er für die Kinder monatlich überweisen möchte / wird.


    Erst dann wäre ich überhaupt bereit, über weitere Dinge mit ihm zusammen nachzudenken. Das Wohl der Kinder geht jetzt vor - meine Meinung.


    Das Argument geht ja eigentlich so: Jeder von Euch braucht eine Wohnung, die groß genug ist für Elternteil und beide Kinder.


    Unabhängig davon solltest Du aber mal eine Gesamtrechnung aufstellen, um überschlagsweise zu ermitteln, wieviel finanziellen Spielraum Du überhaupt hast, nach Abzug aller Lebenshaltungskosten.

  • Im Jahr, in dem Ihr auseinander zieht, bleibt Euch die Lohnsteuerklasse erhalten. Ab dem 1. Januar (2020) ist es dann, egal ob noch verheiratet oder bereits geschieden die Lohnsteuer Klasse 1 bzw. 2 .

    Man kann natürlich tricksen, aber du würdest letztlich einen Steuerbetrug begehen, der sehr schnell auffliegen kann.


    An Geld steht Kindesunterhalt zu und dir/ihm Trennungsunterhalt - bis zur Scheidung. In unserem Leitfaden steht das genauer erklärt unter dem jeweiligen Stichwort.

    So lange keiner von euch irgendwelche Sozialgeld er - Wohngeld zB- bezieht, könnt ihr frei alles untereinander regeln. Sobald aber - auch in Zukunft - irgendwo die Allgemeinheit zahlt, muss alles nach Regeln laufen wie die DueTa u.ae.


    Zuerst aber einmal willkommen im Forum ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Infos.


    Wir beziehen beide keine Sozialleistungen und arbeiten beide auch Vollzeit (daher auch kein Ehegattenunterhalt) von daher, haben wir die Freiheit die den Kindesunterhalt festzulegen. Meine Frage ist halt macht es Sinn dies selbst zu tun oder sollte man dies durch einen Anwalt festlegen lassen. Vor allem könnte man dies auch im nachhinein noch mal ändern?

  • Man kann ja die DT trotzdem als grobe Orientierung nehmen. Warum sollte da ein Anwalt ran? Kostet nur viel Geld und einigen müsst Ihr Euch so oder so

  • Rechtlich steht euch Trennungsunterhalt zu. Bis zur Scheidung. Und zwar als Ausgleich für die unterschiedlichen Einkommen. Jeder darf 4/7 seines "bereinigten Nettoeinkommens" behalten, 3/7 gehen an den Ex.

    Ist das Einkommen gleich, braucht man das Gedoens nicht zu machen. Aber gerade wenn Kinder im Spiel sind, hat oft einer einen Einkommensknick in der Vita ...


    Der Kinderunterhalt - das ist der Königsweg des Gesetzgebers - wird von der Beistandschaft des Jugendamtes kostenlos berechnet und auch rechtskräftig tituliert.

    Private Absprachen kann man jederzeit aendern. Einvernehmlich, wenn ihr euch einig seid. Streitig halt letztendlich vor dem Kadi. Da muss man aber wissen, dass das Kosten in Höhe von ungefähr einem Jahresunterhalt verursacht (Anwaltskosten, Gerichtskosten). Sich da wegen 100 Euro zu streiten, macht finanziell keinen Sinn.

    Man hat das Recht, das Einkommen des Ex alle zwei Jahre dahingehend über prüfen zu lassen, ob eine Unterhalts Änderung angesagt ist. Oder bei (Verdacht auf) Einkommensaenderung jenseits von 10%. Eine Beistandschaft würde das automatisch alles fuer dich/euch machen.

    Hilfreich könnte sein, wenn ihr es schafft, gemeinsam dort hinzugeben und dort einvernehmlich den Unter halt zu klären.

    Liebe Grüße



    Bap



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