Nach meiner Erfahrung muss es schon akute Anzeichen für massive Kindeswohlgefährdung geben
Sorry, aber Ohrfeigen wegen Kleinkram wegen geklauten Gummibärchen? Wenn das keine massive Kindeswohlgefährdung ist, was denn dann? Das kannst du gerne nachlesen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Auch das Losschicken mit einer vollgepinkelten Schlafanzughose zu einem Kindergeburtstag fällt in meinen Augen da schon drunter, weil es für das Kind durchaus entwürdigend ist, dort nach Urin stinkend und in Schlafklamotten aufzutauchen. Vom Hygiene- und Ekelfaktor für alle anderen Beteiligten mal ganz abgesehen.
Ich bin kein Freund davon, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Wenn mal die Kleider schmutzig sind, weil beim Spielen oder Essen angesaut oder blaue Flecken vom Spielen zu sehen sind, ist das völlig normal. Aber das, was Vollbio beschreibt, ist einfach eine völlig andere Hausnummer, und das hat auch nichts damit zu tun, die KM hinhängen, ändern oder sonstwas zu wollen. Da geht es darum, das Kind zu schützen, und das schnell.