Eure Erfahrung mit dem Umgang

  • Hallo an alle.


    Nun ist es passiert. Ich muss diesen Thread hochholen.


    Der KV hat den letzten Umgang nicht wahrgenommen. Ich hab kurz vor Schluss einen Anruf von der Kita bekommen, dass Minifaber nicht abgeholt wurde. Das war vor zwei Wochen.


    In der Zeit hat die Verfahrensbeiständin versucht, KV zu erreichen. Aber nix...

    Auch ich hab nichts bekommen.


    Nun meinte sie zu mir, dass ich beantragen soll, den Umgangsbeschluss aufzuheben. Ich frage mich, ob das so einfach und sinnvoll ist. Ihre Begründung ist, dass der Vater im letzten halben Jahr nichts von sich aus gemacht hat. Man musste ihm wegen den Terminen hinterherrennen und dass er den letzten völlig hat fallen lassen, ohne Info vorab oder danach, ist für das Kind nicht tragbar.


    Ich bin mir selber unschlüssig, wie ich weiter verfahre. Ich würde es schlicht einschlafen lassen, keine Vollmacht mehr an die Kita geben und mitteilen, dass Kleinfaber vorerst nicht mehr abgeholt wird vom KV, da auch die Umgangsbegleiterin sich nicht mehr zur Verfügung stellen will. Ich könnte auch einen Ordnungsgeldantrag stellen. Aber ich denke das wäre eskalativ und die Richterin lacht sich ins Fäustchen, dass ich sowas einfordere.


    Wie seht ihr das?


    LG und ein duftes Wochenende an euch :winken:

  • Es geht ja aktuell um EINEN Umgang.


    Ich würde da erstmal abwarten, ob uns was passiert.


    Könnte ja auch sein, dass der KV einen Unfall hatte oder aus anderen Gründen plötzlich ins Krankenhaus musste und sich gar nicht melden kann.


    Nach einem ausgefallenen Umgang diese Lawine bei Gericht loszutreten dürfte nicht von Erfolg gekrönt sein

  • Wenn der Verfahrensbeistand eine derartige Sichtweise hat, kann er seine bezahlte Aufgabe wahrnehmen und eine entsprechende Information ans Gericht geben.

    Gleiches gilt für die Umgangsbegleiterin. Sie soll ihre Kündigung dem Gericht oder dem JA - wer auch immer der rechtliche Auftraggeber ist - mitteilen.


    Wenn das gemacht ist, dann - erst dann - solltest du einen Antrag bei Gericht stellen (wenn du das wirklich willst) und mit den Statements von Beistand und Begleitung begründen.

    Es ist halt die frage, was du erreichen willst. Da es einen Beschluss gibt, kann der natürlich auch durchgesetzt werden. Aber erzwungener Umgang? Wer will sein Kind dem aussetzen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da bin dann mal wieder.


    Ich habe bisher nichts weiter getan und werde auch nicht aktiv werden.


    Den letzten Umgang hat er ebenfalls nicht wahrgenommen. Stattdessen hat er sich bequemt, einen Brief zu schreiben, in dem er erklärt, keine Bestätigung bekommen zu haben, dass die (im gerichtlichen Beschluss festgelegten) Umgangstermine stattfinden und fordert mich nun auf, ihm für jeden Umgangstermin im Vorfeld eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen, dass die Termine stattfinden. Es ist bisher von meiner Seite aus kein Termin ausgefallen.


    Ich werde nicht auf diesen Brief reagieren. Wie absurd ist denn das? Die Termine stehen fest. Und wenn Minifaber akut krank ist, hilft auch ein Brief nicht mehr. Dass der Mann ohne vernünftige Begründung selbst per Telefon einen Monat nicht erreichbar war und in der Vergangenheit magischerweise keine Briefe empfangen konnte, oder seine gesendeten bei der Bananenpost verloren gegangen sind, spielen sicherlich bei dieser Entscheidung noch mit rein. Ich bin echt froh, dass die Verfahrensbeiständin noch mitmischt und sich mehr mit dem Schwachsinn auseinandersetzt als ich.


    Sollte der nächste Umgang stattfinden, wird Minifaber ihn 3 Monate nicht gesehen haben. Mit 2 Jahren ist das eine verdammt lange Zeit, dass heißt der Umgang wird wieder begleitet stattfinden müssen.


    Da macht sich gerade so eine Frustration breit in mir, weil er sein Spiel immer weiter treibt. Ich möchte aussteigen und meine Ruhe haben. Er soll seinen Umgang machen und mich in Ruhe lassen, aber das wäre ja zu einfach.X(


    LG an alle

  • Sollte der nächste Umgang stattfinden, wird Minifaber ihn 3 Monate nicht gesehen haben. Mit 2 Jahren ist das eine verdammt lange Zeit, dass heißt der Umgang wird wieder begleitet stattfinden müssen.

    Hä? Wie kommst Du darauf, dass es einen begleitenden Umgang dann braucht?


    Es gibt ja auch Handys. Vielleicht kann man ja vorher kurz antippeln, ob der geplante Umgang morgen um XY Uhr auch stattfindet. Macht man ja mit anderen Dingen auch manchmal so und rückvergewissert sich. Das Briefe-Geschreibe ist natürlich Bullshit.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Schicke ihm eine Mail ( oder was auch immer ), daß alle Umgänge, wie im Gerichtsbeschluß angeordnet, auch stattfinden. Fertig aus.


    Sehr geehrter Vollhonk ( Name bitte austauschen ),


    wie gewünscht bestätige ich Dir hiermit nochmal, daß alle Umgänge wie vom Gericht beschlossen, auch stattfinden.


    Minifaber freut sich schon sehr.


    MfG


    Faber

  • Vollhonk find ich auch schön :thumbup::P

  • hehehe, ich würde einen Stapel Briefe mit exakt dem gleichen Text fertig machen, in dem du bestätigst, dass alle Termine stattfinden und dann die Dinger eine gute Woche jeden Tag per Unterschrift/Einschreiben an Herrn Vollhonk schicken. Mal schauen wie toll er das findet...

  • hehehe, ich würde einen Stapel Briefe mit exakt dem gleichen Text fertig machen, in dem du bestätigst, dass alle Termine stattfinden und dann die Dinger eine gute Woche jeden Tag per Unterschrift/Einschreiben an Herrn Vollhonk schicken. Mal schauen wie toll er das findet...

    Tatsächlich wäre das ja genau das, was er will. Das sind aber zusätzliche Kosten, die ich mir nicht aufhalsen werde. Er wollte den Beschluss, da hat er schriftlich, wann die Termine stattfinden. Der Horst gibt 1000 Euro für das Schriftstück aus und habe VKH bekommen. Die einzigen Kosten, die ich bereit bin zu tragen, sind die emotionalen. Minifaber aufzufangen, weil Papa nicht zum Abholen gekommen ist, ist Aufwand genug für mich.


    Die Rahmenbedingungen für den Umgang sind geschaffen. Ich sehe es nicht ein, ständig weitere Hürden zu kreieren, die immer neue Konflikte in den Raum stellen. Seine einzige Aufgabe ist es, zum Umgang zu erscheinen. 3 Stunden, einmal im Monat... Aber wie gesagt, warum einfach, wenn man auch immer weiter stänkern kann X/

  • Bisheriges Ergebnis: Vater findet es nicht zumutbar, dass er nicht an den Umgang erinnert wird. Außerdem ist ihm aufgefallen, dass es für ihn anstrengend ist, einmal im Monat hier her zu kommen. Er lehnt jetzt den Umgang ab.


    Aber er will Minifaber im zum Geburtstag und an Weihnachten ein Paket zukommen lassen...


    Schön ist, dass ich Minifaber jetzt ehrlich sagen kann, dass Papa zu weit weg wohnt, um zu kommen. Das macht es leichter, als immer nur "Ich weiß nicht, wann er kommt." zu hören.


    Beschissen ist, und das kennen wahrscheinlich einige... Er kann dieses Spiel jederzeit spielen. Kind einfordern, Kind freut sich, Kind fallen lassen, Kind ist traurig. Wobei meine Hoffnung ist, dass ich im Stande sein werde, mein Kind soweit im Leben zu stärken, dass es solche Rückschläge verkraften kann und dieses Verhalten nicht auf seine eigene Person bezieht.

  • Ein Vater der es unzumutbar findet das ihn niemand an den Umgang erinnert.


    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.


    Aber es ist alles geklärt. Du tauchst ab und zuckst nicht mehr. Wenn er was will, er kennt den Weg.


    Du hast dein Bestes getan. Heb alles auf, irgendwann kann Mini alles nachlesen und sich selber ein Bild machen und der Vater kann dich nicht als Sündenbock diffamieren.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Bisheriges Ergebnis: Vater findet es nicht zumutbar, dass er nicht an den Umgang erinnert wird. Außerdem ist ihm aufgefallen, dass es für ihn anstrengend ist, einmal im Monat hier her zu kommen. Er lehnt jetzt den Umgang ab.

    Ich finde das tragisch für das Kind, aber leider nicht zu ändern. Da bin ich schon dankbar, dass die Mutter meiner Kinder sich regelmäßig auf den Weg macht, um sie abzuholen und sie auch wieder zurückzubringen. Ich finde es schlimm, wenn ein Elternteil nicht die Kinder im Blick hat, sondern (nur noch) sich und seine Befindlichkeiten.


    Geschenke können die persönliche Beziehung zum Kind nicht ersetzen. Aber andererseits: ich sehe mich als betreuenden Elternteil nur in der Pflicht, den Umgang zu ermöglichen - es gehört aber auch immer der Umgangselternteil dazu, welcher diese Umgänge auch wahrnimmt und aktiv gestaltet. Der eigene Einfluss ist da minimal.


    Ob der andere Elternteil die eigene Verantwortung sieht und trägt oder die Schuld woanders sucht, ist ebenfalls außerhalb Deines Einflussbereiches. Ich muss mir ja den Schuh nicht anziehen, wenn ich als Sündenbock diffamiert werde.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Der Gesetzgeber sieht eine Bringschuld des Betreuungselternteils, Umgang mit dem Umgangselternteil zu fördern.

    Da hier bereits Prozesse wegen des Umgangs geführt wurden, ist es ratsam für MadameFaber, zumindest ab und zu zu signalisieren, dass von ihrer Seite der Umgang nicht abgebrochen ist. Das stärkt die Position, wenn hier der Vater in einigen Monaten oder Jahren den Flitz bekommt, jetzt will er Umgang einklagen ... Da steht dann oft Aussage Vater: "Mutter hat aktiv Umgang verweigert" gegen die Aussage der Mutter: "Vater hat alle Umgangsabsprachen immer und immer wieder gebrochen."


    Da sind in gewissen Zeitabständen E-Mails wie "Kind hat in drei Wochen Geburtstag" oder : "Am 24. Dezember ist Weihnachten" sowie: "Am Wochenende wäre Umgang gewesen" und "Am WE kann kein Umgang stattfinden, da wir im Jahresurlaub sind" schlicht eine banale Absicherung. Und sei es nur, dass man die Verfahrenskosten auf den Umgangselternteil schiebt, weil der "unnütz" klagt. Sonst hat man nämlich erst einmal grundsätzlich 50% der Verfahrenskosten an der Backe.


    Die Erfahrung zeigt leider, dass man sich in gut 50% derartiger Umgangsauseinandersetzungen auf weitere "Kämpfe" vorbereiten sollte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Gesetzgeber sieht eine Bringschuld des Betreuungselternteils, Umgang mit dem Umgangselternteil zu fördern.

    Das ist so eine wunderbar elastische Formulierung - je nachdem, wen man fragt, wird vermutlich etwas anderes darunter verstanden werden. Meiner Meinung nach fördere ich den Umgang, wenn ich im Rahmen der vereinbarten Regelung die Zeiten frei halte, damit die Kinder zum umgangsberechtigten Elternteil können und meine Kinder eben nicht verplane. Oder aber, dass ich eine belegbare Aussage habe (z. B. "Ich kann am xx.yy. den Umgang leider nicht wahrnehmen") und dann die Freiheit habe, für meine Kinder und mich anders zu planen. Wenn man als betreuender Elternteil seinen Jahresurlaub auf die Zeiten legt, die an sich für Umgänge vorgesehen sind, sollte man sich nachweislich bemüht haben, eine konstruktive Alternative vorzuschlagen bzw. zu ermöglichen. Es reicht m. E. nicht, den anderen Elternteil vor vollendete Tatsachen zu stellen oder zu erwarten, dass der seinen Umgang mit den Kindern umplant.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • MadameFaber ist ja in einer ganz bestimmten Situation. Der Umgangselternteil wird derzeit nicht aktiv bezüglich Umgang, beschwert sich aber grollend im Hintergrund, dass der Umgang nicht stattfindet.

    Genau auf diese konkrete Situation ist mein Rat gerichtet. Er ist nicht dazu gedacht, 1:1 in gänzlich anderer konstellation umgesetzt zu werden.


    Was der Gesetzgeber vorschreibt, ist natürlich von jedem anders zu interpretieren. Das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, wie der Gesetzgeber das interpretiert und wie die FamGerichte das zu interpretieren haben. Und da ist die Sache eindeutig: Als Betreungselternteil muss ich im Zweifelsfall aktiv einen Umgang habe fördern wollen.

    (Läuft Umgang wie bei Dir, Musica, verbietet es sich natürlich, in vereinbarte Umgangszeiten andere Aktivitäten zu legen, keine Frage). Findet jedoch kein Umgang statt, ist es nicht die Lösung des Problems, mit den Kids am Umgangstag in der Bude zu hocken und auf den nie vorbeischauenden anderen Elternteil zu warten. Da kann man sich einerseits frei bewegen, andererseits ist eine aktive Förderung des Umgangs in solchen Fällen, dass man den Umgangselternteil ab und zu anspitzt. Was da passend ist, mag jeder selbst entscheiden. Wichtig ist nur für etwaige spätere Auseinandersetzungen, dass man "den guten Willen" erkennbar auch für den Umgangselternteil (bzw. den objektiv beobachtenden Außenstehenden wie den hier eingeschalteten Verfahrenspfleger) zeigt.

    Denn es ist ziemlich blöd, in späteren Auseinandersetzungen vom jugendamt und dem Gericht ins Hausbuch geschrieben zu bekommen, man habe einen doch großen Anteil von 50%, dass es zwischen den Eltern gecrasht ist und der Kontakt zwischen Kids und Umgangselternteil zusammen gebrochen ist. Das tut der Seele nicht gut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Findet jedoch kein Umgang statt, ist es nicht die Lösung des Problems, mit den Kids am Umgangstag in der Bude zu hocken und auf den nie vorbeischauenden anderen Elternteil zu warten.

    Klar, die Botschaft entsteht beim Leser oder Empfänger. Mir ist hier wichtig, zu betonen, dass ich solches weder geschrieben noch gemeint habe. Worauf ich mich bezogen habe, ist der Fall, wenn es eine entweder gerichtlich vereinbarte oder anderweitig schriftlich fixierte Regelung gibt (unabhängig, ob sie umgesetzt wird oder nicht). Meiner Meinung nach habe ich mich als Betreuungselternteil an eine solche Regelung zu halten. Ob der Umgangselternteil das im Zweifelsfall genauso sieht, weiß man nicht und kann man auch nicht beeinflussen. Aber man kann nachfragen und den Umgangselternteil zu einer Aussage bewegen, ob der verbindliche nächste Umgang stattfinden wird oder nicht. Aus dem Umstand, dass ein Umgang für eine gewisse Zeit nicht stattgefunden hat, kann man eben nicht folgern, dass der nächste Umgang nicht stattfinden wird.


    Volleybap: ich bitte herzlich darum, mir in Zukunft nicht das Wort im Mund herumzudrehen. Das empfinde ich als unfair. Danke!

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • off topic: Lieber Musica, irgendwie ist das der Thread von MadameFaber und zu ihrer Situation habe ich Stellung bezogen. Auf Dein Posting bin ich genau an zwei Stellen eingegangen. Einmal:

    (Läuft Umgang wie bei Dir, Musica, verbietet es sich natürlich, in vereinbarte Umgangszeiten andere Aktivitäten zu legen, keine Frage).


    Und vorher, wo ich ausdrücklich erkläre, dass ich eben nicht auf Deine Situation oder allgemeingültig antworte, sondern ganz speziell auf die ja angefragte und beschriebene Situation von MadameFaber.

    Was daran ein Dir das Wort im Munde umdrehen sein soll, entzieht sich meiner Auffassungsgabe. Es sei denn, du interpretierst jeden Thread, in dem Du postest, als den Deinen und jedes Posting nach einem Posting von Dir als Antwort auf Dein Posting und nicht auf den der Threadstarterin.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.