Eure Erfahrung mit dem Umgang

  • Hallo Liebe Gemeinde!


    Ich hätte vor einiger Zeit schon mal gefragt, was uns wohl noch erwarten könnte, angesichts des Verhalten des Vaters.


    Nun ist es so, dass er einen Antrag auf Umgang im Januar gestellt hat. Bisher gab es keine Verhandlung. Wir haben eine sehr engagierte Verfahrenspflegschaft bekommen, die zunächst eine Beziehung zum Kind aufgebaut hat. Dann ging es weiter mit Umgangstermin ausmachen, dass Vater und Kind sich ohne meine Anwesenheit aber mit der Verfahrenspflegschaft kennenlernen. Das ist auch passiert. Seitdem herrscht Stillstand. Der Vater reagiert nicht auf die Dame vom Gericht. Bereits vor dem ersten Umgang war das der Fall. Er hat sich schlicht nicht bei ihr gemeldet, um einen Termin auszumachen. Sie musste ihm wortwörtlich hinterherrennen, damit er einem Termin zustimmt.


    Nun wurde ein Verhandlungstermin anberaunt und ich stehe da wie am ersten Tag und weiß nicht, was passiert. Für den nächsten Umgangstermin, bzw. überhaupt regelmäßige Termine einzuplanen, meldet er sich nicht. Weder bei mir noch bei der Verfahrenspflegerin. Er hat extra dieses Verfahren angeleiert und trägt nichts dazu bei, dass auch Umgang stattfindet.


    Ich bin gerade völlig ratlos, was ich bei dieser Verhandlung tun oder sagen soll. Da kommt nichts von ihm, er möchte nicht kooperieren. Darf ich mir das erlauben, zu verlangen, dass ich die Umgangstermine im Voraus festgelegt haben möchte? Wir sprechen hier von 600 km die er selbst geschaffen hat und diese Distanz lässt idR nur monatliche Umgänge zu.


    Auch wenn jeder Fall einzigartig ist, hoffe ich, dass hier vielleicht schon jemand an so ein Exemplar geraten ist und jemand von euch meine Gedanken etwas ordnen kann.


    LG MadameF

  • Er hat ja eine Klageschrift eingereicht und dort eine Forderung gestellt. In der Verhandlung geht es also erst einmal um diese Forderung. Kontakt mit einem Verfahrenspfleger oder "einer Dame vom Gericht" - wer ist das in welcher Funktion? - braucht er nicht wahrzunehmen ( das ist zwar nicht geschickt, darf ihm aber offiziell nicht zur Last gelegt werden).

    Du solltest eine Antwort / Stellungnahme auf seine Klage haben. Da gibt es drei Möglichkeiten: Vollstaendige Zustimmung oder grosse oder kleine Alternativvorschlaege oder vollständige Ablehnung. Die beiden Letzteren solltest du begründen koennen .


    Es ist ueblich, dass Umgangstermine festgelegt werden, zB jedes zweite Wie Freitag nachmittag Nachmittag bis Soabend wäre ein Klassiker. Hat er denn in der Klage genaue Forderungen gestellt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist absolut NICHT üblich bei einem 2 Jährigen Kind, das den Papa noch nicht wirklich kennengelernt hat, gleich ganze Wochenenden Umgang zu haben.


    Der Papa möchte das Kind erstmal kennenlernen und eine Beziehung aufbauen, alles andere ist unrealistisch.


    Da es wohl mehrere Übergriffe gegen Dich gab, wäre es sinnvoll, zunächst begleiteten Umgang zu beantragen, der KV kann gerne einmal pro Woche kommen.


    Da das aber bei der Entfernung unrealistisch ist, könntest Du alle 2 Wochen an 2 aufeinanderfolgenden Tagen anbieten.


    Nach einer Kennenlernphase könnte man von begleiteten Umgang auf einen Umgangspfleger wechseln.


    So wie es aussieht, will er keinen Umgang, sondern sich mit Dir streiten.


    Scheinbar ist er nicht die hellste Kerze auf der Torte und gibt sich nicht mal die Mühe Interesse am Kind vorzuheucheln.


    Ich gehe davon aus, daß begkeiteter Umgang vereinbart wird und dann ist er am Zug.


    Keinesfalls würde ich an Deiner Stelle einem Vergleich zustimmen, in dem DU mit ihm Kontakt haben musst um Umgang zu vereinbaren oder durchzuführen!!!

  • danke für die Antworten :winken:


    Die Dame vom Gericht ist der Verfahrensbeistand. Ich kam gestern nur auf den Begriff Verfahrenspflegschaft. Die Beiständin des Kindes meinte ich. Sie hatte sich bereit erklärt, die Umgänge zu begleiten und nach Möglichkeiten zu suchen, das ganze im schriftlichen Verfahren zu klären. Ich bin nach der Verfahrenseröffnung dem Antrag entgegengetreten, aber nicht den Umgang an sich ablehnend, sondern ich habe für das Kind zumutbare Bedingungen gefordert. Das war im Januar.


    Ich verstehe schlicht nicht, was hier passiert. Ich stelle mich dem Umgang nicht entgegen, allerdings möchte ich auch nicht, dass der Mann an meiner Tür klingelt, die nach wie vor die Schäden zeigt, die er da hinterlassen hat. Mir ist es recht, wenn eine für das Kind vertraute Person beim Umgang an meine Stelle tritt.


    Ich versteh es nur nicht. Die Verfahrensbeiständin hat mit der Richterin abgesprochen, dass sie mindestens drei Umgänge begleitet, bevor eine Umgangsregelung überhaupt in Angriff genommen wird, und jetzt kommt trotzdem der Verhandlungstermin, der Herr gibt keinerlei Regung wegen neuen Terminen von sich und ich habe keine Ahnung wie da eine Umgangsregelung entstehen soll. Mir ist durchaus bewusst, dass er sich primär streiten will. Aber wie lange soll ich das denn mitmachen? Es zerrt an den Nerven. Ich möchte mich auf feste Termine einstellen können und irgendwie zweifle ich doch sehr, dass die Verhandlung das ermöglicht, wenn er jetzt schon nicht mitarbeitet.


    Liebe Grüße

  • Die Verfahrensbeiständin ist mutmaßlich nicht bei der justiz/bei Gericht angestellt, sondern eine vom Gericht berufene Verfahrensbeiständin. Oft sind das Rechtsanwälte oder sozialpädagogisch tätige Personen mit einem gewissen Bedürfnis zur Hilfe. Denn die Pauschalgebühr, die den Beistandschaften gezaghlt wird, ist nicht allzu hoch.


    Eine Beistandschaft darf eigentlich keine Absprachen mit dem Gericht treffen, sondern ist im Volksmund "Anwalt des kindes" und soll dessen Rechte wahrnehmen, wenn die Eltern zu zerstritten sind (in jedem Familienverfahren sind sie das per se, sonst könnten sie das ja über der Kaffeetasse klären), um eine Vereinbarung zu treffen.

    Beistandschaft und Jugendamt werden im Verfgahren beigeladen und gehört. Es entscheidet das Gericht. Manche Richter und beistandschaften sind eine Art Tandem, arbeiten eng zusammen. Manche eher nicht. Manche Richter brauchen die Beistandschaft, manche Richter sind angenervt von dieser gesetzlichen Vorschrift. Du kannst vielleicht erspüren, wie das in deinem Fall ist.


    Wichtig ist erst einmal. Verhandelt wird, was der vater in der Klageschrift beklagt. Nicht mehr, nicht weniger. Alles andere müsste als Antrag in der Verhandlung zusätzlich gestellt werden. Offiziell jedenfalls. Oft ist es so, dass das Gericht lösungsorientiert eine Absprache treffen will, mit der Vater wie Mutter und in zweiter Linie Kind zurecht kämen. Dabei wird kein "Recht" gesprochen (es gibt kein "Urteil" in Familienverfahren), sondern ein "Beschluss" gefasst. Ist wie ein Urteil, heißt aus psychologischen Gründen anders ...


    Heißt aber auch: Es obsiegt nicht unbedingt derjenige, der im Recht ist. Sondern oft derjenige, der am wenigsten von seiner Position preis gibt. Der Kompromissbereite, der bereits vor der Verhandlung Kompromissvorschläge macht, wird in der Verhandlung um kompromissbereitschaft gebeten und soll einen zweiten Schritt auf den Anderen zugehen, als hätte er den ersten Schritt noch nicht getan. Und da Richter immer qua Amtes beeindruckend sind und überzeugend, fühlen sich viele AEs regelmäßig überrumpelt und über den Tisch gezogen bei so Verhandlungen. Weil sie um des kindes willen nachgeben. (Väter, die so gestrickt sind, klagen meist gar nicht erst ...).

    Für Richter, JA, Anwalt, Beistandschaft ist das Alltag. Für uns eine absolute Ausnahmesituation. Worüber man sich als Elter maßlos aufregt, ist für die anderen oft stinknormaler Streit. FamRichter haben nicht selten mehr als 200 Verhandlungen im Jahr ... Die suchen nach schnellen Lösungen.

    Die wahren Streithansel sehen sie sowieso über kurz oder lang wieder. Die anderen arrangieren sich auf die ein oder andere Weise - im Guten oder im Schlechten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde mir an deiner Stelle Gedanken darüber machen, was DU möchtest, also terminlich.


    Meinetwegen Umgang Dienstags von 14 bis 16 Uhr für 10 Termine mit Begleitung, danach unbegleitet, aber übergeben durch Umgangs Pfleger.


    Wichtig ist es, klarzustellen, dass du NICHT auf den KV treffen wirst. Unter KEINEN Umständen. NICHTMAL zur Übergabe.

    . Das hat er leider durch sein Verhalten unmöglich gemacht.

  • Heißt aber auch: Es obsiegt nicht unbedingt derjenige, der im Recht ist. Sondern oft derjenige, der am wenigsten von seiner Position preis gibt. Der Kompromissbereite, der bereits vor der Verhandlung Kompromissvorschläge macht, wird in der Verhandlung um kompromissbereitschaft gebeten und soll einen zweiten Schritt auf den Anderen zugehen, als hätte er den ersten Schritt noch nicht getan. ...


    ... fühlen sich viele AEs regelmäßig überrumpelt und über den Tisch gezogen bei so Verhandlungen. Weil sie um des kindes willen nachgeben.

    (Ist hier OT. Hat mit dem Post hier nichts zu tun, sondern ich Frage in meiner eigenen Sache nach:

    Ich bin jetzt das 3. Mal vor Gericht gezogen. Das 1. Mal um das gemeinsame Sorgerecht, das 2. Mal um den Umgang durchzusetzen. Jetzt ging es darum, dass unser Sohn in der Sprengelschule eingeschult wird, in der er seine soziales Umfeld hat. Bevor ich so weit war, ein 3. Mal das Gericht anzurufen, hatte ich schon wie oft geschluckt, mich vom JA ein ums andere mal auf noch ein Gespräch und noch einen Termin eingelassen. Entweder die Gegenseite erschien gar nicht oder kam mit Verspätung. Und am Ende, was mich dann dazu brachte das Gericht anzurufen, wollte sie 3000 Euro für ihre Zustimmung.

    All das, was zuvor an Kompromissen und Zugeständnissen war, zählt vor Gericht nicht?

    Die Richterin setzt sich als Unbeteiligte, Unparteiische hin und bildet sich hier, in der Sitzung ihr Urteil. Und zugespitzt ausgedrückt, glaubt erstmal gar nichts. Hält "von Amts wegen" alles was im Antrag steht und im Schriftwechsel vorgebracht wird für Stimmungsmache?

    Um im eigenen Verfahren also erfolgreich zu sein ist es zielführend, ohne Wenn und aber, auf seiner Position zu beharren und es der Richterin oder der Gegenseite zu überlassen, eine gangbare Lösung zu finden? )

  • Ich danke euch für euren Input. Ich werde für die Verhandlung das, was die letzten Monate passiert - oder auch nicht passiert - ist, erstmal beiseite schieben und mich auf die Antragsschrift und meine Stellungnahme konzentrieren.


    Ich hatte bisher das Gefühl, das Richterin und Beiständin eng miteinander zusammenarbeiten und das mit der Hauptgrund ist, dass die Verhandlung erst so spät stattfindet.


    Meint ihr, es wäre zu viel, wenn ich fordere, dass die Termine halbjährlich im Voraus festgesetzt werden? Er will ja eh nur einmal im Monat, wenn überhaupt.


    Danke, dass ihr hier im Forum so schön helft :thanks:

  • Was hat er denn für einen Grund monatlich zu fordern?


    Und nein, es ist nicht zu viel, genaugenommen ist es üblich, gleich für mindestens ein Jahr "Termine" auszumachen.


    Sonst trifft man sich für jeden Termin neu vor Gericht.


    Du brauchst ja auch eine Planbarkeit.


    Hätte er flexible Termine gewollt, hätte er nicht klagen dürfen, sondern sich nett mit Dir einigen müssen. Genauso andersrum.


    Der Drops ist jetzt gelutscht.


    Optimalerweise wird ein IMMER währender Plan vereinbart.. Umgang jeden ersten Sonntag im Monat von bis. Unterbrochen durch Urlaub.

  • Terminliche Festlegungen sind eine ziemliche Selbstverständlichkeit.


    Du kannst das sicherlich einfordern. Richter lieben Standards. Also: eher dritter Samstag im Monat als eine regelmäßige Datumsabsprache, die nicht klappt, weil einer bockig ist. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist gut!


    Und wie läuft das im Endeffekt? Stell ich einen Antrag oder bringe ich das mündlich ein? Ich weiß, dass es auch eine Umgangspflegschaft geben kann, was meiner persönlichen Vorstellung entspricht, aber das ist sicher kostenintensiv. Ich gehe momentan davon aus, dass eine normale Eternebene nicht hergestellt werden, er lehnt ja auch die Elternberatung in der Beratungsstelle ab. Mir fällt es echt schwer, sein Umgangsansinnen mit alledem, was bisher von seiner Seite kam, ernst zu nehmen. Immer wieder einen Schritt auf den anderen zu zugehen, wenn dieser das abwehrt, zerrt an der Substanz.

  • Nun. also Prinzipiell sagst sein Anwalt, was er will, Dein Anwalt sagt, was Du willst und der Richter fragt dann die Partein nach dem Warum.


    Wichtig ist dabei der Blick aufs Kind.


    Das Kind kennt den Papa nicht, es muß den Papa erstmal kennenlernen und dafür muß man gute Bedngungen schaffen.


    DU kannst das nicht begleiten, da das Kind die Spannungen zwischen Euch spüren würde und das die Entstehung einer Bindung erschweren würde.


    Er muß dann argumentieren, warum er etwas Anderes will und vor allem, wie er sich das vorstellt.


    Kommt er da mit: Ich will aber, daß die Mama das macht und ich will spontan umentscheiden können, wenn mir ein anderer Termin besser passt und überhaupt, kann ich nur, wenns mir gerade passt...also da kann er gleich wieder nach Hause gehen.


    Da wird der Richter nur sagen: Wollen Sie nun ihr Kind sehen oder nicht? Wie ist es ihnen möglich Kind zu sehen? Ist die Mutter damit einverstanden?


    Der Richter ist darauf bemüht dafür zu sorgen, daß Ihr Euch einigt, oft wird der vernünfigere Part dazu genötigt, nachzugeben. DAs solltest Du Dir von vornerein sagen, daß Du zu NIX ja sagst, was Dich hinterher schädigt.


    Zum Beispiel würde ich NIE zusagen, daß er Termine spontan ausmachen kann, ich würde auch nie zusagen, daß Du holst und bringst oder Dich an Kosten beteiligst.


    Er möchte sein Kind sehen, Du findest das prima, aber er muß halt auch etwas dafür tun, ein Kind ist nix, was einem auf dem Silbertablett hinterhergetragen wird, dafür wäre mir mein Kind zu schade.


    Ein Kind braucht Zuverlässigkeit!


    Es ist für einen erwachsenen Mann durchaus zumutbar, seinem Kind einen festen Platz in seinem Leben einzubauen.


    Und wie gesagt, ideal zum Kennenlernen wären 2-3 Umgänge für 2-3 Stunden in der Woche...kan er nicht, weil er so weit weg wohnt? Nicht Dein Problem, aber Du bist gerne bereit, den Umgang sinnvoll anzupassen, dann halt einmel die Woche für 3 Stunden. Ist ihm auch zu viel? Dann halt einmal im Monat für 4 Stunden, Nachdem ein Kennenlernen stattgefunden hat im begleiteten Umgang, wenn das ein halbes Jahr gut klappt, kann man gerne auf 8 Stunden ausweiten.


    Wenn er dagegen protestiert, warum nicht DU die Übergaben machst, soll er mal argumentieren warum. Einen Kindswohl orientierten Grund gibt es dafür nicht.

  • Mir fällt es echt schwer, sein Umgangsansinnen mit alledem, was bisher von seiner Seite kam, ernst zu nehmen. Immer wieder einen Schritt auf den anderen zu zugehen, wenn dieser das abwehrt, zerrt an der Substanz.

    Verstehe ich nur zu gut. Der Grund, vor Gericht zu gehen, ist ja meistens, weil man selbst sich nicht in der Lage sieht, gemeinsam eine gute Lösung für's Kind zu finden. Da würde ich jetzt auch gar keine Zugeständnisse mehr machen. Mit der Verfahrensbeiständin zusammen würde ich Deine Vorstellungen besprechen und im lfd. Verfahren einbringen (vor der Verhandlung schriftlich). Das ist in gewissem Sinn ein Vorteil für Dich, weil der Anwalt des KV ja nur für diesen spricht und das Wohl des Kindes gar nicht im Blick haben muss. Sein Auftrag ist es ja, seinen Mandanten bestmöglich zu vertreten.

  • Mittlerweile möchte ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Angeblich gibt ihm sein AG kein Wochenende frei, damit er Umgang wahrnehmen kann. Er hat im Umgangsantrag ein Wochenende im Monat gefordert. Wie soll das bei der Verhandlung werden?!


    Interessanterweise wird es ihm möglich sein, die 600 km zur Verhandlung anreisen zu können, aber Termine im Voraus zu planen, um Zeit mit dem Kind zu verbringen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Aaarrggghh:motz::motz::motz::motz:

  • Im Arbeitsschutzgesetz ist festgeschrieben, dass jedem AN 15 frei Wochenenden im Jahr zustehen. Und da Dienstplaene mit Vorlauf festgelegt werden, müsste das für den Vater gut reichen, ein WE im Monat Umgang machen zu können. ...

    Aber du kannst dich zurück lehnen: er muss erklären ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also das Arbeitszeitgesetz hat noch keinen meiner Arbeitgeber irgendwie interessiert.


    Der Dienstplan muß am 15. des Vormonats geschrieben sein, bedeutet, man weiß am 15. April, wann man im Mai arbeitet.

    Das entspricht den gesetzlichen Vorgaben, bei uns steht der Dienstplan oft nichtmal für den laufenden Monat.


    Es ist für Dich aber nicht zumutbar, auf Zuruf verfügbar sein zu sollen.


    Aber wie auch immer, das ist nicht Dein Problem, sondern das Problem des KV, Du kannst ja auch nicht sagen, dass Du den Umgang nicht zusichern kannst, weil Du nicht planen kannst.

    Da gilt für Dich das Gleiche, Du wirst auf Termine festgenagelt und dann ist es egal, ob Dein Arbeitgeber oder wer auch immer da von Dir erwartet, anwesend zu sein.


    Auch Termine vom Kind werden dann für Umgang ausfallen, Einladungen zu Kindergeburtstagen, Kitafeste, Schulübernachtungen oder was auch immer.


    So ist das im Leben, wenn man Verpflichtungen hat.

  • Hallo an alle!


    Ich wollte mal ein kleines Update geben...


    Die Verfahrensbeiständin hatte ihm nochmal eine Frist von zwei Wochen gegeben, um einen erneuten Termin für Umgang in ihrer Begleitung festzulegen. Er hatte ihr wohl unter Tränen am Telefon gesagt, dass ihm sein Arbeitgeber am Wochenende kein frei gibt, er sich aber melden wird. Er hat es nicht getan. Ich habe ihr daraufhin erklärt, dass ich nicht weiter kooperieren werde und das Ergebnis der Verhandlung abwarte. Ich habe mir jetzt Forderungen für die Verhandlung zurechtgelegt. Die findet in zwei Wochen statt und gedanklich bin ich nur am Kopfschütteln.


    Ich mein, er hat den monatlichen Umgang am Wochenende selbst beantragt, ich würde das mit entsprechenden Modifizierungen wie Begleitung und Elternberatung übernehmen, aber ich frage mich, was dabei rauskommt, wenn er schon die Verfahrensbeiständin mit ein bisschen Gesäusel am Telefon zu Mitleidstiraden bewegt. Wenn ich mir das selbst in der Verhandlung antun lassen muss, weiß ich nicht, ob ich die Contenance dafür besitze. Diese Situation gewinnt immer mehr an Absurdität. Hätte mir jemand sowas erzählt, bevor ich den Mann kennengelernt habe, ich hätte es nicht geglaubt.


    LG an euch

  • Hallo!


    Es fand jetzt die Verhandlung statt und ich wollte euch das Ergebnis mitteilen.


    Wie gewünscht wurde ein monatlicher betreuter Umgang und Elterngespräche ausgehandelt. Das wars eigentlich schon. Herr Vater hat sehr viel Verständnis dafür bekommen, dass er so einen gemeinen Arbeitgeber hat und ihm wurde etwas auf die Finger gehauen, weil ja regelmäßiger Umgang wichtig ist und die gemachten Termine einzuhalten sind. Aber im Endeffekt lief es so, wie es mir schon öfter gesagt wurde. Die Richterin kennt die Akte nicht. Der Vater guckt traurig und alle schmelzen dahin.


    Ich habe wirklich die Hoffnung, dass der entstandene Beschluss bewirkt, dass er sich an die Termine hält. Noch zweifle ich, aber die Zeit wird zeigen, ob er das jetzt wirklich ernst nimmt oder wie die Monate davor auch wieder in der Versenkung verschwindet.


    Hinsichtlich der Elterngespräche bin ich frustriert. Er hat vorgegeben mir Briefe in den letzten Monaten geschickt zu haben. Bei mir kam nichts an. Auch in der Verhandlung hat er darauf bestanden. Wie soll man denn eine gewisse Vertrauensbasis aufbauen, wenn das Lügen weitergeht. Ich kam nicht zu der Gelegenheit, werde aber in der Elternberatung fordern, dass alle Schreiben an mich per Einschreiben erfolgen. Eigentlich finde ich das bedäppert aber irgendwie muss man diesem Lügen doch Einhalt gebieten :nanana


    Alles in allem bin ich selbst mit einem schlechten Gefühl rausgegangen, die Regelung ist zwar ok, aber dass mir keiner die Sicherheit gegeben hat, dass alles tatsächlich so wie vereinbart ablaufen wird, das nagt an mir. Im Hinterkopf hab ich immer, dass, sobald ich kooperieren, der Vater alles versucht um in die andere Richtung zu kommen. Was wird also passieren, wenn ich jetzt wieder artig mitmache?


    Das wars erstmal. Danke fürs lesen.


    Liebe Grüße von der Madame

  • Nu, aber es ist doch perfekt. Es gibt Termine, der Papa hat diese nun einzuhalten. Punkt.


    Ich würde nun nach jedem Termin, bei dem es Probleme gab, oder er nicht erschienen ist, Notitzen machen.


    Auch wenn es auf Dich nicht so wirkt, du kannst nur gewinnen.


    Entweder er nimmt den Umgang zuverlässig wahr, dann prima, läuft, ODER nicht, dann braucht er nie mehr rumheulen.