Kindergeld und Hartz-IV Bezug bei Wechselmodell

  • Unsere Situation bisher ist paritätisches Wechselmodell, KM ist Hartz-IV Empfänger, hat den ersten Wohnsitz der Kinder bei sich und bezieht deshalb das Kindergeld. Sie zahlt auf Anweisung des JC ein Viertel des Kindergeld an mich.

    Bisher hat sie darauf gepocht, dass unser Sohn in die Sprengelschule ihres Wohnortes eingeschult wird, was für diesen den Abbruch seiner bisherigen Kontakte aus dem Kindergarten bedeuten würde.

    Jetzt habe ich Antrag auf eA für das ABR gestellt, damit ich die Einschulung in der Sprengelschule (meines Wohnorts, und zugleich) des Kindergartens umsetzen kann, und siehe da, heute lese ich im Erwiderungs-Schreiben ihrer Anwältin, dass die KM bereit ist, der Einschulung hier zuzustimmen, "auch wenn dies eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes zum Vater bedeuten würde, wenn sichergestellt ist, dass das WM beibehalten wird und das Kindergeld weiter aufgeteilt wird."


    Auf der einen Seite erfreulich, dass damit der dickste Brocken auf jeden Fall vom Tisch ist.

    Aber mich wundert, weshalb sie auf die weitere Aufteilung des Kindergeld pocht. Welchen Vorteil hat sie davon, wenn das JC sie weiterhin die 370 Euro Kindergeld einnehmen (und ihr in der Berechnung 370 Euro - 97 EUR abzieht) und an mich monatlich 97 Euro überweisen lässt?

    Welchen Nachteil brächte es ihr, wenn mit dem Wohnsitzwechsel von nun an das Kindergeld in voller Höhe an mich ginge und ich den ihr bzw. dem JC zustehenden Anteil monatlich überweise?

  • Vielleicht sieht die Anwältin im Kindergeldfluss eine Verfestigung, eine zusätzliche Festschreibung des Wechselmodells.


    Vielleicht bezieht sie ja auch Geld vom Jobcenter für die Kids. Und ein Marker für die Zahlung könnte Kindergeldfluss sein.

    Vielleicht hat sie aber dadurch auch einfach mehr geld auf der hand, um auch einmal etwas für die Kids kaufen zu können und nicht immer/oft von dir abhängig zu sein ...


    Lass dir das doch mal von der Anwältin erklären. je nachdem gibt es geschicktere Lösungen.


    Ansonsten Gratulation, dass die Kuh vom Eis ist!!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap

    Ich dachte, dass die JC Zahlungen im Prinzip so abläuft.

    Regelbedarf (Mutter 424 plus 3 Kinder 0-5 Jahre 3 mal 245) 1159

    Einnahmen Kindergeld 3 Kinder 588, Unterhalt KV geschätzt 200) 788

    Weitergabe meines Viertels des KG 97

    Zahlung des JC ( Bedarf minus Einnahmen, diese vermindert um 1/4 des Kindergeld 1159 - (788-97) = 468.


    Am Ende kommt es doch auf das gleiche raus, wenn die Rechnung andersherum läuft

    Regelbedarf (Mutter 424 plus 3 Kinder 0-5 Jahre 3 mal 245) 1159

    Einnahmen Kindergeld 1 Kind 194, Unterhalt KV geschätzt 200) 394

    Meine Weitergabe ihres Anteils des KG 291

    Zahlung des JC ( Bedarf minus Einnahmen, 1159 - (394+291) = 474.


    Sie hat so doch genauso die 6 EUR mehr, für das gezählte 3. Kind.

    Also daher sehe ich keinen realen Vorteil für sie.

    Auf der anderen Seite hätte ich den Vorteil, nicht weiterhin von ihren Launen abhängig zu sein, ob Sie zahlt oder nicht und z. B. Könnte ich Baukindergeld beantragen.

  • Wechselmodell ist ja immer noch nicht so richtig anerkannt. Jetzt sind die Kids bei ihr gemeldet, sie bezieht Ki-Geld und Regelbedarf.

    Haben die kids aber den Wohnsitz nicht mehr bei der mutter und die bezieht das KiGeld nicht mehr, kann so ein schlauer JC-Mitarbeiter mal ganz schnell die Stütze streichen für die Kids.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aus meiner Erfahrung mit einem Zweitklässler berichtet - die Kindergartenkontakte gehen sowieso verloren und Freundschaften werden in der Schule neu gemischt. Würde mir darüber nicht so viele Gedanken machen. Aber das Thema ist ja sowieso schon gegessen. :-)

  • Hammer!

    Auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht.

    Die Kinder haben ja weiterhin ihren Wohnsitz dort, ihren zweiten. Und sie leben ja weiterhin jede zweite Woche dort.

    Als ich meine Unterhaltszahlungen eingestellt habe (das ist jetzt mehr als ein Jahr her), hat es bei ihrer Stütze tatsächlich eine Verringerung gegeben, weil die Kinder nur die halbe Zeit bei ihr wohnen und essen. Aber jetzt ändert sich praktisch ja überhaupt nichts. Sie sind weiterhin genauso viel Zeit dort wie bisher.

  • Xymox74

    Es geht nicht nur um ein paar Kindergarten Freunde.

    Der Kindergarten ist im EG. Im OG ist dann der Hort. Die Erstklässler machen ihre Hausaufgaben aber im EG.

    Er hat seinen Hortplatz hier und dann ist ja auch noch seine kleine Schwester hier im Kindergarten. Beide Kitas arbeiten eng verzahnt.

    Das ist das Konzept des Hineinwachsens. Zudem geht er mit seinen Kiga Freunden seit Beginn dieses Schuljahres 3 mal die Woche zum Vorkurs Deutsch ins Nachbargebäude, was das Schulhaus ist.

  • Felidae78

    Das brennendste Problem ist gelöst worden durch meinen Antrag auf "Einstweilige Anordnung", in der mündlichen Verhandlung stimmte die KM zu, dass unser Sohn die erste Schulwoche eines jeden Schuljahres er bei mir ist. Dadurch kommt es automatisch zu einem Überhang von Anwesenheitstagen bei mir. Das hatte zur Folge, dass ich mit dieser FG Einigung ich an der Schule die Sprengelzuordnung dauerhaft ändern lassen konnte.

    Ohne Ausnahme- und ohne Gastschulantrag.