Trennungsunterhalt an den Vater trotz zwei Kinder bei der Frau

  • Dinni, ich habe genau deine Situation erlebt: Als Alleinerziehender für allerdings dann drei Kids sorgen dürfen/müssen. Kein Unterhalt von der Mutter und vom Gericht darauf hingewiesen worden, dass ich keinesfalls meine Arbeitszeit verringern darf - um den Lebensunterhalt der Mutter zu sichern. Und es gab nicht mal Unterhaltsvorschuss ...

    Wo die Kids bleiben, wie die betreut und versorgt werden ist im Familienrecht bei ehelicher Trennung dem Gesetzgeber relativ egal. Das System ist immer noch auf Mutter /einer kümmert sich um Kinder, Haus und Hof, Vater / einer kümmert sich ums Geld ausgerichtet.

    Gerecht, ethisch in Ordnung ist das nicht. Aber Gesetz. Und darauf muss man sich einrichten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Wo die Kids bleiben, wie die betreut und versorgt werden ist im Familienrecht bei ehelicher Trennung dem Gesetzgeber relativ egal. "

    Dann sind all diese Wörter über dem Kindeswohl nur blablabla?

    Und es geht nur darum, dass der Ehepartner nicht die Sozialhilfe beantragt???

    Damit das System überlebensfähig bleibt?

    Danke schön, ich habe das endgültig verstanden. :(


    Wünsche dir alles Liebe mit deinen drei Kids.

  • Es mag der eine Elternteil ein bisschen besser drauf zu sein als der andere. Aber selten ist ein Elternteil so drauf, dass dadurch ein (hier ja fast erwachsenes) Kind gefährdet ist.

    Der hier rein kopierte Dialog ist zwar nicht prickelnd, aber von einer Kindeswohlgefaehrdung meilenweit entfernt. Jugendamt, auch Gerichte greifen schon ein. Aber nicht auf so einer Ebene. Legst du den Dialog irgendwo vor, bekommst du einzig zu hören: Ihre Kinder sind durch die nachweisliche Dialogunfaehigkeit der Eltern eindeutig belastet und haben deutlich darum gebeten, sie aussen vor zu lassen. - Wie sorgen Sie dafür, dass dies geschieht?


    Das ist alles - auch wenn es von dir anders empfunden wird -, normaler "Rosenkrieg". Ihr streitet schlicht um Geld und habt euch jeweils Anwaltshilfe geholt ( nur ein weiteres Zeichen dafür, dass ihr privat diese Sachen untereinander derzeit nicht geregelt bekommt und lieber eine Menge Geld beim Anwalt verbrennt.)

    Es ist schwer, aber es ist möglich. Und den Kids würde es guttun.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er " hat das nie geschrieben und unsere Tochter hat das sehr wahrscheinlich selbst in einem Programm erstellt, um ihm schlecht zu machen."

    Nun, der von Dir eingestellte Text wurde komplett von einer Person geschrieben, von daher gehe ich davon aus, daß er nicht 1:1 kopiert, sondern nacherzählt wurde?

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin über 2000€, aber so viel ist es für drei nicht, wir zahlen auch keine Fehlbelegung für die Wohnung. Meine Anwältin kassiert überwiegend nur Geld, die Zeit für Beratung hat sie nie und noch weniger mir meine Ängste zu nehmen. Ihm wurde die Rente in der Höhe von 1200 genehmigt.

    Der Selbstbehalt, der ihm als kindesunterhaltpflichtiger Rentner zusteht, beträgt 880 Euro. Dein Selbstbehalt ihm gegenüber liegt bei 1.300 Euro. Zahlt er keinen Unterhalt an die Kinder, kannst Du mal schauen, wieviel Du lt. Düsseldorfer Tabelle an Unterhalt für die Kinder zahlen musst. Ich bezweifle, dass danach noch mehr als 1.300 Euro übrigbleiben.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hier geht es ja um Erwerbsminderungsrente. Ich bin jetzt anhand der Beschreibung nicht davon ausgegangen, das der Vater voll aus dem Berufsleben ausgeschieden ist.

    Aber da wird es ohne ganz konkrete Formulierung und genaue Zahlen tatsächlich schwierig. Und kompliziert ist solch eine Dreiecksrechnung eh.

    Fakt bleibt aber aus meiner Sicht, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung über Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt in einer Phase, wo die Scheidung beantragt und durch das (fast) absolvierte Trennungsjahr durchgezogen werden kann, Geld verbrennen ist. Zumal der ganze (halbe) Spaß mit der Scheidung erneut losgeht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, aber wie heißt es so schön? Wenn einer Krieg will...


    Dinni schrieb, dass sie bewusst anfangs erst mal die Scheidung abwarten wollte, eben damit sich die Anwälte nicht dumm und dusselig verdienen. Vielleicht bekommt der Noch-Ehemann ja auch PKH... (reine Vermutung und Interpretation :lach;)).

  • ... und genau die Scheidung sollte jetzt eingereicht und dann durchgezogen werden. Dann ist beim Trennungsunterhalt schnell die Luft raus.


    Und der Kindesunterhalt sollte schön weiter von der Beistandschaft eingefordert werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Selbstbehalt, der ihm als kindesunterhaltpflichtiger Rentner zusteht, beträgt 880 Euro. Dein Selbstbehalt ihm gegenüber liegt bei 1.300 Euro. Zahlt er keinen Unterhalt an die Kinder, kannst Du mal schauen, wieviel Du lt. Düsseldorfer Tabelle an Unterhalt für die Kinder zahlen musst. Ich bezweifle, dass danach noch mehr als 1.300 Euro übrigbleiben.

    Vielen Dank, das ist schon etwas zum Ausrechnen:)

  • Ja, aber wie heißt es so schön? Wenn einer Krieg will...


    Dinni schrieb, dass sie bewusst anfangs erst mal die Scheidung abwarten wollte, eben damit sich die Anwälte nicht dumm und dusselig verdienen. Vielleicht bekommt der Noch-Ehemann ja auch PKH... (reine Vermutung und Interpretation :lach;)).

    ich wollte definitiv keine Anwälte vor der Scheidung nehmen. Ihr wisst ja, wenn das Geld bei Anwalt liegt, fehlt es bei den Kindern. Er möchte aber einen " Krieg". Mich verunsichern, ist seine absolute Lieblingsbeschäftigung.

  • Hallo Ihr Lieben, brauche wieder eure Kenntnisse.

    Gerade schrieb mir mein Ex, dass er gegen mich eine Strafanzeige erstatten wird.

    Es geht darum, dass er an seine Kinder bis zum Februar 100 Euro Unterhalt bezahlt hat. Und der Jugendamt hat uns rückwirkend Unterhalsvorschuss in voller Höhe überwiesen (Ich habe den Jugendamt auch über die 100€ Zahlungen informiert). So zu sagen für 5 Monate haben wir UV und KU bekommen. Als Unterhalsvorschuss genehmigt wurde, hat mein Ex die 100 € -Zahlungen sofort eingestellt. Jetzt fordert er an uns bezahltes Geld zurück und droht sofort mit einer Strafanzeige.

    Wisst ihr, wie ist es geregelt? Ich habe kein Nerv mehr mit dem Mann. Und bitte sagt nicht, dass es ein Rosenkrieg ist, dieses Verhalten hat viel früher angefangen, als ich gesagt habe, dass ich mich trenne....

  • Hallo,


    wenn Du die Unterhaltsvorschusskasse informiert hast, hat diese jetzt doch bestimmt nicht den vollen Vorschuss an Dich erstattet, sondern die 100 EUR abgezogen vom Regelsatz. Guck da mal nach.

    Soll er sich mit der Kasse rumärgern. Dahin würd ich ihn verweisen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Also ER kriegt ganz sicher nix zurück.


    Allerhöchstens könnte die Unterhaltsvorschusskasse Geld zurück fordern , wenn die das nicht von vornherein abgezogen haben.


    Weswegen will er Dich jetzt genau anzeigen??? Idiot. Nicht aufregen, reden lassen. Und nicht reagieren.

  • Zitat:" Die von mir gezahlten 100 Euro pro Monat hätte ich gerne wieder bis Dato zurück. Das ist Betrug den Du da machst! Ich gebe Dir die letzte Gelegenheit, dass zu begleichen. Ansonsten erstatte ich Anzeige gegen dich!"

    Aber ich verstehe eine Sache nicht, warum hat die UV-Mitarbeiterin, das nicht abgezogen hat, wenn ich ihr im Antrag das ausgefüllt habe und auch die Kontoauszüge mit den Zahlungen dabei waren? Ich rufe sie heute an.

  • Die 100 Euro sind gerade mal 50 Euro pro Kind. Da möge er sich doch bitte mal den Mindestbedarf ansehen, der ist nicht mal dann erreicht, wenn man die 50 Euro zum UHV dazuzählt. Von einer Strafanzeige bekommt er sein Geld nicht zurück, selbst wenn er Dich auf Rückzahlung verklagt, wird die Klage abgewiesen werden. Denn Unterhalt gilt selbst in der "Normalhöhe" als verbraucht. Der UHV entlässt ihn auch nicht aus der Pflicht zum Zahlen.


    Von daher kannst Du entspannt bleiben, Du hast die Zahlungen angegeben und darfst als "Normalbürger" auf die Entscheidungen der zuständigen Behörde vertrauen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • da kannst du dich tatsächlich entspannt zurücklehnen...Unterhalt gilt als verbraucht, sobald er das Konto gewechselt hat. Da nachzuweisen, dass du davon wusstest, dass euch der Unterhalt in der Höhe nicht zusteht, ist äusserst schwierig und in der Konstellation undenkbar, denn 100 Euro sind nicht mal annähernd am Mindestunterhalt dran...lass ihn wettern und zetern und frage lieber bei der UHV-Stelle nach, ob sie die monatlichen Zahlungen bedacht haben, du möchtest mit denen keinen Ärger...


    Das wird nicht das Letzte mal gewesen sein,dass du solche Drohungen bekommst...Wegatmen und hier nachfragen...

  • Die E-mail ist schon verfasst und abgeschickt, ich warte auf die Antwort von der UHV- Stelle.

    Und vielen lieben für die alle Antworten, sie helfen mir sehr!!!


    Ich wollte Euch noch fragen, in dem Brief vom Gericht (meine Anwältin hat schon den Scheidungsantrag gestellt) zum Vorsorgeausgleich standen zwei Daten: Anfang der Ehe: XX.XX.XXXX und Eheende: 31.03.2019.

    Wird man dann mit diesem Datum geschieden? Oder für was ist dieses Datum?