Hallo ich bin neu hier und bringe gleich ein für mich aufwühlendes Thema mit.
Bei mir stellt sich folgende Situation dar. Die KM war nie in der Lage, eine stabile emotionale Bindung zu unserem Sohn (mittlerweile 5 J) aufzubauen.
Profil der KM: -schwierige Kindheit, Heimunterbringung,Klinikaufenthalte (leider ohne Diagnose)
Im Zeitraum in dem unser Sohn bei ihr im Haushalt lebte war sie psychisch sehr instabil und geriet so häufiger in schwierigen Lebenslagen wzB. schwierige drohende Obdachlosigkeit etc.
Allgemein verfällt sie immer in die Opferrolle und versucht so durch Mitleid ihr Umfeld zu manipulieren.
Als KV der stets intensiven Umgang mit dem Kind hatte, durfte ich den Jungen über das Familiengericht 05.2017 in Obhut nehmen. KM hatte zuvor das Kind immer wieder wochen - oder monatelang bei mir geparkt und den Kontakt ohne Begründung eingestellt.
Im Nov. 2017 gab sie schließlich nach erneut von ihr ausgehendem unregelmäßigen Umgang den Kontakt zu ihm ganz auf, was für meinen Jungen eine traumatische Erfahrung war, zumal wir ihr sogar in der Stadt (Kleinstadt) begeneten und sie sich einfach weggedreht hat und ihn schreiend hat stehen lassen.
Die Mutterrolle hat mittlerweile meine Lebengefährtin angenommen. Dies ging aber von unserem Sohn aus. Von seiner KM spricht er wenn überhaupt nur mit Vornamen und äußert von sich aus, nicht hinzuwollen, auch wenn man es noch so positiv belegt.
Nun möchte KM wieder Umgang. Aufgrund der Vorgeschichte möchte ich ihr und sein Umgangsrecht durch von mir begleitete Umgänge ermöglichen. Vermitteln tut das Jugendamt. Das JA erachtete diese Variante als sinnvoll und überzeugte mich davon, als stabiler Anker zu begleiten.
Nun fand die Vermittlung zusammen mit der KM statt. JA hinterfragt ihre Stabilität trotz reichlich vorhandenen Vorerfahrungen nicht. Sie gibt an, mein Verhalten in der Erziehung sei der Grund für den Abbruch gewesen und verzieht keine Miene wenn sie offen darüber spricht, dass sie den Kontakt von sich aus abgebrochen hat. ihre Stabilität im Kontaktaufbau und Umgang hänge zudem nur von meinem Verhalten ab und sie möchte nicht, dass ich begleite. Meine Mutter wünscht sie sich stattdessen.
Das JA ging bei der Vermittlung nach meinem Empfinden und dem meiner Mutter, welche kurzzeitig dazugeholt wurde, leider ausschließlich auf die Bedürfnisse der Mutter ein und spricht ihr ohne Prüfung die Verantwortlichkeit der Mutterrolle zu, aber nicht die Eigenverantwortung für ihr Handeln. Vielmehr bin ich für ihre Bindung zu unserem Sohn laut JA verantwortlich, denn wenn ich mir nicht „von ganzem Herzen wünsche“ dass KM und Sohn eine gute Beziehung aufbauen, werde KM dies nie schaffen. Diesen Luftnummernsatz dürfte ich mir nach fast jedem Versuch der sachlichen Argumentation meinerseits vom JA anhören und ich bin selbst Sozialarbeiter mir durchaus bewusst, dass ich den Kontakt zu fördern habe und habe ich mich bei sämtlichen vergangenen Verhandlungen und im Umgang allgemein stets kompromissbereit gezeigt. Auch weil ich als Vater zu Anfang (2016) durch Lügen der KM vom JA von einer Schublade in die nächste gepackt wurde. Ich bin also schon immer sehr vorsichtig und umsichtig, was ich mir als Vater wie erlauben darf zu sagen, ohne die Vorurteile diverser Sachbearbeiterinin zu triggern.
Obwohl die Sachbearbeiterin noch betont hatte, es sollte sich an der Stabilität des Kindes und dessen Geschwindigkeit beim Aufbau der Bindung orientiert werden, fand nach meinem Empfinden nur die Bedürfnisbefriedigung der KM Berücksichtigung, denn ich musste mich nach 2 zähen Stunden trotz sachlicher Argumentationsversuche geschlagen geben und mündlich zustimmen, dass meine Mutter begleitet.
Laut JA bedeutet Bgeleitung durch Bezugsperson, dem Kind soviel Sicherheit wie möglich (einen Anker) und mit so wenig Veränderrung wie nötig bei Vorbelastung und Entfremdung zu ermöglichen.
Für mich steht das Kindeswohl hier deutlich hinten an und Ich frage mich nun, ob und wie ich mich wehren kann oder ob ich das so hinnehmen muss? Ich sehe es nach einmal drüber schlafen so: wenn die KM sich nicht dazu in der Lage sieht, bei der Begleitung die Bedingungen zu akzeptieren, die im Interesse des Kindes am förderlichsten sind, dann sollte doch nicht das Wohl des Kindes hinten runterfallen und im schlimmsten Fall hat die KM dann eben Pech.
Das versucht wird, sie stabil zu halten, kann ich ja noch nachvollziehen, aber eine Grenze sehe ich hierbei dann, wenn dafür schon wieder das Wohl meines Sohnes hinten runter fallen soll.
Habt ihr Erfahrungen in so einer Situation?Natürlich prüfe ich das ganze auch mit meinem Anwanlt aber von dem bekam ich oft zu hören, dass ich taktisch vorsichtig agieren müsse, weil sowohl beim Jugendamt als auch im Gericht vor allem Frauen sitzen und die Mutterrolle bei unserem Familiengericht faktisch idealisiert und hochgehoben wird. In der Vergangeheit fanden bereits 4 Gerichtsverfahren (Aufenthaltsrechtsentzug beantragt von KM, Umgang durch mich, Aufenthalt durch mich und Kinderreisepass durch mich)statt und nach Aussage des Anwalts hätte das Gericht viel klarer reagiert. Zwar habe ich jedes Verfahren bisher für mich gäentscheiden können, aber aufpassen muss ich trotzdem ständig als Vater, was quasi umgekehrter Sexismus ist und tierisch und sich anfühlt als müsse man immer wieder aufs neue mit Windmühlen kämpfen.
Habt ihr vielleicht Ratschläge?
Ich danke schonmal im Vorraus