Der Kampf um den Kindergartenplatz

  • Hallo zusammen,


    ich hatte es in einem anderen Thread schon kurz erwähnt: Bei mir steht gerade das große Zittern um einen Ganztagsplatz im Kindergarten an - die Kurze wird im nächsten März drei, wäre aber auch vorher schon fit für den Wechsel. Die aktuelle Lage: Ich arbeite Vollzeit. Eine Reduzierung der Arbeitszeit wäre ein echtes Problem und könnte das Ende meiner beruflichen Laufbahn bedeuten, ich komme so schon kaum hinterher. Wir brauchen also ab dem kommenden KiGa-Jahr einen Ganztagsplatz. In unserer Stadt gibt es zwei private Waldkindergärten, ein paar von einem Eltern-Kind-Verein organisierte Gruppen, dann noch eine Reihe kirchliche und ein paar städtische Kindergärten.


    KV und ich möchten unser Kind religionsfrei erziehen, damit kommen kirchliche Träger nicht in Frage. Die Waldkindergärten haben uns abgesagt, der Eltern-Kind-Verein hat keinen Ganztagsplatz, bleiben nur die städtischen. Dort sind wir angemeldet, einziges Feedback bisher „Spätestens nach den Sommerferien melden wir uns“.


    Viele von euch kennen die Situation bestimmt nur zu gut. Habt ihr einen Rat für mich, was ich konstruktives tun könnte?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • KV und ich möchten unser Kind religionsfrei erziehen, damit kommen kirchliche Träger nicht in Frage.

    Ui sportliche Ansage bei deinem dringenden Bedarf zumal in Kirchlichen Kindergärten eh kaum bis keine Religion vermittelt wird.

  • bei uns gibt es zwar ganztags Betreuung aber die Zeiten reichen für Vollzeit nicht aus (bei 40h +Fahrzeit +Pausen). Da gab es Eltern die haben den Kindergarten mit Tageseltern kombiniert ( und später auch die Grundschule).

  • bei uns gibt es zwar ganztags Betreuung aber die Zeiten reichen für Vollzeit nicht aus (bei 40h +Fahrzeit +Pausen). Da gab es Eltern die haben den Kindergarten mit Tageseltern kombiniert ( und später auch die Grundschule).

    ist hier auch so, das wirklich spannende rollt ja ab Sommer auf uns zu: Einschulung!

    Betreuung 2x die Woche bis 14:45 freitags schule bis 11:30.....

  • Du hast einen Rechtsanspruch auf einen KiTaplatz.

    Ansonsten darfst du auf Schadensersatz klagen.

    Eltern haben ein sogenantes Wahl-und Wunschrecht, diesen muss aber nicht stattgegeben werden, sprich: Alle Kitas, die sich in zumutbarer Entfernung befinden und einen Platz anbieten, deckeln den Rechtsanspruch.

    Du solltest dich auf jeden Fall ans zuständige Jugendamt wenden, die koordinieren die Plätze. Bei uns ist es das Familienbüro, kann aber auch anders heißen, wie Platzbörse oder ähnliches.

  • Wie ist das Kind denn bisher betreut? Tagesmutter, Krippe oder Mama/Papa?

    Und wenn Tagesmutter oder Krippe, geht das nicht noch ein Jahr so? Hier hat man keine Chance, einen Kindergartenplatz mit noch nichteinmal 2,5 zu bekommen. Dafür gibt es genügend Krippen, die Kindergartenplätze sind momentan nur für die Kinder ab 3 aufwärts. War vor ein paar Jahren anders, aber so ist es aktuell.

    Auch in städtischen Kindergärten kann mal was wie Weihnachten oder Ostern oder eine Feier dazu stattfinden. Meine Kinder gehen in einen christlichen Kindergarten, ich bin mir aber sehr sicher, dass die Unterschiede zu den städtischen wirklich minimal sind. Für die christliche oder religionfreie Erziehung seid ihr zuständig, das wird die Wahl des Kindergartens nicht so groß ändern. Würde da sogar sagen "selbst schuld", wenn man das ausschließt.

  • ich würde in dem Fall vermutlich auch den kirchlichen Träger in Betracht ziehen...wenn meine Existenz davon abhängig wäre, würde ich es nicht kategorisch ausschließen, sondern hingehen, Atmosphäre schnuppern und mir alles ansehen und zeigen lassen...Nein sagen kann man dann immer noch...

  • Die kirchlichen Kindergärten hier sind durch die Bank weg sehr christlich eingestellt, das hab ich mittlerweile mitbekommen. Und da will ich mich tunlichst raus halten, wenn es irgendwie geht. Das wäre die absolut letzte Notlösung.


    Volleybap, die Friedrichstraße kannst du knicken. Was sowohl meine Kollegen als auch ich dort schon erlebt haben, bestätigt alle schlechten Vorurteile gegenüber Verwaltungsmitarbeitern... fast könnte man meinen, die haben was gegen wiss. Mitarbeiter. Von dort kommt ja auch die Aussage, dass wir im August Bescheid bekommen - lange, nachdem alle privaten Träger ihre Plätze vergeben haben.


    Ja, ich brauche den Platz theoretisch erst ab nächsten März, bis dahin kann die Maus ganztags in die Kita. Aber wir müssen *jetzt* die Projekte für die nächsten Jahre planen, nicht erst, wenn die behäbige Friedrichstraße endlich den Hintern hoch bekommt (und meine Tochter dann womöglich einfach vergisst, wie sie es bei der ältesten meines Kollegen geschafft haben).


    Ich hab jetzt vom Familienservice der Uni noch einen Gebeimtipp bekommen. Den werde ich mal weiter verfolgen.

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  • Ja, ich brauche den Platz theoretisch erst ab nächsten März, bis dahin kann die Maus ganztags in die Kita.

    Verstehe ich nicht so richtig.


    Hast du zum Sommer 2019 angemeldet oder zu März 2020?

    Bei uns würden da schon wieder die neuen Anmeldefristen 2020 greifen. Innerhalb des Kitajahres ist es immer schwieriger an einen Platz zu kommen, da die Plätze in der Regel schon belegt sind. Zumindest wird bei uns kein Platz ein dreivierteljahr frei gehalten.

  • Bei uns müssen alle Kids angemeldet werden, die im kommenden KiGa-Jahr 3 werden. Also läuft z.B. jetzt die Platzvergabe für alle, die zwischen August 2019 und Juli 2020 drei Jahre alt werden.

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  • hmm also ich würde die Taktik fahren jetzt erst mal einen Platz egal welcher und dann zusehen das das Kind in den Waldkindergarten (find ich persönlich super klasse toll spitze fantastisch) kommen kann.

    Walldorf war beim Beutekind gruselig für mich persönlich

  • Der Kita-Platz ist dir aber sicher. Nur in welcher Einrichtung ist noch offen.

    Dass die öffentlichen Träger erst nach den freien Trägern den endgültigen Bescheid geben, hat seine Logik, die sich dann später bis in die Schulen fortsetzt: Die freien Träger können sich ihre Kids aussuchen, da sie überbucht sind. Die öffentlichen Träger wissen letztlich erst nach der Auswahl der freien Träger, welche Kinder zu ihnen kommen (da der Rechtsanspruch letztlich zuerst gegen den öffentlichen Träger gilt).

    Da der Rechtsanspruch offiziell erst ab März 2020 für die Rumpelwichtin besteht, müssen die Träger mit Zusagen vorsichtig sein. Sie müssen theoretisch kurzfristig andere früher berechtigte Kids vorziehen. Da hat es in Deinem Bundesland nette Rechtsauseinandersetzungen zu gegeben.

    Deine Arbeitsplanung müsstest du aber doch eigentlich machen können. Oder haben die Einrichtungen starke Unterschiede in den Öffnungszeiten?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Rechtsanspruch besteht meines Wissens doch nur auf einen Halbtagsplatz. Da hält sich die Planungssicherheit also in Grenzen, wenn ich nicht weiß, ob ich ab nächsten März noch Vollzeit arbeiten kann. Die Tagesmütter und Babysitter hier, die langfristig und verlässlich verfügbar sind, sind nämlich ebenfalls hart umkämpft.

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  • Hier verankert:

    Rechtsanspruch

    Besonders interessant dürfte für dich die Passage sein:


    (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.


    Wichtig ist, dass du den Bedarf auch deutlich machst (z.B. Arbeitsbescheinigungen). Das Jugendamt verhält sich bei euch bis jetzt korrekt, da er die Bedarfe ab Sommer deckelt. Wenn diese Kinder alle versorgt sind, dann wird der Rest abgearbeitet. Ein Jahr im voraus eine Zusage zu geben wäre bei uns nicht möglich, da es mit den Aufnahmekriterien kollidiert.

    Bei den kommunalen Trägern wirkt das Prinzip "wer zuerst kommt, malt zuerst" nicht.

    Ich verstehe die Not der Eltern, aber eine Zusage über einen so langen Zeitrahmen gäbe es bei uns auch nicht.

    Der Rechtsanspruch greift aber auch nicht bei bestimmten Einrichtungen. Das Jugendamt zieht dafür alle zumutbaren und verfügbaren Plätze in Betracht.

    Sobald dir so ein Platz-egal in welcher (zumutbaren) Einrichtung- zur Verfügung gestellt wird, gilt der Rechtsanspruch als erfüllt.

  • Ich habe nochmal geschaut, wie es bei mir ist...Ich habe mich anfang letzten Jahres für einen Kiga-Platz beworben. Und ein Jahr später gab es eine Zusage...er geht ab August in den Kiga und den Vertrag habe ich erst seit Februar...scheint also normal zu sein, dass man so "kurzfristig" Bescheid bekommt, ob man einen Platz hat oder nicht...