Kindesunterhalt weiter bei Wechselmodell?

  • Hallo miteinander,


    nachdem mein Sohn gerne mehr bei Vater sein wollte (siehe anderen Thread) und KV und ich mehr oder weniger auf 1.5. geeinigt haben, kündigt KV nun an, ab 1.5. keinen Kindesunterhalt mehr an mich überweisen zu wollen.

    Er hat telefonisch vorher gemeint, das könnten wir ja erstmal so weiterlaufen lassen (blöd von mir, sowas zu glauben). Und beim Jugendamt, wo wir eine schriftliche Erklärung über den vorläufigen Wechsel (erstmal ein halbes Jahr auf Probe) abgegeben haben, wurde das gar nicht thematisiert (auch wieder blöd, ich weiß).


    Ein Telefonat heute beim Jugendamt: zuständige Sachbearbeiterin wäre in Urlaub diese Woche und ich könnte danach einen Termin bekommen. Sie würde mich anrufen.

    Der Herr meinte, das wäre so noch nicht vorgekommen, wird das aber mit der Kollegin besprechen.


    Er meinte auch, der KV könne nicht einfach so den Unterhalt canceln, da es einen gerichtlichen Beschluß darüber gibt.

    Und auch, wenn wir den Umgang jetzt geändert haben, ist er trotzdem noch unterhaltspflichtig, solange das bei Gericht oder privat schriftlich nicht anders vereinbart wird.


    Der Meinung bin ich auch. Grundsätzlich wäre ich ja bereit, darüber auch mit dem KV zu verhandeln. Es geht ja auch dann um verschiedene Kosten des Kindes (Schulessen, Schulhefte, sonstige Kosten für die Schule, Vereinsgebühr, Kleidung, etc.), die wir uns dann teilen müssten.

    Und ob das Kindergeld weiter allein an mich gezahlt wird und davon dann die Kosten bestritten werden können...


    Weiß hier jemand grundlegend Bescheid, wie das ablaufen sollte?


    Danke im Voraus,

    Grüße von Heidi

  • Also, wenn ich kurz meine Mütze ins Rennen werfen darf...solange es einen Titel oder Beschluss gibt, muss der theoretisch auch bedient werden.


    Fair wäre aber, wenn man die Gehälter der Eltern anschaut, den Bedarf des Kind plus Kindergeld berechnet und das dann anteilig unter den Eltern auf bereinigte Netto verteilt und schaut, wer wieviel von dem Kindsbedarf tragen kann...das zählt jeder der Eltern auf ein Konto ein und von dem Konto werden die Kosten des Kindes gedeckt...ist erstmal bissl Aufwand, das auseinander zu klamüsern, aber machbar...


    Es gibt wohl Fälle, in denen ein Elternteil weiterhin Unterhalt zahlen musste, aber dann deutlich geringer und auch nur, weil es ein deutliches Gefälle im Einkommen der Eltern gab...


    Ist immer eine Einzelfallentscheidung.


    Am besten ist, ihr geht aufs Amt, lasst euch da beraten und den Bedarf des Kindes berechnen und einigt euch dort auf einen fairen Betrag, den jeder in seiner Haushaltsplanung für den Jungen berechnet und gegebenenfalls auf ein separates Konto, dass beide benutzen können, überweist...

  • Bei uns hat das Amt sich bei wechselmodell nicht zuständig gefühlt, wurden an einen Anwalt verwiesen.

    Das Geld haben wir uns aber gespart.

    Wir konnten alles so klären und uns einigen.


    Wieso der Vater aber weiterhin den vollen Unterhalt zahlen sollte ist mir auch nicht klar (unabhängig von irgendwelchen Beschlüssen). Er hat ja dadurch nun auch höhere Kosten und übernimmt 50% der Betreuung. Du hast doch dadurch auch mehr Zeit, wäre eine Erhöhung deiner Arbeitszeit eine Option? Damit würde dein Einkommen steigen und du wärst unabhängig/er vom anderen Elternteil.

  • Der Gerichtsentscheid über den Unterhalt ist rechtsgültig, bis er abgeändert wird oder du als bisheriges Betreuungselternteil den Titel zurückgibst. So, wie es der Mitarbeiter des Jugendamtes gesagt hat.

    Ihr habt eine sechsmonatige Probephase ausgemacht und vereinbart. Damit ist eigentlich noch nicht ein beständiges Wechselmodell festgeschrieben. In anderen Bereichen des Familienrechts gilt das auch: So ist zum Beispiel eine Trennung eines verheirateten Paares, also das Auseinanderziehen eines Paares erst nach zwölf Monaten rechtswirksam (auch in finanzieller Hinsicht). Vorher gilt die bestehende Versorgungsregelung.

    Und beim Unterhalt kann zB ein arbeitslos gewordener Unterhaltspflichtiger erst nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit eine neue Unterhaltsberechnung einfordern. Begründung: Erst nach sechs Monaten hat sich diese Situation verfestigt. Vorher weiß man nicht, ob die Arbeitslosigkeit Bestand hat.


    Es ist also sicherlich keine Selbstverständlichkeit, ein Wechselmodell mit sofortiger Zahlungsumstellung zu beginnen. Zumal ja zB der bisherige Betreuungselternteil in dieser Probephase den Altzustand - Wohnung, laufende Kosten etc. - aufrecht erhalten muss, um eine freie Entscheidung treffen zu können wie alle anderen Beteiligten. Der bisherige Umgangselternteil wird ja mutmaßlich auch nicht "auf die Zukunft" sofort in eine größere Wohnung ziehen und vorab Anschaffungen tätigen.

    Klar ist jedoch wie immer: Das Wechselmodell ist finanzierungstechnisch ein Problem. Es entstehen deutlich höhere Kosten, die vom Durchschnittseinkommen einer Familie eigentlich nur sehr schwer und unter erheblichen Abstrichen finanziert werden kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Danke für eure lieben Worte.

    Es geht mir nicht hauptsächlich darum, dass der KV nichts mehr oder weniger bezahlt, oder mir am Ende vielleicht nur noch das Kindergeld bleibt. Finanziell geht es bei mir schon irgendwie rund. (Der KV und auch ich haben jeweils ein eigenes Haus, und ich bin selbständig und kann auf meine Aufträge Einfluss nehmen)


    Es stört mich eher, dass der KV (ich kenn ihn auch nicht anders) einfach mit der Tür ins Haus fällt und mitteilt "zack, schluß, kein Geld mehr", einfach, weil er es beschließt.


    Es gibt mir Sicherheit zu wissen, dass ich nicht alleine der Meinung bin, dass der gerichtliche Beschluss des Unterhalts gemeinsam besprochen und dann abgeändert werden kann. Dazu gehören dann einfach zwei...


    Vielen Dank und einen schönen Abend,

    Heidi