Unterhalts volljähriges Kind

  • Hallo,


    wenn man noch nie richtig miteinander kommunizieren konnte, braucht man es NACH der Trennung auch nicht mehr lernen. Jetzt noch die Dinge regeln - wenn Muckelmama da ne Hilfe ist, warum nicht?

    Und dann ist doch mal gut.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hi,

    Frage ist ja erst mal zu klären, ob das volljährige Kind privilegiert ist oder nicht? Ein nicht privilegiertes Kind rutsch nämlich in der Rangfolge 2 Ränge nach hinten. Auch ist der Selbstbehalt 1300 EUR inkl. 450 EUR für Warmmiete.


    o.T.:


    Davon ab finde ich es ja fast typisch. 2800 bereinigtes Netto (von beruflichen Nachteilen wegen Kinderbetreuung kann man ja nicht sprechen, wenn das netto schon fast so hoch ist wie das Median Brutto aller Vz-ArbeitnehmerInnen, verbeamtete Lehrerin?), 18 Jahre Unterhalt bekommen und dann aber selbst lediglich 220 EUR Unterhalt zahlen wollen?


    Da hat wohl jemand nicht verinnerlicht, dass der Unterhalt für das Kind sein soll...


    Wird der Unterhalt nicht so oder so nach dem Einkommen der Eltern gequotelt?

  • Bei 2800€ netto ( bereinigt, da ist schon ne Menge abgezogen!!!) sollte deutlich mehr Unterhalt drin sein als Mindestunterhalt, wobei der schon bei 527€ liegt.

    Wie teuer die Wohnung ist und wie hoch die Kredite, da muß schon gut argumentiert werden, daß man davon etwas in Abzug bringen darf.

    Wenn Mutti meint, sich schöne und teure Möbel kaufen zu müssen, ist das ihr Problem, das ist schon mit dem Selbstbehalt abgegolten. Auto zählt auch nicht, denn das ist beim bereinigten Netto schon abgezogen.


    Bei einem fast volljährigen Kind kann man durchaus damit rechnen, daß das Kind nicht die nächsten 10 Jahre zu Hause leben wird, von daher gilt das Argument , daß die Anschaffungen ja nur so groß waren, weil man damit gerechnet hat, daß Kindchen mit einzieht, auch nicht.


    Letztendlich ist es für die Berechnung ihrer Unterhaltspflicht egal, ob sie zum Papa gezogen ist, oder zum Studieren in eine eigenen Wohnung in eine andere Stadt.


    Warum sich hier viele aufregen, daß der Papa überhaupt Unterhalt verlangt ist mir unverständlich, gerade, wenn er immer gezahlt hat und nicht solche Spielchen getrieben hat wie: Aber meine Luxusartikel und die 2 Autos bringe ich noch vorher in Abzug.


    Da wird doch sehr mit zweierlei MAß gemessen.


    Ich mein, ne Wohnung für 1300€, das ist schon großer Luxus, egal, ob man da alleine, oder zu zweit drin wohnt.

  • Wird schwierig... 2.800 € Nettoeinkommen (bereinigt, allerdings ohne Abzug von Schulden), 900 € Schulden, 1.000 € Miete und 300 € sonstige Nebenkosten... dann bleibt ihr im Monat faktisch nix übrig

    Nun, wenn sie mit knapp 3000€ Einkommen Kredite aufnimmt, die sie mit 900€ im Monat bedienen muß, und dann ihre anderen Verpflichtungen nicht wahrnehmen kann, dann ist sie wohl überschuldet. Der korrekte Weg ist dann nicht, keinen Unterhalt zu zahlen, sondern zum Schuldenberater zu gehen und schlimmstenfalls in die Privatinsolvenz zu gehen, da wird dann erst der Unterhalt bedient und dann die Schuldner.


    Es ist einfach dumm, so viele Schulden zu machen. Fertig aus! DA fehlt mir echt jedes Mitleid.

  • Zahlbetrag sind aber nur 333 Euro und da das Einkommen beider Elternteile ab 18 relevant ist - vielleicht verdient der Vater deutlich mehr.

    Grundsätzlich bin ich ja für die Kommunikation über Dritte - aber dann eher jemand von der Beistandschaft und nicht die Neue vom Ex.

    Vielleicht stimmen die 900 Euro Kredite auch nicht und sie wollte sich nur damit herausreden - probieren kann man es ja mal.


    Einen Teufel würde ich meine Finanzlage meinem Ex und seiner Neuen erklären.

  • Mit Zahlen hat die KM in ihrem Job hoffentlich nix zu tun... Bei 2800 Euro mehr wie 2/3 Fixkosten zum Großteil dank Schulden, da fehlen einem die Worte.


    Da lebt jemand deutlich über seine Verhältnisse, da sollte es auch in keinster Weise Verständnis für geben.

    Therapie + Schuldnerberatung wäre hier der richtige Weg.

  • Auf 220 Euro kommt man schnell - siehe Beispiel


    Der Vater erzielt ein monatliches bereinigtes netto in Höhe von 3000 Euro, die Mutter 2000 Euro.

    Das monatliche bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile beträgt 5.000 Euro (2000 Euro + 3000 Euro) damit landen sie in Stufe 8 der DDT- 759 Euro monatlich.

    Von diesen 759 Euro ist das Kindergeld abzuziehen, so dass ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 565 Euro monatlich verbleibt.

    Vater 3000-1080 SB = 1920 Euro

    Mutter 2000-1080 SB = 920 Euro

    Gesamteinkommen 2840

    Damit errechnet sich der von beiden Elternteilen jeweils zu zahlenden monatliche Kindesunterhalt ab 18 wie folgt:

    Vater 565 KU-Anspruch x 1920 Einkommen ./. 2840 Gesamteinkommen = 381 Euro KU

    Der Vater hat also 381 Euro und die Mutter 183 Euro monatlichen Unterhalt für das Kind zu zahlen.

    =381 Vater +183 Mutter +194 Kindergeld = 759 Euro

  • Hi,

    Kind ist volljährig privilegiert, KV ist EU-Rentner, da die durchschnittliche EU-Rente bei unter 750 Euro liegt, ist es illusorisch anzunehmen, dass der KV mehr als die 2800 bereinigtes netto der KM verdienen würde ;)


    KV hat nur 880 Selbstbehalt, da nicht berufstätig. Falls berufstätig, steigt mit dem Einkommen auch der Selbstbehalt und das Verhältnis verschiebt sich nur geringfügig. Bis 450 EUR p.M. darf anrechnungsfrei hinzuverdient werden.


    Bei einem netto von fast 3000 EUR des einen Elternteils zahlt das andere Elternteil bis zu einem reinen Erwerbseinkommen von ca. 1140 EUR mal gar nichts, da ist einfach der Unterschied zwischen beiden Einkommen zu hoch. Ich habe das grad mal mit dem Unterhaltsrechner nachgerechnet.


    In der Mehrzahl der Fälle ist das auch gar kein Problem, trifft das ja eben normalerweise die KVs, weil die höheres Einkommen erzielen und die Kinder beim anderen ET leben.


    Das addierte Einkommen bleibt also bei (Überschlag) 2800 + 880, daraus folgt Stufe 7 (oder gar 8) für die KM, da nur 1 Unterhaltsberechtigte/r.


    In dem Fall wäre die KM verpflichtet, den gesamten Unterhalt von 513 EUR zu 100% zu übernehmen. Es verblieben ihr selbst damit immer noch über 2280 EUR zum Leben, was noch fast 500 EUR über dem Bedarfskontrollbetrag der Einkommensstufe 7 (1800 EUR) liegt und über 200% des ihr eigentlich zustehenden Selbstbehalts erreicht. Sie hat 1200 EUR über dem, was normalen Eltern problemlos finanziell zumutbar ist.


    Da fehlt mir jedes Verständnis, wenn man sich dann mit 900 monatl. Kreditrate verschuldet, damit man das Einkommen drückt und noch dazu eine Bude leistet, die 3 x so teuer ist, wie das was eigentlich zusteht und mindestens doppelt so teuer ist wie eine angemessene Wohnung (kein Wohnklo, mit dem sich viele UET zufrieden geben müssen, mangels Masse über SB).


    Den - zu Recht - Aufschrei möchte ich mal sehen & hören, wäre das mal anders herum. Das ist eine Frechheit, asozial und kriminell.


    LG

  • der Vater von Muckelkind ist EU Rentner nicht der neue Partner, der Vater der Tochter der Patchworkfamilie

    und sie hat sich nicht erst in den letzten zwei Monaten verschuldet als klar war ,dass Tochter zum Vater zieht......


    Ist auch egal,...

    ich finde die Konstellation der Konfliktlösung etwas unglücklich, dass alles über Muckelmama läuft,

    das erscheint mir für alle bequem nur nicht für Muckelmama, aber Muckelmama ist damit zufrieden.

    Ansonsten wird der Unterhalt ja jetzt vom JA berechnet

  • Ansonsten wird der Unterhalt ja jetzt vom JA berechnet


    Dann braucht man ja auch hier gar nicht darüber zu diskutieren ;)


    Das macht ja aber nichts, die Problematik, die ich ausgeführt habe, besteht ja auch ohne diesen speziellen Fall hier.


    Bei mir ist es ja auch so (2 Kinder, davon eines 18 Jahre alt) und mir schmeißt der selbe Unterhaltsrechner über 800 Euro aus. Ich verdiene aber netto noch ein paar Hunderter weniger, als KM hier in dem Fall nach Zahlung von Unterhalt von Stufe 8 für sich alleine übrig hätte. Ist ja auch kein Problem ;) Bin ich ja gewohnt.


    Vielleicht sollte ich auch mal das JA rechnen lassen ;)

    Als “Ausrede“ könnte ich geltend machen, ich hätte ja jetzt 18 Jahre bezahlt und wäre davon ausgegangen, dass der Unterhalt für das ältere Kind mit 18 weg fällt, das wäre in etwa genau so geistreich oder auch nicht, wie das, was hier von der KM zu lesen ist.


    Ich bin mal sehr gespannt, was das JA hier berechnet. Hoffentlich erfahren wir noch etwas darüber.

  • Wider Erwarten war der vereinbarte Mindestunterhalt für April gestern auf dem Konto.

    Seine Unterlagen hat der Vater fürs Jugendamt zusammen gestellt, der Termin ist Mitte April. Ich bin gespannt, ob und wann die Mutter mit den Unterlagen rüber rückt. Die Schulden müsste sie ja belegen. Mein Freund hat ein Bruttoeinkommen von 1.235 € (noch nicht bereinigt). Er verdient also wesentlich weniger als die Mutter, er hat keine Schulden und hat jahrelang nicht nur den Mindestunterhalt gezahlt, sondern auch noch den Handyvertrag der Tochter und die Hälfte des Taschengeldes.


    Ich bin auch nicht einfach nur die Neue ihres Ex. Die Mutter war früher eine sehr gute Freundin von mir. Ich bin eigentlich schuld, dass die beiden zusammen gekommen sind... Wir hatten nie Streit oder so. Es hat sich einfach nur nach der Geburt der Kinder auseinander gelebt sozusagen. Sie sieht in mir wohl eher die ehemalige gute Freundin als die Neue von ihrem Ex-Mann.

  • Das Jugendamt unterstützt volljährige "Kinder" bis zu 21. Lebensjahr bei der Berechnung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche... der Termin war jetzt letzte Woche. Da die Tochter nicht alleine gehen wollte, hat sie uns beide gebeten, mitzugehen.


    Lt. Auskunft des Sachbearbeiters gilt für den Vater ein Selbstbehalt ab Volljährigkeit von 1.300 €. Da kommt er auch nicht drüber. Er verdient nicht so viel. Da die Tochter noch zur Schule geht, bleibt sie im Rang auch an erster Stelle und somit sind die Schulden nur in Teilen berücksichtigungsfähig. Die Mutter wurde aufgefordert, ihre Einkommensnachweise vorzulegen, mein Freund hatte seine beim Termin schon in Kopie dabei. Falls die Mutter sich nicht rührt, kann das Jugendamt nichts mehr machen und die Tochter müsste klagen. Aber ich hoffe ja mal, dass die Mama kooperationsbereit ist. Bis jetzt hat sie sich an unsere Absprachen ja gehalten. Auf jeden Fall wird sie deutlich mehr zahlen müssen, als den Betrag, von dem sie ausgeht. Kindergeld ist jetzt auch beantragt. Es geht also alles seinen Gang.

  • Hallo,

    kleine Anmerkung:

    Das Kind ist volljährig, privilegiert (deswegen steht es auch weiter im ersten Rang wie minderjährige/s Kind/er), wenn nicht, rutschen volljährige Kinder nämlich in den vierten Rang.


    Grund:

    -unter 21 Jahre alt

    -in allgemeiner Schulausbildung

    -noch bei einem Elternteil wohnend

    -nicht verheiratet

    (alle 4 Punkte müssen zutreffen)


    In dem Fall bleibt der Selbstbehalt für die Eltern m.W. nach bei 1080/880, was ja auch logisch ist, da sonst die Privilegierung des ü18 Kindes durch den höheren Selbstbehalt ausgehebelt würde ;) .


    Es ändert sich lediglich die Unterhaltspflicht für das bisherige betreuende Elternteil von Natural- zu Barunterhalt und das Einkommen der Eltern wird addiert und dann der zu leistende Unterhalt nach Einkommen über Selbstbehalt gequotelt berechnet.


    LG

  • Tja... die Mutter rührt sich nicht ein Stück. Sie hat vom Jugendamt eine Aufforderung bekommen, ihre Gehaltsnachweise vorzulegen, damit der Unterhalt für ihre Tochter berechnet werden kann. Sie hat es in vier Wochen bis jetzt nicht geschafft, die Unterlagen einzureichen. Wir haben im März darüber gesprochen und uns geeinigt, dass der Unterhalt tatsächlich vom Jugendamt ausgerechnet werden soll und sie wusste auch wann der Termin ihrer Tochter dort ist und das sie aufgefordert werden wird, ihre Gehaltsnachweise vorzulegen. Der Sachbearbeiter wartet noch bis Ende der Woche, wenn die Unterlagen dann nicht vorlegen, muss die Tochter ihre Ansprüche gerichtlich einfordern. Sie kommt um die Unterhaltszahlungen an ihre Tochter nicht drumrum, deswegen verstehe ich nicht, warum sie jetzt so reagiert, vor allem, weil es anders abgesprochen war.


    Wir haben schon seit Wochen mit Engelszungen auf das Tochterkind eingeredet, dass ihre Mutter an ihrem 18. Geburtstag beim Familienkaffeetrinken ebenfalls mit am Tisch sitzt. Nachdem die Mutter jedoch wieder mal ihre Versprechen gebrochen hat und die Berechnung des Unterhalts boykottiert, schaltet die Tochter auf stur und möchte ihre Mutter nicht sehen an dem Tag, weil sie der Meinung ist, dass sie ihrer Mutter dann ja nicht so wichtig zu sein scheint und ihr das wirklich übel nimmt.


    Man darf gespannt sein, wie es weiter geht.

  • Sodele... das Schreiben vom Jugendamt mit der Unterhaltsberechnung war gestern im Briefkasten. Tatsächlich wurden der Mutter die Schulden nur bedingt angerechnet (nur Auto). Bei der Berechnung ist natürlich mehr rausgekommen, als sie meint, leisten zu können (aufgrund der teuren Wohnung und der Schuldentilgung).

    Die Mutter selbst hat keine Nachricht vom Jugendamt darüber bekommen, was sie zahlen muss. Das muss die Tochter selbst übernehmen und die Mutter davon in Kenntnis setzen sowie den Unterhalt einfordern. Sie möchte ihr das Schreiben gern persönlich geben, ich selber bin da nicht so begeistert von, weil ich glaube, die kriegen sich tierisch in die Flicken und der Schuss geht nach hinten los.


    Ich bin gespannt, ob die Mutter den Unterhalt tatsächlich in voller Höhe leistet.

  • Ich finde ehrlich, dass du dich da völlig heraushalten solltest. Das ist überhaupt nicht deine Baustelle.

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