Kein Kindesunterhalt, kein Versorgungsausgleich

  • Zahlt ein Ehepartner nach der Trennung keinen Kindesunterhalt und trägt auch kaum zum Familienunterhalt bei, hat er keinen Anspruch auf den Versorgungsausgleich. Das hat das OLG Düsseldorf in einem interessanten Fall entschieden. Ein seit 1991 verheiratetes Paar hatte sich 2000 getrennt. Aber erst 2013 kam es zur Scheidung. Der Mann wollte für die vollen 22 Ehejahre einen Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten. Da er aber nach der Trennung keinen Kindesunterhalt geleistet hatte, sah dies das OLG Düsseldorf als "grob unbillig" an und führte den Versorgungsausgleich für die Trennungszeit nicht durch (Az.: II-8-UF 221/17).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wie geht denn das ??? Der nicht erfolgte Versorgungsausgleich meiner Ex bereitet mir und meiner Anwältin (ihr mehr als mir) heute noch viel Freude

  • Vielleiht ist das Urteil ein Weg, die Sache elegant vom Tisch zu bekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • ich hoffe immer noch auf "kein KU = kein Erwachsenenunterhalt" für den bedürftigen ET im Alter

    Das ist ja im Ansatz bereits verwirklicht: Wenn der Umgangselternteil zahlungsfähig ist und sich über die möglichst volle Zeit unterhaltsmäßig drückt, ist der "Erwachsenenunterhalt" im Alter ebenfalls oft hinfällig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist ja im Ansatz bereits verwirklicht: Wenn der Umgangselternteil zahlungsfähig ist und sich über die möglichst volle Zeit unterhaltsmäßig drückt, ist der "Erwachsenenunterhalt" im Alter ebenfalls oft hinfällig.

    Aber Rechtsicher ist das leider im Moment noch nicht. Du bist der individuellen Entscheidung eines Richters ausgesetzt und darfst die Kosten hierfür auch noch tragen.

  • Rechtssicher kann eine Sache, die eine Ausnahme darstellt, auch nie werden. Grundsätzlich gilt ja, dass man finanziell verantwortlich ist für die "Blutsverwandtschaft". Die Ausnahme ist immer eine Einzelentscheidung.

    So eine Sache wird das zuständige Sozialamt wohl immer vor den Kadi zerren, wenn das Kind zahlungsfähig ist. Denn da geht es richtig um Geld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei uns ist der andere ET zahlungsunfähig und hat auch noch nie im größeren Stil Rentenpunkte erworben oder wird es in den nächsten Jahren,

    daher wird das Thema Altersarmut wahrscheinlich eintreffen.

    Befürchte ich auch. KM hat immer von Hartz IV gelebt, wird nie im Leben arbeiten, und da wird es noch spannend, ob das Erbe schneller aufgefuttert ist als die Lebenszeit vorüber. Bei der Kompetenz in finanziellen Angelegenheiten ist das nicht ganz unwahrscheinlich.

  • das ist doch ein Schritt in die richtige Hoffnung - ich hoffe immer noch auf "kein KU = kein Erwachsenenunterhalt" für den bedürftigen ET im Alter

    In meinem Kollegenkreis hat eine Kollegin sich gegen den Erwachsenenunterhalt erfolgreich gewehrt. Sie konnte nachweisen, dass der Vater sich kein bisschen, weder finanziell noch in Erziehung, Bespassung etc. eingebracht hat und war somit raus...aber es hat fast ein Jahr gedauert und wirklich Nerven gekostet...

  • Ich muss nachfragen, in dem zitierten Fall, hat der Mann GARKEINEN Versorgungsausgleich bekommen, oder halt nur nicht für die Zeit nach der Trennung?


    Wobei man sich schon fragen kann, warum die noch 13 Jahre nach Trennung verheiratet waren...und warum jetzt die finanziellen Verpflichtungen daraus ein Problem sind.


    Ich meine, die Steuervorteile wurden doch sicherlich genutzt...


    Prinzipiell finde ich ein Unding, wenn UET, die keinen Unterhalt zahlen, selber Trennungsunterhalt erhalten.

  • Ein seit 1991 verheiratetes Paar hatte sich 2000 getrennt. Aber erst 2013 kam es zur Scheidung. Der Mann wollte für die vollen 22 Ehejahre einen Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten. Da er aber nach der Trennung keinen Kindesunterhalt geleistet hatte, sah dies das OLG Düsseldorf als "grob unbillig" an und führte den Versorgungsausgleich für die Trennungszeit nicht durch (Az.: II-8-UF 221/17).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber das ist doch normal, bis auf einige Sonderfälle bekommt man keinen VA für die Trenningszeit, wenn diese lang ist.


    Das ist gültige Rechtssprechung.


    Das Trennungsjahr schon, je nach Sachlage evtl. noch 2 Jahre dazu, aber das wars dann, jedenfalls wenn man komplett getrennt haushaltet.


    Wenn man noch zusammen lebt, dann kann man für die gesamte Trennungszeit VA bekommen.


    Was ja auch Sinn macht, denn wie soll man eine Trennung nachweisen...

  • Im derzeit gültigen Versorgungsausgleichgesetz von 2009 steht erst einmal, dass grundsätzlich ein Versorgungsausgleich vom Monat der Eheschließung bis zum letzten des Monats, in dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, gemacht werden muss.

    In besonderen Fällen kann dies anders aussehen. So ein besonderer Fall ist jetzt wohl wieder vor dem OLG gelandet, zur Entscheidung angenommen und mit einer ausführlichen Begründung abweichend von der Normregelung entschieden worden. Nicht zum ersten Mal. Aber Standard ist das nicht.

    Beim schnellen Nachschlagen in der Presseverlautbarung des OLG ist von "für die Trennungszeit" die Rede. Tatsächlich hat das OLG aber "wegen Unbilligkeit" den gesamten ehelichen Versorgungsausgleich kassiert. Der Vater hatte ab 2004 nichts mehr zum Familieneinkommen beigetragen und keinen Unterhalt kassiert. In geringem Maße ist er wohl in der Türkei tätig gewesen - ( weshalb wohl kein Druck auf ihn ausgeübt werden konnte, Unterhalt zu leisten. Auf die dort erworbene Rente scheint man rentenpunktemäßig keinen Zugriff nehmen zu können. Das Gericht geht hier nicht näher darauf ein)

    Die Mutter hat lange Zeit Vollzeit gearbeitet und dabei überobligatorisch Rentenpunkte erworben. Diese stünden nicht zur Verteilung.

    So hatte bereits das Amtsgericht entschieden. Das OLG bestätigte jetzt diesen Rechtsspruch mit einer ausführlicheren Begründung und verweigerte gleichzeitig in der Verhandlung die beantragte Verfahrenskostenhilfe, weil keine Aussicht auf Erfolg bestünden hätte.

    Neben des völligen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs ist auch interessant, dass das OLG mit überobligatiorischem Erwerb von Rentenpunkten argumentiert, wenn Vollzeit als AE bei Kleinkind bzw. mehreren Kindern gearbeitet wird. Das wird so von den Scheidungsgerichten noch nicht (überall) durchgezogen und würde natürlich die Altersversorgung der Betreuungselternteile wahrhaft "Punkt für Punkt" verbessern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Mann wollte für die vollen 22 Ehejahre einen Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten. Da er aber nach der Trennung keinen Kindesunterhalt geleistet hatte, sah dies das OLG Düsseldorf als "grob unbillig" an und führte den Versorgungsausgleich für die Trennungszeit nicht durch (Az.: II-8-UF 221/17).

    Hihi :kicher. Das freut mich schon, eine ehemalige Kollegin hat dasselbe Brot zu tragen. Ich hoffe, das dieses Urteil auch für Alt-Fälle richtungsweisend ist. Es ist einfach nicht fair, wenn sich Unterhaltspflichtige vor KU drücken, eventuell "erschummelt" und sich dann noch Unterhalt und Rentenpunkte von ihren Exen einstecken. Ich war damals echt froh, das ich wenigstens so schlau war nicht zu heiraten.

    In meinem Kollegenkreis hat eine Kollegin sich gegen den Erwachsenenunterhalt erfolgreich gewehrt. Sie konnte nachweisen, dass der Vater sich kein bisschen, weder finanziell noch in Erziehung, Bespassung etc. eingebracht hat und war somit raus...aber es hat fast ein Jahr gedauert und wirklich Nerven gekostet...

    Ich hoffe wirklich, wirklich das das bis dahin in ganz trockenen Tüchern ist.

    Ich würde mich wahrscheinlich bis in den Herzinfarkt ärgern, wenn Sohn für seinen Vater auch nur einen Cent rauswerfen müsste. Dann wäre er wenigstens mich als potentielle Unterhaltsempfängerin-Oma los :/

  • Hallo,


    na das wär ja auch ein Ding....Versorgungsausgleich findet statt für GEMEINSAM Erwirtschaftetes. Davon kann nach der Trennung ja keine Rede mehr sein. Warum jedoch der Bogen zum nicht gezahlten Kindesunterhalt gespannt wird, erschließt sich mir nicht. Derzeit werden aber wohl gerne die Dinge miteinander vermischt.


    Nicht-gezahlter KU und später nicht zu zahlender Eltern-UH wäre für mich dann wiederum logische Schlussfolgerung.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Versorgungsausgleich wird für in der Ehezeit erwirtschaftes Vermögen bzw. Rentenpunkte berechnet. Nicht zwingend für gemeinsam Erwirtschaftes.


    Nicht erfolgten Unterhalt einzuberechnen, macht Sinn: Die Mutter hat das finanzieren müssen aus ihrem Einkommen. Das wird jetzt mit der Rente verrechnet.


    Mit Erwachsenenunterhalt zu verrechnen geht in dem Zusammenhang nicht: da wären Kind und Vater beteiligt. Nicht die Mutter.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • ich befürworte das Urteil voll und ganz.


    Überhaupt den versorgungsausgleich zu fordern wenn man keinen Kindesunterhalt geleistet hat ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.


    Da kann ich nur sagen: chapeau OLG Düsseldorf

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.