Mutter mit 2 Jungen will mit Partner zusammen ziehen...Aussage Jobcenter

  • Es heißt doch immer: 1 Person 45 - 50qm - 2 Personen - 60qm - 3 Personen 75 qm und jede weitere Person 15qm zusätzlich....aber egal

    Such mal ne 4 Zimmer Wohnung mit 75qm.....

  • ... - tüdelü

    ach, wo wir schon beim tüdelüsen sind, 80qm auf 4 Zimmer ist auch sportlich zu finden.


    tüdelüs über tüdelüs gibts bei mir bei deiner Beschreibung noch in einigen anderen Punkten aber egal:bigkiss

  • Ich habe mich gerade mal durch den 15-Seitigen Leitfade zur "angemessenen KDU" unseres Landkreise gekämpft. Da steht defintiv keine Anzahl der Zimmer, sprich hier ist das absolut irrelevant.

    Die Angemessenheit scheitert dann aber wahrscheinlich an den Gesamtkosten... ich finde die Tabellenwerte jenseits der Realität, wenn man gerade auf Wohnungssuche wäre. Was mir aber deutlich geworden ist, ein Umzug (wahrscheinlich geht es in deinem Fall genau darum) ist nur dann notwendig, wenn er die Kosten senkt, die Intergration in den Arbeitsmarkt erleicht oder aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Ein Verpartnerung scheint in der Logik der ARGE hier nicht vorzukommen. Wobei mich das wundert, denn rein wirtschaftlich ist eine Verpartnerung für den Leistungsbezug doch eher förderlich, da Bedürftigkeit in der Regel abgebaut wird. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wobei mich das wundert, denn rein wirtschaftlich ist eine Verpartnerung für den Leistungsbezug doch eher förderlich, da Bedürftigkeit in der Regel abgebaut wird. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?


    Das gilt aber nur wenn der neue verpartnerte neu-Mitbewohner auch einen Arbeitsplatz besitzt wo er nix mit dem JC zutun hat.

  • Ich frage mich, wollt ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden, bzw. ist dein Partner auch Hartz4 Empfänger?

    Falls er nicht von Transferleistungen lebt, sondern ein eigenes Einkommen hat, müsste es doch möglich sein, dass er die Kosten der Wohnung mittragt.

    Wie alt sind deine beiden Jungs?

  • Selbst wenn der neue Partner auch im alg2 Bezug wäre, müsste es insgesamt günstiger werden. Denn der AE Mehrbedarf fiele weg, es wäre keine 2 Mieten mehr zu bezahlen und auch der Regelsatz wäre geringer als bei 2 alleinstehenden alg2 Empfängern.

    LG Campusmami



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  • Darum gehts doch jetzt gar nicht...da geht mir echt die Hutschnur hoch. Deutschland gibt so viel Geld für unnütze Dinge aus...da wird man wohl für die Bürger ein paar Taler haben...

    Dir geht die Hutschnur hoch und mir kommen die Tränen wenn ich jeden Monat die Abzüge auf meinem Lohnzettel sehe :heul


    Vielleicht sollte man einfach auch einmal zufrieden sein, wir meckern oft auf hohem Niveau. Natürlich wären 4 Zimmer schöner, aber 3 sind ausreichend - und wenn die noch bezahlt werden, umso mehr. Ansonsten bleibt der Weg die Miete selbst zu bezahlen, dann kann man das nehmen was der Geldbeutel hergibt (und wie schon geschrieben, haben auch in diesem Fall nicht alle Kinder ein eigenes Zimmer).

  • Darum gehts doch jetzt gar nicht...da geht mir echt die Hutschnur hoch. Deutschland gibt so viel Geld für unnütze Dinge aus...da wird man wohl für die Bürger ein paar Taler haben...

    Wenn jeder so dächte, wer soll dann überhaupt noch arbeiten? Solche Argzmentation empfinde ich als schallende Ohrfeige für diejenigen, welche jeden Tag mit Fleiß und Verantwortungsbewusstsein ihrer Arbeit nachgehen.

  • Mich ärgert es halt einfach, dass erst mal gar nicht auf meine Frage eingegangen wurde. Ich kenne die junge Frau noch nicht mal, meine Tochter hat mich gebeten, da mal nachzuforschen. Es wird einfach davon ausgegangen, dass die junge Frau und ihr Partner sich auf ALG II ausruhen und das wissen wir eben nicht.

  • Meine Jungs haben sich viele Jahre ein Zimmer geteilt. Erst, als ich es mir leisten konnte, sind wir in eine 4-Zimmer-Wohnung gezogen. Und dann hatten beide ein kleines Zimmer von ca. 12 bzw. 15 qm.


    Ich finde den Anspruch, jedes Kind muss ein großes Zimmer haben, generell überzogen, egal, ob man Unterstützung bezieht oder nicht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Mich ärgert es halt einfach, dass erst mal gar nicht auf meine Frage eingegangen wurde. Ich kenne die junge Frau noch nicht mal, meine Tochter hat mich gebeten, da mal nachzuforschen. Es wird einfach davon ausgegangen, dass die junge Frau und ihr Partner sich auf ALG II ausruhen und das wissen wir eben nicht.

    Es ist halt schwer eine Antwort zu geben, wenn man die Story nicht genau kennt. Wir wissen weder das Alter der Kinder noch welche anderen Umständen vorliegen... Vielleicht löst ein zusammenziehen ein Betreuungsproblem und führt langfristig dazu, dass überhaupt keine Leistungen mehr bezogen werden müssen.

    Ich verstehe diese pauschalen Verurteilungen nicht. Ich würde heute auch nicht mit Partner und 2 Kindern in einer 3 Zimmer Wohnung leben wollen.... Und kann den Anspruch/Wunsch oder auch eine gewisse Schockreaktion auf die Absage der Arge verstehen.

    Sicherlich befinden wir uns gerade allgemein in einer schwierigen Situation. Der Wohnraum in Ballungsgebieten ist knapp und wird immer unbezahlbarer. Da ist es auch verständlich, dass jemand der in Vollzeit arbeitet noch Abzug der Miete kaum mehr in der Tasche hat als jemand der Sozialleistungen bezieht, befremdlich auf solche Ansprüche reagiert.

    Ich glaube aber das Problem ist ein anderes. Es liegt nicht an den Leistungsbeziehern oder deren Ansprüchen sondern an der Lohnentwicklung, die der Mietpreisentwicklung nicht hinterher kommt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • War bei mir auch so. Wir waren zu dritt und angemessen war eine 3 Zi Whg, 75m2. Vom Preis her, war aber nicht einmal eine 2Zi mit 50m2 drin, weil die Wohnpreise explodiert sind. Ich bin dann in ein Kaff gezogen :4Zi, aber eben seeeehr günstig für heutige Verhältnisse. Wurde problemlos übernommen. Da war die Zimmeranzahl dann doch egal, weil der Preis gestimmt hat.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Arge auch eine 4 Zimmer Wohnung zahlt, wenn die deutlich unter dem Preis und der qm Zahl einer durchschnittlichen 3 Zimmer Wohnung liegt.


    Dann muss man halt in einer günstigen Wohngegend suchen, wenn man sich selber keine 4 Zimmer Wohnung in der Wunschgegend leisten kann.


    Oder halt sein Einkommen so verbessern, dass man diese Ansprüche selber erfüllen kann.


    Ich empfinde es schon als dreist, der Meinung zu sein, dass andere Menschen dafür zu sorgen haben, dass meine Ansprüche erfüllt werden. Und ich rede hier nicht vom Grundbedarf, sondern von Einzelzimmern. Den Luxus können sich viele arbeitende Menschen nicht leisten. Nichtmal in Altenheimen gibt es die überall, was ich auch nicht befürworte.


    Selbst wenn ein Zusammenzug die Arge insgesamt weniger kostet. Es kostet ja auch die Zusammenziehenden weniger, wenn man eine Hausgemeinschaft bildet.


    Wenn man den Kindern ein eigenes Zimmer gönnen möchte, geht das auch bei 3 Zimmern, müssen halt die Eltern im Wohnzimmer schlafen.

  • Eine Mutter mit ihren 2 Jungen möchte mit ihrem Partner zusammen ziehen. Die Aussage vom Jobcenter...es würde nur eine 3 Zimmerwohnung bewilligt, da die beiden Jungen in einem Zimmer schlafen können. Junge und Mädchen ...da würden 4 Zimmer genehmigt werden, da es nicht zumutbar wäre, Mädchen und Jungen in einem Zimmer zu stecken...das ist doch eine Lüge, oder?

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Sachbearbeiter das differenzierter erklärt hat.


    Es fängt damit an, dass das Zusammenziehen mit einem Partner grundsätzlich erst einmal bedeutet, dass diese zwei Erwachsenen gemeinsame Kasse machen. Das ist Standard.

    Das Jobcenter wäre also raus.

    Hier scheint aber der Sachbearbeiter einen (der vielen) Sonderfälle zu sehen. Die muss er wasserdicht begründen und seinem Vorgesetzten erklären können, weshalb er einen Sonderfall sieht. (Wenn nicht beide hartzen, ist der) Klassiker: Es wird formal die Stabilität der Beziehung auf dem Papier angezweifelt. Bedeutet. Es darf/kann getrennt gewirtschaftet werden.

    Und dann setzt das ganze Spielchen ein, was steht zu: Formal (in den Ausführungsbestimmungen und vor Gericht) eine Quadratmeterzahl.

    In der Praxis und Diskussion heißt das dann oft: Nee, damit komm ich nicht hin. Ich brauche noch ein Zimmer mehr (und meine damit auch die Quadratmeter. Sonst könnte man ja auch in das 60-Quadratmeter-Zimmer eine Trennwand einbauen: 4 laufende Meter Kallax ...). Und auf das Argument wird die verbale Rückmeldung kommen: Bei zwei Jungs haben wir keinen Grund, noch zusätzlich Quadratmeter zu genehmigen. Die können (zur Not halt) auch in einem Zimmer ...


    An dieser Stelle gibt es dann entweder ein Einsehen. Oder aber die Kontroverse. Und klassischerweise wird bei der Weiterberichterstattung weniger differenziert gearbeitet in der Darstellung.

    Das Problem löst die betroffene Mutter so eher weniger ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich empfinde es schon als dreist, der Meinung zu sein, dass andere Menschen dafür zu sorgen haben, dass meine Ansprüche erfüllt werden.

    Vielleicht ist das ein etwas einseitiges Verständnis von Solidargemeinschaft, welches man da herauslesen kann. Wenn man schon der Meinung ist, dass andere für einen zu sorgen haben, dann sollte man sich vielleicht auch mal fragen, wie man sich selbst in und für diese Solidargemeinschaft einsetzt. Klar ist aber auch: Es ändert nichts, wenn man auf andere Egoisten mit dem Finger zeigt, um das eigene Handeln (das ja dann gar nicht mehr so schlimm ausschaut) schönzureden.