Staatsbürgerschaft und Umgang: Update von Rosie

  • Das die Unterhaltspflicht auf den Stiefvater übergeht ist mir neu. Definitiv nicht nach Kalifornischem Recht. Bei Adoption ist das natürlich klar, da nun die Kinder den biologischen Kindern gleichgestellt sind.


    Nach Kalifornischem Recht gibt es aber lebenslänglichen Ehegattenunterhalt (bei Ehen über 10 Jahren ansonsten Hälfte der Ehedauer), Kindesunterhalt der prozentual verteilt ist (1. Kind ca. 33% und 2. Kind ca. 66%) damit der BET bei Wegfall des ersten Kindes nicht "benachteiligt" wird). Sobald der Kindesunterhalt wegfällt, kann Ex-Mann oder Ex-Frau um Erhöhung des Ehegattenunterhalts vor Gericht bitten, da sich nun das verfügbare Einkommen erhöht hat.


    Ich habe jetzt für meinen Mann ein Gerichtsverfahren vorbereitet (und war auch anwesend), da er grade zu See fährt und hatte tatsächlich noch mal einen Kulturschock. Es gibt gravierende Unterschiede im Rechtssystem. Hier kann vor Gericht gelogen werden da es nicht die Aufgabe des Gerichtes sei, die Beweislage im Verfahren zu klären und die Thesen nicht mit Fakten untermauert werden müssen. Das hat mich doch tatsächlich aus den Schuhen gehauen. Die Ex-Frau meines Mannes meinte, sie habe kein Einkommen über $1400 - fährt aber ein Fahrzeug auf sie zugelassen, dass weit mehr pro Monat als Leasingrate kostet. Ohne jetzt ins Detail zu gehen, hätte ich angenommen, dass die Richterin sofort darüber stolpert. Sprich: Ich hatte mich in Abwesenheit meines Mannes naiv darauf verlassen, dass die krassen Täuschungen vor Gericht angesprochen werden würden und hatte es dementsprechend auch für die Anwältin so vorbereitet. Dazu kam es aber nicht. Fazit: Wir hätten vorab ein Statement an das Gericht senden müssen (hätte mir die Anwältin auch sagen sollen), da mehr oder weniger vor Verhandlung geurteilt wird und dann vor Gericht nur noch der letzte Schliff an das Urteil gesetzt wird. Und so kann man an einem Vormittag dann auch 10 Verhandlungen führen. Ich hatte jedenfalls bei meiner Scheidung den Eindruck, dass die Richter zwar einen Eindruck haben aber immer noch offen den Argumenten der Rechtsanwälte zuhört. Hier war der Zug in der Verhandlung abgefahren und ich kam mir wie bestellt und nicht abgeholt vor. Alles in allem trotzdem eine spannende Erfahrung. Ich konnte zumindest noch erfahren, was der Gegnerische Anwalt strategisch für die nächsten zwei Jahre plant und das alleine war Gold wert. Vermeiden können wir nichts von dem - aber man kann sich emotional darauf einstellen.


    Erstmalig hatten wir (also mein Mann aber da er grade weg ist übernehme ich mal hier das Zepter) auch eine mittelmäßige Anwältin, diese wurde nämlich vor Gericht so nervös und bekam kein Wort heraus.. Ich merkte das schon vor der Verhandlung und dachte mir "oh weia". In der Vorbereitung wirkte sie sehr kompetent und vor Gericht als wäre sie zum ersten Mal dort.


    In ganzem aber sehe ich das gelassen. Es wird auch hier den normalen Scheidungstanz geben und immer mal wieder finanzielle Forderungen formuliert werden: Das ist so absehbar wie das Amen in der Kirche und da muss man sich auch nicht mehr jedesmal aufregen.

  • Die schriftliche Einreichung der Argumente ist aber auch in Deutschland absolut wichtig. Man kann und darf sich nicht darauf verlassen, dass ein Richter alle Dinge thematisiert. Auch hier sollte man nur im absoluten Notfall neue Beweise/Argumente am Verhandlungstag einbringen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Tja. Da greift dann die deutsche Staatsbürgerschaft der Kinder und die in D/EU geschlossene Ehe. In D haben die Kinder den Anspruch gegen die (leiblichen oder durch Adoption) Eltern.

    Würde bei doppelter Staatsbürgerschaft nicht der gewöhnliche Aufenthalt zählen wessen gesetze gelten ?


    Zum Beispiel sind in den USA oft die Titel bis zum Abschluss der highschool begrenzt. Es gibt dort keinen Zwang seine Kinder das studieren in irgendeiner Form zu subventionieren. Hier würde doch das us-amerikanische recht greifen bei gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder in den USA. Man kann sich doch nicht von beiden Ländern die Rosinen herauspicken.


    Ich persönlich halte die doppelte Staatsbürgerschaft für eine schnapsidee.


    Es wird vor beiden Gerichten damit schwer.

    Die Amerikaner sind sowieso sehr eigen und werden nicht verstehen wie man ihre Staatsbürgerschaft annehmen kann und die andere trotzdem behält.


    Und die deutschen Gerichte werden versuchen die Zuständigkeit( an die amis) abzugeben.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Im Zweifelsfall gilt das Recht in dem Land, in dem man (ver)klagt (wird). So denn das Land/Gericht eine Klage zulässt. Insofern besteht immer die Möglichkeit der Rosinenpickerei. Je nach Staat, aber sogar je nach Gericht. In Deutschland geht zB ein Promi, der die Medienberichterstattung über sich Einschränkung will, am besten nach Hamburg. Dort hat er grössere Chancen. (Und darf sich jedes Gericht in D aussuchen, in dessen Bezirk der Zeitschriftenartikel verkauft wurde am Kiosk. Ähnlich läuft die Zuständigkeit aller Gerichte, auch im Ausland. Man muss es am Ende dann nur auch durchsetzen können. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die die Kinder grundsätzlich deutsche Staatsbürgers sind, die Mutter - also ich, als auch der Vater, und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland stattfindet, ist für mich die Zuständigkeit des deutschen Gerichtes nicht anzuzweifeln.


    Ich muss auch ein wenig Vertrauen in den KV haben, da ich die Einzige bin die keine französischen Staatsbürgerin ist. Und gleichzeitig hoffe ich, dass die rechtlichen Streitereien erst einmal abgeklungen sind. Das weiss ich natürlich nicht genau aber es wird Jahr um Jahr ruhiger. Ich hoffe, dass er mit der US Staatsbürgerschaft ebenso tolerant und offen ist, wie ich mit der französischen.


  • Die schriftliche Einreichung der Argumente ist aber auch in Deutschland absolut wichtig. Man kann und darf sich nicht darauf verlassen, dass ein Richter alle Dinge thematisiert. Auch hier sollte man nur im absoluten Notfall neue Beweise/Argumente am Verhandlungstag einbringen.

    Also vielleicht war ich auch total blöd. Ich hatte alles vorbereitet und der Anwältin eine Woche vorher zukommen lassen. Sie meinte, dass sei nicht relevant und würde ggf. vor Gericht angesprochen werden. Letztendlich habe ich da aber selbst ein Fehler gemacht und hätte darauf bestehen sollen. Meine Anwaltskanzlei bei meiner Scheidung war aber damals so exzellent... den hätte ich im Schlaf vertrauen und können! Da bin ich sicherlich sehr verwöhnt worden.