Sohn will Wechselmodell ausprobieren

  • Aktuell droht KV wieder damit, dass es jetzt eine neue Rechtsprechung FÜR das erzwungene Wechselmodell gibt, bei dem der Mutter, die das ablehnt, rigoros das komplette SR entzogen würde

    Aufgrund des BGH Urteils tun sich die Gerichte evtl. leichter ein WM gegen den Willen eines ET anzuordnen, trotzdem werden die da jeden Fall genau anschauen.


    Wir haben ja auch ein gerichtlich angeordnetes WM (direkt ab der Trennung) aber ABR und SR wurden vom Gericht nicht angetastet, beides liegt nach wie vor bei beiden ET.

  • Vollbio, das ist hier im Thread etwas off topic, darum nur ganz kurz: Kindergeld ist eine Steuerangelegenheit. Damit hat das FamGericht nichts zutun. Am besten mit der Mutter den Antrag bei der Kigeldkasse stellen, dass das Kigeld dir ausgezahlt wird. Das JC hat und darf da keinen Einfluss nehmen.

    Anders hingegen ist es mit dem Unterhalt beim Wechselmodell.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.