Anmeldung neuer Kindergarten

  • Weiß jemand die Rechtslage, wenn die KM in eine Wohnung außerhalb unseres Stadtteils zieht, und aufgrund des 1. Wohnsitz der Kinder diese dorthin ummeldet?

    Kann sie gegen meinen Willen und alleine aufgrund von Sprengelpflicht den Sohn auch mitten im Schuljahr aus der Schule rausnehmen?

    Kann sie alleine, gegen meinen Willen die Tochter aus dem hiesigen Kindergarten rausnehmen und in einen anderen, im neuen Wohngebiet anmelden?


    Zur Info, gemeinsames Sorgerecht, paritätische Wechselmodell

  • Wie immer die entscheidende Frage: Wo ist das Kind gemeldet?


    Wie/wer hat das Wechselmodell festgelegt? Wie ist das dokumentiert?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Okay. Eine zwar eindeutige, aber in der Praxis schwierige Situation. (Ich gehe davon aus, dass das FamGericht keine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen hat?!)


    Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass ihr euch bei wesentlichen Entscheidungen einigen müsst. Wesentlich sind zB wichtige medizinische Entscheidungen. Vor allem aber der Aufenthalt der Kinder. Das ist der Ansatzpunkt. Es geht weniger darum, ob die Mutter die Kinder in Kiga oder Grundschule anmelden darf aufgrund von bestimmten Gebietszuständigkeiten. Die entscheidende Sache ist, dass die Mutter die Kinder nicht ohne dein Einverständnis in eine neue Wohnung mitnehmen darf. Hierzu braucht sie deine Zustimmung. Zustimmung zur Wohnung jedoch bedeutet gleichzeitig bei dem klassischen Modell - Betreuungselternteil, Umgangselternteil mit Umgang an jedem zweiten Wochenende o.ä. - wenn nötig Kiga-Wechsel oder Schulwechsel. Beim paritätischen Wechselmodell ist das allerdings anders gedacht. Hier müsste eine einvernehmliche Einigung eigentlich selbstverständlich sein. Anders funktioniert ein Wechselmodell nicht.

    Hier kann das bedeuten: Du hinterlegst in neuer und alter Schule, dass du einem Schulwechsel nicht zustimmst. Gleiches beim Kindergarten.

    Bedeutet Stillstand und Verbleib am derzeitigen Ort. Und für die Mutter, dass sie sich mit dir einigen muss oder aber Klage erheben muss auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.