Wen der KV. bezahlt nur 200€ für beide Kinder

  • Hallo, ich bin langsam richtig verzweifelt, bin seit 2013 geschieden seit 2015 bezahlt der Kv. 200€ für beide Kinder. Mein ex ist nur am trixen, das r nicht mehr zahlen muss. Die Kinder sind beide in Pubertät 16 und bald 12 essen unglaublich, wachsen so schnell und haben andere Bedürfnisse. Der Papi hat der Kontakt vor 5 Jahren abgebrochen, es gibt nicht mal Geburtstag Karte von ihm.

    Ich habe schon UV von Jugendamt vor Jahren bekommen. Jemand hat mir gesagt das die zahlen haben sich verändert und kann noch vlt UV Zuschuss bekommen.

    Weiss jemand mehr darüber???

  • Zahlt der Vater je 200 Euro für die Kinder oder zusammen? Und wer hat diesen Unterhalt berechnet?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    puh 200 EUR für 2 Kinder ist schon dürftig...kann er nicht mehr oder will er nicht mehr? Also wurde da mal gerechnet oder ist das Willkür vom Vater?


    Ich würde auch ne Beistandschaft einrichten.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Dann solltest du umgehend Unterhalts Vorschuss bei der Unterhaltskasse ( meist dem Jugendamt angegliedert) beantragen. Dort wird dir ein zusätzlicher Unterhaltsbetrag ausgezahlt. Die prüfen ebenso sein Einkommen wie die Beistandschaft, die du auch beim Jugendamt beantragen solltest. Die würden sein Einkommen ueberpruefen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Falls dir das hilft, mach es so:


    1. Google mit dem Namen deines Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, in der du wohnst und dem Begriff Unterhaltsvorschuss, also: Name Unterhaltsvorschuss

    Dann müsstest du das für deinen Wohnort zuständige Amt mit Adresse bekommen.


    2. Schreiben: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich ab Dezember 2018 Unterhaltsvorschuss für meine Kinder XXName, GeburtsdatumXX und xxName, Geburtsdatumxx.

    Der von uns getrennt lebende Vater XName, falls vorhanden: AdresseX ist zur Unterhaltszahlung aufgefordert worden. Er zahlt aber für beide Kinder zusammen nur Euro 200,- im Monat.

    Meine Bankverbindung: XXXBankleitzahl, Institut, Kontonummer angebenXXX



    Mit freundlichen Grüßen


    Evilein"


    Dieses Schreiben reicht erst einmal, dass dein Antrag läuft. Du bekommst dann mutmaßlich kurzfristig ein Schreiben mit Nachfragen und der Bitte, noch Unterlagen zu liefern. Wichtig ist aber, dass du jetzt in diesem Monat noch den Antrag stellst. Damit stehen dir/euch Gelder ab dem Vormonat zu.


    Voraussetzung ist Folgende:


    Seit dem 1. Juli 2017 gilt:

    • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Die bisher gültige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt.
    • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. (Hervorhebung: Volleybap. Also sind die Kinder über 12 Jahre, gibt es Unterhaltsvorschuss nur, wenn ihr nicht andere Sozialgelder in gleicher Höhe bezieht. Wenn das der fall sein sollte und du hast ein Einkommen unter 600,- Euro Verdienst im monat, gibt es auch nichts. )

    Höhe des Unterhaltsvorschusses

    Weitere Informationen {0}

    Auf einen Blick:

    [Blockierte Grafik: https://www.bmfsfj.de/image/113732/3x2/993/662/3e3c97b66c9e0ccdb2d787ca0a528ea7/Kh/unterhaltsvorschuss-16-6-17.png] 01.01.2019 Infografik

    Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2019 monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 160 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 212 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 282 Euro.

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/t…unterhaltsvorschuss/73558


    Quelle: Familienministerium


    Wenn Du weitere Fragen hast oder Unterstützung beim Formulieren brauchst, helfen wir Dir hier gern.

    Liebe Grüße



    Bap



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