Danke für den Hinweis Russel
Nein er ist noch nicht teilbefreit. Da er dann alleine zu Hause wäre, und das geht nicht. Ich bin von 8 bis 13.15 Uhr arbeiten.
Danke für den Hinweis Russel
Nein er ist noch nicht teilbefreit. Da er dann alleine zu Hause wäre, und das geht nicht. Ich bin von 8 bis 13.15 Uhr arbeiten.
Die Zumutbarkeit bei der Pflege eines Angehörigen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Bis zum Pflegegrad 4 gilt eine Zumutbarkeit von bis zu 6 Stunden am Tag
Doch wie so oft ,ist alles was Einschränkungen und deren Folgen betrifft, im Rahmen von ALG2 eine Einzelfallentscheidung.
Nach dem Motto es kann muss aber nicht, aber manchmal geht es dann doch...
Da hilft nur das persönliche Gespräch ausgerüstet mit den entsprechenden Bescheinigungen .
Liebe Grüße
Ute
Alles anzeigenDie Zumutbarkeit bei der Pflege eines Angehörigen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Bis zum Pflegegrad 4 gilt eine Zumutbarkeit von bis zu 6 Stunden am Tag
Doch wie so oft ,ist alles was Einschränkungen und deren Folgen betrifft, im Rahmen von ALG2 eine Einzelfallentscheidung.
Nach dem Motto es kann muss aber nicht, aber manchmal geht es dann doch...
Da hilft nur das persönliche Gespräch ausgerüstet mit den entsprechenden Bescheinigungen .
Liebe Grüße
Ute
Richtig.
Im von Carter beschriebenen Fall stellt man besser
Punkt 2.3 "Kinderbetreuung" in den Vordergrund.
(1) Die Erziehung des Kindes steht der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme nicht entgegen, solange die Ausübung der Arbeit die Erziehung des Kindes nicht gefährdet (§10 Abs. 1 Nr. 3).
(4) Bei Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist die Arbeitsaufnahme zumutbar, wenn eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes durch Dritte geleistet werden kann. Dies ist der Fall, wenn nachweislich geeignete Kinderbetreuungsplätze z.B. in einer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen.
Ein erhöhter Betreuungsbedarf kann bei verhaltensauffälligen Kindern bestehen, z.B. bei hyperaktiven Kindern.
Nach meiner Ansicht dürfte Carter bei der vorliegenden Konstellation keine Problem haben, eine in ihrem Sinne ausgefallene Entscheidung zu erwirken.
Sollte das JC Probleme machen, empfehle ich die in meinen Augen für viele AE`s sehr sinnvolle Mitgliedschaft im VDK. Dort erhält man für einen relativ kl. Betrag (60,- € jährlich) sinnvolle juristische Beratung und ggf. zieht der VDK mit seinem Mitglied auch vor Gericht.
Bereits das Einschalten des VDK bewirkt bei manchem JC Wunder.
Wie die Chancen stehen ,keine Ahnung ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen und den Erfahrrungen andere Eltern ,oh,eingeschränkten Kindern sagen, das es nicht so simpel ist..
Gerade wenn ,man in Arbeit ist.
Da musste schon sehr klar belegen können, was sich denn nun nach Jahren so drastisch geändert hat.
Eine Maßnahme wäre eine Beantragung der Höherstufung des Pflegerades.
Ich wiederhole mich und OT ist es auch ,ich weiß
Ich würde erstmal schauen ,ob es nicht noch andere Möglichkeiten innerhalb des normalen Schulalltages gibt.
Wer weiß ob da schon alles ausgeschöpft ist.
Denn scheint es ja jahrelang möglich gewesen zu sein, das der Bursche zur Schule geht .
Die TS, weiß wie ich das meine:blume
Liebe Grüße
Ute
wenn es jahrelang möglich war, dass der Junge in die Schule ging, heißt das nicht , dass dies im Moment sinnvoll ist.....
Ehrlich, würde ich ja alleine nie drauf kommen ...:ohnmacht:
Ich habe extra das OT meiner Aussage betont.
Wie gesagt die TS weiß, wie ich es meine:thanks:
Liebe Grüße
Ute
@ Ratte Warum reitest du dann darauf rum, wenn TS es weiß ?
bzw du es weißt
@ Ratte Warum reitest du dann darauf rum, wenn TS es weiß ?
bzw du es weißt
:frag
Wo ist dein Problem
Liebe Grüße
Ute
dass du mehrmals betonst, dass die TS den falschen Weg gehen möchte....obwohl sie diese Entscheidung sicherlich nicht leichtfertig
getroffen hat..bzw eben nach einer anderen Möglichkeit sucht was du scheinbar nicht akzeptieren kannst
und deine Art und Weise.......wie diese:ohnmacht:
Ich habe mich mit der TS per PN ausgetauscht , komischerweise ist das was ich Schreibe für sie ok.
Eine Bohei machst Du daraus.
Den :ohnmacht: habe ich in eine Antwort auf einen Beitrag von Dir gesetzt und nicht bei dem Thema der TS.
Carter sorry für dieses OT
Du weißt ich meine es nicht böse es sind meine Gedanken, meine Meinung .
Ich habe schon oft genug erlebt das unüberwindbar scheinende per Zufall durch doch ging, kann muss aber natürlich nicht.
Das mit der Schule wird das JC auch als Argument bringen.Eine Neubegutachtung durch den MDK macht Sinn ,wenn es so viel schlechter geworden ist.
Würde dann ja auch den finanziellen Verlust ausgleichen.
Das eh nur Du in Deinen Schuhen steckst ,ist klar.:blume
Liebe Grüße
Ute
Ich sehe von schulischer Seite noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft und finde die Ausgrenzung des Jungen nicht in Ordnung.
Es gibt in jeder Schule bei allem Raum- und Platzmangel die Möglichkeit, einen ruhigen Arbeitsplatz für einen solchen Schüler einzurichten, z.B. in der Schülerbibliothek.
Den Schüler zu Hause arbeiten zu lassen, bringt ihm zwar mehr Ruhe, aber kurz- und langfristig keine Chance, sich an andere Personen und den Umgang mit ihnen zu gewöhnen. Leider, leider muss er das aber, will er in unserer Gesellschaft mit seiner Hochbegabung mal ein Studium mit anschließendem Job schaffen. Ich würde mir hier dringend das betreuende Autismuszentrum ins Boot holen und die aktuellen Bedingungen für eine Teilhabe mit Hilfe eines Fachmanns und der Schule gemeinsam schaffen. Die finanziellen Mittel erbringt auf Antrag der Schulträger.
Ich sehe jedenfalls nur eine sehr geringe Chance, dass der Junge langfristig zu Hause beschult werden darf.