Wer bekommt Baukindergeld?

  • Das BKG gibt es auch nur für Verträge ab 2018. Frühere Verträge fallen genauso raus. Finde ich das gerecht? Nö!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • vor dem Baukindergeld gab es andere Fördermöglichkeiten...


    Ich habe als Info, dass für im Haushalt lebende Kinder, für die man Kindergeld bezieht (da ja amtlich gemeldet) und die unter 18 Jahre alt sind, Baukindergeld beantragt werden kann, sofern das Objekt im Jahr 2018 erworben wurde. Beantragen kann man erst ab dem Monat des Einzugs...

    Das Haus darf nicht mehr als 120 qm haben...und das Jahreseinkommen darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten...

  • Das BKG bekommt nur der oder die, die das Kindergeld bekommt. In unserem Fall, wo das JC das Kindergeld mit dem Hartz4 Anspruch der KM verrechnet, geht auch diese Segnung an mir vorbei. Echt zum K...:kopf:angry:wand

    Wer bei Euch der Bezieher des Kindergeldes ist, es also ausgezahlt bekommt, ist eure elterliche Entscheidung. Das JC kann nur den Betrag mit einberechnen, der der Mutter zusteht. Aber nicht die Mutter als Empfängerin festlegen.

    Einzig und allein, wenn ihr als Eltern euch nicht einigen könnt, wer das KiGeld auszahlend bekommen soll, dann wird vom Amt bis zu einer zu beantragenden Gerichtsentscheidung die Mutter als Standardempfängerin festgelegt.

    Wenn du hier in der Lage bist, Baukindegeld beziehen zu können, dann solltest du dringend mit der Mutter den Bezieherstatus KiGeld besprechen. Sie hat davon ja keine finanziellen oder sonstigen Verluste.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Baukindergeld ist wie immer bei solchen Sachen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Zusammenfassend heißt es dort:

    Das Baukindergeld ist da

    Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukinder­geld profitieren.

    Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.


    Die Voraussetzungen für Ihre Förderung

    • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
    • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
    • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
    • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohn­immobilie.


    Informieren und online beantragen

    Das Baukindergeld beantragen Sie erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Alle wichtigen Infos, Links und einen Check finden Sie auf www.kfw.de/baukindergeld .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du hier in der Lage bist, Baukindegeld beziehen zu können, dann solltest du dringend mit der Mutter den Bezieherstatus KiGeld besprechen. Sie hat davon ja keine finanziellen oder sonstigen Verluste.

    ja, ich glaube auch, dass es für die KM keine Nachteile hätte. Aber ich glaube es geht ihr hier mehr um Demonstration und tatsächlich auch Ausübung von Macht.

    Mit viel Mühe und Geduld hat meine Anwältin geschafft, dass die KM mir monatlich 1/4 des Kindergeld weiterreicht.

    Meine Anwältin riet mir dazu, dem zuzustimmen, da ich befürchten müsste, andernfalls vom JC zur Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse aufgefordert zu werden und dann trotz paritätischem Wechselmodell der KM Kindsunterhalt zahlen zu müssen.

    Ich bin nicht sicher, ob mein Einkommen tatsächlich so hoch ist, aber da habe ich mich auf ihre Expertise verlassen.


    Blöde Frage, angenommen die KM wäre bereit dazu, ich mache meine Finanzierung mit Einbeziehung der 2 mal 12.000 EUR und die KM möchte in einem Jahr ebenfalls das BKG nutzen.

    Wie wäre das, wird der Bezug des Kindergeld alljährlich überprüft, wenn nein, könnten getrennte Eltern somit zweimal, jeder Elternteil für sich in den vollen Genuss kommen?

  • Klick dich mal durch die hinter dem Link liegenden offiziellen Unterlagen zum Baukindergeld. Da sind die Eventualitäten wohl abgedeckt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.