Der Job der Beistandschaft ist es nicht, nach einem strafrechtlichen Urteil ein zivilrechtlichen Verfahren einzuleiten. Die Beistandschaft kann sich um laufenden Unterhalt kümmern im Rahmen des FamG. Anhand der Beschreibung ist zu mutmassen, dass du jetzt erst einmal in den Ring musst, um zivilrechtlich die Altlasten erneut einzuklagen. Wenn denn Gelder da sind, könnte sich das rechnen. Da aber wohl Hartz fließt, ist allerhoechstens ein Anspruch zu erzielen, aber derzeit keine Zahlung. Ob die Aufgabe der Beistandschaft auf Kosten der Allgemeinheit nicht Ziel führende Verfahren sind, ist die Frage.
In der Aussen Betrachtung spricht aufgrund der vorliegenden Infos viel dafür, dass die Beistandschaft ihre Arbeit macht.