Probleme mit Beistandschaft

  • Der Job der Beistandschaft ist es nicht, nach einem strafrechtlichen Urteil ein zivilrechtlichen Verfahren einzuleiten. Die Beistandschaft kann sich um laufenden Unterhalt kümmern im Rahmen des FamG. Anhand der Beschreibung ist zu mutmassen, dass du jetzt erst einmal in den Ring musst, um zivilrechtlich die Altlasten erneut einzuklagen. Wenn denn Gelder da sind, könnte sich das rechnen. Da aber wohl Hartz fließt, ist allerhoechstens ein Anspruch zu erzielen, aber derzeit keine Zahlung. Ob die Aufgabe der Beistandschaft auf Kosten der Allgemeinheit nicht Ziel führende Verfahren sind, ist die Frage.

    In der Aussen Betrachtung spricht aufgrund der vorliegenden Infos viel dafür, dass die Beistandschaft ihre Arbeit macht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn das stimmen würde, dann hätte sie ja nicht jetzt ihre Arbeit aufgenommen. 😁

    Und zur Zeit soll die KM arbeiten. Mir sagt der Beistand ja nichts darüber.


    Findest du wirklich, dass sich der Beistand um den Umgang bemühen soll und um andere private Belange der Mutter? 😮


    Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der Beistand sich ausschließlich darum bemühen soll, dass der säumige Elternteil den Unterhalt für die Kinder zahlt. Für alle anderen Belange ist doch der ASD da. Und auch zuständig.

  • Meine Rede. Beistand hat nichts mit Umgang etc. zu tun, sondern einzig mit dem Einspielen des aktuellen Unterhalts. Du argumentierst, sie solle aus alten Jahren Unterhaltszahlungen einfordern, für die noch kein Titel besteht.

    Das ist nicht deren Job. Sondern die Sicherstellung des laufenden Unterhalts.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, für den laufenden Unterhalt ist sie zuständig- keine Frage.

    Aber eben auch für diesen Rückstand, denn damals hatte die KM offiziell nur Hartz4. Da kann sie keinen Titel erwirken. Seit Bekanntwerden der Schwarzarbeit aber ändert sich das- auch rückwirkend. Jetzt muss für diese Zeit ein Titel her- für den damaligen laufenden Unterhalt. Wäre ja sonst komisch wenn Eltern damit durchkämen und sagen könnten, dass das ja in der Vergangenheit liegt.

    Aber wie schon erwähnt, es sind Sonderfälle.

    Ich freue mich jetzt erstmal, dass sie nach gut zwei Jahren jetzt doch die Arbeit aufnimmt und bin schon gespannt, was dabei rauskommen wird!

  • Die Beistandschaft ist behilflich für die Sicherung des Kindesunterhalts. Also für den laufenden Unterhalt. Das Eintreiben von zurueckliegenden Unterhalts anspruechen, die nicht tituliert sind, gibt das Gesetz nicht her. Das macht sie, wenn, freiwillig.

    So besonders ist dein Fall nicht. Besonders ist einzig, dass du eine strafrechtliche Verurteilung bewirken konntest. Das ist deutlich selten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da hat deine jetzige Beistandschaft allerdings recht. Du darfst in der jetzigen Phase nicht die Daten einsehen. Das Recht hat nämlich einzig das Kind und im Augenblick der Beistandseröffnung nicht mehr du, sondern die Beistandschaft.

    Falsch.


    Schon seit mind. 2 Jahren hier bekannt: Titel - ob ich den hab oder nicht :(

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Also für den laufenden Unterhalt. Das Eintreiben von zurueckliegenden Unterhalts anspruechen, die nicht tituliert sind, gibt das Gesetz nicht her. Das macht sie, wenn, freiwillig.

    Freiwillig machen die gar nix.


    Also zwingt man sie, siehe Anlage.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Jetzt musst du mir nur erklären, wie man mit einem Gefälligkeitsgutachten des ehemaligen Archivs deutscher Berufsvormuender e. V. die Durchfuehrungsvorschriften für Beistandschaften kippen will, die der Gesetzgeber erlassen hat.

    Selbst wenn die Gutachten des DIJuF wie so oft sinnstiftend sind, helfen sie nicht, um sich als Betroffener heute darauf zu berufen, sondern einzig, um zB beim Familiengerichtstag Empfehlungen an den Gesetzgeber auszusprechen.

    Man könnte natürlich sich durch die Instanzen klagen. Da hat man dann Jahre später ein Urteil darüber, ob die Beistandschaft grundsätzlich dies oder das hätte machen sollen - und ich habe immer noch nix davon. Dass es zu einer Staatshaftungsrecht kommt, ist unwahrscheinlich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.