Probleme mit Beistandschaft

  • Moin.


    Ich bin seit ca. 8 Jahren alleine mit unserer Tochter. Nachdem ich das Sorgerecht für sie bekam nahm das Intesse der KM sehr schnell ab. Mittlerweile weiß sie nicht mal, wo wir wohnen. Jetzt, in einer anderen Stadt, habe ich (seit 2 Jahren etwa) auch eine neue Beistandschaft. Die Dame kümmert sich äußerst herzlich und mitfühlend um die Belange der KM während sie ihre eigentliche bzw. ihre einzige Aufgabe, dem Kind zu ihrem rechtmäßigen Anspruch auf Unterhaltszahlungen, stark vernachlässigt. Zum Beispiel fragte sie mich per Brief, ob ich den Mutterpass noch hätte weil die KM ihre Blutgruppe nicht weiß. Gleich mit einer Frist- innerhalb einer Woche soll der Pass dort sein.

    Die KM ist bereits mehrfach vorbestraft und wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" eben auch. Sämtliche Unterlagen dazu habe ich der Beistandschaft vorgelegt. Sie hat alles "geprüft" und schrieb mir dann, dass sie mit der Mutter Rücksprache gehalten hat und diese ihr glaubhaft versichert habe, NICHT schwarz gearbeitet zu haben.


    Ich wusste nicht, ob ich Lachen oder Weinen sollte! Da hat sie alles schwarz auf weiß und dann sowas.


    Vor ein paar Wochen habe ich ihr dann per Post geschrieben, dass ich mich rechtlich habe beraten lassen und sie mir bitte die Gründe, weswegen sie ihre Arbeit nicht machen möchte, schriftlich zukommen lassen soll. Per Post. Und ich habe mich bei der Staatsanwaltschaft erkundigt. Die haben mir gesagt, dass sie der Dame alles erklären können, so dass es sogar Kinder verstehen könnten! :)

    Jedenfalls hat sie scheinbar auch bei der Staatsanwaltschaft angerufen und beginnt nun im neuen Jahr, die fällige Summe einzufordern.



    Gibt es hier jemanden, der ebenfalls so etwas erlebt hat?

    Ich habe ja fast die Vermutung, dass sie das macht weil ich ein Mann bin. :(

  • Moin, Teststreifen. Zuerst einmal :welcome im Forum und ein gutes Einlesen hier.

    Grundsätzlich habe ich nicht die Erfahrung gemacht, dass Beistandschaften Mütter oder Väter bevorzugen. Aber es mag da Einzelfälle geben. Weit verbreitet ist es allerdings, dass die Beistandschaft versucht, sich die Arbeit zu erleichtern. Bedeutet oft: Mindestunterhalt - und Schluss ist.

    Dieutterpassgeschichte ist außergewöhnlich. Das gehört weder zur Aufgabe der Beistandschaft noch gibt es ueberhaupt irgendeine Rechtsgrundlage, geschweige denn für eine Fristsetzung. In Kombination mit den "Prueffloskeln" deutet vieles auf eine sehr unerfahrene Beistandschaft hin. Beeinflussbar.

    Da gäbe es dann zwei Moeglichkeiten : entweder deutliche Worte mit Bitte um rechtskonformes Handeln oder aber die Beistandschaft freundlich in die eigene Richtung schieben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey, Danke.


    Das mit "deutliche Worte" hatte ich schon. Nach der Geschichte mit dem Mutterpass.

    Immer muss ich erst ihre Arbeit fast selbst machen bevor sie es dann macht. Das ist schon ziemlich aufwändig. Soo viel Freizeit hat man ja ans Alleinerziehende Person auch nicht...

    Und: Mindestunterhalt, das wäre schon ein Traum!

    Leider ist die KM wenig sesshaft und hoch kriminell. Vermutlich arbeitet sie auch aktuell nur schwarz. Informationen gibt die Beistandschaft nicht heraus. Nur, was ich von ihren Eltern erfahre. Die haben den Kontakt zu ihr aber jetzt auch abgebrochen- jetzt weiß ich nicht mal mehr, ob sie überhaupt noch dort lebt.


    Gibt es irgendwo eine Zusammenfassung der Rechte, die eine Unterhaltsberechtigte Person hat?

    Das wäre ziemlich hilfreich...

  • Eine "Zusammenfassung der Rechte" ist mir so jetzt nicht bekannt. Brauch es ja auch nicht. Der Unterhaltsberechtigte hat das Recht auf einen angemessenen Unterhalt gegenüber den Unterhaltspflichtigen.


    Ich mutmaße, du meinst aber vielmehr, wie und wo man überall Unterhaltsansprüche durchsetzen kann und in welcher Höhe die Ansprüche bestehen. Offizielles findet man dazu zB auf der Homepage des Familienministeriums.


    Aus deiner "Fallbeschreibung" ist aber eigentlich wenig Hoffnung zu ziehen. Nichtsesshafte, die ein eventuelles Einkommen aus kriminellen Tätigkeiten ziehen - da gibt es keine Handhabe, Unterhalt zu erzwingen. Selbst wenn eine Verurteilung wegen Unterhaltsverletzung herbeigeführt wird, wie es von dir wohl an anderer Stelle beschrieben wird - wird der Unterhaltspflichtige deshalb in den Knast gesteckt, hat er auch kein Einkommen, auf das zugegriffen werden könnte ... Das ist also alles nur etwas, um seinen verständlichen Frust abzubauen. Mehr aber auch nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ja, an sowas hatte ich gedacht.

    Bei uns in der Nähe gab es einmal im Monat ein Frühstück für Alleinerziehende und dort haben andere erzählt, dass sie sehen dürften, wie viel der KV verdient und wo er arbeitet. Naja, und meine Beistandschaft sagte, dass das geheim sei und sie mir das darum nicht zeigen dürfe.


    Und letztendlich hat Sie, nach über einem Jahr, ja doch angefangen, die KM anzuschreiben dass da noch Unterhalt offen sei. Hätte ich ihr damals schon den Druck gemacht wären wir schon weiter aber ich habe ein Haus renoviert, bin umgezogen und hatte noch einen anderen Fall vor Gericht. Das wäre mir alles zu viel auf einmal gewesen. 😏

  • Da hat deine jetzige Beistandschaft allerdings recht. Du darfst in der jetzigen Phase nicht die Daten einsehen. Das Recht hat nämlich einzig das Kind und im Augenblick der Beistandseröffnung nicht mehr du, sondern die Beistandschaft.

    (Kündigst du allerdings die Beistandschaft, sind Dir als gesetzlicher Vertreter die Daten zu übergeben ... Oder wenn es vor Gericht geht und die Beistandschaft nicht selbst klagt, sondern dich rannimmt, dann ebenso ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Teststreifen


    Warum machst Du dir nen Kopf? So, wie du den anderen ET, die KM, darstellst, wirst Du eh nie Geld sehen. Du erhältst UHV und die Beistandschaft wird sich an der Frau auch nicht abarbeiten, da es keine Aussicht auf Geld gibt.

  • Einen Kopf mache ich mir da nicht- schon lange nicht mehr.

    Aber da die Rechtslage in diesem Fall zum Glück eindeutig ist denke ich, dass sich die Frau Beistand schon etwas Mühe geben darf.

    (Sie hat übrigens schon von Anfang an Partei für die Mutter ergriffen.)

    Und diese Mühe fordere ich ein. Vielleicht kommt ja doch etwas dabei heraus. Und wenn nicht kann ich mir später nocht vorwerfen lassen, ich hätte nichts versucht.


    Ihre Strafen zahlt sie übrigens alle- dafür ist Geld da.


    Und unsere Tochter kriege ich auch so durch. :)

  • Teststreifen, die Rechteabtretung hast du bei der Eröffnung der Beistandschaft gepinselt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Teststreifen, die Rechteabtretung hast du bei der Eröffnung der Beistandschaft gepinselt.

    Genau und somit hast Du alles getan, was in deiner Macht stand.

    Das habe ich auch so getan, so habe ich auch einen Streitpunkt und Kontaktmöglichkeit weniger zum Vater, falls dieser zu Geld kommen sollte.

  • Stimmt nicht ganz. Sollte die KM etwas erben- und das wird früher oder später geschehen- und das Kind etwas einfordern wollen würde dann ein (Rechts-)Streit darüber ausbrechen, wer die Versäumnisse Seitens der Beistandschaft zu verantworten hat.

    So ein Rechtsstreit gegen eine Kommune/Stadt kann dauern. (Habe ich übrigens schon "erfolgreich" hinter mir.)

    Und bis dahin hat die KM bereits alles verjubelt.

    Recht haben und Recht bekommen ist eben oft nicht das Gleiche.

    Also muss ich der Dame immer wieder auf die Füße treten.

  • Unterhalt wird aus laufendem Einkommen bestritten, nicht aus Besitz. Erbt die Mutter, fließt nur Unterhalt, falls das Erbe (entsprechen hohe) Zinsgewinne abwirft, dass die Mutter damit über den Selbstbehalt rutscht. Im Moment 15- 16.000 Euro Zinsgewinn zu erzielen, bedeutet eine Erbschaft von rund einer Million. Um auf den Selbstbehlt zu kommen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Weshalb du einen Titel bekommst, ist völlig uninteressant. Er gilt. Und du kannst jederzeit - auch ohne Beistandschaft - den Gerichtsvollzieher schicken. Lohnt natürlich nur, wenn Geld da ist. Zum Beispiel im Erbfall. (Insofern ist ein Titel aufgrund "Verletzung der Unterhaltspflicht" trotzdem seltsam. Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand. Darauf gibt es Geldstrafe oder Knast. Aber keinen Titel. Das ist nicht der Job des Strafrichters, sondern des Familienrichters.)

    Titel kann es eigentlich nur geben, wenn Geld da ist oder der Unterhaltspflichtige keine Angaben macht. Dann wird er eingeschätzt.

    Aber egal. Wenn du ihn hast, kannst du ihn einsetzen. Da Beistandschaft nicht den Strafantrag stellen darf und kann, hast du das wohl gemacht und deshalb auch den Titel bei dir liegen. Den kannst du dann einsetzen, wenn es zum Erbfall kommt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ja, fast.

    Die Anzeige habe ich gemacht, rechtskräftige Verurteilung kam dann nach einigen Jahren erst. Strafrechtlich gesehen ist das mit der Geldbuße erledigt. Jetzt kommt das Zivilrecht und da ist auch die Beistandschaft zuständig weil es säumiger Unterhalt ist.


    (Bei mir ist es oft ein "Sonderfall"- daher kenne ich mich bei den "üblichen" Dingen wie Umgang, Düsseldorfer Tabelle auch kaum aus. Ich muss mir immer die verzwickten "Einzelfälle" zu Gemüte führen)

  • Zivilrechtlich wird geguckt, ob sie tatsaechlich Einkuenfte hat. Hat sie aber anscheinend nicht. Dann gibt es eigentlich auch keinen Titel. Und an dir bleiben die Verfahrenskosten hängen. So Verfahren sollten Beistandschaften gar nicht erst starten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da bereits nachgewiesen wurde, dass sie in einem Zeitraum von 28 Monaten zusätzlich zum Hartz4 eine Vollzeitstelle hatte, sind da einige Einkünfte. Es geht nur um diesen Zeitraum, nicht um den laufenden Unterhalt.

    Da ist der Beistand zuständig. Hat Sie, nach nochmaliger Aufforderung und Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft, jetzt nach nur beinahe zwei Jahren auch jetzt verstanden.


    Das meinte ich: Es sind immer "Sonderfälle", in denen sich auch ein durchschnittlicher Beistand nicht durchblickt.

  • Weniger die Beistandschaft als vielmehr das Famrecht ist das Problem.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Bei mir beides fürchte ich.

    Dass das System schlecht ist dürfte jedem klar sein. Nicht umsonst bekommen sehr viele Alleinerziehende kaum bis keinen Unterhalt.

    Aber bei mir kommt erschwerend hinzu, dass der Beistand sich um alles Mögliche kümmert- außer um seine eigentliche Aufgabe. Das hatte ich ja schon erwähnt...