Guter Rat gesucht -Arbeitsrecht

  • Hey Ihr Lieben, ich brauch mal Euer (fachspezifisches) Schwarmwissen. Es geht um meinen Job.


    Fakten: Aktueller Arbeitsvertrag läuft durch Befristung zum 31.12.2018 aus, mündliche Zusage für Weiterbeschäftigung/bzw neuer Vertrag auf anderer Station ist getroffen worden, Einplanung im Dienstplan auf neuer Station inkl. Ausdruck ist bereits geschehen...

    ...ABER, es gibt bis Dato nix schriftliches.


    Fragen: Wenn ich jetzt wie eingeplant am 3.1.2019 auf der Station anfangen würde zu arbeiten...

    1.)...bin ich dann versichert und hab Anspruch auf Lohn?

    2.)...zählt dies dann zu einem befristeten Arbeitsverhältnis oder ist dieses dann eine unbefristet Beschäftigung?


    Ich brauche wirklich Rat und keine Belehrungen etc..., einen Anwalt suche ich grade, ist aber aus finanziellen Gründen im Moment recht schwierig.

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Den Anwalt würde ich mir erst suchen, wenn Du am 3.1. direkt wieder nachhause geschickt werden solltest.


    So wie ich das sehe, ist der Arbeitsvertrag mündlich sehr wohl gültig, die Willenserklärungen stimmen ja überein. Der Arbeitgeber hat mündlich zugesagt und Dich eingeplant, Du erscheinst wie vereinbart zum Dienstantritt.


    Unter Umständen wäre er tatsächlich sogar unbefristet gültig, da eine Befristung der Schriftform bedarf. Ist halt die Frage, ob Du die Karte ausspielen willst.

  • Am 3.1.19 pünktlich zur eingetragenen Schicht auftauchen und mit der Arbeit beginnen. Gibt es bei euch eine "Stempeluhr" - am 3.1 einloggen.

    Somit entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu den gesetzlichen Bedingungen.


    Ich habe seit bald 2 Jahren keinen Arbeitsvertrag, ist nicht so schlimm, wie ich dachte.

  • Alles schon gesagt... Arbeitsvertrag gilt mündlich. Befristung bedarf der Schriftform.

    Innerhalb von 4 Wochen müssen die wesentlichen Bedingungen zum Arbeitsverhältnis, siehe Nachweisgesetz, schriftlich festgehalten werden.


    Und natürlich bist du versichert und hast Lohnanspruch. Beim Lohn stellt sich die Frage, gilt der mündliche Vertrag ab 3.1. oder schon 1.1. Genau deshalb macht man eher schriftliche Verträge.


    Schön ist das natürlich alles nicht...

  • Der Vertrag gilt schon ab dem 1.1., nur der erste Dienst ist am 3.1., da ich noch im alten Jahr ne Nachtschicht habe (die gesetzliche Ruhezeit eingehalten werden muss) und am 2.1. durch Schüler eine Überbesetzung vorhanden ist.

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Aus Zeitmangel nur kurz: 1) ja, 2) unbefristet

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ist dir eine Befristung des neuen Vertrags ausdrücklich genannt worden? Das hätte auch bei der mündlichen Absprache geschehen müssen.

    In der jetzigen Konstellation spricht alles für einen unbefristeten Vertrag (allerdings damit auch für eine Probezeit, in der man ohne Grund kündigen kann oder gekündigt werden kann ... Du hast also nicht zwingend alle Karten in der Hand.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist dir eine Befristung des neuen Vertrags ausdrücklich genannt worden? Das hätte auch bei der mündlichen Absprache geschehen müssen.

    In der jetzigen Konstellation spricht alles für einen unbefristeten Vertrag (allerdings damit auch für eine Probezeit, in der man ohne Grund kündigen kann oder gekündigt werden kann ... Du hast also nicht zwingend alle Karten in der Hand.)

    Sehe ich anders, Probezeit gibt es natürlich nicht noch mal, wenn lediglich der Vertrag entfristet wird und sich nur die Station ändert (die Tätigkeit ja nicht). Das wäre zusätzlich eine Versetzung und da ist es unüblich, weitere Probezeit zu vereinbaren (dadurch könnten Arbeitgeber jeglichen Kündigungsschutz unterlaufen).


    TS:

    Geh am 03.01. wie eingeplant zur Arbeit und nimm diese auf. Dadurch wandelt sich der Arbeitsvertrag und gut ist. Ist denen eh bewusst, die mündliche Zusage zur Entfristung hast Du ja bereits.


    LG

  • Sehe ich anders, Probezeit gibt es natürlich nicht noch mal, wenn lediglich der Vertrag entfristet wird und sich nur die Station ändert (die Tätigkeit ja nicht). Das wäre zusätzlich eine Versetzung und da ist es unüblich, weitere Probezeit zu vereinbaren (dadurch könnten Arbeitgeber jeglichen Kündigungsschutz unterlaufen).

    Richtig!

  • Das wäre natürlich ideal. Ich bin jetzt von der Info der Threadstarterin - neuer Vertrag - ausgegangen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nuja, wenn die Dich nicht nach Hause schicken am 3.1. Hast Du alle Karten in der Hand.


    Da Du bereits im Dienstplan stehst, können Sie Dich nichtmal nach Hause schicken.


    Du hast dann einen unbefristeten Vertrag zu den Bedingungen des Vorvertrages.


    Passieren kann Dir nix mehr. Der Vertrag, den Sie Dir vorlegen, kannst Du in Ruhe prüfen. Befristung würde ich nicht hinnehmen. Probezeit auch nicht. Also da müsste aufpassen, dass der AG nicht probiert, da was reinzuschummeln. Da sagte dann einfach, das die das rausnehmen sollen und dann machen die das. Müssen sie :)


    Mein altes Krankenhaus hat es auch nie auf die Reihe bekommen, Verträge rechtzeitig zu schicken...

  • Gibt es einen neuen Sachstand bei dir, Antharia?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja. Ich habe meinen Dienst angetreten (sogar 1 Tag früher auf Grund Personalmangel), die Sachlage der Pflegedienstleitung geschildert (sie will sich darum kümmern) und meine Bwkannte angerufen (RA für Familien-& Arbeitsrecht).

    Ich bin somit unbefristet beschäftigt worden und hab Anspruch auf einen Entfristeten Arbeitsvertrag

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Ja. Ich habe meinen Dienst angetreten (sogar 1 Tag früher auf Grund Personalmangel), die Sachlage der Pflegedienstleitung geschildert (sie will sich darum kümmern) und meine Bwkannte angerufen (RA für Familien-& Arbeitsrecht).

    Ich bin somit unbefristet beschäftigt worden und hab Anspruch auf einen Entfristeten Arbeitsvertrag

    :thumbup:Klasse

    Alles Gute für die neue Stelle


    Liebe Grüße


    Ute