Schutz der Kinder (und mir) vor Vorwürfen der KM

  • Zu Grün:

    Das war der Vorschlag von Seiten KM?

    Nicht so erkenntlich aus deinem Post.

    Ich hatte die KM vor kurzem gebeten, mir einen Vorschlag zu machen, und der belief sich auf 10 Tage am Stück. Nach meinem Gegenvorschlag von zweimal vier Tagen kam ihr zweiter Vorschlag 7 Tage am Stück. Ich komme mir irgendwie wie auf dem Markt vor ...

    Ein fast von 0 auf 100 beim Umgang, hinsichtlich der Zeitspanne, halte ich, nach dieser langen Zeit ohne Umgang, nicht für "zielorientiert".

    Nein, das hält niemand, der die Kinder im Blick hat, für zielorientiert.

  • Okay, das Fahren ist anstrengend, wenn man es nicht gewohnt ist. Andererseits sind 7 Tage am Stück mit 2 Kindern - auch hier: wenn man es nicht gewohnt ist, keine Unterstützung hat und sich in der "Rekonvaleszenz" eines längeren Klinikaufenthaltes befindet - auch eine Hausnummer. Das wäre auch mir zu heikel. Was hattest du vorgeschlagen? 2 Wochenenden?


    Edith: 2x 4 Tage hätte auch ich als vernünftig und "machbar" empfunden.

  • Die gerichtlich vereinbarte Umgangrsregelung besagt geteilte Weihnachten und hälftige Ferien.


    Klar wollen die Kinder zur KM, das möchte ich auch ermöglichen. Aber keine Woche oder länger am Stück. Das hätten die Kinder schon gerne.


    Die KM holt die Kinder mit dem Zug ab, fährt kein Auto. Medikamente muss sie schon immer nehmen.

  • Dann ist doch im Grunde alles klar.


    Gegen die gerichtliche Umgangsregelung handeln würde ich nicht machen.

    Da die Kinder auch noch zur KM wollen kannst du mit dem Argument, die Kinder verweigern den Umgang, an der gerichtlichen Regelung nicht rütteln.


    Mich wundert der Wunsch deiner Kinder.

    Mein Kurzer will alles aber garantiert nicht mit zur KM.

    Umgang am Wohnort unserer KM....da dreht Karl aber richtig am Rad.

    Umgang mit der KM hier bei uns ist dagegen völlig problemlos.


    Haben deine Kinder denn einen Bezug zum neuen Wohnort der KM?

  • Ja, den Bezug zum Wohnort der KM haben sie auf jeden Fall. Fanden doch die Umgänge bis August regelmäßig und verlässlich statt. Jetzt ist mir wichtig, dass die Kinder in absehbarer Zeit wieder unbeschwerte Umgänge haben. Di Regelung ist ja für den Normalfall gut und umsetzbar.

  • Scheint so, als würde die KM den Vorschlag (widerwillig) akzeptieren, die Kinder zweimal für 4 Tage zu nehmen, anstatt eine Woche oder länger am Stück.

  • Zweimal 4 Tage statt die gerichtlich geregelten hälftigen Weihnachtsferien, was etwa den 7 Tage entsprechen dürfte, die KM und Kinder miteinander verbringen möchten, bedeutet für Mutter und Kinder die doppelte Fahrerei inkl. Kosten. Mit Blick auf das Chaos bei der Bahn und die aktuelle Jahreszeit sehe ich ehrlich nicht, wie das dem Kindeswohl dient. Und die Mutter wird auch gleich wieder be- statt entlastet.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj: Du musst es auch nicht verstehen, und dass man beim Blick von außen zu einem solchen Urteil kommt, kann ich gut verstehen. Du musst ja auch keine Verantwortung übernehmen. Danke trotzdem für Deinen Kommentar. Die Kosten übernimmt übrigens das Jobcenter

  • Ich möchte ehrlich kein Fass aufmachen, aber mir erschließt sich das auch nicht.

    Vier Übernachtungen sind für sie zu schaffen, aber sieben dann doch nicht? Und vier Nächte später sind dann doch wieder vier Nächte machbar? Macht das nicht mehr Unruhe als alles andere? Was ist, wenn die Mutter in der Zeit sich doch auf die Umgangsregelung beruft, während die Kinder bei ihr sind? Irgendwie scheint mir da der Ärger vorprogrammiert.


    Ich wäre es wahrscheinlich von Anfang an anders angegangen.

    Die Kinder haben ihre Mama viele Monate nicht gesehen. Die müsen ja gespannt sein wie ein Flitzebogen und wollen bei ihrer Mutter sein (das ist bei Bay ja eine ganz andere Geschichte).

    Ich hätte es vorab der Reglung möglich gemacht, dass die Kinder ihre Mutter sehen können. Vielleicht einen Tag zu Besuch begleitet oder hingebracht und mich anderweitig am Ort beschäftigt. Für meine Kinder, nicht für die Mutter.

    Damit hätte ich mir selbst einen Eindruck machen können.

    Dann hätte ich auf der anderen Seite deutlich gemacht, dass ich da bin, die Kids wieder holen könnte, wenn es in den sieben Tagen nicht klappt.


    Nu ist es so. Ich hoffe, die Kids haben trotzdem eine schöne Zeit und es wird für euch alle nicht zu unruhig.

  • Man kann es so oder so sehen, letztendlich spielen auch bei uns die eigenen Sichtweisen und Erfahrungen mit rein. Zwischen meinem Ex-Mann und mir gab es nie wirklich großen Ärger, wir haben das alles alleine und unter uns regeln können. Von daher weiß ich nicht, wie ich agiert / reagiert hätte.


    Sicher bringen 2mal 4 Tage mehr Unruhe als 7 Tage am Stück. Andererseits können 7 Tage schon sehr lang werden.


    Vielleicht kann man es den Kindern wirklich etwas leichter machen, in dem man "good will" zeigt und sich die Fahrten aufteilt.


    Bei meinem Ex-Mann, zu dem ich ein weitgehend entspanntes Verhältnis habe, wäre es für mich bei 170 km kein Thema gewesen, ihm eine Strecke abzunehmen. Bei der Kindsmutter vom Sohn meines Mannes allerdings schalte ich demgegenüber definitiv auf stur. Da ist in der Vergangenheit einfach zu viel passiert.

  • Vorgefallen ist zwar so einiges, aber das bestimmt nicht mein Handeln. Eher, dass die KM dazu neigt, wenn man den kleinen Finger reicht, gleich die ganze Hand zu wollen.


    Beispielsweise habe ich ihr jede Woche geschrieben, was die Kinder so gemacht haben, solange sie im Krankenhaus war. Rigentlich hat sich das erübrigt, seit die Kinder wieder wöchentlich mit ihr telefonieren. Die können ihr selbst viel besser erzählen, was für sie wichtig war. Ich möchte ja nicht das Sprachrohr für meine Kinder sein. Die KM hätte das gerne fortgeführt.


    Bei den Umgängen habe ich nichts zu suchen. Daswürde auch nur zu unnötigen Irritationen führen. Nein, die Kinder sollen ihre Zeit bei der KM ganz unbeschwert erleben.

  • Wenn die KM mit diesem Anliegen an mich herantreten sollte, werde ich mich dem nicht entgegenstellen.

  • Ihr solltet euch an die gerichtlich vereinbarte Regelung halten.

    Sonst provoziert man nur Ärger und Streit.


    In unserer Regelung steht, ausgefallene Umgänge sind UNVERZÜGLICH nachzuholen.

    Falls das bei euch auch so geregelt ist, ist die Forderung der KM, 10 Tage Umgang mit den Kindern zu haben, u.U. sogar vertretbar.

    Da die KM sicher in der Zeit ihres Klinikaufenthaltes Umgang gehabt hätte, dürften ja Umgänge ausgefallen sein.


    Handeln dir keinen unnötigen Ärger ein.

  • Wir haben keinen Passus, dass ausgefallene Umgänge nachzuholen wären.


    Es geht, wie schon Volleybap schrieb, sich am Sinn des Beschlusses zu orientieren. Und der besagt, dass nach längerer Pause Umgänge wieder anzubahnen sind. Genau dafür habe ich mich jetzt erfolgreich eingesetzt.


    Wenn ich die Wahl habe, das zu tun, was für meine Kinder gut ist oder aber einer Regelung zu folgen, welche sowieso durch Wegzug der KM nicht mehr umsetzbar ist, dann weiß zumindest ich, woran ich mich primär orientiere.

  • OK, wenn die gerichtliche Regelung aus einer Zeit vor dem Wegzug der KM datiert, ergibt sich ein anderer Sachverhalt.

    Nur hättet ihr dann längst neue Regelungen treffen können, die der aktuellen Lage gerecht werden.

    Da ihr das versäumt habt gilt das, was beschlossen wurde.


    Eine Umgangspause von lediglich max. 5 Monaten begründet keine Umgangsanbahnung. Damit kommst du bei Gericht nicht durch, denke ich.


    Karl hatte in 2017 12 Stunden Kontakt zu seiner Mutter und unser FamG sah durch diesen Umstand keinen Grund, eine Umgangsanbahnung in die Wege zu leiten.

    Und das bei völliger Umgangsverweigerung von Karl.


    Ich denke, es kommt auf die Art der Bindung deiner Kinder zur KM an.

    Da die Kinder Umgang wünschen, scheint die ja ok zu sein.

  • Wir hatten nach Wegzug der KM einige Änderungen gegenüber der gerichtl Regierung umgesetzt, z. B. Telefonkontakte einmal pro Woche statt Nachmittagsumgänge. Die Bindung der Kinder zur Mutter ist vorhanden, allerdings fühlt sich die Tochter oft zurückgesetzt


    Da ich mir grundsätzlich größtmöglilche Kontiuität wünsche, was die Umgänge angeht, habe ich kein Interesse an erneuten gerichtlichen Auseinandersetzungen.

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  • bay-of-russel: der Anspruch auf Umgang besteht seitens der Kinder. Da gibt es kein Elternrecht. Oberste Maxime meines Handelns ist das Wohl meiner Kinder, nicht die Angst vor möglichen Aktionen der KM. Ob mir dabei etwas schmeckt oder nicht, empfinde ich als ziemlich unwichtig. Dass es nebenbei auch der KM zugute kommt, ist ein positiver Nebeneffekt.


    Irgendwie habe ich den Eindruck, Du schließt vom Verhalten der Mutter Deines Sohnes auf unseren Fall. Ob das sinnvoll ist?