geteiltes Sorgerecht

  • Hallo Zusammen, meine Freundin ist getrennt von ihrem Freund und jetzt gibt es Unstimmigkeiten, wann und wie oft darf das Kind zu seinem Vater. Gibt es da Vorschriften oder ist auch flexibles Besuchsrecht in Ordnung. Gruß Claudi

  • Was Du meinst, ist gemeinsam (ausgeübtes) Sorgerecht. Das ist juristisch etwas anderes als die Klärung des Umgangs. Dass es da unmittelbar nach einer Trennung Klärungsbedarf gibt, erscheint mir erst einmal normal. Soweit zum Allgemeinen.


    Vorschriften gibt es keine, am besten ist es aber, wenn die Eltern sich einig werden können. Ich würde dazu professionelle HIlfe (Kinderschutzbund, Jugendamt o. ä.) in Anspruch nehmen. Um Genaueres sagen zu können, wäre es erst einmal hilfreich zu wissen, wie alt denn das Kind ist und wie weit die Eltern auseinander wohnen. In jedem Fall ist es aber hilfreich, wenn die Eltern eine schriftliche Umgangsregelung erarbeiten, vielleicht jeder erst einmal so für sich nach seinen eigenen Vorstellungen, bevor man sich zusammensetzt und eine gemeinsame Lösung findet.


    Standard ist alle 14 Tage am Wochenende und hälftige Ferien. Es ist aber besser, wenn das Kind seinen Vater öfter als nur alle 2 Wochen sehen kann, gerade wenn das Kind noch recht klein ist.


    Ansonsten stellt sich noch die Frage, wie sehr der Vater am Alltag des Kindes Anteil nehmen kann und möchte.

  • Noch zu Deiner anderen Frage nach flexiblem Besuchsrecht: Wenn die Eltern sich soweit gegenseitig vertrauen, dass sie miteinander reden könn(t)en, spricht natürlich nichts gegen eine flexible Umgangsregelung. Man sollte sich aber immer zweierlei vergegenwärtigen: einerseits ist es das Recht des Kindes, regelmäßigen und verlässlichen Umgang mit seinen Eltern zu haben. Andererseits (und das folgt eigentlich daraus) ist es sicher hilfreich, wenn es eine Regelung des Umgangs gibt. Diese Regelung sollte nicht abhängig vom guten Willen des "Umgang gewährenden" Elternteil sein, sonst wird das Kind leicht zur Waffe im Kampf der Eltern um "ihre" Rechte. Man nennt so etwas auch Rosenkrieg. Da sollte das Kind nach Möglichkeit herausgehalten werden. Lässt sich nur leider nicht immer vermeiden.

  • Die Gerichte (im Namen des Volkes ...).

    Der Staat hat Grundsätzliches bereits gesagt: nämlich dass die Eltern in der Verantwortung stehen und dafür Sorge zu tragen haben, dass das mit den Kids klappt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.