Du hast über den Anwalt VKH beantragt? Dann hat er im Rahmen der bisher aufgelaufenen Kosten auch dafür zu sorgen, dass über diesen Antrag ein widerspruchsfähiger Beschluss erfolgt. Er soll seine Kosten mit dem Gericht abrechnen ...
(Bzw. eigentlich ist es so, dass er ohne den Beschluss über VKH nicht tätig werden sollte ...)
Den Schwarzen Peter würde ich erst einmal zurückschieben zum Anwalt. parallel aber auch dem JC die Rechnung schicken, da dir die Klage auferlegt wurde.