Post vom Jokecenter

  • oh wow, ich verstehe...das ist wieder so ein theoretischer Mist, der in der Realität dazu führt, das Unterhaltszahler das Handtuch schmeissen und lieber in den Knast gehen...wozu sich den Hintern mit Arbeit aufreißen, wenn einem nichtmal der Selbstbehalt gelassen wird...da muss ich ehrlich auch mal "Schande" über den Unterhaltsforderer rufen...der Selbstbehalt ist so schon ein Witz und den dann noch wissentlich drücken, da fehlen mir echt die Worte...ich dachte immer, wir haben da jemanden im Nacken, der ständig mehr Geld wittert und alles dafür tut, es zu bekommen aber du bist noch viel härter dran. Das tut mir ehrlich leid! Es ist eine Schande!

  • Das JA scheint ja - bis auf den Fehler mit der Doppelberechnung des Dienstwagens - sauber zu berechnen. Bei vier/fünf Kindern ist jedoch nur bei Superverdienern zu erwarten, dass man besser weg kommt als zur Zahlung bis zum Selbstbehalt runtergedrueckt zu werden.

    Die Rolle des JC ist schwierig. Zum einen stellt sich die Frage, warum die ueberhaupt etwas zahlen, wenn der Antragsteller den Selbstbehalt hat (das können Sonderregelungen wie der Dienstwagen sein und, und, und ...). Zum anderen, warum sie jetzt (erst) die Unterhaltszahlungen auf den Selbst behält runterdruecken wollen und anscheinend mit anderen Zahlen rechnen als die Beistandschaft - oder gar nicht rechnen.

    Der Anwalt bzw. dessen Berechnungen sind eigentlich irrelevant, weil es keine offizielle Stelle ist und keinerlei rechtliche Legitimation besteht.


    Verhandelt und gesprochen werden müsste eigentlich mit der Beistandschaft. Das Ergebnis wäre dem JC mitzuteilen und gut ist (ob die über den Selbstbehalt hinaus zahlen, ist dann eine andere Sache und bisher vielleicht "Glück" gewesen).

    Letztlich könnte beim JA eine Summe (zB JA-Berechnung minus doppelter Dienstwagen) tituliert werden. Ob die Mutter dann auf mehr klagt, wäre ihr Bier. Ihre Erfolgschancen allerdings gering.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bap, ich kann leider nicht einseitig bei dem JA titulieren. Die Mutter muß schon mitmachen wollen. Nur ein Kind fällt raus. Die anderen 4 schon bestehenden Titel bleiben. Im Zugzwang ist ja eigentlich die Mutter, wenn sie mehr Geld für die Kinder will. Ich würde ja nächsten Monat gut da stehen, mit einem Unterhaltsberechtigten weniger und den festen Beträgen der alten Urkunden. Jetzt sieht die Mutter aber plötzlich das viele Geld, das der Anwalt in Aussicht stellt. Ich werde mich wohl verklagen und verurteilen lassen müssen. Das ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, die Ansprüche rechtlich klarzustellen, aber auch das Jobcenter zur Tatsachenerkenntnis zu zwingen. Ist halt nur die teurere Variante.


    Das man z. B. als Erwerbstätiger mit 1500 netto zum Aufstocker bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern wird, liegt einfach daran, daß unter anderem der Erwerbstätigenfreibetrag im Sozialrecht höher ist als im Familienrecht. Dann noch die sozialrechtlichen Ansprüche der Kinder, die zeitweise dem Haushalt des Umgangelternteils angehören. Solche Dinge sieht das Familiengericht gar nicht.


    Zitat

    wir haben da jemanden im Nacken, der ständig mehr Geld wittert und alles dafür tut, es zu bekommen aber du bist noch viel härter dran. Das tut mir ehrlich leid! Es ist eine Schande!


    Ich erinnere mich noch gut daran, als der Anwalt der Ex sogar das Geld von mir haben wollte, daß mir das Jobcenter für den Umgang mit den Kindern gezahlt hat. Damit ist er allerdings vor dem OLG Hamm auf die Nase gefallen. Danke für dein Mitgefühl. Naja, was soll es. Es geht immer irgendwie weiter.

  • Wenn die Mutter die neue, hoehere Titulierung nicht mitmacht und das JA sich nicht darüber hinwegsetzt, dann bleiben eben die niedrigeren Titel gültig.

    Die Ablehnung des JA solltest du dir bestätigen lassen. Und dann soll mal "mutwillig" geklagt werden von Mutterseite.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dem JA. Die Mutter ist offiziell nicht in die Verhandlungen involviert. Sie hat das an die Beistandschaft abgegeben.

    (Und vergiss die Berechnungskorrektur nicht ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gegenüber meinem Arbeitgeber kann ich nicht auf den Dienstwagen verzichten. Entweder ich nehme den, oder ich bin arbeitslos.

    Du mußt aber nicht zwingend die 1%-Regelung über Dich ergehen lassen.


    Klar ist das dann nötige Fahrtenbuch nervend, aber die 350 Euro "Sachbezug" und damit weniger bar sind in Deinem Fall ja echt viel Geld. Du kannst das Auto dann trotzdem privat nutzen, die Abrechnung erfolgt aufgrund der tatsächlichen Privat-Kilometer. Das sollte im Aussendienst minimierbar sein. ;)


    Vielleicht kannst Du ja auch Deinen Arbeitgeber bitten beim nächsten Firmenwagen zum Beispiel einen Dacia zu nehmen, die gibt es schon für Liste um 10.000,- Euro, da würde die 1%-Regelung ganz deutlich weniger weh tun.

  • Das Thema Dienstwagen ist auch durch. Entweder ich fahre dieses Auto oder gar keines (also ohne Arbeitsplatz). Es ist nur ein Kleinwagen, kein Mercedes SLK. Die Fahrtenbuchmethode ist witzlos, weil ich jede Steuererstattung an das Jobcenter abführen muß. Habe das 2 Jahre gemacht, ist echt nervtötend, wenn am Ende doch nichts dabei herumkommt. Gott sei dank ist das JC nocht nicht auf die Idee gekommen, daß ich so in meiner EKS so verfahren soll.

  • Ich habe übrigens heute mit großer Begeisterung einen großen Umschlag aus dem Briefkasten geholt. Ich dachte, daß wäre meine Ersatzteilbestellung für ein Notebook (Pfennigartikel), weil das so ein fetter Umschlag war. Leider habe ich zu spät gelesen, daß Amtsgericht als Absender drauf stand. Nun ist mein Wochenende im Eimer. Meine Ex hätte gerne VKH, weil ich die generöse Unterhaltsberechnung von ihrem Anwalt nicht unterschreiben will. Jetzt will das Gericht wissen, was ich davon so halte.

    Habe meiner Ex mehrmals, zuletzt Anfang der Woche angeboten, noch mal beim Jugendamt eine aktuelle und kostenfreie Berechnung und Beurkundung vornehmen zu lassen.

    Allerdings muß sie das selber in die Hand nehmen, weil das Jugendamt mich alleine nun mal nicht beraten darf.

    Antwort von Exilein: "Ich habe keinen Bock, 8 bis 9 Wochen auf eine Berechnung vom Jugendamt zu warten und dafür dann auch noch mehrmals hinzufahren."

    Ich denke, daß ist ein gutes Argument, dem Gericht zu antworten, daß der Ex die Bewilligung von VKH zu verweigern ist.

    Daß das Jugendamt nicht in die Hufe kommt, ist kein Grund, eine Klage vom Zaun zu brechen und außerdem würde sie eine

    Berechnung und Beurkundung durch das JA sicher akzeptieren, wenn sie die Verfahrenskosten selber bezahlen müsste.

    Daß das Jugendamt so langsam ist und meine Ex das Gericht als Brandbeschleuniger mißbrauchen will, ist nicht mir anzulasten.

    Der Steuerzahler ist nicht dazu da, den Unterhaltsservice vom Jugendamt ins Gericht auszulagern, weil es da vielleicht schneller geht.

    Schönen Sonntag noch.

  • Du hast da ein ganz besonderes Schätzchen, was? Man man man, es gibt Menschen, die bringen einen zum zweifeln...


    Beleg einfach schön, dass du immer versucht hast, zu vermitteln und dann drücken wir dir alle die Daumen, dass der Antrag abgelehnt wird...wir mussten auch fast zwei Monate warten, bis ein vorläufiger Bescheid erstellt wurde...mir wäre nicht im Traum eingefallen, vor Gericht zu ziehen...

  • Mann, Mann, Mann... und genau über solche Vorgehensweisen "könnte" ich mich maßlos aufregen. Ich kann gut verstehen, dass dein Wochenende im Eimer ist. PKH hat absolut ihren Sinn und Zweck und hat wirklich auch eine Berechtigung für viele Menschen. Aber wenn auf Kosten der Allgemeinheit (PKH) so richtig losgelegt wird, hört bei mir jegliches Verständnis auf.


    Halt die Ohren steif und versuch', das Wochenende wenigstens etwas zu genießen!:strahlen

  • Ach, so einfach ist das nicht mit dem Nachweis der Mutwilligkeit. Ich werde wohl nächste Woche wieder einen Termin bei meinem Anwalt machen müssen.

    Was mich so aufregt, daß das alles wieder nur Geld kostet, daß man besser hätte den Kindern geben können statt Gericht und Anwälten. 4 Jahre Spaß mit VKH und schönen Einkommensprüfungen. Und daß sich bei mir ein Schuldenberg ansammelt, weil das Jobcenter nur laufende Unterhaltszahlungen berücksichtigt und keine Zahlungen auf Rückstände. So lange das Verfahren schwebt. Ich kann auch nicht mal eben vorausschauend 1400 Euro jeden Monat an die Seite legen, wenn der Richter der Berechnung von dem Anwalt der Mutter so folgt.

    Was mich genauso aufregt, ist die Tatsache, daß das Jobcenter die Sache ja mit angezettelt hat und sich jetzt schön zurücklehnt und die Action mit Popkorn auf dem Kinositz verfolgt. So langsam verliere ich echt den Mut. Dauert nicht mehr lange, dann lasse ich mir eine Drehtür in der Klapsmühle einbauen und fordere einen gesetzlichen Betreuer. Dann können sie den meinetwegen mit Behördenpost bombardieren. Ich habe langsam wirklich keine Lust mehr, für diesen Behördenwahnsinn, den ich auch noch bezahlen soll, morgens aufzustehen. Jetzt bin ich wohl auch ein böser Unterhaltspreller. Ich kann echt nachvollziehen, wenn die Leute dann irgendwann das Handtuch werfen.

  • Warum musst du eine Stellungnahme abgeben ob das Gericht deiner Ex PKH gewährt? Und dann auch noch begründete Böswilligkeit nachweisen? :hae:


    Reicht da nicht: "wir warten auf einen Termin beim JA zur Berechnung des Unterhalts. Die Klage kann ich mir nicht erklären."? :hae:

  • Warum musst du eine Stellungnahme abgeben ob das Gericht deiner Ex PKH gewährt? Und dann auch noch begründete Böswilligkeit nachweisen? :hae:


    Reicht da nicht: "wir warten auf einen Termin beim JA zur Berechnung des Unterhalts. Die Klage kann ich mir nicht erklären."? :hae:

    Die Mutter muß einen solchen Termin für eine Unterhaltsänderung bei dem Jugendamt vereinbaren. Das Jugendamt berät keine Unterhaltspflichtigen. Ohne die Mutter geht es nicht, weil es schon Urkunden gibt. Ich habe sie am Dienstag telefonisch letztmalig gebeten, das Prozedere beim Jugendamt anzustoßen. Sie war zuerst sehr unmutig und meinte dann, sie würde sich kümmern. Das Ergebnis habe ich nun in der Post.


    Aus der Entscheidung des Kammergerichtes Berlin v. 21. März 2016, Aktenzeichen 13 WF 33/16


    Zitat

    weil der Unterhaltsberechtigte Anspruch auf Titulierung des vollen gesetzlichen Unterhalts hat, gewährt die Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - XII ZB 20/08, FamRZ 2010, 195 [bei juris Rz. 11, 14ff.]) mit Zustimmung der Literatur (vgl. Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht [7. Aufl. 2013], Rn. 370ff.; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe [7. Aufl. 2014] Rn. 470) ihm einen Anspruch auf den vollen Unterhalt; ein Unterhaltspflichtiger, der nur zu Teilleistungen bereit ist, gibt Anlass zu dem Unterhaltsverfahren über den gesamten, vollen gesetzlichen Unterhalt und damit scheidet Mutwillen des Unterhaltsberechtigten im Ergebnis aus. Folglich ist der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe ohne Einschränkungen für den zu ihren Händen zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder zu gewähren.


    Der Rechtsbeistand von Ex hat das natürlich so hingestellt, daß ich den Anlass gebe, nicht den vollen Unterhalt zu zahlen, bzw. nicht zahlen zu wollen. So ganz von der Hand zu weisen ist das auch nicht. Den Unterhaltsbetrag vom Anwalt will ich ja nun auch nicht zahlen. Das Jobcenter hat mir geschrieben, den Argumenten des gegnerischen Anwalts soll ich nicht folgen.

  • Ist für die Kinder eine Beistandschaft beantragt? Wenn ja, dann wäre sie doch vorrangig zu konsultieren?

    Also nicht, wir warten auf den Termin beim JA, sondern: eigentlich nimmt die Berechnung bei uns das Jugendamt vor, da eine Beistandschaft für die Kinder besteht. :hae:


    Vielleicht bin ich da zu naiv. Ich würde wegen sowas nicht zum Rechtsanwalt gehen und versuchen etwas zu beweisen, sondern die Tatsachen darlegen und darauf vertrauen, dass das Gericht richtig entscheidet.


    Ansonsten schreibst du eine Darstellung, sie eine Gegendarstellung, es gibt ein hin und her und im Endeffekt steht dein Wort gegen ihrs und im Zweifel für den Angeklagten. Dann stehst du doof da, hast Zeit, Geld und Nerven verschwendet und sie kriegt ihre PKH trotzdem.

  • Nein, das habe ich weiter oben schon geschrieben. Es gibt keine Beistandschaft. Das wollte die Mutter nicht. Es gab im November eine einmalige Beratung, welche die Mutter gegen gezeichnet hat. Es wurde eine Unterhaltsberechnung für fünf Kinder vorgenommen. Das war lediglich für eine erste Einschätzung gedacht. Jetzt geht es um den Unterhalt für 4 Kinder ab Februar diesen Jahres. Für die letztere Berechnung hat sich die Mutter den Anwalt genommen.

  • Die Ex hat schon das Recht auf eine Neuberechnung. Es kann sein, dass sich zum jetzigen Titel etwas geändert hat. Dafür sprechen die Einlassungen vom Jobcenter, aber auch die des Anwalts. Auch wenn die sich in der Tendenz widersprechen.

    Damit hat Ex das Recht auf VKH.

    Entsprechend würde ich an dieser Front nicht kämpfen. Sondern der VKH zustimmen, aber dem Richter schreiben: Jobcenter hat dich zur Neuberechnung aufgefordert. Du hättest es gern über die Beistandschaft erfolgen lassen. Ex sieht aber den Weg über Anwalt etc. Das wird der Richter vielleicht als interessante Konstellation sehen und auch den Eindruck gewinnen, dass du nicht den Streit suchst.

    Wichtig, weil du deinen VKH-Antrag auch bald stellen musst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Werde alles meinem Anwalt übergeben. Ich habe die Nase voll. Ziel muß sein, der Administration die Kosten reinzudrücken, die sie mir

    verursacht. Rest schauen wir mal. Heute beim beim Arzt gewesen. Erschöpfungssyndrom diagnostiziert. Kopie an die Administration.

  • ach Menno...fühlt dich mal virtuell geknuddelt...das ist doch Scheisse...


    Ich fühle wirklich mit dir und wünsche dir einen reibungslosen, für dich positiven Ablauf...:troest:troest:troest:troest