Post vom Jokecenter

  • Mal wieder liebe Post aus dem Briefkasten gefischt.



    Ist doch immer wieder schön, wie die Behörden Ping Pong mit den Antragstellern spielen. Immerhin, es ist nur eine Bitte. Keine Aufforderung zur Mitwirkung mit Sanktionsandrohung und Rechtsmittelbelehrung.

  • Reicht aber, um beim FamGericht eine Klage zwecks Überprüfung des Unterhalts einzureichen mit der Bitte/Aufforderung, die Verfahrenskosten zu übernehmen. ... :pfeif

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Heute ist auch bei mir ein lustiges Brieflein herein geflattert. Ich bin verpflichtet alles zu tun um meine Bedürftigkeit zu beenden und soll deshalb, zwecks Unterhaltklärung, eine Beistandschaft einrichten.


    Die Chance, dass KV mehr als UVG zahlen kann ist =0. Lohnt es sich da einen Beistand zu beauftragen oder sollte ich es zwecks Nervenschonung lieber lassen und dem JC schreiben, dass KV sein Einkommen bereits der UVG Stelle vorgelegt hat und diese ausgerechnet hat, was er leisten kann/Oder nicht kann?

  • ich finde die Formulierung immer sehr witzig...ich weiss ja dass es Menschen gibt, die gerne vom Staat leben, aber der Großteil würde schon sehr gerne weg vom JC...aber dann auf die Pflicht hinzuweisen, dass man seine Bedürftigkeit bitte sofort einstellen soll...Immer wieder zum Schmunzeln;)

  • Beauftrage schriftlich die Beistandschaft und lege den Brief des JC in Kopie bei.

    Kopie Beauftragung Beistandschaft schicke ans JC.


    Die formlose Beauftragung Beistandschaft reicht bereits, um die Beistandschaft ans Laufen zu bekommen und damit den Wünschen des JC Genüge zu tun.

    Das dürfte der für dich schnellste und geringste Aufwand sein, die Sache vom Tisch zu bekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du kannst das in einem Schreiben machen, solltest aber die Namen beider Kinder nennen: "Hiermit beantrage ich eine Beistandschaft für meine Kinder Anton und Berta Karalina und verweise auf den in Kopie beigefügten Brief des JC."

    Es werden mit Sicherheit noch Fragen von der Beistandschaft kommen. Aber du hast erst einmal den Antrag gestellt. Und dem muss zum Datum der Antragsstellung erst einmal zwingend stattgegeben werden. Damit waere dein Job gegenüber dem JC erfüllt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vor 6 Wochen bin ich zusammen mit der Mutter beim Jugendamt gewesen. Dort soll(te) im Rahmen einer einmaligen Beratung der Unterhalt für alle Kinder neu ausgerechnet werden. Wir haben alle Unterlagen angeschleppt und dagelassen. Passiert ist bis heute nichts. Die Beiständin antwortet nicht auf meine Nachfrage per Mail (bin ja auch nur der lästige Pflichtige). Wie bekommt die Leute dort ans arbeiten?

  • Geh mal davon aus, dass der Beistand über Weihnachten Urlaub gemacht hat. Und zum Jahresende viele Neuberechnungen und Schriftkram wegen der Unterhaltsänderungen ansteht. Mit sechs Wochen Wartezeit bist du noch in einem grünen Bereich. Entsprechend kannst du kaum Druck machen.

    Aber eine Unterhaltsberechnung ist ja keine Zauberei. Wenn davon auszugehen ist, dass du mehr zahlen musst, solltest du das bereits tun. Es müsste eh nachgezahlt werden. Wenn es weniger wird, ist es problematischer. Da gilt bis zur Neuberechnung der alte Satz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zwangsläufig mehr bezahlen muß ich zunächst mal gar nicht, weil die Titel alle statisch sind und zeitlich befristet zur Volljährigkeit. Die Unterstützung vom JC fällt wahrscheinlich weg, wenn der Titel der Großen bald erlischt. Ich müsste dann insgesamt sogar weniger bezahlen. Wenn ich freiwillig und untituliert noch mehr bezahle als bisher, ist das meine Privatveranstaltung. Dann hätte ich nach Unterhalt und Miete in etwa so viel wie ein reiner Grundsicherungsempfänger. Wenn die Mutter und ich selber rechnen, können wir theoretisch auch bei einem Notar titulieren lassen, aber das wird wohl kaum ein Jobcenter anerkennen. Wenn dich ein Gericht in die Bedürftigkeit verurteilt, dann geht das schon ok. Vereinbaren die Eltern das aber selber untereinander, sind das Verträge zu Lasten Dritter (des Steuerzahlers).

  • Das Jobcenter kannst du ja jederzeit auf die Beistandschaft verweisen. Alternativ um finanzielle Unterstützung/vollständige Kostenübernahme bitten bei einer Klage vor dem Familiengericht ... Der Sachbearbeiter kann ja zitieren, was er will. Du hast ein rechtskräftiges Einzelurteil gegen dich - nämlich den Titel -, in dem dir auferlegt wird, die Summe zu zahlen. Oder wenn es die Berechnung des Jugendamtes ist. Du hast die rechtskräftige Berechnung der per Gesetz zuständigen Fachbehörde.


    Klar, Behördenpingpong. Da kann man nur zurücktreten und die Herrschaft an die Platte bitten ... Wenn man sonst nix zutun hätte ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oder wenn es die Berechnung des Jugendamtes ist. Du hast die rechtskräftige Berechnung der per Gesetz zuständigen Fachbehörde.

    Genau die hätte ich ja gerne zeitnah, damit das JC wieder Papier bekommt. Letztlich haben die das ja auch losgetreten. Dann können die von mir aus gerne über die neue Berechnung nörgeln, aber mir nicht mehr an die Krawatte gehen. Naja, es sind ja noch 8 Wochen bis zum Geburtstag der Großen.

  • Du hast zwar wohl einen zeitlich begrenzten Titel bis zum 18. Geburtstag. Aber wenn das Mädel noch in der Schule ist, bist Du weiterhin unterhaltspflichtig. Nur muss die Summe neu berechnet werden. Verdient sie selbst bzw. fordert den Unterhalt nicht von Dir, dann könnte sich theoretisch der Unterhalt für das/die andere(n) Kind(er9 ändern. Du hast zwar einen statischen Titel. Das bedeutet derzeit: Du hast diese Summe zu leisten, egal ob der unterhalt für die große wegfällt oder nicht. Aber die Hansel vom Jobcenter scheinen ja an den statischen Titel rumfeilen zu wollen. Für Dich könnte das eine Verschlechterung bedeuten.


    Ich bin mir nicht sicher, ob dein Fallbearbeiter so genau weiß, was er da macht und was das für ihn bedeuten kann. Es gilt nämlich auch. Hast Du bisher treu unterhalt geleistet - und das hast Du - und deine wirtschaftliche Situation ändert sich bzw. ein Gericht ändert - erhöht - den Zahlbetrag, dann muss das Jobcenter erhöht zahlen. Der mutmaßliche Versuch des Jobcenters, Gelder einzusparen, könnte auch für die nach hinten losgehen. Oder andersherum gesagt. Ein einigermaßen vernunftbegabter Sachbearbeiter hätte mit Blick auf die Termine und die Konstellation diese Sache nicht angepackt. Dazu ist da zu vieles unwägbar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap, genau diese Überlegungen haben wir auch durch. Die älteste Tochter ist in Ausbildung und kann mit dem Kindergeld und ihrer Ausbildungsvergütung voraussichtlich ihren Unterhaltsbedarf voll decken. Wir wollen die Verteilmasse, die bei der großen Tochter wegfällt, auf die jüngeren Kinder verteilen. Es ist ja anzunehmen, daß sich an der unterhaltsrechtlichen Bewertung meiner Einkünfte zwischenzeitlich nichts geändert hat und ich diesen Unterhalt dann auch in etwa gleicher oder ggf. geringerer Steigung weiter (an die verbleibenden vier minderjährigen Kinder) zahlen muß.

    Das JC kommt ganz unabhängig davon her und sagt, daß ich die bestehenden Titel angreifen soll. Da hat jetzt irgendein Mitarbeiter ein Urteil gefunden, von dem er meint, daß er uns damit von der Leiste losbekommt. Die Preisfrage wird sein, wie das Jobcenter dann damit umgeht, wenn die Berechnung vom Jugendamt nicht so ausfällt wie erhofft. Darf ich das dann titulieren, ohne mich vorsätzlich bedürftig zu machen oder nicht? Soll ich mich dann zum Unterhalt verklagen lassen und gegen das Jobcenter wegen der daraus entstehenden Kosten prozessieren? Die Leute vom JC kann ich nicht einschätzen. Dort werden rechtswidrige Entscheidungen einfach ausgesessen. Soll der Antragsteller doch klagen. Zahlt doch der Steuerzahler. Ich persönlich brauche das nicht, das wird einem wieder aufgezwungen. Sorry für's Meckern. Mußte mal raus.

  • Nee, ist ja kein Meckern, sondern eine vorwärtsbringende Kritik.


    Das sieht nach einer vertrackten Situation aus, wenn ich das jetzt so überblicke.

    Zum einen: Grundsätzlich musst du titulieren. Dazu bist du per Gesetz verpflichtet. (allerdings gibt es bereits rechtsgültige Titel. Um die los zu werden, musst du teuer klagen. Randgeschichte zum Merken: Bei Gericht eine Klage einreichen auf Neutitulierung, weil JC das fordert und damit begründen. Gleichzeitig Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann muss Richter vorprüfen und auch deine Ex anschreiben zur Sache. Die antwortet dann. Sie würde bei einer Neuberechnung einer öffentlichen Stelle wie der Beistandschaft sich natürlich der Berechnung unterwerfen. Für ein vom Jobcenter anberaumtes verfahren gäbe es keinen Grund. das würde nur Kosten verursachen und den Richter beschäftigen. Sie würde aber schon mal prophylaktisch Verfahrenskostenhilfe beantragen.)

    Aber die Höhe des Titels muss stimmen. Das muss garantiert sein. Und es ist garantiert, weil die Beistandschaft die gesetzliche Kompetenz hat wie ein Richter, ordnungsgemäß zu titulieren. Also kannst du dich (eigentlich, haha) durch einen ordnungsgemäßen Titel nicht bedürftig machen. Sonst ist der Titel nicht ordnungsgemäß. Dir muss bei einer ordnungsgemäßen (Neu)Berechnung der Mindestunterhalt bleiben. Aber auch nicht mehr.

    Reicht das nicht für die Kinder, dann müsste die Mutter für die Kinder zusätzliche Unterstützung beantragen. Also den direkten Weg wählen und nicht Sozialleistung für die Kinder über Zahlung und Weiterleitung durch dich. So würde ich es jetzt einschätzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also den direkten Weg wählen und nicht Sozialleistung für die Kinder über Zahlung und Weiterleitung durch dich. So würde ich es jetzt einschätzen.

    So denkt auch der BGH, die Sozialgerichte und die Behörden. So schrieb auch mal das Landessozialgericht Bayern vor etwa 4 Jahren:


    Zitat

    Es kann sein, dass durch Wegfall oder die Reduzierung der Unterhaltszahlungen die Kinder selbst hilfebedürftig werden. Das ist aber durch entsprechende Leistungen für die Kinder zu regeln, nicht durch Leistungen für den Vater. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Es ist aller Ehren wert, dass der Kläger sich so engagiert für seine Kinder einsetzt. Wenn er sich dabei aber wirtschaftlich an seine Grenzen kommt, tritt dafür nicht die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein.



    Dummerweise übersehen dabei aber (fast) alle den Moment der Einkommensfiktion. Wird die angewendet, kommt es zu der Schieflage zwischen Sozial- und Familienrecht. Auf dem Papier habe ich dann zwar noch den Selbstbehalt, aber tatsächlich eben nicht. Und das generiert dann wieder sozialrechtliche Ansprüche. Auch, wenn man ein Gericht darauf hinweist, erhält man nicht zwangsläufig differenzierte Urteile. Selber erlebt.

  • Du bist selbstständig beziehungsweise hast ein in der Höhe jeweils unterschiedliches Monatseinkommen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin angestellt und mein Einkommen bleibt mit Ausnahmen immer gleich. Weihnachten gab es bisher immer ein kleines versteuertes Geldgeschenk und am Jahresende macht der AG den internen Lohnsteuerjahresausgleich. Da gibt es dann schon geringe Schwankungen. Vertraglich habe ich bei Einstellung vereinbart, daß ich mein Weihnachts- und Urlaubsgeld auf 12 Monate augeteilt bekomme. Dann habe nicht so eine große Steuerprogression. Ich habe zwischenzeitlich auch mal eine kleine Gehaltsanpassung bekommen vielleicht 6-7 Prozent mehr als davor. Wieso die Frage?

  • Post vom Jugendamt. Demnächst 300 Euro mehr Unterhalt zu zahlen. Na, mal schauen, was der Sachbearbeiter vom Jobcenter dazu meint, der mich dazu aufgefordert hat, den Unterhalt prüfen zu lassen. Das Jugendamt hat die Aufforderung vom JC, mich um eine Absenkung der Titel zu bemühen, mit keiner Silbe erwähnt.

    Ich kann mir meine BG-Nummer wohl bald eintätowieren lassen.