Sprengelschule - welche, bei Wechselmodell 50:50?

  • Wir haben WM halbe-halbe. Wir Eltern wohnen im gleichen Stadtteil, etwa 15 Minuten zu Fuß entfernt. Dennoch gehören unsere beiden Adressen zu 2 unterschiedlichen Schulsprengeln.

    Die Kinder sind mit 1. Wohnsitz bei KM gemeldet, bei mir mit 2. Wohnsitz. Ich glaube dass deshalb auch die Einladung zur Schul-Eignungsuntersuchung des Gesundheitsamtes an die Adresse der KM ging. Dort war ein Fragebogen den Allgemeinzustand des Kindes betreffend, Erkrankungen usw. beigefügt der zurückgeschickt werden sollte. Die KM hat mir das Schreiben zur Beantwortung gegeben.

    In diesem Fragebogen habe ich unsere WM-Situation angegeben, dass aber das Kind den Kindergarten in "meinem" Schulsprengel besucht, und daher sich das Kind weit mehr Zeit hier aufhält und daher auch sein Lebensmittelpunkt in diesem Sprengel befindet. Daher sollte die Sprengelzuordnung abgeändert werden.

    Gibt es dazu Ideen, ob meine Bitte so ausreicht, oder sollte ich sofort anfangen (wenn ja, wo?), ein richtig dickes Sprengel-Zuordnungs-Fass aufmachen?


    Hintergrund meiner Frage ist der, dass die KM auf der Suche nach einer größeren Wohnung ist, und deshalb wahrscheinlich in einen anderen Stadtteil ziehen wird.

    Solange wir an dem 1. Wohnsitz der Kinder bei Mama nichts ändern, und ihr Sprengel auch als der amtlich korrekte gilt, würde sie mit ihrem Umzug die Kinder mühelos aus deren gewachsenem Lebensumsfeld herausreißen können. (Das ist meine Befürchtung.)

    Ich habe recherchiert, dass Sprengel-Zuordnung nicht automatisch 1. Wohnsitz bedeutet, sondern, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Insofern bin ich auf der sicheren Seite. Aber ich fühle mich unsicher, ob ich die Situation noch besser absichern kann und soll.

  • Also Sprengelzuordnung kannst du nicht ändern, das bestimmt doch die Stadt mit dem Schulamt, welche Straße zu welchem Schulsprengel gehört.

    Ansonsten müsstest denke ich du der Hauptwohnsitz sein. Wie genau das bei zwei Wohnsitzen abläuft weiß ich leider nicht, wichtig wäre, dass du dir mit der KM einig bist, dass das Kind auch wirklich in die Schule bei dir geht, sonst schaut es nicht so toll aus. Glaube nicht, dass einfach auf deinen Sprengel geändert wird gegen ihren Willen.

    Wenn ihr euch einig seid, musst du einen Gastschulantrag an der Schule in deinem Wohngebiet stellen. Und das sollte kein Problem sein, wenn das Kind da die Hälfte der Zeit lebt, nach der Schule betreut wird oder vielleicht einen Betreuungsplatz hat.

    Gastschulanträge funktionieren meistens dann ganz gut, wenn die Gastschule was bietet, was die Sprengelschule nicht hat (offenen Ganztag, gebundenen Ganztag, Jahrgangsmischung oder sowas), du dort zB einen Hortplatz hast oder das Kind nach der Schule direkt zu Oma, Papa oder so gehen kann.


    Edit: Bist du mit der Dampfbahn fränkische Schweiz gefahren?

  • Servus,


    also das mit der formlosen Bitte wird mit Sicherheit nicht ausreichen. Hilft wirklich nur der Gastschulantrag. Die werden lt. NN zwar gerne auch mal abgelehnt wenn die Begründung für das Amt "nicht ausreichend" sind, hat wohl in der Vergangenheit zuviel "Wünsch-Dir-was" gegeben. Ob das WM hierfür ausreicht, kann ich leider nicht beurteilen.


    Andere Alternative wäre den Hauptwohnsitz zu verlegen, was Deine KM wahrscheinlich nicht mitmacht.


    Das wird hier in zwei Jahren auch aktuell werden, KM und ich sind auch in unterschiedlichen Schulsprengel (grenzen aber direkt aneinander).

  • Alles ist möglich, wenn ihr euch als Eltern einig seid. Aber ein Einzelantrag von dir egal für was kann eigentlich immer nur abgelehnt werden: Die Mutter muss zwingend gehört werden und einverstanden sein. Und "hat die Macht", weil das Kind im ersten Wohnsitz bei ihr gemeldet ist. Im Streitfall zählt immer das. Und du müsstest im Zweifel und bei anderer Meinung ggfls. das Gericht einschalten, um deine Meinung durchsetzen zu können ... "Wechselmodell" ist immer noch nicht richtig gesetzlich eingeordnet und da zählt zuerst einmal der Augenschein: Kind ist bei der Mutter gemeldet. Im Einvernehmen mit dir. Also alles tutti ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Solange wir an dem 1. Wohnsitz der Kinder bei Mama nichts ändern, und ihr Sprengel auch als der amtlich korrekte gilt, würde sie mit ihrem Umzug die Kinder mühelos aus deren gewachsenem Lebensumsfeld herausreißen können.

    Ich hätte eher die Befürchtung, dass die KM so weit wegzieht, dass Ihr das Wechselmodell vergessen könnt. Gibt es denn schon Anhaltspunkte, wohin die KM ziehen möchte? Oder ist das völlig offen?


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es in solchen Situationen sinnvoll ist, zu schauen, wie man bei Veränderungen für die Kinder gleichzeitig Kontinuität bewahren kann, und wie man ihnen helfen kann, im neuen Umfeld anzukommen. Da die KM hier am längeren Hebel sitzt (Erstwohnsitz bei ihr), kannst Du da eigentlich sinnvollerweise nur den Kindern Halt und Sicherheit geben, sie neugierig machen auf das neue Umfeld, wenn es spruchreif ist. Zum Beispiel mit ihnen zusammen die neue Gegend erkunden.


    Ich würde aber auch noch versuchen, einen Termin beim JA zusammen mit der KM auszumachen, um das Thema Schule dort zu klären. Eigentlich ist alles besser, als gerichtlich die Unterschrift der Mutter unter den Gastschulantrag zu erzwingen (oder auch die Änderung des Hauptwohnsitzes).

  • Auf welche Schule habt Ihr Euch denn geeinigt?


    Davon würde ich abhängig machen, was Ihr in den Fragebogen eintragt.


    Habt Ihr Euch nicht geeinigt gilt der Schulbezirk des Erstwohnsitzes.


    Der Schule ist latte, was Du da einträgst. Auch ist der Schule egal, in welchen Kindergarten das Kind geht.


    Wenn die ELTERN wollen, dass das Kind eine bestimmte Schule besucht, DANN können sie solche Dinge wie soziales Umfeld usw. in den Ring werfen.


    Einigt Euch auf eine Schule, sonst entscheidet die Mutter. Und wenn Du klagst, hast Du das Risiko, dass es für die Wunschschule zu spät ist.

  • Sorry, dass ich bisher auf die Beiträge nicht geantwortet habe. Mir fehlt dazu die Zitierfunktion, die es im alten Design gab, bei der man zum Zitieren die bezogenen Textstellen einzeln nacheinander markieren und dann eine gesammelte Antwort schreiben konnte


    OHNE JEDESMAL DEN GESAMTEN BEZOGENEN BEITRAG MITZUSCHLEPPEN


    ... das dachte ich zumindest. Bzw. so ist es auf dem
    Smartphone. Jetzt hier auf dem Notebook, hat es tatsächlich geklappt. Also
    alles prima.

    Edit: Bist du mit der Dampfbahn fränkische Schweiz gefahren?

    Ja, Ebermannstadt-Behringermühle und zurück. War toll

    wichtig wäre, dass du dir mit der KM einig bist,

    Richtig, aber genau das sind wir uns nicht.

    Hilft wirklich nur der Gastschulantrag.

    Die Schiene "Gastschulantrag" will ich nicht einschlagen, weil das eine Alle-Jahre-wieder-Regelung, und schlimmer noch, Kann-Bestimmung ist. Ich möchte, dass da Ruhe einkehrt.


    Und du müsstest im Zweifel und bei anderer Meinung ggfls. das Gericht einschalten, um deine Meinung durchsetzen zu können

    Deshalb sitze ich hier. Oktober 2018. Einschulung ist frühestens September 2019, wahrscheinlich (aber man weiß ja nie, welche Entwicklungssprünge noch kommen) wird es Sommer 2020.

    Ich würde aber auch noch versuchen, einen Termin beim JA zusammen mit der KM auszumachen, um das Thema Schule dort zu klären.

    Wir sind ohnehin seit einiger Zeit schon regelmäßig aller paar Wochen beim ASD zum Gespräch. Die JA-Beraterin macht wirklich einen guten Job und schafft es tatsächlich immer wieder Einigungen herbeizuführen.

    U. a. hatte ich dort das Thema Schulsprengel schon einmal angesprochen, und in meinen Ohren klang es, als ob sie meiner Argumentation zustimmt, dass die Kinder, bei zeitgleichen Aufenthalten in den Elternhaushalten der beiden Sprengel, den Aufenthalt während des Kindergartenbesuchs als entscheidend ansieht. Zudem wird ja jetzt auch der Sprache-Vorkurs in dem Schulgebäude meines Sprengels und von den Lehrerinnen dieser Schule durchgeführt.

    Und wenn Du klagst, hast Du das Risiko, dass es für die Wunschschule zu spät ist.

    s. mein Kommentar zu Volleybap weiter oben


    Kurzer Zwischenbericht:

    Ich habe im Gesundheitsamt die Dame angesprochen, die dort zentral für alle Eingangsuntersuchungen zuständig ist. Sie hat meinen Vortrag zur Kenntnis genommen und klargestellt, dass es an erster Stelle um das Kindswohl geht, und das sieht sie ebenso in meinem Sprengel als deutlich besser gewährleistet. Ich werde meinen Vortrag jetzt verschriftlichen und ihn der hiesigen Sachbearbeiterin, die vorteilhafter Weise unsere beiden Sprengel betreut, zukommen lassen.


    Zudem haben wir nächsten Freitag das nächste turnusmäßige Gespräch beim ASD, danach weiß ich mehr.

  • Zudem haben wir nächsten Freitag das nächste turnusmäßige Gespräch beim ASD,danach weiß ich mehr.

    Ich hoffe, dass Ihr alle Vereinbarungen schriftlich macht, damit tatsächlich eine gemeinsame Abmachung dokumentiert ist? Sonst ist die Erinnerung vielleicht mal so, mal anders, besonders wenn es um den anderen Elternteil geht, auf dessen Erinnerungsvermögen ja man keinen Einfluss hat.


    (Schreibe ich aus eigener Erfahrung.)

  • Was ich nicht so ganz verstehe, welche Sachbearbeiterin, die eure Sprengel betreut? Beim Jugendamt?

    Ich denke, ihr bekommt die Einladung zur Schuleinschreibung an der Schule zum Erstwohnsitz der Kinder, so lange der bei der Mutter liegt kann es nur über Gastschulantrag laufen. Und was da eine Dame vom Jugendamt meint oder ob das Kindswohl in deinem Sprengel besser gewährleistet ist (entscheidet wer?), ist doch relativ egal. Da zählen dann tatsächlich nur Fakten: wer betreut das Kind wann oder kann es wann genau betreuen? Deine Exfrau ist zu Hause und arbeitet nicht? Dann sind Argumente wie Betreuungsplatz schonmal hinfällig.

    Ich erinnere mich jetzt wieder, dass da im letzten Jahr auch mal ein Artikel in der Zeitung war, dass das in deiner Stadt ziemliche Auswüchse angenommen hat mit den Gastschulanträgen, weswegen das jetzt sehr streng gehandhabt wird. Gibt auch ein ausführliches Merkblatt als PDF online dazu, wenn du mal schaust.

    Also hast du sicher recht, das vorzeitig zu klären und eine Lösung zu finden, bei der die Kinder von vornherein in deinem Sprengel landen. Viel Glück dabei!

  • Es ist ja so: Man bekommt mit freundlichen Gesprächen und frühzeitigem Agieren manche Dinge gedeichselt. Immer dann, wenn es einen Ermessensspielraum gibt und sich dann alle einig sind.


    Aber wenn die Gefahr besteht, dass konträre Meinungen auftreten zwischen den entscheidenden Leuten - hier also den Eltern -, dann ist ganz schnell Schluss mit irgendeinem Ermessensspielraum. Dann wird strikt "nach Vorschrift" gearbeitet. Kein Sachbearbeiter hat Lust, dass eine "Ermessensentscheidung" seinerseits, die vom "Standard" abweicht, durch die Vorgesetzten oder gar das Verwaltungsgericht überprüft wird.

    Und es wird sich auch niemand vom Jugendamt, von irgendeinem Kinderberatungsverein, Kindergarten oder sonstigen Organisationen reinhängen, wenn bei derjenigen Person nur ein hauch von Erfahrung vorhanden ist. Und selbst ein Gericht wird in solchen Fällen ganz schnell maulfaul und entscheidet in der Regel nach Standard und guckt keinesfalls tiefer. Wenn du also etwas beeinflussen willst, dann geht das weniger mit "Stimmungseinholung" von irgendwelchen Stellen, die jetzt dir schulterklopfend zustimmen (aber dir nix und niemals was schriftlich geben werden). Sondern wenn du etwas erreichen willst, musst du die Voraussetzungen schaffen. Also die Einmütigkeit mit der Mutter wäre der eleganteste Weg. Geht das nicht, dann brauchst du das ABR, die Wohnsitzanmeldung bei dir, um dann auf das "Regelvorgehen" pochen zu können.

    Alles andere wirst du in die Tonne hauen können, wenn nicht die Mutter substantielle Fehler macht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und selbst ein Gericht wird in solchen Fällen ganz schnell maulfaul und entscheidet in der Regel nach Standard und guckt keinesfalls tiefer.

    So wie ich persönlich das auch in anderen Fällen kenne. Wenn der andere Elternteil etwas torpedieren möchte, wird er das auch tun. Insofern ist man gut beraten, wenn man die Voraussetzungen schafft, selbst entscheiden zu können. Das erspart auch sinnlose Auseinandersetzungen mit dem anderen Elternteil.


    Geht das nicht, dann brauchst du das ABR, die Wohnsitzanmeldung bei dir

    Das erfordert auf jeden Fall einen Antrag bei Gericht. Was dabei herauskommt, weiß nur der Richter. Dauert lange, ist teuer, Ausgang ungewiss. TS könnte natürlich versuchen, über das JA eine Einwilligung der KM zu erzielen, dass das Kind an der gewünschten Schule angemeldet werden kann, vielleicht vor dem Hintergrund, dass ein Umzug der KM das Kind mehr aus seinem gewohnten Umfeld reißen würde, als es der Fall wäre, wenn das Kind wohnortnah beim TS eingeschult wird. Ich würde es jedenfalls versuchen.


    Das folgende gehört jetzt nicht zwingend hierher, es war mir aber ein Bedürfnis, es hier loszuwerden, so als Mahnung, nach Möglichkeit nicht den gerichtlichen Weg zu wählen.


    [Polemik]

    Kinder gehören zur Mutter.

    Gutachten sind für Richter dann hilfreich, wenn sich darin Begründungen für die eigene Strategie finden.

    Der Begriff "Kindeswohl" ist eine Worthülse. Wie es den betroffenen Kindern tatsächlich mit den beschlossenen Regelungen geht, ist unwichtig.

    Richter müssen keine Verantwortung für ihre Beschlüsse übernehmen. Insofern reicht es, wenn es genügend §§ zur Begründung gibt.

    [/Polemik]

  • Was ich nicht so ganz verstehe, welche Sachbearbeiterin, die eure Sprengel betreut? Beim Jugendamt?

    Ich denke, ihr bekommt die Einladung zur Schuleinschreibung an der Schule zum Erstwohnsitz der Kinder, so lange der bei der Mutter liegt kann es nur über Gastschulantrag laufen. Und was da eine Dame vom Jugendamt meint oder ob das Kindswohl in deinem Sprengel besser gewährleistet ist (entscheidet wer?), ist doch relativ egal. Da zählen dann tatsächlich nur Fakten: wer betreut das Kind wann oder kann es wann genau betreuen? Deine Exfrau ist zu Hause und arbeitet nicht? Dann sind Argumente wie Betreuungsplatz schonmal hinfällig.

    Ich erinnere mich jetzt wieder, dass da im letzten Jahr auch mal ein Artikel in der Zeitung war, dass das in deiner Stadt ziemliche Auswüchse angenommen hat mit den Gastschulanträgen, weswegen das jetzt sehr streng gehandhabt wird. Gibt auch ein ausführliches Merkblatt als PDF online dazu, wenn du mal schaust.

    Also hast du sicher recht, das vorzeitig zu klären und eine Lösung zu finden, bei der die Kinder von vornherein in deinem Sprengel landen. Viel Glück dabei!


    Edit: Bist du mit der Dampfbahn fränkische Schweiz gefahren?

    Ja genau.

    Ich würde aber auch noch versuchen, einen Termin beim JA zusammen mit der KM auszumachen, um das Thema Schule dort zu klären. Eigentlich ist alles besser, als gerichtlich die Unterschrift der Mutter unter den Gastschulantrag zu erzwingen (oder auch die Änderung des Hauptwohnsitzes).

    Das habe ich jetzt gerade gemacht. Nächste Woche Freitag. Mal sehen 🤔

  • Moin, gestern saßen wir also 2 Stunden beim JA.

    Auf den Punkt gebracht beharrt die KM darauf, dass der erste Wohnsitz der Kinder bei ihr bleibt.

    Sie sagt einerseits, dass es ihr egal ist, in welche Schule die Kinder gehen, dass sie also sehr wohl bereit ist, die Formalien für einen GastschulAntrag mit zu unterschreiben, dass sie aber in dem Fall, des Hauptwohnsitzwechsels sie die Kinder mir 100% überlassen würde, freilich könnten sie sie jederzeit besuchen.

    Meine Meinung ist, dass sie sehr hoch pokert. Aber die JA-Beraterin ließ diese Option überhaupt nicht als bedenkenswerte Lösung zu. Also konnte nicht bestätigt werden, ob

  • (Sorry, hab mich aus Versehen vertippt, und jetzt hatte ich zu lang geschrieben, und hatte keine Bearbeiten Berechtigung, daher der 2. Post)


    ... es Blöff war oder echt. Hieraus ist nur ersichtlich, dass sie die Macht über die Kinder behalten will, entweder ganz oder gar nicht.

    Ihr Argument warum sie den formalen Wohnsitzwechsel ablehnt ist, dass sie mir nicht traut. Punkt.

    Die JA Beraterin hat 2 Punkte aus dem Gespräch herausgestellt.

    Ich sollte dann die Gastschulvariante aufgreifen. Ich habe spontan abgelehnt, weil dieser alle Jahre wieder gestellt werden muss und jedes Jahr abgelehnt werden kann, die Zitterpartie neu aufflammt und in dem Fall der Ablehnung nach der 1. oder 2. Klasse es total katastrophal für das Kind wäre.

    Aber ich denke andererseits, erstmal das Wichtigste zuerst, und diesen Punkt festmachen, was meint ihr?

    Die zweite Frage die sie aufwarf ist, ob das JC ihr weniger Geld überweisen würde, mit nur Nebenwohnsitz der Kinder. Bzw. sie war sicher, dass dies so ist. Gibt's hierzu Info?

  • dass sie aber in dem Fall, des Hauptwohnsitzwechsels sie die Kinder mir 100% überlassen würde, freilich könnten sie sie jederzeit besuchen.

    Hat die KM so eine Aussage nicht schon mal gebracht??


    Gastschulanträge werden aktuell bei uns wohl stark geprüft, weil es in der Vergangenheit zuviele Eltern gab "die Wünsch Dir was" gespielt haben. Keine Ahnung welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit der durch geht. Mir war auch nicht bewusst, dass dieser jährlich wieder gestellt werden muss, wobei ich mir vorstellen könnte, dass ein Folgeantrag leichter angeht wie der erstmalige (ich weiß Behörden und Logik)


    Da das WM immer noch bei vielen sehr stiefmütterlich behandelt wird liegt es durchaus im Bereich der möglichen dass ein JC auf die Idee kommen könnte Leistungen zu Kürzen wenn der Hauptwohnsitz verlagert wird. Wobei Ihr beim paritätischen WM theoretisch nur 50 % der Leistungen für die Kids zustehen würden, dass könnte man über den Beschluss auch nachweisen dass die Kids die Hälfte der Zeit bei der KM verbringen. Frage ist halt nur was das JC aktuell zahlt, 100 % Leistungen für die Kids oder nur 50 %

  • Ehrlich gesagt ich bekomme ich es auch nicht mehr zusammen, hattest nur mal erwähnt, dass die KM schon mal gemeint hat dann sollten die Kids bei Dir leben um dann wenig später wieder einen Rückzieher zu machen.


    Also rein von der Logik sollte das JC weiterhin 50 % zahlen selbst wenn der Hauptwohnsitz bei Dir liegt, wenn sie das jetzt schon machen. Allerdings weiß man nie wie die Ämter so ticken und es kann schon sein dass die ein wenig zicken und man evtl. nochmals den Beschluss vorlegen muss.

  • Update:

    Im letzten vom JA moderierten Gespräch hat die JA Mitarbeiterin zweimal wörtlich gesagt, "... ist Ihr WM gescheitert." und hat unsere bis dahin regelmäßig stattfindenden Gespräche dort für beendet erklärt. Uns beide aber eingeladen weiterhin, jederzeit wenn wir Hilfe brauchen, uns an Sie zu wenden. Halt eben einzeln.


    In diesem letzten Gespräch hatte ich noch als eine Idee eingebracht, dass wir im Kindergarten ein gemeinsames Gespräch führen, in dem unser Sohn, unterstützt durch seine Bezugserzieherin, mit am Tisch sitzt und seine Wünsche vortragen kann.

    Diese Idee wurde vom JA, Kindergarten und seinem Ki- und Jugendlichen Therapeuten positiv bewertet, mein Freund jedoch hält dies für eine Überforderung. Ich fände es gut für ihn, dass er erlebt, dass wenn es um SEINE Einschulung geht, die Erwachsenen nicht über seinen Kopf hinweg und ÜBER ihn sprechen, sondern dass er dabei mitreden kann. Aber es stimmt auch, dass er damit zugleich ZWISCHEN Mama und Papa sitzt und er dadurch einerseits belastet wird, dass aber andererseits SEIN Votum überhaupt nichts verändert.


    Unabhängig davon, ob er nun mit am Tisch sitzt, wird die KM wahrscheinlich weiterhin eine Änderung des Sprengel ablehnen.

    (Sie hatte mir letzte Woche hierzu angeboten, der Sprengeländerung zuzustimmen, wenn ich ihr einen Heimflug in ihr afrikanisches Heimatland zahle für nächste Weihnachten, zusammen mit den Kindern. Kosten sind knapp 3.000 Euro. Hierzu bin ich nicht mehr bereit).

    Dann werde ich wohl noch mal ein letztes gemeinsames Gespräch beim ASD mit ihr führen, und anschließend meine Anwältin bitten, beim Familiengericht das alleinige ABR zu beantragen.

    Denn selbst wenn ich in diesem Fall wieder auf ihre Forderungen einginge, ist es ja nur eine Frage der Zeit, wann sie mich das nächste mal wieder so in Zugzwang setzen wird, ihre Geldforderungen zu erfüllen.

  • Diese Idee wurde vom JA, Kindergarten und seinem Ki- und Jugendlichen Therapeuten positiv bewertet, mein Freund jedoch hält dies für eine Überforderung. Ich fände es gut für ihn, dass er erlebt, dass wenn es um SEINE Einschulung geht, die Erwachsenen nicht über seinen Kopf hinweg und ÜBER ihn sprechen, sondern dass er dabei mitreden kann. Aber es stimmt auch, dass er damit zugleich ZWISCHEN Mama und Papa sitzt und er dadurch einerseits belastet wird, dass aber andererseits SEIN Votum überhaupt nichts verändert.

    Die Idee an sich ist gut, wenn sich die Eltern im Gespräch einigen könn(t)en. Danach sieht es aber nicht wirklich aus, und ich sehe auch nicht wirklich, was der Sohn da "mitbestimmen" würde. Wie Du ja selbst sagst: sein Votum würde nichts verändern.


    Ich würde der KM auch keinen Cent mehr bezahlen. Ich sehe Dich da nicht in der Verantwortung, das Flugticket für sie und die Kinder zu bezahlen.


    Es ist zwar unschön, wenn so viel vor Gericht endet, weil man sich nicht vernünftig einigen kann. Aber vermutlich würde ich das auch so tun in der Hoffnung, dass es dadurch für Deinen Sohn besser wird.