Wohnung behalten nach Scheidung

  • Vielleicht kann mir jemand Informationen zu folgendem Sachverhalt geben:


    Ich frage für eine Freundin. Sie ist inzwischen einfach nur noch ratlos und die Kraft fehlt auch langsam.

    Und ich kenn mich da nicht so aus.


    Der Trennungs- und Scheidungsprozess hat sich über mehrere Jahre hingezogen. Nun ist sie seit zwei Jahren endlich geschieden.

    Ihr Exmann wohnt nach wie vor in der gemeinsamen gemieteten "Ehe"Wohnung. Sie zahlt seit vielen Jahren so ziemlich alles (auch nach der Scheidung). Er ist seit vielen Jahren arbeitslos (will nicht .....:hae: )

    Sie und die Kinder möchten aus mehreren nachvollziehbaren Gründen die Wohnung nicht hergeben und haben ihn wiederholt aufgefordert auszuziehen. Bisher erfolglos.

    Er weigert sich einfach. Und das seit nicht erst seit der Scheidung. Alle leiden (außer er wie mir scheint)


    Gibt es irgendeine Möglichkeit für meine Freundin, ihn der Wohnung zu verweisen ohne dass sie auch kündigen muss?

    Der Mietvertrag ist von beiden unterschrieben.


    Ich hoffe, irgendeiner weiß eine praktikable Lösung.

  • Da scheinen beide Expartner aber Gemuetsmenschen zu sein.

    Aufgrund der Dauer der beschriebenen Situation hilft hier wohl nur der Anwalt mit einer Klage.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was spricht gegen ausziehen?

    Abgesehen von Wohnungsnot und fehlender Kohle?


    Nägel mit Köpfen machen, oder auch "Flucht nach vorne" deucht mich eine (die?) Lösung!


    Wer so lange im Handlungsdämmerungszustand lebt braucht einen Tritt, von dir?!


    Volker

    Der Nutzen ist ein Teil der Schönheit. Albrecht Dürer (1471 - 1528)

  • Danke Volleybap


    na ja....... Gemütsmenschen...... weiß nicht. Auf irgendeine Weise wohl schon. Hat auf alle Fälle was mit Leidensfähigkeit zu tun.


    Das Problem ist halt, dass sie so eine Wohnung zu diesem Preis und noch dazu hier in der Gegend nicht mehr findet.

    Und das weiß er auch und nutzt es für sich.


    meinst du eine Klage hätte Erfolg? Auf was sollte sie denn klagen? Auf die hälftige Miete + Nebenkosten ?

    (wäre der einzige Klagegrund, der mir einfällt)


    (Ich verstehe die Situation auch nicht ganz......)

  • @ Eifel


    manchmal denke ich auch, Ausziehen ist die einfachste Lösung.


    Nur siehe oben.

    Sie müsste wohl die Gegend verlassen und ihre Kinder wollen eigentlich partout nicht von dort wegziehen.


    Bevor ich ihr also dazu rate, hab ich mir gedacht, frage ich hier mal.


    Unterm strich ist die Situation kaum tragbar.

  • Vorsichtig gesagt,

    als Papa und AE,

    kann er die Kinder in der Wohnung versorgen (seine ArbeitsWUT spricht wohl dagegen) und sie macht sich (vorübergehend) frei?


    Wenn das keine Option ist muss sie wohl das JugendAmt ins Boot holen und mit Kanonen schießen lernen und die Kinder dabei aus der Schusslinie halten und den ganzen Scheiß...


    Volker

    Der Nutzen ist ein Teil der Schönheit. Albrecht Dürer (1471 - 1528)

  • Theoretisch ja, könnte er.......

    nur.........


    die Kinder wollen bei der Mutter bleiben (sie sind schon etwas älter)

    Betreuung der Kinder braucht es nicht mehr wirklich


    und er hat keine Arbeit und nimmt trotz Angeboten keine an. Er kann die Wohnung niemals zahlen.


    Die Kinder leiden schon unter der Situation. Nur will keiner eine wirkliche Entscheidung treffen.


    Ich hab ihr auch gesagt, sie solle mal mit einem Anwalt reden wg Klage und so, aber sie ist inzwischen mutlos und sieht nur die Kosten.

    Sie hat ja schon ewig viel bezahlt "für ihn"

    Und sie glaubt nicht an eine Chance auf Erfolg bei einer Klage.

  • Sie kann auf Wohnungstür is und klagen. Da muss das Gericht abwägen, wem die Wohnung zusteht. Da bleibt allein aus finanziellen Gründen nur die Mutter und aus sozialen Gründen der, mit dem die Kinder wollen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • sorry, Autokorrektur. Heißt natürlich Wohnungszuweisung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hab ich seinerzeit auch gemacht, finanziell wäre das klar gewesen, aber Kinder waren damals wohl noch zu klein und ich war bzw. bin halt nur der Vater. Ergebnis damals: zimmerweise Zuweisung.


    Ein andere Möglichkeit sehe ich aber auch nicht.

  • Selber ausziehen macht nur dann Sinn, wenn sie gleichzeitig auch aus dem Mietvertrag entlassen wird.


    Wenn beide im Mietvertrag stehen und der Exmann wohnen bleibt und keine Miete zahlt, dann hat sie ein weiteres Poblem.

    Dem Vermieter ist egal von welchem Vertragspartner er die Miete bekommt und dann wird sie 2 Mieten zahlen müssen bzw. im weiteren Fortgang die Kosten für Klage, Räumung etc. Der Vermieter wird, da der Mann Arbeitlos ist, sie wahrscheinlich auch nicht aus dem Mietvertrag rauslassen.


    Bleibt also tatsächlich nur die Klage auf Wohnungszuweisung oder eine gemeinsame Kündigung

  • Wenn beide im Mietvertrag stehen und der Exmann wohnen bleibt und keine Miete zahlt, dann hat sie ein weiteres Problem.

    Genau das war damals auch meine Situation: Ex, nicht arbeitend (bis heute) ist in der Wohnung (ohne Kinder, die waren in Pflegefamilien) geblieben, der Vermieter hat mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen, weil wir beide drin standen, so hab ich ein halbes Jahr doppelt Miete bezahlt. Andererseits war absehbar, dass Ex würde ausziehen müssen, weil ihr aufgetragen wurde, in ein Eltern-Kind-Heim zu ziehen.


    Für Deine Freundin ist es aber eine neverending story. Der KV wird nicht ausziehen, er hat es ja bequem, also muss sie klagen, damit sich überhaupt etwas bewegt. Und der Vermieter kann nicht so einfach kündigen, es sei denn auf Eigenbedarf oder wenn die Wohnung in einem schlechten Zustand ist und sich in einer gewissen Frist nichts zum Guten gebessert hat. Aber auch dann ist ja die Freundin mitverantwortlich, wenn beide im Mietvertrag stehen. Blöde Situation.

  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.


    Die Probleme, wenn sie selbst auszieht, habe ich mir schon gedacht.


    Ich werde ihr das mal mit der Klage auf Wohnungszuweisung weitergeben. Ich wusste nicht, dass das auch nach einer Scheidung geht.

    Hat denn die Klage auch Aussicht auf Erfolg, wenn ein Kind schon volljährig ist, aber in Ausbildung ist und nichts verdient?

    In diesem Fall wendet man sich wohl am besten an einen Fachanwalt für Mietrecht?


    Mich wundert nur, dass das so schwer ist. Solche Fälle werden doch sicher öfter auftreten (also ich meine gemeinsamerMietvertrag und einer will ausziehen usw.)

  • Da es bei der Frage, wer in der bisherigen Wohnung verbleibt, um das Kindeswohl geht, ist wohl eher ein Fachanwalt für Familienrecht die richtige Ansprechperson. Das hier in die Waagschale zu werfende Argument ist in der Tat, dass das Kind in Ausbildung ist und noch keine eigenen Einkünfte hat.


    Welche Argumente könnte es geben, dass der KV auf die Wohnung angewiesen ist (z. B. Krankheit)?

  • Geht es denn bei einem volljährigen Kind in Ausbildung (Studium) noch um Kindeswohl? Bzgl. Fachrichtung Anwalt bin ich mir da nicht so sicher, ob Mietrecht oder Familienanwalt.


    Dem KV könnte ich zutrauen, dass er eine Krankheit oder so was anführt.

    Er hat zwar nichts diagnostiziert, aber er hat die letzten Jahre echt alle Register gezogen, deshalb.......???


    (Echt krass, wie Menschen sich verändern können. Oder kannte man sie nie??? Ich habe mich mal so gut mit ihm verstanden und mochte ihn total gern. Er ist mir trotz allem nicht gleichgültig, aber so langsam bleibt nur Verständnislosigkeit übrig)

  • Das ist ja jetzt eine jahrelange Geschichte. Wenn die Scheidung vor 2! Jahren erfolgt ist, kommt ja mindestens ein Trennungsjahr hinzu. Also seit nunmehr drei Jahren sind die auseinander, halten es aber in der gemeinsamen Wohnung aus. Ein Kind ist mittlerweile volljährig, könnte das Heim verlassen, fühlt sich aber anscheinend wohl in der Konstellation.

    Die Mutter, arbeitet, verdient, zahlt und kümmert sich anscheinend um alles und "ist am Ende". Natürlich könnte man hier über die bereits empfohlene Wohnungszuweisung arbeiten (auch wenn so ein Verfahren Geld kostet, wie ja von der Mutter befürchtet wird). Aber eigentlich muss die Mutter rennen, rennen , rennen, um aus dieser ungesunden Konstellation rauszukommen. Da ist doch letztlich alles "krank". Der sich nicht rührende Vater. Die alles ertragende Mutter. Der die Situation als so normal empfindende Sohn, dass er bleibt - gesund ist da wohl niemand mehr.


    Da Verfahren Zeit kosten, sollte die Mutter besser die Reißleine ziehen und (mit Kind) das Weite suchen. So schnell wie möglich (und nicht nochmals drei Jahre aussitzen). Und dann die wohl überhaupt noch nicht erfolgte Trennungsarbeit anfangen. Aber wahrscheinlich kann sie das schon gar nicht mehr ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da Verfahren Zeit kosten, sollte die Mutter besser die Reißleine ziehen und (mit Kind) das Weite suchen. So schnell wie möglich (und nicht nochmals drei Jahre aussitzen).

    Du meinst, bis das volljährige Kind seine Ausbildung beendet haben wird? Stimmt schon, ein Neuanfang geht nur, wenn die Mutter sich auch tatsächlich räumlich trennt - vielleicht sollte sie sich mal damit beschäftigen, welcher seelische und emotionale Schaden da bei allen Beteiligten schon entstanden ist. Als ich damals ausgezogen bin, wusste ich noch nicht einmal, wo die Kinder nach Ende der Sorgerechtsverfahren leben würden - aber ich fand es wichtig, für mich abzuwägen, was mir am wichtigsten ist: der Neuanfang in jeder Hinsicht, oder das Verharren im Alten, Bewährten.


    Es bräuchte jemand, der dieser Frau Mut macht. Denn es scheint, dass sie gänzlich mutlos geworden ist. Gründe, auch nachvollziehbare, gibt es sicher zuhauf - aber wer hilft dieser Frau, einmal für sich zu sehen, welche Perspektive sie für ihr eigenes Leben und das ihrer Kinder haben möchte?


    Es wäre nötig, dass sie sich tatsächlich unabhängig vom Kindesvater macht. Kann sie das?


    Volleybap : danke für den Perspektivenwechsel. Manchmal sind die Dinge so naheliegend, und man sieht sie nicht.

  • sorry, Autokorrektur. Heißt natürlich Wohnungszuweisung.

    Meinst du das funktioniert nachdem die gemeinsam und geschieden über Jahre in der Wohnung lebten?


    Wohnungszuweisungen finden auch nicht mal einfach so statt, weil der eine keine Miete mehr zahlt. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben ( vermute ich mal) Im Außenverhältnis haften beide. Das Innenverhältnis ( wer zahlt wieviel) interessiert doch keinen.


    Unzumutbare Härte sehe ich hier nicht, vor allem nicht bei dem Hintergrund, dass die Wohnung "so schön billig ist"

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Tomtomsen, im Streitfall bekommt einer schon die Wohnung zugewiesen, wen sich die Mieter nicht einigen können. Nur wer?

    Alternativ müssen beide ausziehen und die Abstandszahlungen leisten. Geht alles heutzutage bei Gericht. Wobei der gesunde weg ist zu sagen: Ich gehe. Lass uns die Folgen klären.


    Und nicht: Wir bleiben beide. Schaun mer mal, was draus wird ... Das ist, wie gesagt, irgendwie krank.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.