Auslandsreise mit Kind

  • Hallo zusammen,


    eine kurze Frage - vielleicht weiß ja der/die eine oder andere was aus eigener Erfahrung: Rumpelwichtin und ich müssen eine Woche beruflich nach Italien. Wegen Trennungsjahr gibt's noch keine offizielle Regelung zu Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. Reicht es, wenn ich eine formlose Erklärung vom KV dabei habe, dass die Maus mit mir nach Italien fliegen darf oder wollen die deutschen / italienischen Behörden an den Flughäfen ein offizielles, beglaubigtes Formular sehen?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Wir fliegen durchschnittlich 1 mal im Monat (=2 Flüge mit Hin und Zurück im Monat) ich musste noch nie etwas vorzeigen. Sie hat aber meinen Nachnamen. Und wir waren schon in Mexiko, Ägypten und quer durch Europa. Mehrmals Italien mit verschiedenen Flughäfen. Ich habe ASR. Was allerdings niemals gefragt wurde.

  • Bin mit Mini auch schon sooooo oft geflogen und musste nie etwas vorzeigen. Mini hat meinen Nachnamen

  • Ich kann die Anderen bestätigen. Ich war mit meinem Zwerg auf den Kanaren. Auf dem Hinweg mussten wir einmal, auf dem Rückweg mussten wir zwei mal den Kinderreisepass vorzeigen. Nach einer Genehmigung hat aber niemand gefragt. Wir haben auch gleichen Nachnamen.


    Ich habe später gelesen, dass ich da wohl etwas unbesorgt war und z.B. Griechenland da wohl genauer hinschaut.

  • An jeder Grenze, an der ich in den letzten Wochen kontrolliert wurde (auch im Schengenraum), wurde ein Nachweis verlangt zum Reisestatus des mitreisenden Bonuskindes. Das hat sich nochmals verstärkt zu den letzten Jahren. Ohne Erklärung des anderen Sorgeberechtigten würde ich derzeit keinesfalls mehr eine Grenze ueberschreiten. (Anders ist das vielleicht bei Pauschalreisen mit gebuchter Hin- und Rueckreise.)


    Ein Formblatt dazu gibt es uebrigens auf der Homepage eines deutschen Autofahrervereins ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Formblatt dazu gibt es uebrigens auf der Homepage eines deutschen Autofahrervereins ...

    Ist bekannt und bereits ausgefüllt ;-) Ich fragte mich nur, ob das ausreicht oder ob mittlerweile so ein Schrieb auch beglaubigt sein muss. Ausfüllen und unterschreiben kann so was ja theoretisch jeder, inkl. mir selbst - und welcher Grenzbeamte will das mal eben nachprüfen?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Ich/wir sind damit immer gut durchgekommen. Was richtig Offizielles gibt es nicht, da für eine solche Erklärung in D keine Rechtsgrundlage besteht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na da freue ich mich schon auf die nächste Auslandreise, wenn das gegenüber letztem Jahr verschärft wurde. ... Ich habe ASR weil die Kindsmutter gestorben ist. Da kann ich mehrere Kopien griffbereit vorhalten .. Der erwähnte Vordruck nutzt mir logischerweise wenig..

  • Ich habe immer, wenn ich mit unserer Tochter ins Ausland fahre, ein formloses Schreiben des KV dabei, dass wir das von ihm aus dürfen, inklusive einer Ausweiskopie von ihm zwecks Überprüfbarkeit der Unterschrift. Bis jetzt hat das noch keiner sehen wollen (umgekehrt genauso... wenn er fährt, hat er diese Dinge von mir dabei, wollte aber auch noch niemand sehen).


    Für Kroatien habe ich ihn seine Unterschrift erstmals beglaubigen lassen, weil ich gehört habe, dass die da ziemlich pingelig sein sollen... ich hoffe, da geht alles glatt im August :anbet:schwitz

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

    Einmal editiert, zuletzt von JayCee ()

  • Ich kann die Anderen bestätigen. Ich war mit meinem Zwerg auf den Kanaren. Auf dem Hinweg mussten wir einmal, auf dem Rückweg mussten wir zwei mal den Kinderreisepass vorzeigen. Nach einer Genehmigung hat aber niemand gefragt. Wir haben auch gleichen Nachnamen.


    Ich habe später gelesen, dass ich da wohl etwas unbesorgt war und z.B. Griechenland da wohl genauer hinschaut.


    Ich war mit den Kids mehrfach in Griechenland. Grad am Samstag wieder heimgekommen...nie wurde danach gefragt. Das ich das ASR habe, steht mir ja auch nicht auf der Stirn geschrieben. Die Kids haben meinen Nachnamen.
    Die Kurze war vor ein paar Jahren mal mit ihrem Vater in Holland (mit dem Auto). Besagten Vordruck hatte ich ihm ausgefüllt mitgegeben...er wurde nicht danach gefragt.

  • Ich fliege mit den Kindern ca. 3x im Jahr in die USA. Neuerdings auch via Frankfurt und nicht mehr über London, da sich die Verbindungen positiv geändert haben.


    In Frankfurt wurden wir bisher JEDESMAL sowohl von der Polizei als auch dem Bodenpersonal nach Reisegenehmigung als auch Geburtsurkunden der Kinder befragt (ich habe einen anderen Nachnahmen). Meine Kinder wurden bisher jedesmal befragt, ob der Papa den auch von der Reise wisse.


    An unserem kleineren Süddeutschen Flughafen hatten wir bisher noch keine Frage dieser Art. Ich begrüsse allerdings die Frankfurter Variante. In London gibt es ebenfalls nicht diese Fragen, obwohl ich auch hier die internationalen Urkunden hin- und her schleppe.


    Innerhalb der EU wurde ich bisher noch nicht befragt, nur auf transatlantischen Reisen.


    PS: Ich nutze den Vordruck des ADAC

  • Bin bisher mit Zwerg "nur" nach Spanien und den Kanaren geflogen, 2016 wurden wir beim Checkin gefragt, ob Papa von der Reise wisse und ob ich nachweisen könne, dass ich die KM bin. Wir haben unterschiedliche Nachnamen. Auskunft von Zwerg und Kopie der Geburtsurkunde reichten aus.


    Die Dame entschuldigte sich, es sei ihr extrem unangenehm, aber es gäbe aktuell so viele Fälle von Kindesentführungen, dass sie angehalten sind zu kontrollieren.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Ich habe eine formlose Einverständnis Erklärung mit Unterschrift vom KV, eine Kopie seines Personalausweises und eine Kopie der Geburtsurkunde. Diese habe ich mir im Januar für eine Reise auf die Kap Verden vorab noch auf Portugiesisch übersetzen lassen, da wir über Lissabon die EU verlassen haben. Im Urlaubsort habe ich die übersetzten Unterlagen noch beglaubigen lassen (hatte die Möglichkeit weil ich die ortsansässige Dolmetscherin kenne). Hatte etwas bedenken, ob die das auf deutsch überhaupt verstehen etc. Wollte nicht riskieren meinen Rückflug zu verpassen, weil erstmal nen Übersetzer benötigt wird.


    Ob's nötig gewesen wäre? Keine Ahnung. Wir wurden nicht danach gefragt. Reisepässe haben gereicht. Ich würde zur Sicherheit immer Unterlagen mitnehmen und vor allem mich vorab informieren, was die (wenn sie kontrollieren) haben wollen. Das Zettelchen vom Autoclub gilt soweit ich weiß zb nicht für Nord- und Südamerika. Die haben eigene Formulare, die vom anderen Elternteil auszufüllen sind.

  • Letztes Jahr (ohne Kind) in München am Flughafen hatte ich mitbekommen, dass dort eine Frau gefragt wurde, ob sie eine Einverständniserklärung vom Vater hätte. Dieses Jahr sind wir von München geflogen. Ich hatte mir noch kurzfristig (tatsächlich einen Tag vorher) eine Negativbescheinigung besorgt und wurde tatsächlich gefragt, ob ich das alleinige Sorgerecht und ein dementsprechendes Schreiben habe. Mir ist das vorher nicht passiert: In Frankfurt, Berlin, Hamburg fragte niemand.

  • ....

    Ein Formblatt dazu gibt es uebrigens auf der Homepage eines deutschen Autofahrervereins ...



    Moin in die Runde!


    Der Tip kam zur rechten Zeit. DANKE :thanks:
    Fülle grad schon aus :D

  • So, ich habe gerade noch mit dem italienischen Generalkonsulat in Frankfurt telefoniert. DIE zumindest sind der Meinung, dass IHRE Beamten keinerlei Schreiben sehen wollen, solange Kind und Elternteil den selben Nachnamen haben. Ist das nicht der Fall, wäre es hilfreich, eine Kopie der Geburtsurkunde dabei zu haben, sagen sie.


    Wie das Polizei und Bodenpersonal an den Flughäfen Frankfurt und Florenz sehen, kann ich euch dann an dieser Stelle in einer Woche berichten ;-)

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • hi,


    das wird ja dan spannend, wenn ich wirklich mal mit den kids weiter weg verreisen will.
    2 Kinder vom selben Vater mit unterschiedlichen Nachnamen ohne Umgang (soviel zur Frage, ob denn auch der Papa von der Reise weiss).
    Nagut, da wir gerade erst in eine beliebte Urlaubsregion gezogen sind stellt sich dieses Jahr die Frage noch nicht.


    Mima

  • Eigentlich widerspricht das doch der Tatsache, dass man laut Umgangsregelung kein Einverständnis/ Erlaubnis des jeweils anderen ET braucht. Die Frage kam hier doch auch schon oft. Kann mir der ET verbieten, ein verlängertes Wochenende nach xxx zu fahren. Ich war noch nicht im Ausland, aber wenn es nach Österreich, Dänemark, Italien oder so geht, werde ich nichts dabei haben bei den sporadischen Kontakten. ( Fände er aber super, wenn seine Erlaubnis nötig wäre). Ich kann zwar auch die Sorge verstehen, aber irgendwie passt das alles nicht zusammen und sollte auch wieder differenziert werden.

  • .....aber wenn es nach Österreich, Dänemark, Italien oder so geht, werde ich nichts dabei haben ....


    Moin!


    Zu Blau:
    Durch die schon längere Zeit stattfindenden, permanenten Grenzkontrollen bei der Einreise nach DK, ist es ratsam eine entsprechende Bescheinigung dabei zu haben.