Kinderreisepass verlängern - Unterschrift UET zwingend notwendig?

  • Meine Gemeinde braucht nach telefonischer Auskunft zwingend die Unterschrift des UET, die Nachbarstadt verzichtet mit der Begründung des Lebensmittelpunktes BET darauf.
    Wie kennt Ihr es?
    Gibt es eine Gesetzesgrundlage dazu?


    LG


    :strahlen

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Hallo Trauerkloß,


    weise den (falsch) Auskunft Gebenden in eurer Behörde auf die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes" hin, hier 6.1.3.4. Diese Vorschrift ist bindend, auch für deine Gemeinde: http://www.verwaltungsvorschri…_17122009_IT464400311.htm


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo,
    ich war die Tage auch beim Kinderreisepass verlängern. Ich hatte alles dabei, Pass vom KV, Formular. Musste ich alles nicht zeigen, die fragte nicht mal danach. Ihr war wichtig, dass meine Tochter dabei war.

  • Ich musste immer eine Unterschrift des Vaters beibringen, das war das Erste was ich gesagt bekommen habe, Unterschrift, Ausweiskopie des UET zwingend erforderlich.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • @ Frau Raussteiger, Danke, Danke, Danke, Du hast mir noch den Abend gerettet :D
    Damit werde ich dann morgen früh ins Bürgerbüro stiefeln :tuedelue:tuedelue

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Ja, war ich. Es hat lange gedauert, und sie waren bestimmt nicht begeistert ob der aufmüpfigen Bürgerin, aber letztendlich habe ich, was ich benötige.
    Und vor allem muss ich bei KV nicht wieder um eine Unterschrift betteln :thumbsup:

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • ich bin gespannt.
    Meine SB ist nämlich auch der Meinung, dass Exileinchen unterschreiben muss.
    Ich hab dann mal die Verwaltungsvorschrift an die Vorgesetzten gemailt.


    Mima

  • Ich hatte beim letzten mal die VwV in gedruckter Form dabei und hab sie der SB auf nachfragen der Unterschrift mit dem Kommentar: Brauche ich nicht. unter die Nase gehalten.
    Sie musste sich dann bei ihrer Vorgesetzten rückversichern, die natürlich gerade zur Pause war.
    Wie gut das ich auch da arbeite und mal eben rüber gehen kann. Wenn ich von außerhalb gekommen wäre hätte ich mich schon geärgert.


    Aber später war alles kein Problem und ich habe für meine Große den Perso alleine beantragen können, die hat jetzt Ruhe bis sie 18 wird.

  • Eigentlich wäre es ja nett, wenn alle gleich arbeiten würden. Leider hab ich so das Gefühl, Schulung oder Information ist eine Holschuld für den Mitarbeiter und keine Bringschuld des Arbeitgebers - ganz so nach dem Motto: da findest Du die Vorschriften, wühl Dich selbst durch :rolleyes:

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Diese Ausführungsbestimmungen sind jetzt neun Jahre alt. Da kann sich nun wirklich kein Sachbearbeiter auf Unwissenheit berufen. Das ist 2010 und 2011 in jeder Schulung aufgegriffen worden. "Alte Hasen" haben das also "gehabt". Jeder, der danach ausgebildet wurde, hat es im " Programm".
    Es gibt ueber eine Million Kids, die seit 2009 in der Konstellation AE-Kind ein Ausweisdokument gebraucht haben. Ein Sachbearbeiter, der diese Alltagssache nicht drauf hat, ist schlichtweg fehl am Platze. Und das ist noch eine verharmlosende Beschreibung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hatte beim letzten mal die VwV in gedruckter Form dabei und hab sie der SB auf nachfragen der Unterschrift mit dem Kommentar: Brauche ich nicht. unter die Nase gehalten.
    Sie musste sich dann bei ihrer Vorgesetzten rückversichern, die natürlich gerade zur Pause war.
    Wie gut das ich auch da arbeite und mal eben rüber gehen kann. Wenn ich von außerhalb gekommen wäre hätte ich mich schon geärgert.


    Ähnliche Erfahrungen habe ich auch gemacht.
    Beim ersten Mal hatte ich keinen Ausdruck der Verwaltungsvorschrift dabei. Ich war mir dank des Forums aber sicher, dass es eine entsprechende Verwaltungsvorschrift gibt. Die Sachbearbeiterin bestand auf die Unterschrift des KV, da diese laut der aktuellsten Satzung vorliegen müsse, sonst gäbe es keinen Ausweis. Das Scheidungsurteil müsse ich auch vorlegen.
    Beim 2. Mal, als ich einen Ausdruck dabei hatte, war der Vorgesetzte nicht erreichbar. Sie meinte, sie müsse sich an die Satzung halten und ohne den Vorgestzten könne sie mir da nicht helfen. Das Scheidungsurteil bräuchten sie aber auf jeden Fall trotzdem.
    Leider arbeite ich nicht in der Nähe. Jedes Mal Urlaub nehmen ist nervig - zumal der Ausweis jetzt auch bis zum Urlaub nicht fertig wäre.


    Fazit: nach dem Urlaub schlage ich dort wieder auf, denn an die Unterschrift des KV zu kommen gestaltet sich nicht einfach und dieses Jahr bleiben wir dann eben in Deutschland ... oder kann ich es evtl nach Dänemark wagen???


    Ist es normal, dass man das Scheidungsurteil bei der Beantragung des Kinderausweises vorlegen muss? Wenn ich mich recht erinnere, wurde das vor 6 Jahren nicht verlangt.

  • Das hier beschriebene Verhalten des Sachbearbeiters ist im Oeffentlichen Dienst ist schlicht und ergreifend ein Dienstvergehen. Den schriftlichen Anweisungen des Dienstherren ist Folge zu leisten. Und nichts anderes ist die o.a. Ausführungsbestimmungen. Eine direkte Dienstanweisungen, gepinselt vom Bundeskanzler und vom jeweiligen Landesinnenminister.
    Wenn hier eine Dienstaufsichtbeschwerde eingereicht wird, steht der Job des Sachbearbeiters auf der Kippe. Das sollte man deutlich sagen, wenn so dummdreiste Sprüche kommen, es wäre kein Vorgesetzter da. Diese Situation gibt es nicht in Behörden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • so, die Vorgesetzte meiner SB hat gerade zurückgerufen (nachdem ich ihr letzte Woche die Verwaltungsvorschriftv gemailt hatte)


    Wenn ich den Vergleich vorlege, in dem der KV dem Umzug zugestimmt hat (und somit dem gewöhnlichen Aufenthalt bei mir) wird seine Unterschrift nicht benötigt.
    Ich verlänger dann fix den Pass von Töchterlein, lass einen für den Nesthaken erstellen und dann hab ich die nächsten Jahre Ruhe!!!


    :thanks::thanks::thanks:


    Mima

  • Ja, war ich. Es hat lange gedauert, und sie waren bestimmt nicht begeistert ob der aufmüpfigen Bürgerin, aber letztendlich habe ich, was ich benötige.
    Und vor allem muss ich bei KV nicht wieder um eine Unterschrift betteln :thumbsup:


    Diese Diskussion hatte ich hier auch schon mehrfach :rolleyes2: Grad Anfang des Jahres. Nachdem ich diesmal hart und "aufmüpfig" geblieben bin, ging es auch ohne. Mir wurde vor ein paar Jahren tatsächlich nahegelegt "Lassen sie den KV doch einfach unterschreiben" meine Antowort "Ob er das bei ASR macht oder in China fällt ein Sack Reis um macht keinen Unterschied". Auf die Ausführungsbestimmungen habe ich diesmal auch beharrt und keine neue Negativbescheinigung vorgelegt. Denn hier stellt das JA keine aus, wenn der KV nicht in der Geburtsurkunde steht :crazy