Nachehelicher Unterhalt

  • Also wenn ich es richtig verstanden habe, geht es ja "nur" noch ums Geld?? Also einen Rechtsverdreher suchen, der seine Arbeit versteht und lass den/die machen. Kann es zu einer Verhandlung kommen?? Klar aber auch hier solltest Du tiefenentspannt sein. Richter sind auch nur Menschen und mögen es evtl. gar nicht vom KV verars...t zu werden, da können die richtig "gemein" werden.

  • Der KV zahlt doch Mindestunterhalt für alle vier Kinder, so die Aussage der TS?!


    Ich weise mal vorsorglich darauf hin, dass im Falle des nachehelichen Unterhalts die Erwerbsobliegenheit regelmäßig NICHT beim Unterhaltsschuldner, sondern beim Unterhaltsempfänger liegt.
    Ausnahmen wären durch Krankheit, Alter oder Betreuung eines unter 3-jährigen Kindes zu begründen.
    Trifft das hier zu?


    Da der Ex selbständig ist, besteht hier natürlich die Möglichkeit, weniger umzusetzen und dadurch den Gewinn zu steuern. Das ist real, denn man kann das nicht mit einer Karriere als Beamter im ö.D. vergleichen, wo das Gehalt ab Verbeamtung bis zur Pension bereits fest steht.


    LG


    Welches Alter haben denn die Kinder?

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Guten Morgen,
    Die Kinder sind zwischen 5 und 13 ( das genaue Alter und auch das jeweilige Geschlecht möchte ich nicht nennen)
    Er zahlt den Mindestuntethalt.
    Ich arbeite ca.25 Stunden in der Woche.
    Das jüngste Kind hole ich schon um 12:00 ab. Dir anderen kommen gegen 13:00 nach Hause.


    Mehr kann ich momtetan nicht arbeiten. Ich bin jetzt schon am Limit.


    Ich habe mich nun entschieden
    Ich werde nicht verzichten, sondern den momentanen Antrag nicht aufrechterhalten.
    Das heißt, ich könnte jedrzeit wieder Unterhalt einfordern. ( ob ich ihn dann bekomme, ist eine andere Frage)
    Ob er dem nun zustimmt, weiß ich nicht.



    Mir geht es ausschließlich darum, was" im Falle der Not wäre"
    Jetzt im Moment will ich nichts von ihm.

  • Ich habe mich nun entschieden
    Ich werde nicht verzichten, sondern den momentanen Antrag nicht aufrechterhalten.

    Davon würde ich dir abraten !



    Ob dir nachehelicher Unterhalt zusteht, das kann man nicht einschätzen. Dafür spricht, dass die Ehedauer mit 13 Jahren nicht gerade kurz war, das geringe Alter der Kinder und dass du deine Ausbildung zugunsten der ehelichen Rollenverteilung aufgegeben hast. Da könnte ein Richter geneigt sein, den ehebedingten Nachteil auszugleichen und dir für eine gewisse Zeit nachehelichen Unterhalt zuzusprechen. In jedem Fall wird das aber maximal für ein paar Jahre zuerkannt. Danach ist Schluss damit !


    Mir geht es ausschließlich darum, was" im Falle der Not wäre"

    Das hab dir doch auch schon zwei Mal erklärt. Nach der Scheidung ist die Ehe zu Ende. Und damit bist du im Falle der Not auf DICH gestellt. Punkt !


    Zur Frage, ob du jetzt auf nachehelichen Unterhalt verzichten sollst oder den Antrag nicht weiter verfolgen sollst, kann ich dir einen klaren Ratschlag geben: KEINS von beiden !


    Prozesstaktik in zivilen Verfahren sieht so aus, dass beide Seiten erst mal maximale Forderungen stellen. Da wird nicht "vorab" auf irgend etwas verzichtet. Erst wenn die Positionen klar sind, dann kann man verhandeln. Geben und Nehmen, das gehört zusammen.


    Die Sache mit dem "nachehelichen Unterhalt" ist doch eher ein Nebenkriegsschauplatz. Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du möglichst wenig Aufwand mit der Scheidungssache haben. :)


    So läuft das Spiel aber nicht. Sich einfach entspannt zurücklehnen und den Anwalt machen lassen ist definitiv KEINE gute Idee. Du solltest dich mit der Scheidungssache befassen. Denn es ist DEINE Angelegenheit. Und ein Anwalt wird nur dann wirklich "gut" arbeiten, wenn du dem Anwalt gute Vorgaben machst.


    Wenn du dich über "Erdbeermarmelade" aufregst, statt dein Verfahren konsequent und zügig zu führen, dann wird dein Ex machen was er will. Und damit musst du dir schon vorhalten lassen, dass du nicht zielgerichtet agierst. Dein Ex ist barunterhaltspflichtig ! Und damit kannst du ihm ganz ordentlich die Hölle heiß machen. Auch wenn das mit der "Beugehaft" dann vielleicht doch nicht so funktionieren wird, wie das ein "Ratgeber" angeregt hat. :)


    Ein Selbständiger hat nun mal einen gewissen sagen wir mal "Gestaltungsspielraum" was seine Einkünfte betrifft. Und dann muss eben ein Wirtschaftssachverständiger seine Gewinn- und Verlustrechnung prüfen. Das ist doch nichts, was unmöglich ist ! Man muss es halt nur beantragen.


    Also: sieh zu, dass deine Anwältin das Verfahren jetzt endlich ZÜGIG betreibt. Du nimmst nichts zurück, du verzichtest auf nichts , sondern du machst konsequent deine Rechte geltend .... und die Sticheleien von deinem Ex ignorierst du ganz einfach. Dann wird das auch was. :)

  • Ich schließe mich Jimmy an. Dein Ex wird immer dreister und kommt bisher damit durch. Der hat die Kinder nicht eine Minute lang im Blick, sondern denkt nur an sich. Er kommt Dir auch nicht entgegen, sondern fordert immer mehr. Dem käme ich nicht entgegen, höchstens, um ihm gewaltig auf die Füße zu steigen. Er bietet nichts an, legt die Unterlagen nicht vor. Auch bei der Rente würde ich auf gar nichts verzichten.


    Die Rechnung zahlen im Endeffekt Deine Kinder, die sind es, die für Dich unterhaltspflichtig sind, wenn Du zu wenig Rente bekommst. Jetzt kannst Du Dich noch beruflich qualifizieren, einen besseren Job annehmen und ihnen das ersparen.


    Vor allen Dingen: Er will Dir bewusst schaden. Wird er nicht gestoppt, geht er immer weiter und weiter. Was muss passieren, damit Du aufwachst? Sonst kann es passieren, dass er sein Ziel doch irgendwann erreicht.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern