Aufenthaltsbestimmungsrecht, Muss was unterschrieben werden??

  • Servus,


    Nun ist es leider soweit und ich trenne mich von meinem Partner.
    Ich habe ein superschönes Haus gefunden.
    Wie verhält sich das den jetzt?
    Wir würden 10 autofahrminuten vom Papa weggwohnen. In eine neue Gemeinde. Schulwechsel steht an.
    Wir können zum 1.9 einziehen. Evtl. auch schon zum 15.08.


    Ich war schon beim Jugendamt und hab mich beraten lassen, die Dame sagte mir. Da der lebensmittelpunkt von meinen Kindern bei meinem Expartner und unserer derzeitigen Wohnort ist. Muss mein Ex-Partner einen Umzug zustimmen.
    Dieser weiß das ich nun ein Haus gefunden habe und ich die Kinder gerne mitnehmen möchte.
    Wir werden bis zum Auszug noch bei ihm wohnen bleiben.
    Gibt es da ein Formular, das er das Aufenthaltsbestimmungsrecht an mich übergibt, oder reicht ein selbst geschriebener Zettel den beide unterschreiben?
    Wir haben gemeinsames Sorgerecht.


    Ich möchte vermeiden das er jetzt auf freundlich tut. Ich alles in die Wege leite und er zum Schluss, dann wenn der Umzug ansteht sich dann doch quer stellt.
    Und davor hab ich Angst, das genau das passiert.


    Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen.
    Dankeschön :-)

    Liebe Grüße
    MountainGirl :winken:

  • Ich möchte weiterhin ein gutes Verhälnis zu meinem Ex-Partner.
    Er dürfte seine Kinder immer sehen. Egal ob jetzt jedes oder nur jedes zweite Wochenende. Sollte er mich Mittags anrufen er hätte heute Nachmittag zeit, würde ich ihm seine Kinder nicht vorenthalten.


    Ich bin der Meinung wir hatten uns mal gern, also können wir uns (hoffentlich) jetzt auch in vielen Sachen friedlich einigen.

    Liebe Grüße
    MountainGirl :winken:

  • das ABR könnte nur das Gericht auf ein ET übertragen, und das auch nur dann, wenn ihr beide Euch nicht einigen könnte, wo die Kinder zukünftig leben sollen-


    Es reicht, dass er mit dem Umzug (der ja noch nicht mal besonders weit ist) einverstanden ist-
    ob ihr das schriftlich macht, oder nur mdl. macht nicht wirklich einen Unterschied-


    viel entscheidender ist, dass er mit dem Schulwechsel einverstanden ist- wenn er hier die Anmeldung mit unterschreibt (bei GSR grds. notwendig),
    dann ist ja da quasi der Umzug mit inkludiert ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • In einem andren Thread (Umzug im Trennungsjahr) kam gerade so 'rüber, dass für die Ummeldung der Kinder häufig nach dem schriftlichen Einverständnis des anderen Elternteils gefragt wird.

  • ob ihr das schriftlich macht, oder nur mdl. macht nicht wirklich einen Unterschied-

    :hae: was ich schriftliche habe, kann ich beweisen.


    Bei ner mündlichen Vereinbarung braucht er sich es nur anders überlegen und behaupten, er hat nie zugestimmt.
    Dann gehen die Probleme los.


    Das Entfernen der Kinder aus ihrem bisherigen sozialen Umfeld, Schule und Lebensmittelpunkt ist keine unbedeutende Kleinigkeit.
    Es kann der Mutter mächtig Ärger ins Haus stehen, wenn sie da ein Risiko eingeht.
    Zum jetzigen Zeitpunkt eine falsche Entscheidung kann der KM später übel auf die Füsse fallen.

  • Hallo MountenGirl,


    da ihr gemeinsames Sorgerecht habt und da das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern gemeldet ist, ist eine Zustimmung des Kindesvaters zur Ummeldung zwingend erforderlich. Die Behörde ist verpflichtet, dieses/so ein Formular von dir zu fordern: https://formulare.duesseldorf.…gHpvrA6Ftg9nGGadM&d=v.pdf


    Abhängig von der Vorgabentreue der jeweiligen Behörde kommt es ganz gerne mal zu Nachlässigkeiten (=Ummeldung ohne Zustimmung) oder Übereifrigkeiten (=Forderung einer Zustimmung obwohl nicht nötig). Tatsache ist aber: Wenn Kindesvater in Eurem Falle das Dokument einfach jetzt bereits mal unterschreibt weil er es eines Tages sowieso würde tun müssen, bist du auf der sicheren Seite. Es würde ihm sehr schwer fallen, dann kurz vor dem Umzug zu begründen, warum es auf einmal nicht mehr gültig sein sollte.


    Obwohl das Formular meiner Kenntnis zufolge bundesweit standardisiert ist, kannst du natürlich in deiner eigenen Behörde nach dem dort gültigen fragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    Verwaltungsvorschrift: http://www.verwaltungsvorschri…102015_VII22010414012.htm

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wenn er nicht zustimmt, wäre das ja auch kein Drama wenn du nur 10 Minuten entfernt wohnst.


    Nicht bös gemeint - nur ein kleiner Sichtwechsel - der manchmal hilft.


    Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es für eine Ummeldung lt. Vorschriften beide Unterschriften braucht. Dass ist ein Verstoß gegen das Sorgerecht des anderen ETs. Sicherer ist wenn es eine schriftliche (beweisbare) Vereinbarung gibt.

  • Wenn er nicht zustimmt, wäre das ja auch kein Drama wenn du nur 10 Minuten entfernt wohnst.


    Nicht bös gemeint - nur ein kleiner Sichtwechsel - der manchmal hilft.


    Sehe ich in erster Näherung auch so .... nur für die Planung macht es einen Unterschied.
    Als BET braucht man mehr Wohnfläche (TS hat ein Haus (!) gemietet) ... als UET braucht man eher mehr verfügbares Geld

  • Wenn man gemeinsam ein Kind bekommt hatte man sich meistens mal gern ob es nun wenige Minuten oder mehrere Jahre waren spielt im Nachhinein wenn einer von beiden das Gefühl hat ihm wird was weggenommen eine eher untergeordnete Rolle wenn es um Streitigkeiten nach einer Trennung geht. Ganz wichtig ist das sollte er damit einverstanden sein dass du mit den Kindern umziehst es dir schriftlich geben zu lassen. Es findet keine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht es auf dich statt sondern ihr behaltet es gemeinsam da ihr euch einig seid wo die Kinder leben werden. Wenn er nicht einverstanden ist muss es gerichtlich geklärt werden d.h. Du müsstest um mit den Kindern ausziehen zu dürfen beantragen das a ufenthaltsbestimmungsrecht auf dich zu übertragen von ihm wird dann ein gegenläufiger Antrag kommen und es wird vom Gericht entschieden wo die Kinder zukünftig wohnen bzw. wer darüber entscheiden darf wo sie wohnen.


    Letztlich wäre es am einfachsten ihr einigt euch schriftlich dann gibt es danach am wenigstens Konfliktpotenzial.

  • Als BET braucht man mehr Wohnfläche (TS hat ein Haus (!) gemietet) ... als UET braucht man eher mehr verfügbares Geld

    loewe,


    verstehe, was Du sagen willst. ;-)


    Ändere den Satz aber ab: "Als BET braucht man mehr Wohnfläche UND viel verfügbares Geld......"


    .......sonst kannste das Mehr an Wohnfläche nämlich nicht bezahlen und, da Du als BET die Alltagssaorge hast, das Gesamtpaket Kind kostet einen Haufen Geld und Zeit. Zeit = Geld, denn ich werde durch meinen Sohn daran gehindert, mehr Geld zu verdienen.

  • Habe jetzt heute lange mit meinem
    Exfreund geredet.


    Er wird mir das mit dem Umzug nur unterschreiben
    Wenn ich ihm in Gegenzug ein Schriftstück aufsetze wo
    Unter anderem drin steht das ich auf Unterhalt verzichte.


    Ist so ein schreiben, nur ich unterschreibe später den Gültig?
    Ich möchte vorerst auch keinen Unterhalt. Aber wer weiß was in ein paar Monaten ist.
    Selbst wenn ich vom Amt Unterstützung bekommen müsste, und mir das Amt sagt ich solle Unterhalt
    Beantragen. Muss ich es ihm bar wieder zurückzahlen, das möchte er so vermerkt haben.


    Ich bin gerade etwas Ratlos

    Liebe Grüße
    MountainGirl :winken:

  • Ich möchte vorerst auch keinen Unterhalt. Aber wer weiß was in ein paar Monaten ist.
    Selbst wenn ich vom Amt Unterstützung bekommen müsste, und mir das Amt sagt ich solle Unterhalt
    Beantragen. Muss ich es ihm bar wieder zurückzahlen, das möchte er so vermerkt haben.


    Engstirnige Menschen könnten das versuchte Erpressung nennen.


    Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber auf KU darf doch eigentlich nicht verzichtet werden oder? Spätestens wenn ein Amt/Behörde ins Spiel kommt ist der Drops doch eh gelutscht.

  • Ja das hat meine Freundin auch gemeint.



    Mir geht es nur darum ob ich später, sollte es irgendwann mal soweit kommen
    Überhaupt Unterhalt bekommen würde. Weil er damit zum Amt geht und sagt, ich Zahl nix, weil ich muss nicht das hat mir
    Frau... am... schriftlich gegeben.

    Liebe Grüße
    MountainGirl :winken:

  • Ich find es schöner wenn er Zeit mit den Kindern verbringt.


    Genau um das gehts mir. Konnte mich nicht so gut ausdrücken.
    Ich möchte eben wissen ob so ein Schriftstück zulässig/binden ist.

    Liebe Grüße
    MountainGirl :winken:

  • Servus,


    also nur so als kleiner Abschluss.
    Der Papa hat für alle drei Kinder die Bescheinigung für den Umzug vor zwei Tagen unterschrieben.


    Er meinte zwar heute früh (wir hatten einen kleinen Streit, hat mir wieder Sachen unterstellt die nicht gestimmt haben) er würde es wieder zurücknehmen.
    Die Unterschriebenen Bescheide hab ich einfach ans Jugendamt weitergeleitet.
    Die teilte mir, auf Nachfrage auch mit das der Kindsvater sehr wohl dem Umzug wiedersprechen oder seine Unterschrift zurückziehen kann. Ich hoffe trotzdem mal, das er das nicht macht.


    Aber da frag ich mich schon, für was macht man dann so was :frag

    Liebe Grüße
    MountainGirl :winken: