Umzug im Trennungsjahr

  • Hallo zusammen,


    eine kurze Frage an die versammelten Experten: Ich bin im Trennungsjahr, lebe mit Rumpelwichtin allein, KV ist in eine andere Wohnung innerhalb der selben Stadt gezogen und wir haben natürlich noch gemeinsames Sorgerecht. Nun bin ich (mit seinem vollen Einverständnis) ebenfalls innerhalb der Stadt noch mal umgezogen. Wenn ich jetzt zum Amt gehe, um mich und die Maus umzumelden, muss ich da dann schon eine schriftliche Erklärung des KV vorlegen, dass er mit dem Umzug einverstanden ist? Oder ist das aufgrund der geringen Distanz egal?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Ich brauchte keine Einverständnis. Unser Einwohnermeldeamt erklärte mir, dass eine Meldung lediglich ein Bürokratieakt ist. Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet über viele Dinge. Der ist aber nicht abhängig von der Meldeadresse, sondern eben wo das Kind nachweislich lebt. Da es ne Meldepflicht in Deutschland gibt, bist du beim Umzug verpflichtet umzumelden. Diese Pflicht kann der KV nicht aushebeln.


    Anders verhält es sich natürlich, wenn widerrechtlich umgemeldet wurde. Das lässt sich dann aber auch regeln.


    Grundsätzlich würde ich mir zu Dokumentationszwecken Dinge von KV einfach schriftlich geben lassen. Wenn das einvernehmlich ist, ist das für beide Seiten der einfachste Weg. Da reicht ein 2zeiler "ich bin damit einverstanden, dass xy den gewöhnlichen Aufenthalt bei km hat und nach ABC asdfstraße 12345 Musterstadt umzieht. Datum Unterschrift" Kopie vom person dran heften und fertig.


    Genauso hab ich mir ne Reisevollmacht ausstellen lassen, auf der KV darüber hinaus die Gesundheitssorge an mich gegeben hat, mit der ich alleine entscheiden soll, was Kind betrifft. (Er hat keinen Bock auf Unterschrift zu leisten für Impfungen etc).


    Einzig bei der Beantragung des Passes wollten sie seine Unterschrift trotzdem auf dem Antrag haben. War aber widererwartend auch kein Problem... Wenn du beim Amt bist und Kind hat noch keinen Pass/Ausweis, kannst den Antrag gleich mitnehmen ;) falls du dann Mal beantragen willst, musst du nicht 2 Mal hin.

  • Wenn ich jetzt zum Amt gehe, um mich und die Maus umzumelden, muss ich da dann schon eine schriftliche Erklärung des KV vorlegen, dass er mit dem Umzug einverstanden ist? Oder ist das aufgrund der geringen Distanz egal?


    Das ist meines Erachtens gar nicht so eindeutig.


    Wenn die Aufenthaltsregelung des Kindes seit mehr als 6 Monaten ohne Einspruch besteht, kann man davon ausgehen dass es eine einvernehmliche Lösung ist. Also keine zweite Unterschrift.


    Nun gibt es Bürgerbüros die das anders handhaben und generell eine Bescheinigung verlangen (hier war das so). Ich konnte die Bescheinigung vorlegen, also alles gut.


    Was die gemacht hätten wenn ich die Bescheinigung nicht gebracht hätte kann ich nicht sagen. Rechtsanspruch darauf hat die Gemeinde meines Erachtens nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Gegebenheiten nicht strittig sind.

  • Also bei der KV und bei mir haben die jeweils die Unterschrift des anderen Erziehungsberechtigten verlangt, da gibt es sogar extra einen Vordruck für.
    https://www.oberthal.de/filead…EinverstUmzugminderjK.pdf
    Sorry, habe den von hier nicht gefunden.. aber der sieht genauso aus.. seit 2015 angeblich Pflicht.. Weder Leverkusen noch in der Wetterau haben die die Ummeldung ohne dieses Schreiben gemacht.

  • Meine ex brauchte auch das schriftliche Einverständnis + Kopie des Perso.


    Köln

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo leslie_w,


    hier gilt
    http://www.verwaltungsvorschri…102015_VII22010414012.htm
    darin 17.3 § 17 Absatz 3 und 22.2 § 22 Absatz 2 und 3: Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners


    Die Behörde ist nur dann verpflichtet, die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils zu überprüfen, wenn
    1. der unter 16-jährige zuvor mit beiden sorgeberechtigten Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gelebt hat und nun von einem Elternteil alleine in eine neue Hauptwohnung umgemeldet werden soll oder wenn
    2. der Wohnsitz des unter 16-jährigen vom einen Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.


    Da bei dir der Umzug in der gleichen Gemeinde stattfindet, hat die Behörde die Möglichkeit zu verifizieren, dass bei dir keiner der beiden Fälle zutrifft, weil das Kind auch schon zuvor alleine bei dir gemeldet war. Du kannst also darauf bestehen, dass die Ummeldung im Melderegister dokumentiert wird (reiner Verwaltungsakt)


    Bei dir hat Kindesvater keine Einwände, aber der Vollständigkeit halber noch der Hinweis auf ein Elternpaar, das in dieser Sache vor ca. 1,5 Jahren das Familiengericht bemüht hatte:


    Der UET wollte gegen den Umzug von BET und Kind von einer Ecke Hamburgs in die andere Ecke Hamburgs vorgehen. Argumentativ wurde das Sorgerecht ("BET hat keine Erlaubnis von mir") bemüht und das Meldegesetz ("BET durfte nicht alleine ummelden, wir haben ein neues Meldegesetz"). Dem Sorgerecht war jedoch dem Gesetze nach Genüge getan, indem der UET informiert wurde und nicht selbst das ABR beantragt hatte. Dies galt dem Gericht als Zustimmung zum Umzug. Dem Meldegesetz war Genüge getan weil der BET zuvor schon alleinerziehend war, der Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde stattfand und die Behörde demzufolge prüfen konnte, ob das Kind zuvor beim anderen ET gemeldet war oder bei beiden. In der Folge musste der UET dann auch der Änderung des Umgangs (Übergabe Kind an neuer Haustür BET) und Abmeldung alte KiTa/Anmeldung neue KiTa zustimmen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • hi,


    in unserem Fall reichte tatsächlich aus, dass zuvor ich auch alleine mit den kids am letzten Wohnort gemeldet war.
    Ich hatte zwar den Vergleich dabei, den wollte aber keiner sehen. Es ging um ca. 500km.


    Mima

  • Du bist verpflichtet (nach dem Hess. Meldegesetz zum Beispiel ;-) Melderecht bzw. die Ausführungsbestimmungen sind/waren Laenderrecht) innerhalb von 14 Tagen den "Ist-Zustand" deines Lebensmittelpunkt es (und ggfls. des Kindes) dokumentieren zu lassen. Du musst also dich und Kind melden mit der Einzugsbestaetigung des Vermieters.
    Mit der Meldung bestaetigst du, dass Kind in einer Lebensgemeinschaft mit dir lebt (zahlst Steuern und Gebühren dafür.) Deine Unterschrift ist rechtskräftig. Eventuelle Falschangaben würden auf dich zurückfallen.
    Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind nicht das Bier der Meldebehoerde. Die dokumentiert nur. Elterlichen Streit über den Aufenthalt müssen die Eltern unter sich klären. Sog. Negativbescheinigungen - "ExPartner hat nix gegen Einzug" - sind nett. Aber da du melden musst, soll die Behörde doch mal gucken, wie sie bei kommt: "Oh toll, Sie wollen Kind nicht eintragen? Dann brauche ich diese Verweigerung schriftlich, um kein Bussgeld auferlegt zu bekommen. Und bedanke mich, weil ich dann weniger Muellgebuehren zahle. Nur doof, dass meine Gemeinde weniger Umlagen vom Land bekommt. Na hoffentlich kann die Gemeinde noch Ihr Gehalt zahlen."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Das gilt aber in Nürnberg nur in der Theorie. Also KM vor über 1 Jahr aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist, hat das die Meldebehörde hier 0,0 interessiert. Selbst dass ich im April bereits mitgeteilt hatte dass ich einer Ummeldung aus der gemeinsamen Wohnung nicht zustimme und das gSR nachgewiesen habe, konnte KM im Mai ummelden. Mitbekommen habe ich es nicht, informiert wird man auch nicht.


    Laut Auskunft der Meldebehörde Nürnberg haben Verwaltungsvorschriften keine Auswirkung d.h. ich als Bürger kann mich nicht drauf berufen


    Du bist verpflichtet (nach dem Hess. Meldegesetz zum Beispiel ;-) Melderecht bzw. die Ausführungsbestimmungen sind/waren Laenderrecht) innerhalb von 14 Tagen den "Ist-Zustand" deines Lebensmittelpunkt es (und ggfls. des Kindes) dokumentieren zu lassen. Du musst also dich und Kind melden mit der Einzugsbestaetigung des Vermieters.
    Mit der Meldung bestaetigst du, dass Kind in einer Lebensgemeinschaft mit dir lebt (zahlst Steuern und Gebühren dafür.) Deine Unterschrift ist rechtskräftig. Eventuelle Falschangaben würden auf dich zurückfallen.


    Den "Ist-Zustand" prüft aber keiner, die dokumentieren was sie lustig sind. Und dass die Meldegesetze in manchen Fällen nicht passen bzw. nicht mehr zeitgemäß sind, ist der Meldebehörde bekannt juckt aber auch keinen wirklich

  • Die Meldebehoerde über prüft nur bei Verdacht, seitdem November 2015 das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten ist (das Ding ist also nicht etwa "nicht zeitgemäß", sondern quasi brandneu. ) Eine gewisse Überprüfung ist vorhanden, weil man eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen muss: Schluss mit Scheinadressen ...) Aber ansonsten stehst du mit deiner Unterschrift für die Richtigkeit deiner Angaben ein. Für Falschangaben kann man belangt werden. Und zwar ordentlich.
    Das Gesetz ist aber noch zu neu um belastbare Daten zu haben, ob das in der Praxis passiert. Zumal in Bezug auf Sorgerechtsstreitigkeiten...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Drops ist auch mittlerweile gelutscht, Herr Zwerg hat jetzt bei mir den Nebenwohnsitz.


    Kotzen könnte ich heute trotzdem noch im Strahl, ich hatte die Schererein mit der Familienkasse, kann keine LSt.Kl. 2 beantragen und und und...weil KM eigenmächtig Kind zu einem Zeitpunkt umgemeldet hat, wo es nicht nur strittig war wer BET und UET wird, sondern sogar Amt informiert war dass es keine zweite Unterschrift geben wird.

  • Nebenwohnsitz? Also hat sich letztlich die Mutter vollumfänglich durchgesetzt?! Und wenn d so ist, vorher alles richtig gemacht (aus Behoerdensicht ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Herr Zwerg hat jetzt bei mir den Nebenwohnsitz.


    Wir hatten hier das Glück, dass wir das quasi über die Steuerklasse ausdiskutieren konnten.


    KM hat ein Kindergeldberechtigtes Kind wodurch sie zu Steuerklasse 2 kommt .... und unser gemeinsames Wechselmodellkind hat den ersten Wohnsitz bei mir, damit auch ich Steuerklasse 2 haben kann.
    Wichtiger am Wohnsitz finde ich, dass man dadurch in bestimmten Dingen automatisch in der Informationskette enthalten ist.

  • Nebenwohnsitz hab ich ein Jahr später hier angemeldet, nachdem ich es erfahren habe. Und ich mich beschwert habe und mit dummen Ausreden abgebügelt worden bin, da aber mittlerweile das gerichtliche angeordnete WM gilt.


    Trotzdem verbietet mir meine gute Erziehung hier öffentlich kund zu tun was ich von der Meldebehörde Nürnberg halte

  • Trotzdem verbietet mir meine gute Erziehung hier öffentlich kund zu tun was ich von der Meldebehörde Nürnberg halte


    In manchen Dingen hinken die Südländer wirklich hinterher.


    Wobei ich über den Südwesten wirklich nicht viel schimpfen kann.


    :tuschel wenn mal von der einen Meldeamtsdame absieht, die Tochters gültigen Reisepass geschreddert hat, "weil so was nicht zum Vater gehört" :lach :lach :lach
    Nach ein paar Jahren ist so was ein netter Schwank beim Lagerfeuer

  • Danke euch allen für die hilfreichen Infos! Um ganz sicher zu gehen, dass ich den Weg zum Stadtbüro nicht zweimal machen muss, weil wieder jemand einen schlechten Tag hat (die Damen und Herren dort sind teilweise dezent engstirnig), hab ich KV jetzt gebeten, das Formular einfach mal auszufüllen, das Rockabilly gefunden hat. Montag weiß ich dann wohl zu berichten, ob es gebraucht wurde oder nicht ;-)

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband