Vaterschaftsannerkennung

  • Lass ihn doch machen, du hast ja danach noch alle Rechtsmittel offen. Und das du einen schlechten Männergeschmack hast, wisssen die bei der Beistandschaft eh. Ich habe damals die Monatsfrist gesetzt. Und habe ihm mit dem privaten Test jede Menge Kohle erspart. Er hat sich dafür beeilt und der hatte noch weniger Lust auf das ganze aber wusste es wird nur komplizierter und teurer.

  • Ob er will oder nicht: Er ist der Vater und hat daher ein paar Pflichten. Vaterschaft anerkennen und Unterhalt für das Kind - wenn es reicht, auch für Dich - zahlen gehört dazu. Umgang mit dem Kind auch, aber der ist im Gegensatz zu den anderen von Seite einklagbar. Noch gibt es aber Hoffnung, so mancher Streithahn hat sich in sein frischgeschlüpftes Kind verliebt.


    Wenn er den Test "nur für sich" will und danach zahlt, würde ich dem privaten Test auch zustimmen. Wenn er auch bei positivem Ergebnis ohnehin immer noch zicken wird, würde ich das alles per Beistandschaft regeln lassen. Das nimmt Dir den Stress, Dich mit ihm rumzuärgern und -streiten. (Ist ihm überhaupt klar, was ihn der Test vor Gericht kostet?) Dass Du bei der Probenabnahme dabei bist versteht sich von selbst. Zum einen wird euer Kind nicht zu ihm laufen zur Probenabnahme, zum anderen wird vermutlich auch von Dir eine Probe benötigt. Den Test zu fälschen bringt ihn nicht weiter, dann lässt Du halt einen vor Gericht machen und er zahlt kräftig drauf... Auch den Unterhalt spart ihn die Verzögerung nicht, das muss er dann nachzahlen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Dass Du bei der Probenabnahme dabei bist versteht sich von selbst.


    Warum ?

    Zum einen wird euer Kind nicht zu ihm laufen zur Probenabnahme


    Das würde ich jetzt von einem Neugeborenen auch nicht erwarten.
    Im Gegenzug wird sich ein Neugeborenes auch nicht viel bei einem Wattestäbchen im Mund denken.

    zum anderen wird vermutlich auch von Dir eine Probe benötigt.


    Nicht zwingend. Die Mutterschaft wird ja nicht angezweifelt. Vater und Kind sind ausreichend (und billiger)
    Wenn es bei dem Test nur um ein "nicht gerichtsverwertbares Gefühl der Sicherheit" geht, dann ist das ausreichend aussagekräftig

    Den Test zu fälschen bringt ihn nicht weiter,


    Eben.


  • Warum?

    Wie soll es ohne die Mutter gehen? Sie legt es so lange vor die Wohnungstür, bis der KV erscheint, die Probe nimmt und wieder geht?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
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  • Nach der Geburt sind sie nicht mehr körperlich verbunden.


    Ich hatte vom Tag der Geburt an immer Zeiten allein mit meiner Tochter verbracht. Die erste halbe Stunde im Kreissaal war ich schon mit Tochter allein.


    Ich verstehe nicht was daran so abwegig wäre.




    Und mal unabhängig von diesem Elternpaar, ist es sicher von Vorteil wenn ein Vater von vornherein als "ebenso Elternteil wie die Mutter" erkannt wird. Das wäre ein Schritt um späterem Burnout vorzubeugen.

  • @Loewe_63:
    Du wolltest Zeit mit dem Kind verbringen. In diesem Fall ist es aber ein Vater, der keiner sein will. Da bezweifle ich, dass er Umgang mit dem Kind haben will, von dem er bestreitet/hofft, dass es nicht seines ist.


    Grundsätzlich sind wir ja einer Meinung: Dass für Kinder beide Elternteile wichtig sind und man Umgang nicht verhindern sollte, wenn es keinen wichtigen Grund dafür gibt. In diesem Fall habe aber nicht den Eindruck, dass der KV so interessiert am Kind ist. Und was soll die TE mit einem Ratschlag, der nicht auf sie und ihre Situation eingeht?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
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    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Man kann so einen Test nicht alleine machen. Der wird vom Arzt oder Hebamme durchgeführt, die müssen die Proben entnehmen und auch auf dem Formular unterschreiben. Mutter muss ebenfalls unterschreiben.
    Zumindest bei der "Billigversion" die wir damals gewählt haben.


    Warte erst mal ab. Unser KV wollte auch kein Vater sein. Jetzt ist er ein wirklich guter Papa und kümmert sich gut um seine Prinzessin. Mal den Teufel noch nicht an die Wand

  • Man kann so einen Test nicht alleine machen.

    Klar kann man so einen Test alleine machen ... Es gibt viele Labors im Netz, von denen man sich einen Testset zuschicken lassen kann. Dann nimmt man mit je einem Wattestäbchen von Vater und Kind einen Mundabstrich und schickt die zusammen mit der Einverständniserklärung der Mutter an ein Labor und überweist das Honorar. Ein paar Tage später erhält man das schriftliche Ergebnis.


    Nur ist so ein Test eben nicht gerichtsverwertbar. Das ist nur für die eigene Bestätigung.


    Tatsächlich ist das dem Kindesvater in spe nicht zu verdenken, dass er so einen Test haben will. Denn die Unterschrift unter die Vaterschaftserklärung wird ihn möglicherweise einen sechsstelligen Betrag kosten. Das ist der Unterhalt, der im Lauf von meist mehr als zwei Jahrzehnte gezahlt werden wird. Da sollte man schon Vorsicht walten lassen.


    In jedem Fall entgeht er seinem Schicksal nicht, wenn er der leibliche Vater sein sollte. Denn wenn er der Vater ist und nicht unterschreiben will, dann wird das Jugendamt notfalls eine Vaterschaftsklage führen. Die ist dann deutlich teurer als der unverbindliche Wattestäbchen Test ... und wenn die Klage Erfolg hat, dann wird die Vaterschaft eben gerichtlich festgestellt. Das Jugendamt wird daran anschließend im Rahmen der Beistandschaft den Unterhalt klären und titulieren. Oder - wenn die Titulierung verweigert wird - eine Unterhaltsklage führen. Und schon wird gezahlt ...


    Gibt dem zukünftigen Kindesvater halt ein bissl Zeit sich an die "Spielregeln" zu gewöhnen .... :)

  • Man kann so einen Test nicht alleine machen.


    Ist schon lange her, aber das ging natürlich alleine.


    Wenn da natürlich jemand schummeln will, dann bekommt er für sein Geld ein falsches Ergebnis und das Ganze wird gerichtlich überprüft ...


    Was ich sagen will: Im ersten Go ist es für KV wahrscheinlich keine Frage ob KM beim Test dabei ist oder nicht.


    Macht sie es zur Bedingung, dann erzeugt das Misstrauen Gegenmisstrauen und schon bekommt das Ganze eine Eigendynamik die keiner will.
    Generell ist es vielleicht förderlich nicht von Bedingungen zu reden - sondern eher Wünsche zu äußern.

  • Wie gesagt von mir aus soll er den test machen weil er definitiv der Vater ist. Er hat ja auch ein recht darauf den test machen zu lassen. Das was mir weh tut und ich mir Kopf mache ist das er nicht aufhört mit seinen beleidigungen und mich ständig fertig zu machen weil meine Entscheidung fürs Kind behalten sein selben komplett zerstört hat. Er will auf Teufel komm raus kein Unterhalt zahlen. Er denkt wenn er das macht, habe ich ein sorgloses Leben und kann mir alles leisten. Er versteht nicht das dieses Geld nur für das Kind ist und das Kind sich damit nur die Grundbedürfnisse leisten kann.
    Auf familiäre Unterstützung kann ich nicht allzu viel hoffen weil die selbst Familie habe und meine Eltern schon recht alt und krank sind dazu kommt das die nicht mal in meiner Nähe wohnen. Natürlich bemühen die sich aber bin komplett auf mich alleine gestellt

  • Man muss fussabdruck vom baby und Fingerabdruck vom vater mitschicken. Wir haben es seinerzeit beim ersten Kennenlernen mit der Hebamme bei mir zu Hause gemacht. Die hat die Proben dann verschickt. Keiner von uns hatte dazu Zugang. Hat mich nix gekostet, weil die ja eh nach Hause kommen. Und für die Hebamme war es mal Abwechslung. Die war auch Ae und ich glaube mal ganz dankbar für eine Ae Mutter. Bwi uns gab es keine große Verliebtheit vom Vater. Und heute keinen Kontakt. Aber wenn ich fragen habe wie Krankheitsgeachichte bekomme ich mit Verzögerung Antworten.


    Die Schwangerschaft ist scheis.. , der kv auch. Aber glaub mir wenn es da ist wird es besser. Der Kv zwar nicht. Aber du wirst dich besser fühlen. Allerdings muss ich sagen, die letzten Wochen Tage vor der Geburt waren die schlimmsten. Aber danach, dass verspreche ich dir wird es besser.

  • Ich möchte nur ein normalen Umgang mit ihm weil das Kind nichts dafür kann. Nur er macht es nicht einfach vor allem das er so widersprüchlich ist, wenn ich ihn frage ob er Ultraschall bilder sehen will sagt er immer ja aber entweder er reagiert danach nicht mehr darauf oder beleidigt mich wieder. Kann nicht einschätzen was es zu bedeuten hat

  • weil meine Entscheidung fürs Kind behalten sein selben komplett zerstört hat.


    Okay: (auch) seine Lebensplanung hat sich - wie z.B. durch einen Unfall - wesentlich verändert.


    Bis zu einem Punkt hat er frei entschieden - irgendwann nicht mehr. So ist das eben manchmal.


    Hilfreich wäre für ihn nun zu verstehen, dass solche Ereignisse nicht rückgängig zu machen sind (Weder Unfall noch Schwangerschaft)


    Hilfreich wäre nach vorne zu schauen und das Leben den neuen Gegebenheiten anzupassen.
    Möglicherweise braucht er Unterstützung dabei die Situation zu bewältigen - das wäre langfristig wohl auch gut für's Kind und die Elternebene.