Von Oma betreutes Kind geniesst keinen Versicherungsschutz

  • Wenn man sein Kind von einer dritten Person betreuen lässt, ist es nicht automatisch gesetzlich versichert. Das hat jetzt das Bundessozialgericht (BGS) in Kassel entschieden.


    Der entschiedene Fall ist tragisch: Eine Großmutter hatte ihren damals einjährigen Enkel regelmäßig und teilweise von 6 bis 21 Uhr betreut, damit die (allein erziehende) Mutter arbeiten konnte. In der Betreuungszeit fiel der Enkel in den ungesicherten Pool und ist seitdem schwerbehindert. Die Oma aus dem Raum Magdeburg wollte nun, dass die Unfallkasse Sachsen-Anhalt den Unfall des Enkels anerkennt und entsprechend die Folgekosten übernimmt.


    Nun sieht das Sozialgesetzbuch einen Versicherungsschutz für Kinder bei einer Betreuung durch "geeignete Tagespflegepersonen" vor. Gemeint sind damit jedoch anerkannte Tagesmütter sowie betreuende Einrichtungen wie Kitas und ggfls. Hort und natürlich die Schule. Die Großmutter wurde vom BSG nicht als "geeignete Tagespflegeperson" anerkannt, weil ihr ein entscheidendes Merkmal fehle: Versicherungsschutz bestehe, wenn man sich in "einen staatlich organisierten Verantwortungsbereich hinein begibt". Das wäre hier nicht der Fall gewesen. Die Großmutter hätte weder Geld für die Betreuung bekommen noch sei sie als Tagespflege beim Jugendamt registriert gewesen.


    Die Unfallkasse zeigte sich erleichtert. Hätte die Großmutter Erfolg gehabt, dann „würde die Unfallversicherung zu einer Volksversicherung verkommen“. Unversichert durch die gesetzliche Unfallversicherung würden dann am Ende nur die Fälle bleiben, in denen Eltern ihre Kinder selbst betreuten.


    Dem gegenüber hatte der Anwalt der Oma unter anderem argumentiert, dass eine durch das Jugendamt vermittelte Betreuungskraft die Leistung der Verwandten in dem Umfang nicht hätte erbringen können. Doch dieses Argument zog nicht.



    Im vorliegenden Fall ist der Junge trotzdem finanziell in einem gewissen Rahmen abgesichert. In einem Zivilprozess wurde die Oma bereits zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, die nun von der Haftpflichtversicherung der Oma bezahlt werden muss. Dies aber nur, weil der Oma eine Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Das muss nicht immer der Fall sein (und bedeutet natürlich eine zivilrechtliche Auseinandersetzung im engsten Familienkreis - keine angenehme Situation). Hinzu kommt, dass die Leistungen der Unfallversicherung eher aufwandsorientiert sind und sich mit steigenden Kosten (zumindest in der Theorie) erhöhen.


    Was können AEs tun, die ihr Kind mit Unterstützung Dritter betreuen lassen müssen? Das BSG hat den Weg aufgezeichnet: Die Betreuungsperson muss sich beim Jugendamt als "geeignete Betreuungsperson" anerkennen lassen. In diesem Augenblick müsste der gesetzliche Versicherungsschutz gelten. Ansonsten bleibt die klassische Absicherung: Haftpflichtversicherung der betreuenden Person, Unfallversicherung für das Kind. Gerade für AEs bedeutet das oft eine große finanzielle Belastung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Grundsätzlich dürfte es bei der Qualifikation keine Probleme geben. Tatsächlich müsste aber auch sie sich als "Tagespflege" beim Jugendamt registrieren lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So so, eine Oma ist als Betreuerin also weniger geeignet, als eine fremde Person ohne jeden Bezug zum Kind. :crazy

  • Nee. Das hat keiner gesagt. Es geht darum, ob im Falle eines Falles die gesetzliche Unfallkasse einspringt. Und das tut sie nur, wenn es sich nicht um eine typisch familiäre "nur mal so"-Betreuung handelt, sondern um die regelmäßige, verpflichtend gemachte Betreuung. Heißt: Wenn Oma nicht sagt: Du, Donnerstag kann ich nicht, da geh ich zum Friseur ...


    Um aber diese Diskussion nicht zu haben und nicht den Nachweis führen zu müssen, hat das BSG einen überprüfbaren Maßstab eingeführt: Wenn privat das Kind gehütet wird, muss die Person beim Jugendamt als Tagesmutter geführt werden.


    Vielleicht bedeutet das auch - so ganz geklärt scheint das nicht zu sein -, dass ein regelrechter Vertrag geschlossen werden muss und vielleicht auch Gelder fließen sollten. Bis zu einem bestimmten Verdienst ist das ja je nachdem steuerfrei bzw. die Betreuungskosten sind umgekehrt steuerabzugsfähig. Krux ist halt, dass man sich über diese Lösung jeweils versicherungstechnisch besser steht.
    Klar, blöde Verwaltungsarbeit. Aber wenn etwas geschieht, ist man mutmaßlich dankbar, hier ein Auffangnetz zu haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir hatten das Thema bei uns auch mal. Meine Ex wollte eine Umschulung zur Krankenpflegerin machen und ihre Mutter sollte auf die Kinder aufpassen. Dafür hätte Oma ganz gerne auch die Förderknete für die Kinderbetreuung gehabt, weil sie dann in ihrem Job selber hätte Stunden reduzieren müssen.
    Da hieß es dann aber vom Amt, daß die Kinderbetreuung von Oma Privatvergnügen wäre. Oma hätte die Kinder nur dann betreuen dürfen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung als Tagesmutter durchlaufen hätte. Nur dann hätte sie gegenüber dem Träger Ansprüche anmelden können. Ich sollte dann die Betreuung übernehmen, bis Oma dann wiederum ihre Ausbildung zur Tagesmutter fertig hätte (Den Unterhalt wollten sie von mir natürlich trotzdem). Der Ex ist dann eine 100 Kilo Patientin auf den Fuß gefallen und damit war die Ausbildung dann auch vom Tisch.

  • So so, eine Oma ist als Betreuerin also weniger geeignet, als eine fremde Person ohne jeden Bezug zum Kind. :crazy


    Das sagt keiner. Aber es ist völlig logisch, daß jemand bei der Berufsgenossenschaft registriert sein muß und Beiträge zahlen muß, damit die Beteiligten versichert sind.


    Warum sollte die BG zahlen? Demnach müsste sie dann ja auch zahlen, wenn dem Kind bei mir was passiert, oder wenn die Nachbarin kurz aufpasst.


    Es gibt keinen Betrieb und keinen Arbeitgeber, also ist es kein Arbeitsunfall.


    Anders wäre es, wenn man die Betreuung durch die Oma ganz offiziell beim Jugendamt angemeldet hätte.

  • Dann sollten sich sich aber mit dem Geschwätz zurück halten das AEs (und Familien) voll arbeiten gehen sollen, ist alles prima geregelt gefördert und was weis ich was.
    Garnix ist, selbst wenn ich von Oma auf Tagesmutter umstellen wollte gibts hier weit und breit nicht eine einzige (0!).


    Den Zusammenhang verstehe ich grad nciht so ganz. Wenn du nicht arbeiten gehst und das Kind selber betreust, bist du ja genauso wenig versichert. Es zweifelt doch keiner an, ob die Oma als Pflegeperson geeignet ist.

  • Versicherungsleistungen werden i.a. durch Beiträge finanziert.


    Warum sollte eine Unfallversicherung also für Risiken haften, für die keine Beiträge gezahlt werden?


    Ohne eine Berufshaftplichtversicherung bleibt eben nur der Schutz etwa im Rahmen einer Haftplichtversicherung bzw. einer Unfallversicherung.


    Das ist doch aber nichts so unbedingt Neues. Das BGS hat insofern nur die Grenzen deutlich aufgezeigt.

  • Ich versteh jetzt auch die Aufregung nicht, denn für mich ist das logisch.


    Wenn meinem Kind bei mir was passiert, dann ist es privat und keine gesetzliche Unfallversicherung zahlt.
    Wenn das bei Oma und Opa ist, die ja auch zur Familie gehören und damit super für die Betreuung geeignet sind, dann zahlt auch niemand, denn es ist privat.


    Wenn ich eine Fremdbetreuung habe, dann hab ich eine Art Arbeitsverhältnis und damit greift die Unfallversicherung. Wenn das nicht so wäre, würde ja keiner mehr als Tagesmutter o.ä. arbeiten.


    Es hat jeder die Wahl, was er macht und wie er es handhabt. Grundsätzlich gibt es ja auch noch eine private Unfallversicherung, wenn ich alles abdecken möchte. Die Kosten kann ich dann ja tragen, wenn die Betreuung durch die Großeltern ja kostenlos ist.


    So ein Unfall ist äußerst tragisch... für alle Beteiligten!

  • Nun sieht das Sozialgesetzbuch einen Versicherungsschutz für Kinder bei einer Betreuung durch "geeignete Tagespflegepersonen" vor. Gemeint sind damit jedoch anerkannte Tagesmütter sowie betreuende Einrichtungen wie Kitas und ggfls. Hort und natürlich die Schule.


    Also ist eine Großmutter folglich in den Augen der Damen und Herren eben NICHT geeignet.

  • Also ist eine Großmutter folglich in den Augen der Damen und Herren eben NICHT geeignet.


    Diese Schlussfolgerung ist schlicht und ergreifend falsch. Man muss das einfach richtig lesen !


    Behauptet wird nur, dass DIESE Großmutter keine Ausbildung als anerkannte Tagesmutter vorweisen kann. Und dass sie außerdem keine Kita und schon gar keinen Hort betreibt. Und dagegen ist ja offensichtlich nichts einzuwenden.


    Rhetorisch ist das übrigens eine gängige Technik ... dass man Aussagen durch Übertreibung karikiert und damit zu "widerlegen" versucht.


    .

  • Danke für die Belehrung, aber ich kann lesen und ich lese den von mir zitierten Satz.

  • Danke für die Belehrung, aber ich kann lesen und ich lese den von mir zitierten Satz.


    Oh Pardon ! Das war jetzt natürlich nicht als Belehrung gemeint ! Und wenn du diesen Satz irgendwo liest, dann lesen wir halt offensichtlich ganz verschiedene Threads ! :D


    Also nix für ungut !