Ex zieht mit den Kindern weg

  • Hallo zusammen,


    ich brauche mal eure Meinung.Die Ex von meinem Bekannten will mit den Kindern circa 150 km weit weg ziehen. Das bedeutet in diesem Fall, dass mein Bekannter die Kinder nur noch in den Ferien sehen kann. Aktuell hat er keine Chance die Kinder selbst zu betreuen und muss deshalb diesen Umzug erst mal hinnehmen.


    Nun fragen wir uns, wie er sich gegenüber den Kindern verhalten sollte.



    Habt ihr irgendwelche Tipps was er sagen kann, Was er lieber vermeiden sollte zu sagen etc.?


    Danke für eure Meinungen.


    Liebe Grüße Muckel

  • Hallo Muckel999,
    meine Frage ist, warum kann er die Kinder nicht jedes 2. WE sehen?
    Mein Ex wohnt 180 km weg und holt unsere Tochter alle 14 Tage übers WE.
    Das ist machbar. Oder zumindest alle 3 Wochen...?
    Und er sollte die Ex mit in die Verantwortung nehmen, den Umgang zu ermöglichen. Vielleicht kann sie eine Strecke fahren und er eine Strecke.
    Wenn man sich so einigen kann, kann man das den Kindern auch vermitteln, dass man gemeinsam diese Lösung trägt.
    Vielleicht kann sie ihm großzügig Brückentage, verlängerte WE lassen.


    LG Lillytig

  • Ist es nicht so, dass der, die die Entfernung schafft, sich auf jeden Fall an den Fahrten beteiligen muss?


    Wie alt sind denn die Kinder? Besteht die Möglichkeit, dass sie mit dem Zug fahren könnten? Überlegt doch alle mal zusammen, ob nicht zumindest einmal im Monat möglich wäre. Dass die Kinder zu ihm kommen, wenn sie bisher bei der Mutter gelebt haben, würde ja sicher nicht so einfach umsetzbar sein, sebst wenn er sie betreuen könnte.

  • Leider geht das mit den Wochenenden nicht so einfach, da der Bekannte im Schichtdienst arbeitet, und deshalb selten an den Wochenenden frei hat.


    Mir geht es in erster Linie darum, was man den Kindern sagt. z.b. ob man traurig ist und aber versucht gemeinsam eine gute Lösung zu finden, oder ob man das mit dem traurig sein lieber nicht erwähnen sollte.

  • ich habe zu dem Thema nicht mal Halbwissen, aber ein Bekannter hatte das selbe Problem.
    Die Kindsmutter durfte aber nicht einfach so mit dem Kind wegziehen, weil gemeinsame Sorgerecht bestand.


    Ist das rechtlich schon geklärt?

  • Mir wurde vom Jugendamt gesagt (als mein Sohn umgezogen wurde), dass alles bis 150 km auch bei gemeinsamem Sorgerecht kein Problem darstellt, ergo muss er wohl was tun. Ggfs. kann er beim Jugendamt um ein Gespräch mit der KM bitten, dann wird dort das mögliche Umgangsrecht besprochen, im Endeffekt bleibt ihm sonst nur noch das Gericht..

  • Ich finde, man kann schon sagen, dass man traurig ist. Das ist ja auch so und das dürfen die Kinder auch wissen. Auf keinen Fall darf aber die Mutter in irgendeiner Weise schlecht gemacht werden, das bringt die Kinder nur unnötig in Konflikte.


    Trotzdem die Frage: wie alt sind die Kinder? Ältere Kinder verstehen das besser als kleinere bzw. kann man es besser erklären, warum das jetzt so ist.


    Und zum Sicherheitsdienst: meine KV arbeitet auch im Sicherheitsdienst. Er wohnt auch nur 40 km weit weg, aber zumindest einmal im Monat ist meine Tochter bei ihm. Früher klappte das auch zweimal im Monat, das bekommt er jetzt nicht mehr hin. Alleridngs hat er seit Jahren das erste Wochenende fix frei und zwar unabhängig von den jeweiligen Arbeitgebern, die wirklich oft gewechselt haben in den Jahren seit der Trennung. Vielleicht kann er doch mal mit dem Arbeitgeber reden, was möglich ist. Sicher wird er nicht jedes Wochenende arbeiten müssen. Weil: je kleiner die Kinder sind, desto weniger Bezug werden sie zu ihm haben, wenn sie ihn nur in den Ferien sehen.

  • Hallo,
    schwierige Situation. Meine Kinder leben ja seit Jahren 450 km weg von hier (KM hat die Entfernung geschaffen) und ich kann aus Erfahrung sagen, dass - egal wie engagiert man da als Elternteil sein mag - der regelmäßige Umgang auf die Dauer einschläft. Davor hatten wir 15 km Entfernung, weil ich ihr die Ehewohnung überlassen habe und selbst nichts bezahlbares in der näheren Umgebung gefunden habe, und das klappte sehr gut.


    Persönlich würde ich alles, was über 1 Std Fahrzeit - einfache Strecke - hinausgeht, als "Umgangskiller" betrachten.


    150 km bedeutet ja ca. 2 Std Fahrzeit pro Strecke, das sind je nachdem 8 Std pro Umgangswochenende, entweder für das Umgang wahrnehmende Elternteil oder die Kinder.


    Zitat

    Mein Ex wohnt 180 km weg und holt unsere Tochter alle 14 Tage übers WE.


    Das mag ja sein, wenn er? die Entfernung geschaffen hat, ein Auto besitzt und Zeit und das nötige Kleingeld für Sprit (das sind ja schon 720 km pro Umgangswochende / 1500 km in einem Monat, mindestens 2-3 Tankfüllungen)


    Dass ein BET von einem Gericht verpflichtet worden wäre, eine Strecke zu fahren, bzw. die Folgen des Wegzuges zu tragen, wäre mir neu. Was es wohl geben kann, ist dass das Einkommen des UET um die reinen Spritkosten nach unten bereinigt wird, nützt aber auch nichts, wenn man eh am SB rum krebst oder oder...


    Insofern würde ich davon abraten, die Sache gerichtlich klären zu lassen. Wird sich da nicht geeinigt, schmeisst man nur gutes Geld zum Fenster raus (was man zukünftig als UET für die Finanzierung der Umgänge dringend benötigen wird).


    Hier kam erschwerend dazu, dass ich teilweise zusätzlich am WE arbeite, das muss man mal ganz klar sagen, bei 2 Diensten am WE und 2 Umgängen bleibt einfach das Privatleben und die eigene Erholung auf der Strecke. Zudem hatten die Kinder dann oft keine Lust, selbst zu fahren (hatten Kinder BC aber waren halt das halbe WE auf der Schiene was auch frustend für sie war).


    Alles sehr schwierig und es ist ganz schön bitter, wenn man zusehen muss, wie die Kinder durch die Entfernung entfremden. Natürlich darf man das auch so sagen, sehe da nix schlimmes dabei.


    Zusammenfassend, das ist Mist. Unschöne Situation für UET und Kind/er.


    LG

  • Grundsätzlich darf die Ex bei GSR nicht mal eben mit den Kindern wegziehen. Dagegen kann er Widerspruch einlegen und sogar juristisch vorgehen. Sie muss dann die Notwendigkeit des Umzugs nachweisen. Neuer, besser bezahlter Job gilt, neuer Freund gilt nicht.


    Ansonsten ist es eine gute Idee, ein Wochenende im Monat grundsätzlich frei zu haben und dann als Umgangswochenende zu fixieren.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nun fragen wir uns, wie er sich gegenüber den Kindern verhalten sollte.


    Das war ja die Hauptfrage. Wie alt sind denn die Kinder?
    Ich denke schon, dass man seinen Kindern sagen darf, dass man über den Wegzug traurig ist. Ich denke, alles andere wäre ja gelogen. Man aber natürlich als Vater immer da sein wird, wenn sie einen brauchen und man alles versuchen wird, den Kontakt aufrecht zu erhalten.
    Die KM würde ich dabei komplett außen vor lassen, die hat bei den Gesprächen nichts zu suchen, auch nicht als Thema, ich nehme an, sie hat das von ihrer Seite bereits eingehend mit den Kindern besprochen ;-) .


    LG

  • Auch im Schichtdienst hat man mindestens 1 freies Wochenende im Monat. Das mit der eigenen Erholung zu begründen, dass ein Umgang da nicht geht... *Hust*


    Wenn man mit den Kindern zusammen lebt, hat man das ja auch nicht.


    Eigene Komfort Zone verlassen und das eine Wochenende im Monat fix machen. Dazu planen, wo man mit der ein oder anderen Freischicht, Überstunden etc auch mal ein langes Wochenende hin bekommen kann. Wo ein Wille, da ein Weg.


    Was man den Kindern sagen kann? Dass ein Umzug nichts daran ändert, dass man sie liebt, auch wenn man sich nicht mehr so häufig sieht. Im heutigen Zeitalter mit WhatsApp und Videotelefonie kann man jederzeit Kontakt aufnehmen und dass sie das auch jederzeit tun können und man das alles hinbekommt.


    Mit dem traurig sein wäre ich vorsichtig. Ex Beutekind hat regelmäßig nach umgang mit Oma Rotz und Wasser geheult, weil "Oma ja immer sooooooo traurig ist, dass Prinzessin jetzt wieder zurück nach Hause muss" (Umgang wöchentlich, Entfernung 10 km). Das Kind war fertig mit der Welt. Bis wir mal rausgefunden haben, warum... Man macht es den Kindern nur unnötig schwer. Ich denke, dass man sich mit solchen Äußerungen zurück halten sollte. Ändern kann man es nicht mit dem Umzug, also auch hier eigene Komfort Zone verlassen und es den Kindern versuchen so unkompliziert wie möglich zu machen.

  • Dagegen kann er Widerspruch einlegen und sogar juristisch vorgehen. Sie muss dann die Notwendigkeit des Umzugs nachweisen. Neuer, besser bezahlter Job gilt, neuer Freund gilt nicht.


    ist alles obsolet, wenn er die Kinder nicht selber betreuen kann/will.


    Er kann die KM nicht am Umzug hindern, will er die kids dabehalten muss er in der Lage sein selber zu betreuen. Wenn nicht, sind die kids eben mit der Mutter weg.



    Mima

  • Ein Umzug von einer Wohnung in die andere , ggfls. Wechsel des Kigas, der Schule, des sozialen Umfeldes ist eine sogenannte unumkehrbare Entscheidung und fällt damit unter das gemeinsame Sorgerecht. Heißt: Beide Eltern haben diese Sache gemeinsam, einvernehmlich und unter Klärung aller damit verbundenen Problematiken zu entscheiden.
    Es ist also nicht damit getan, dass der Betreuungselternteil mitteilt, er ziehe 150 Km weg und der Umgang mit den Kindern ist ein offenes Problem. Schaffen es die Eltern nicht, hier eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und wird ein Gericht eingeschaltet, dann werden genau diese Problematiken durch das Gericht geklärt. Dass es dabei oft zu "Lösungen" kommt, die allen Beteiligten als unpassend erscheinen, ist dann Pech für Eltern und Kinder. Die einvernehmliche Lösung der Eltern wäre da oft die bessere Variante gewesen. Aber das nur am Rande.


    Hier wäre dem Freund zu raten, der Mutter mitzuteilen, dass er grundsätzlich bereit wäre, als mitentscheidungsberechtigter Elternteil den Umzug mitzutragen, allerdings eine Umgangslösung/Umgangsabsprache erwartet, die seine Bindung an die Kinder nicht grundlegend verschlechtert. Und vielleicht kann der Vater hier ein oder zwei Vorschläge entwickeln. Ggfls. hilft hier auch das Jugendamt in einem "Mediationsgespräch". Wissen muss man: das JA hat in solchen Fällen nur beratende Funktion, keinerlei Entscheidungskompetenz.


    Der Mutter muss klar sein: Arbeitet sie nicht aktiv an der Planung der Umgänge mit, sondern verweigert das, würde sie den Umzug gerichtlich nur unter ganz besonderen Umständen durchsetzen können. (Umgekehrt der Vater: Verweigert er den begründeten Umzug ohne Klärung der/machbare Vorschläge zur Problematik des Betreuungselternteils, würde ein Gericht sich nicht an des Vaters Einspruch stören, sondern gegen ihn entscheiden. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Mutter muss klar sein: Arbeitet sie nicht aktiv an der Planung der Umgänge mit, sondern verweigert das, würde sie den Umzug gerichtlich nur unter ganz besonderen Umständen durchsetzen können. (Umgekehrt der Vater: Verweigert er den begründeten Umzug ohne Klärung der/machbare Vorschläge zur Problematik des Betreuungselternteils, würde ein Gericht sich nicht an des Vaters Einspruch stören, sondern gegen ihn entscheiden. )


    das ist schlicht falsch!


    Kann der Vater die Kinder nicht betreuen kann er den Umzug NICHT verhindern. Da braucht die Mutter nichtmal bei der Umgangsplanung mitzuwirken.


    Folgendes Szenario: Mutter will umziehen ohne wirkliche Gründe, Vater verweigert dies, kann/will aber die Kinder nicht betreuen. Was soll deiner Meinung denn dann passieren? Kinder ins Heim? Mutter anketten?


    Mima

  • Grundsätzlich darf die Ex bei GSR nicht mal eben mit den Kindern wegziehen. Dagegen kann er Widerspruch einlegen und sogar juristisch vorgehen. Sie muss dann die Notwendigkeit des Umzugs nachweisen. Neuer, besser bezahlter Job gilt, neuer Freund gilt nicht.


    Das wurde mir damals auch gesagt. Ab Umzug über 100 km muss der andere Elternteil zustimmen, weil es die Umgangszeiten beeinflusst.
    Wir sind vor gut 2 1/2 Jahren von Hessen nach NRW gezogen. 230 km weg vom KV. Er hat schriftlich zugestimmt. Für ihn hat sich nichts geändert: wir fahren 1mal im Monat zu meinen Eltern runter nach Hessen und da sieht der KV dann unsere Tochter und unternimmt was mit ihr. So wie es vorher eben auch schon bei uns war, Tochter war nie über Nacht bei ihm, hat er kein Interesse daran, er ist eher so der Stunden-Papa.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Zitat von »Mrs Mima«
    Was soll deiner Meinung denn dann passieren? Kinder ins Heim?


    Stand bei uns so im Raum.



    das ist ja irre.
    Weiter weg vom Kindeswohl geht ja mal gar nicht.


    Wenn mein KV im Vorfeld regelmäßig Umgang wahrgenommen hätte, hätte er Chancen gehabt, die Kinder zu sich zu nehmen da er angegeben hat, die Betreuung übernehmen zu können (das wurde nichtmal geprüft ob das wirklich möglich ist).


    Mima