Elterngeld bis drei Jahren / Jobcenter ?!?!?

  • Hallo alle zusammen,
    soweit ich mitbekommen habe, bekomme ich Elterngeld ca. 12-14 Monate .
    Ab 14 Monat muss ich mich ans Jobcenter wenden?!
    Ich möchte gern wissen , wie ist das Elterngeld vom JOBCENTER weiter berechnet? ** Ich habe eine Vollzeitstelle . Wird das wieder 60-68% auf mein Netto Einkommen vom JOBCENTER berechnet?



    Vielen DAnk im VORAUS!!!!! :-)

  • ich habe damals (glaube ich) 67% von meinem gehalt erhalten ... für 12 monate, habe das aber mir auf zwei jahre auszahlen lassen. dann natürlich eben nur die hälfte.
    denke daran, das du die steuern berücksichtigst. ich hatte dann im folgejahr eine immense nachzahlung an der backe.

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Es gibt seid 2-3 Jahren ein neues Elterngeldsystem. Bei dem kenne ich mich nicht aus. -vermutlich die wenigsten mit älteren Kindern.


    Ich habe mich in einer Elternschule beraten lassen und es wurde mir gesagt, ich könnte 12-14 Monate Elterngeld ca. 67 % auf mein Netto Einkommen bekommen und danach ist das JOB CENTER zuständig .
    Leider habe ich keine INFOS mehr bekommen .
    Deswegen möchte ich gern wissen , bezhalt JOB Center auch 67 % vom Netto ???

  • Das Jobcenter zählt ALG 2, d.h. angemessene Miete plus Regelsatz für dich und dein Kind und Alleinerziehendenzuschlag minus Kindergeld und Unterhalt. Was dir ungefähr zu Verfügung steht kannst du dir relativ genau über alg2-rechner im Netz berechnen lassen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Genau, Jobcenter hat nix mit Elterngeld zu tun, aber zahlt im Anschluss die Hartz 4-Leistung (unabhängig vom vorherigen Einkommen, die allgemeinen Regelsätze plus Miete, ggf. Mehrbedarf, abzüglich Einkommen).


    Elterngeld ist nach der Zeit mit 12 Monaten 67 % bzw. 24 Monaten die Hälfte vorbei!
    Danach heißt es entweder wieder arbeiten, von Ersparnissen leben oder Hartz 4.

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Die ersten 14 Monate bekommt man Elterngeld. Sind es nur 300 Euro, also für die, die vorher nicht gearbeitet haben, bekommt man H4, Elterngeld wird voll angerechnet. Sind es mehr als 300 Euro aber weniger als H4 Anspruch, bekommt man H4 plus 300 Euro die nicht angerechnet werden. Ab dem 15 Monat gibt es dann nur H4.

  • Die 6x % bekommst du nur wenn du ALG I also Arbeitslosengeld
    bekommst - dafür musst du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
    und zwar Vollzeit - ist dein Wunsch weniger oder durch die Kinderbetreuung
    nicht abgedeckt - dann nur anteilig z. B. 30 % - dann kannst du mit ALG II
    also Hartz 4 aufstocken.
    Was ist mit deinem alten Arbeitgeber?

  • Die 6x % bekommst du nur wenn du ALG I also Arbeitslosengeld
    bekommst - dafür musst du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
    und zwar Vollzeit - ist dein Wunsch weniger oder durch die Kinderbetreuung
    nicht abgedeckt - dann nur anteilig z. B. 30 % - dann kannst du mit ALG II
    also Hartz 4 aufstocken.
    Was ist mit deinem alten Arbeitgeber?


    Alles is OK mit meinem Arbeitsgeber!
    Ich möchte mein Kind evtl bis drei Jahren betreuen.
    Deswegen wollte ich mich erkundigen , wie viel bekommt man vom JOBCENTER als alleinerziehend usw....

  • Dann bekommst du auch kein ALG I ( Arbeitslosengeld 6x % )
    sondern ALG II (Hartz 4) - da gibt es feste Regelsätze.
    Außerdem sollte bis dahin Kindes - und Betreuungsunterhalt durch den
    Vater geklärt sein.
    Auch im ersten Jahr Elterngeld kannst du mit ALG II aufstocken,
    wenn Elterngeld/Kindergeld und Unterhlt nicht reichen

  • Natürlich musst du nachweisen was der Vater bezahlt. U.U. wird dann auch geprüft, ob der Vater nicht nut den Unterhalt für das Kind, sondern auch für die bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zahlen kann und dann auch muss. Bevor du Geld vom Staat in Anspruchg nimmst, wird überprügt, ob nicht ein anderer Unterhaltspflichtiger deinen Bedarf decken kann.


    Allerdings bin ich mir im Moment sehr unsicher, ob die Hartz IV zustehen würde. Du bist in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und könntest das nach Elterngeldbezugsende wieder aufnehmen. Da soltlest du dich noch genau beraten lassen

  • Hab ich doch schon geschrieben.

    Ja du musst nachweisen wieviel der Vater zahlt.


    Es wird auch überprüft werden, ob der Vater auch das zahlt, was nach seinem Einkommen fällig ist. Dazu wird der Vater angeschrieben und zur Auskunft aufgefordert.

    Dabei wird dann nicht nur die Höhe des KU überprüft, sondern auch, ob er noch so leistungsfähig ist, dass er auch dir bis zum 3. Lebensjaht Unterhalt zahlen kann.


    Entweder legst du dort den entsprechenden Titel über den KU vor oder weist es über die Überweisungen nach. Beim Vater überprüfen wird das JC trotzdem (schon alleine um "Mauscheleien" auszuschließen)

  • Beim Vater überprüfen wird das JC trotzdem (schon alleine um "Mauscheleien" auszuschließen)

    Alles andere wäre wohl die absolute Ausnahme. Ausnahmen passieren aber. Als meine Ex vor Jahren das erste mal ALG II beantragte, bekam ich als UET zwar die obligatorische Überleitungsanzeige vom Jobcenter, allerdings wurde ich nicht zur Auskunft aufgefordert. Vielmehr teilte man mir im selben Brief mit, dass nach Prüfung meiner Unterlagen (welche nie gefordert wurden und demnach auch nicht geprüft werden konnten) feststünde, dass ich genug zahle. Das war so 2007/2008. Ich möge mich bitte melden, wenn ich mal mehr verdiene. Klar! Das war der erste und letzte Brief des JC. Ex ist heute noch im Bezug. Ich zahle frei Schnauze grob nach DDT (aktuell die von 2015/16), jedoch deutlich mehr als im alten statischen Titel aus 2004.


    Nachdem ich 2010 den BU für Ex eingestellt habe (Unterhaltsverzicht) meldete sich das JC auch nicht bei mir. Hier sind sie echt nett und lassen mich in Frieden. Habe aber auch noch keinen ähnlichen Fall erlebt und würde demnach nicht auf ein solches Verhalten eines JC bauen.