Resturlaub und Überstunden bei Kündigung

  • Weils mich aktuell beschäftigt und ich alter Planer ja gern auf alles vorbereitet bin:


    Angenommen, ich kündige meinen jetzigen Job zum 31.07., dann müsste mir mein AG doch meinen Resturlaub nicht nur anteilig für die gearbeiteten Monate, sondern fürs ganze Jahr gewähren, hab ich das richtig verstanden? Auch den Urlaub, der mir schon für z.B. August genehmigt wurde? Wie verhält sich das denn mit Überstunden? Im Vertrag ist geregelt, dass Überstunden abgefeiert und nicht ausbezahlt werden. Wenn man den für August bereits genehmigten Urlaub und die Überstunden dazu rechnet, komme ich allein mit dem Urlaub schon auf 4 Wochen frei, die Überstunden wären dann nochmal gut 5 Tage. Die kann ich vorher gar nicht mehr alle abfeiern, da ja noch dazu ein Ersatz für mich gefunden werden und wenigstens ein bisschen eingearbeitet werden muss (wobei das absolut nicht mein Problem ist). Jetzt schon anfangen abzufeiern geht auch nicht, 1. hab ich ja noch gar keine Zusage einer anderen Stelle, 2. wird hier nix so schnell entschieden und 3. bin ich ab Montag für min. 2 Wochen krankgeschrieben (1. Arbeitstag nach der Krankschreibung ist frühestens der 02.07., wahrscheinlicher ist der 09.07.). Gibts da eine Regelung, dass die Tage bzw. Stunden, die man nicht nehmen konnte ausbezahlt werden oder hat man/ich da schlicht Pech gehabt?


    Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus, wenn ich jetzt unseren zuständigen Arbeitsrechtsguru anrufe und frage, schneide ich mir ins eigene Fleisch :pinch:

  • Resturlaub für das ganze Jahr? Also wenn Du das so meinst, wie ich das verstehe, dann nein.


    Wenn Du 30 Tage Jahresurlaub hast und kündigst zum 31.07., dann stehen Dir für die Zeit 7/12 vom Urlaub zu, also 17,5 Tage (ich weiß jetzt nur nicht, ob da ab- oder aufgerundet wird). Davon abgezogen werden dann die Tage, die Du heuer bereits genommen hast.


    Es ist dann eine Verhandlungssache, ob der Urlaub noch genommen oder ausbezahlt wird, ebenso dann mit Überstunden.

  • Wie kommst Du denn darauf das Du Deinen Jahresurlaub komplett bekommst, wenn Du zum Ende Juli gehst???????

  • Ich bin mir grad unsicher, ob ichs hier verlinken oder zitieren darf, deswegen umschreib ich mal, was ich gefunden hab.


    Bei Google bin ich auf folgende Aussage gestoßen: Wenn man zum 30.06. kündigt, hat man Anspruch auf den bisher erarbeiteten Urlaub. Kündigt man zum 31.07. oder später, gilt diese Regelung nicht, sondern dem AN steht der volle gesetzliche Mindesturlaub zu, sofern man seit 01.01. im Unternehmen war.
    Also entweder stimmt die Info nicht, sie ist veraltet oder ich hab sie (sehr) falsch verstanden.

  • Ich hab jetzt auch Tante Google gefragt und diese Seite gefunden.


    Sorry, dann kann ich Dir nicht weiter helfen. Davon hab ich noch nie was gehört.
    Aber ich verstehe es auch so wie Du..... ob es aber stimmt, keine Ahnung.

  • Ja, Faith, so ist die gängige Rechtsprechung nach § 7 des Bundesurlaubgesetzes: Hast Du zum 1.1. 2018 bereits im Arbeitsverhältnis gestanden, steht dir bei Kündigung nach dem 1. 7. der volle gesetzliche Urlaub zu - also zuerst einmal mindestens 20 Urlaubstage. Ob dir auch die oft im Arbeitsvertrag festgelegten weiteren Urlaubstage zustehen und in welchem Umfang, hängt an der Formulierung des Arbeitsvertrages. Wenn dort die Begrifflichkeit "pro rata temporis" steht u.ä., dann kann es sein, dass dir von den Zusatztagen was gestrichen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn man den für August bereits genehmigten Urlaub und die Überstunden dazu rechnet, komme ich allein mit dem Urlaub schon auf 4 Wochen frei, die Überstunden wären dann nochmal gut 5 Tage. Die kann ich vorher gar nicht mehr alle abfeiern, da ja noch dazu ein Ersatz für mich gefunden werden und wenigstens ein bisschen eingearbeitet werden muss (wobei das absolut nicht mein Problem ist). Jetzt schon anfangen abzufeiern geht auch nicht,


    Dazu komm ich erst jetzt: Grundsätzlich gilt: Abfeiern vor Auszahlung: Sowohl Überstunden als auch Urlaub. Das Abfeiern hat der Arbeitgeber zu ermöglichen. Er kann das nur unter besonderen Umständen verweigern. Dann muss er das aber finanziell ausgleichen.
    Sind Urlaub und Überstunden am Tag der Einreichung der Kündigung mehr als Zeit bis zum letzten Arbeitstag vergehen, muss der AG zumindest diese "Übertage" auszahlen.


    Heißt in der Praxis: Kündigen, Urlaub und überstundenfrei beantragen. AG muss dann auf einen zukommen und "Bitte, Bitte" sagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • aber bitte beachten....
    wenn Du beim alten AG den EU für das Jahr bereits erhalten hast, musst Du das einem neuen AG mitteilen!
    Du hast dann bei dem neuen AG keinen Anspruch mehr!!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das wollte ich auch schreiben Luchsie.


    Bei meiner alten Firma war es so, dass man vor den Weggang die Überstunden nehmen musste. Urlaub konnte man auch mitnehmen zum neuen Arbeitgeber, dieser wurde dann über den Urlaubsanspruch per Brief informiert (den man vorher beim Verlassen des Unternehmens bekommen hatte). Waren Überstunden nicht genommen, wurden die ausbezahlt.