Weils mich aktuell beschäftigt und ich alter Planer ja gern auf alles vorbereitet bin:
Angenommen, ich kündige meinen jetzigen Job zum 31.07., dann müsste mir mein AG doch meinen Resturlaub nicht nur anteilig für die gearbeiteten Monate, sondern fürs ganze Jahr gewähren, hab ich das richtig verstanden? Auch den Urlaub, der mir schon für z.B. August genehmigt wurde? Wie verhält sich das denn mit Überstunden? Im Vertrag ist geregelt, dass Überstunden abgefeiert und nicht ausbezahlt werden. Wenn man den für August bereits genehmigten Urlaub und die Überstunden dazu rechnet, komme ich allein mit dem Urlaub schon auf 4 Wochen frei, die Überstunden wären dann nochmal gut 5 Tage. Die kann ich vorher gar nicht mehr alle abfeiern, da ja noch dazu ein Ersatz für mich gefunden werden und wenigstens ein bisschen eingearbeitet werden muss (wobei das absolut nicht mein Problem ist). Jetzt schon anfangen abzufeiern geht auch nicht, 1. hab ich ja noch gar keine Zusage einer anderen Stelle, 2. wird hier nix so schnell entschieden und 3. bin ich ab Montag für min. 2 Wochen krankgeschrieben (1. Arbeitstag nach der Krankschreibung ist frühestens der 02.07., wahrscheinlicher ist der 09.07.). Gibts da eine Regelung, dass die Tage bzw. Stunden, die man nicht nehmen konnte ausbezahlt werden oder hat man/ich da schlicht Pech gehabt?
Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus, wenn ich jetzt unseren zuständigen Arbeitsrechtsguru anrufe und frage, schneide ich mir ins eigene Fleisch :pinch: