Antrag auf Sacharbeiterwechsel

  • Hallo, benötige mal wieder ein paar Erfahrungswerte. Nachdem mir nun auch die Psychotherapeutin geraten hat, einen Antrag auf Sacharbeiterwechsel zu stellen, frage ich mich, ob ich diesen Antrag allgemein zum JA schicken soll und, da ich um eine weibliche SAin bitten möchte, ob ich mein Anliegen begründen muss. Hat jemand Erfahrung mit SA Wechsel ? Danke im Vorab.

  • Ich würde einen Antrag an die Leitung schicken. Gerade in Zeiten von Metoo würde es mir allerdings schwer fallen, explizit eine weibliche Sachbearbeiterin zu fordern. Das Geschlecht muss egal sein, der Job ist wichtig.

  • Das dachte ich mir bisher auch, dass das Geschlecht keine Bedeutung haben sollte, aber erst machte mich die Familientherapeutin darauf aufmerksam, dass KV den SA manipuliert und jetzt auch noch die Psychotherapeutin. Leider habe ich mittlerweile ebenfalls das Gefühl, dass der Sachbearbeiter nicht in der Lage ist unserem KV die Stirn zu bieten.

  • Leider habe ich mittlerweile ebenfalls das Gefühl, dass der Sachbearbeiter nicht in der Lage ist unserem KV die Stirn zu bieten.


    Das liegt dann aber an der Person und nicht am Geschlecht der Person.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Wie schon geschrieben, dass war auch bisher meine Meinung und ich weigerte mich auch regelrecht dagegen. Aber de Praxis hat mir ebend das Gegenteil bewiesen.
    Mein Hauptanliegen ist auch eher, muss ich mein Anliegen direkt begründen oder reicht es den Antrag zu stellen? Ist es sinnvoll, den Antrag an die Leitung des JA zu senden? Habe dazu im netzt nichts gefunden.

  • Psychotherapeutin und Familientherapeutin kennen den KV und den Sachbearbeiter? (Ansonsten wären solche dezidierten Aussagen ja grob fahrlässig und manipulierend!)


    Ein unbegründeter Antrag auf Austausch des zuständigen Sachbearbeiters darf eigentlich grundsätzlich nicht positiv beschieden werden. Ein begründeter Antrag an die Amtsleitung wird geprüft. Für den Austausch müssen dann aber wesentliche Punkte sprechen.


    Ich kann jetzt nicht einschätzen, worum es bei Euch geht. Aber der JA-Mitarbeiter ist nicht dazu da, um einem Elternteil "die Stirn zu bieten". Sondern meist, um zwischen den Eltern zu vermitteln und zu deeskalieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Familientherapeutin kennt KV mit seinen Ausbrüchen verbal und ziemlich laut. Diese wurde vom JA leider im Februar abgezogen. Bei der Psychotherapeutin und JA Mitarbeiter reisst er sich zusammen mimt das Opfer und weiß, dass er diese für seinen Plan, Kind zu sich zu holen, noch benötigt.
    Die Psychotherapeutin kennt dies Verhalten nach Rücksprache mit der FT und der JA Mitarbeiter kennt ebend nur die Opferrolle.


    Aber der Grund,warum ich über einen Antrag auf Wechsel nachdenke ist der, dass ebend diese Einseitigkeit besteht.
    KV war nun ohne mein Einverständnis mit Sachbearbeiter bei der Kinderärztin. Dies Gespräch fand letzte Woche statt. Den Abend vorher teilte mir der SA gegen 19 Uhr per Mail mit, das der Termin auf den kommenden Tag 16 Uhr verschoben wurde und ob ich mir noch überlegen wollte doch mitzukommen.
    Der Termin fand also ohne mich und meine Einwilligung statt.
    Gestern erhielt ich eine Mail, indem der SA mir mitteilte, dass er jetzt über die Warze und ihre Behandlung Bescheid wüsste. Seine fragen, auch die über den Virusinfektes vom Kind der letzten Wochen sei er jetut im Bilde. Die Kinderärztin bot dem SA an, dass er sich bei Fragen gerne an Sie wenden könnte. Und wenn Kind wiedermal zu umgangszeiten krank werden würde, würde SA sich informieren können, ob Kind "transportfähig" währe.
    Ich fühle mich ehrlich gesagt verarscht, hintergangen, was ist mit Datenschutz ??? Wollen die mich verkohlen?? Das kann doch nicht deren Ernst sein!

  • Hast du alleiniges Sorgerecht oder zumindest die Gesundheitsfürsorge für das Kind? Ansonsten kann der Vater selbstverständlich mit der kinderärztin sprechen. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte :frag


    Um was genau geht es denn überhaupt? Ich finde es recht ungewöhnlich, dass ein JA SB mit zur Kinderärztin geht. Steht Misshandlung im Raum?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • Nein, es besteht geteiltes Sorgerecht. Soll KV nach jedem Schnupfen zur Kinderärztin laufen....tangiert mich peripher. Aber warum mit behördlicher Leitgarde? Und wo ist auf einmal meine Einwilligung dazu geblieben, die der SA angeblich für so eine Aktion benötigt? Die ist von mir nicht erteilt worden....
    Nein, es besteht keine Kindeswohlgefährdung. Dann hätte ich die Aktion ja noch verstanden.

  • Na es steht immer wieder über die Jahre im Raum, dass KV Kind mit attestierter Erkrankung am Freitag Kind mit Fieber und Medikamenten abgeholt hat und dann entschlossen hat, dass Kind gesund ist. Kind mit Medikamenten vollgepumpt hat, zum Teil welche aus der Apotheke hinzugekauft hat. Kind war das ganze Wochenende dann mit Papa unterwegs und ich hätte die darauffolgende Woche ein noch krankeres Kind. Da stand dann immer Aussage gegen Aussage. Irgendwann habe ich Kind einbehalten, bis es einigermaßen gesund war, KV den Krankenschein geschickt. Dies hatten wir in den letzten vier Wochen wieder so. Meine und Kinds Fehlzeiten steigen damit ins Unermessliche om Jahr. Nun habe ich aber aufgrund meiner Ausbildung in den nächsten 2 Jahren nur insgesamt 60 Krankentag zur Verfügung. Das bekomme ich damit nicht abgedeckt wenn es so weitergeht.

  • Hallo Nimak,


    Aber warum mit behördlicher Leitgarde? Und wo ist auf einmal meine Einwilligung dazu geblieben, die der SA angeblich für so eine Aktion benötigt? Die ist von mir nicht erteilt worden....


    ich habe keine Lust, den Thread herauszukramen, aber der Besuch bei der Ärztin war doch Thema bei der Auseinandersetzung über die Warze? Hattest du dich denn damals klar positioniert und dieses Vorhaben untersagt nachdem du von dem geplanten Besuch bei der Ärztin im Vorfeld informiert wurdest? Dem Jugendamt, der Ärztin, dem Vater? Wem hattest du mitgeteilt, dass du nicht einverstanden bist? Hattest du nicht dem Jugendamt bereits mitgeteilt, dass dieses Thema unter Euch Eltern geklärt werden wird und der Beistand des Jugendamts nicht benötigt wird?


    Aus einer gefühlten Benachteiligung weil dem anderen Elternteil nicht in der von dir gewünschten Form die Stirn geboten wird, kann keine Voreingenommenheit abgeleitet werden und aufgrund einer Einschätzung einer Psychotherapeutin ohne Kontakt zum betroffenen Sachbearbeiter würde ich keinen Sachbearbeiterwechsel beantragen, schon gar nicht weil du meinst, eine Frau könne das besser als ein Mann. Es sollte schon ein gewichtiger Nachteil für das Kind entstanden sein wenn man so einen Antrag begründen möchte. Ich glaube, deine derzeit geplante Vorgehensweise würde in der Behörde als querulativ wahrgenommen werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Es geht also darum, das du dem KV vorwirfst, dass Kind sei aufgrund seiner Fehlbehandlungen am Wochenende unter der Woche dann krank. Und der KV wurde im von der Kinderärztin informiert, wie er ein kranken Kind richtig behandelt. Das kann fürs Kind doch erstmal nur gut sein. Warum regt dich das so auf?

    LG Campusmami



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  • Ich hatte dem SA damals geschrieben, dass ich der Notwendigkeit seines Auftretens beim KA nicht zustimme bzw. mein Einverständnis dazu nicht erteilen werde, da KV ja schon groß ist und den zermin alleine wahrnehmen könnte bzw. keine Lebensgefahr weder durch Warze noch durch den Virusinfekt bestünde.
    Komischerweise ist von meiner nötigen Einverständniserklärung nicht mehr die Rede gewesen. Brauch er die nicht für so ein Gespräch?
    Das war meine Befürchtung, dass ich letzten Endes als Querulant da stehe. Aber ganz ehrlich, wer würde sich denn als erwachsener über 40 jähriger Mensch nicht bevormundet und hintergangen fühlen, wenn es infrage gestellt werden würde, ob ich in der Lage bin eine Warze bzw. eine Viruserkrankung zu versorgen?!
    Ich auf jeden Fall fühle mich absolut nicht ernst genommen!

  • Naja campusmami ich handgemacht, wie die meistens es hier getan hätten. Bin über die Jahre mehrfach bei Erkrankung des Kindes mit Kind freitags zum Kinderarzt. Habe Erkrankung atesstieren und Medikamente geben lassen. Kind mit Medikation und Fieber dem KV 16 Uhr übergeben. Nächsten morgen Statement vom KV: Kind hätte nach 2 Stunden am Freitag Lein Fieber mehr gehabt und sie befänden sich übers Wochende auf der Rennstrecke. Die nächsten 2 Wochen hatte ich nach kindabgabe dann ein noch krankeres Kind. Das war und ist kein Einzelfall, sondern war die Regel, wenn Kind krank zu KV geschickt wurde. Mein damaliger Arbeitgeber war natürlich hocherfreut.

  • Hallo Nimak,


    Aber ganz ehrlich, wer würde sich denn als erwachsener über 40 jähriger Mensch nicht bevormundet und hintergangen fühlen, wenn es infrage gestellt werden würde, ob ich in der Lage bin eine Warze bzw. eine Viruserkrankung zu versorgen?!


    Ich glaube, darum ging es nicht beim Besuch des Sachbearbeiters bei der Kinderärztin.


    Gestern erhielt ich eine Mail, indem der SA mir mitteilte, dass er jetzt über die Warze und ihre Behandlung Bescheid wüsste. Seine fragen, auch die über den Virusinfektes vom Kind der letzten Wochen sei er jetut im Bilde. Die Kinderärztin bot dem SA an, dass er sich bei Fragen gerne an Sie wenden könnte. Und wenn Kind wiedermal zu umgangszeiten krank werden würde, würde SA sich informieren können, ob Kind "transportfähig" währe.


    Offenbar wurde hinterfragt, welche Warzenbehandlung dem Kind geschadet und welche dem Kind genutzt hat. Es wurde besprochen, wie ernst die Viruserkrankungen waren. Da du angedeutet hattest, dass du berufliche Fehlzeiten hattest (dich die Ärztin also krankgeschrieben hatte) konnte man davon ausgehen, dass die Ärztin das Kind nach dem Umgang untersuchen konnte und Kindesvater aufklären konnte über die passende Behandlung in solchen Fällen.


    Sehr viel wichtiger als Warzen und Viruserkrankung wäre mir an deiner Stelle aber der Hinweis darauf, man könne nun zukünftig bei der Ärztin nachfragen, ob das Kind "transportfähig" wäre. Es wurden also von Kindesvater in den Raum gestellt, du könntest vielleicht unberechtigt Umgang verweigern?


    Na es steht immer wieder über die Jahre im Raum, dass KV Kind mit attestierter Erkrankung am Freitag Kind mit Fieber und Medikamenten abgeholt hat und dann entschlossen hat, dass Kind gesund ist. Kind mit Medikamenten vollgepumpt hat, zum Teil welche aus der Apotheke hinzugekauft hat. Kind war das ganze Wochenende dann mit Papa unterwegs und ich hätte die darauffolgende Woche ein noch krankeres Kind. Da stand dann immer Aussage gegen Aussage. Irgendwann habe ich Kind einbehalten, bis es einigermaßen gesund war, KV den Krankenschein geschickt. Dies hatten wir in den letzten vier Wochen wieder so.


    Was genau meinst du damit? Dass das Kind am Freitag krank übergeben wurde und noch stärker erkrankt aus dem Umgang heimgekehrt ist? Oder dass du den Umgang verweigert hast aufgrund ärztlich attestierter Viruserkrankung? Sollte letzteres der Fall sein, kann ich durchaus nachvollziehen, dass Kindesvater sich beim Jugendamt beschwert hat und der und der Sachbearbeiter das Bedürfnis hatte, hier Fragen zur Erkrankung zu stellen. Zwar finde ich den Besuch des SBs bei der Kinderärztin immer noch grenzwertig, aber einerseits wurde dir am Abend zuvor der genaue Termin mitgeteilt und du hast nichts gegen diesen Besuch unternommen und andererseits sollte man vielleicht die Frage stellen, was denn die Alternative dazu gewesen wäre.


    Falls denn mit der Bemerkung "das hatten wir in den letzten vier Wochen wieder so" Umgangsverweigerung gemeint wäre: Was wäre denn die Alternative dazu gewesen, dass das Jugendamt sich informiert darüber, wie ernst diese Erkrankungen waren? Ein weiteres Gerichtsverfahren? Ein Antrag des Vaters, dir ein Ordnungsgeld aufzuerlegen? Ich glaube, jeder Umgangselternteil würde zwei ausgefallene Umgänge hintereinander in Frage stellen wollen.


    Falls es bei der Bemerkung "das hatten wir in den letzten vier Wochen wieder so" um dein Anliegen gegangen wäre, dass Kindesvater das Kind während des Umgangs nicht vernünftig pflegt und du deswegen beruflichen Schaden erleidest: Was wäre denn hier die Alternative zur Auskunft der Ärztin gewesen? Sollte das Jugendamt den Vater des Kindes ausschließlich aufgrund deiner Aussage in's Gebet nehmen ohne ihm vor Augen führen zu können, dass sich die Erkrankung tatsächlich verschlimmert hatte während des Umgangs? Was wäre hier sinnvoller als die Bestätigung der Ärztin?


    Falls natürlich keine Umgangsverweigerung stattgefunden hat oder von dir in den Raum gestellt wurde, braucht's die Frage nach der Alternative nicht. Da war der Besuch bei der Kinderärztin unangebracht, da du ja selbst bereits mitgeteilt hattest, dass Kindesvater sich gerne erkundigen kann und der Rest dann im Eltern-Innenverhältnis geklärt werden würde.


    Meine und Kinds Fehlzeiten steigen damit ins Unermessliche om Jahr. Nun habe ich aber aufgrund meiner Ausbildung in den nächsten 2 Jahren nur insgesamt 60 Krankentag zur Verfügung. Das bekomme ich damit nicht abgedeckt wenn es so weitergeht.


    Ich bin alleinerziehend, berufstätig und verstehe dieses Problem sehr gut. Aber ich fürchte, bei einem weiteren Gerichtsverfahren würde ein Gericht das durchaus kritisch sehen. Du würdest eine stattgefundene Umgangsverweigerung mit Nachteilen in deinem Beruf begründen. Ich als Richterin würde dann wohl versuchen, dann eben dieses von dir genannte Problem zu lösen. Ob dir mein Vorschlag "was halten Sie davon, wenn Kindesvater das Kind dann einfach länger bei sich behält, es gesund pflegt und Ihnen dann erst wiederbringt? Dann leidet Ihr Beruf keinen Schaden" gefallen würde?


    Nimak, an Deiner Stelle würde ich jetzt den Dialog mit dem SB suchen und danach entscheiden, ob ich ob ich die Maßnahme "nicht nur Vater, sondern auch Sachbearbeiter dürfen sich bei der Ärztin erkundigen" mittragen oder verweigern würde. Tendenziell würde ich selbst dazu tendieren, diese Transparenz zu verweigern. Ich würde dann aber auch damit leben müssen, dass bei vermehrter Umgangsverweigerungen aufgrund ärztlichem Attest dann eventuell ein Gericht das wird klären müssen. Leitfrage wäre dann aber eher weniger ob der Beruf ausgeübt werden kann, sondern das Wohl des Kindes, also ob das Kind durch den Umgang tatsächlich erheblichen gesundheitlichen Schaden nimmt und der Umgang verweigert werden darf. Vermutlich würde man das Kind hierzu anhören wollen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo Frau Rausteiger, deine Antworten sind der Grund, warum ich hier im Forum bin. Ich benötige andere Blickwinkel um aus meinem mal aussteigen zu können. Eventuell diesen auch wieder zu richten.
    Ja, natürlich habe ich in KVs Augen Umgang verweigert, wenn ich das kranke Kind zu Hause behalten habe. Das kommt aber auch nicht alle Nase lang vor. Das vorletzte mal war's vor einem Jahr, da hatte Kind akuten Brechdurchfall und hatte ganz arg mit Dehydrierung zu tun, konnte lange nicht laufen. Jetzt war es so, das Kind in meiner Zeit einen Virusinfekt ohne Fieber, aber mit starken Halsschmerzen bekam. Ich blieb ein paar Tage mit Ihm Zu Hause und hatte Ihn zumUmgang wieder einigermaßen fit. Montag daraufhin dann das gleiche Spiel von vorne. Wieder zu Hause, wieder die gleicheErkrankung nur ebend als Zweitinfektion. Wenn das mal vor kommt ist es ķein Thema, aber bei uns war's /ist es die Regel.
    Natürlich nutzt KV solche Vorgänge um mich als Mutter zu degradieren, da gebe ich ihm ja in dem Moment Futter und ich spiele ihm mit solchen Aktionen in die Karten.