Schwanger mit neuem Partner. Getrennte Wohnungen, Witwenrente

  • Hallo ALLE zusammen,
    ich habe einige Fragen.
    Sicherlich kennt sich jemand damit aus?!
    Ich werde ab Dezember 2018 die große Witwenrente bekommen.
    Ich habe einen neuen Freund und wir erwarten ein Kind im Dezember.
    Wir haben auch getrennte Wohnungen, weil er einen Sohn hat und nicht umziehen will und ich habe eine Eigentumswohnung, noch nicht abbezahlt.
    Meine Fragen :
    1. Was wäre das BESTE für mich finantiell?
    2. Kann ich Steuerklasse 2 oder 3 bekommen ? ( Jetzt habe ich Steuerklasse 1)
    3. Bekommt man für das Kind höhere Witwenrente ?
    Vielen Dank im Voraus!
    Beste Grüße
    eli

  • Zuerst einmal :welcome hier im Forum. Ganz kurz und schnell eine Antwort:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    herzlichsten Dank für Deine Antwort!
    DArf ich Dir noch eine Frage stellen und zwar
    Ich
    werde z. B. Steuerklasse 2 beantragen , aber wir werden zum Teil bei
    meinem Freund wohnen und am Wochenende und Ferientage bei mir wohnen.
    Wäre das ein Problem ??
    Ich bin ein bisschen Angsthase!
    Vielen DAnk im Voraus!


    Schöne Grüße mit viel Sonne :strahlen

  • Wegen LOHNsteuerklasse 2
    > Man muss einen Antrag ausfüllen, in dem die Verhältnisse dargelegt werden, dann wird Lohnsteuerklasse 2 hinterlegt und es wird durch den Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehalten
    > bei "normaler" Witwenrente bzw. Rente wird keine Steuer an das FA abgeführt, die Lohnsteuerklasse läuft ins Leere - nur wenige Renten gehen über die "Lohnsteuerkarte"
    > Rentner zahlen statt dessen direkt an das FA Steuervorauszahlungen
    > bei jeder Jahressteuererklärung wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erneut beantragt, dann wirkt er sich auch auf alle Einkünfte z.B. Renten aus


    So wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist es aus meiner Sicht ziemlich grenzwertig, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, oder vielleicht sogar zwei gemeinsame Haushalte.


    Ich würde es wie folgt lösen. Ich würde der Jahressteuererklärung eine Anlage beifügen, in der ich den Sachverhalt darstellen würde. Dann kann der Sachbearbeiter mit diesem Kenntnisstand entscheiden. Vorteil 1): Es kann dann keine Steuerhinterziehung unterstellt werden, denn man hat den Sachverhalt erläutert. Vorteil 2) Das FA kann auch ohne Steuerhinterziehung ältere Bescheide ein paar Jahre (mindestens 4 maximal 7) rückwirkend ändern, die Änderungsvorschrift lautet dann in der Regel "neue Tatsachen". Wenn das FA die Tatsachen bei der Veranlagung kennt kann es diese Vorschrift nicht anwenden - die Gefahr von Steuernachforderungen ist gebannt oder zumindest minimiert
    In jedem Fall kann man damit ruhiger schlafen :-)

  • Noch ein kurzer Nachtrag:
    Es kann gut sein, dass der Lebensmittelpunkt durch die Geburt des Kindes jetzt nicht mehr am Arbeitsort des Vaters ist. Dann könnte er doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Wohnung am Arbeitsort von der Steuer absetzen.
    Aber jetzt wird das Thema ziemlich komplex.

  • Noch ein kurzer Nachtrag:
    Es kann gut sein, dass der Lebensmittelpunkt durch die Geburt des Kindes jetzt nicht mehr am Arbeitsort des Vaters ist. Dann könnte er doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Wohnung am Arbeitsort von der Steuer absetzen.
    Aber jetzt wird das Thema ziemlich komplex.

    Die Idee als Arbeitsort ist sehr gut , aber ich bin angestellt.......?!?!

  • Die Idee als Arbeitsort ist sehr gut , aber ich bin angestellt.......?!?!

    Meine nächste Sorge ist wie ich meine Wohnungskosten in der Elternzeit decke.........so habe ich online ausgerechnet und werde ca. 1200 Euro in der Elternzeit bekommen. Ich habe pro Monat ca. 1300 FESTE Kosten ohne ESSEN......?!??!?!? :-(

  • Meine nächste Sorge ist wie ich meine Wohnungskosten in der Elternzeit decke.........so habe ich online ausgerechnet und werde ca. 1200 Euro in der Elternzeit bekommen. Ich habe pro Monat ca. 1300 FESTE Kosten ohne ESSEN......?!??!?!? :-(


    Der Vater des Kindes muss Unterhalt fürs Kind zahlen und wenn er genug verdient auch für Dich...


    lg duechesse :strahlen

  • Das heißt du bist mindestens 44 und schwanger ? :hae:


    Wann ist denn dein ex-mann verstorben? Die Kleene witwenrente bekommt man doch nur 2 Jahre lang oder?



    Das würde mich mal auch brennend interessieren was Vorrang hat große witwentente oder BU oder beides gleichzeitig?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo,


    wie ist denn die Betreuung bisher besprochen? Ich hab damals halt nen Minijob angenommen und a bissl dazuverdient. Vielleicht bietet sich da was an bei Deinem Arbeitgeber?


    Dein Freund hat bereits ein Kind (dem er Unterhalt schuldet?).Wie habt ihr da gerechnet? Ist er für ein weiteres Kind KU-leistungsfähig? Erst dann braucht man sich über BU Gedanken machen.


    Wie weit wohnt ihr auseinander? Ein Zusammenzug wirklich unmöglich? Ich würde genau abwägen, was mir wichtig ist.


    Unter der Woche bei ihm wohnen und am WE und an den Feiertagen quasi in Deiner Ferienwohnung....hört sich luxuriös an, das muss man sich aber auch leisten können.
    Und mir scheint, das haut nicht hin, weil Du nichtmal das Geld für die Fixkosten hast.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!


  • Also ich war 42 Jahre alt und habe zwei Jahre kleine Witwenrente bekommen, 15-18 Euro , dann bekomme ich jetzt nichts mehr und habe die große Rente beantragt.
    Wenn ich 45 Jahre erreicht habe bekomme ich die große ca. 200 Euro , das ist meine Hoffnung. Die ist auf deinem Einkommen pro Monat berechnet. . Wenn du selbst in die Rente gehst bekommst du mehr ...... fast ohne Abzüge ca. 600 Euro . DAs hat mir die Rentenversicherung gesagt. Es gibt ein Heftchen von der Rentenversicherung, wenn du dich auskennst , kannst du ausrechnen . Ich habe da die Leute gebeten , damit ich ungefähr eine Vorstellung habe......mal schauen ....


    Beste Grüße

  • Also, solange du nicht wieder heiratest, wirst du die bekommen. wenn du neu heiratest, werden die 2 jahresrenten ausgezahlt. Sprich 24x600 Euro. Der Anspruch kann auch wieder aufleben wenn die Ehe scheitert.


    Aber auch mal meine persönliche Meinung dazu:


    ich könnte persönlich nicht ruhig schlafen, wenn mein toter Ex-partner mein neues leben mit neuem partner und Kind mitfinanziert.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Siehste, so unterschiedlich ist das Denken. Ich hab versucht, im Falle meines Ablebens die Dinge so vorzubereiten, dass sich meine Frau da keine Gedanken machen muss. Wenn sie das Glück haben sollte, jemanden zu finden, würde ich mich freuen (wenn ich das in meinem Aggregatzustand dann kann). Das letzte, was ich mir wünschen würde, dass meine witwende Partnerin irgendwo ein schlechtes Gewissen hätte meinetwegen. Oder das ihr das jemand einreden will, um es auch mal offen zu sagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Herzlichen Glückwunsch zu Schwangerschaft und zum neuen Partner.


    Ihr müßt gemeinsam ein neues Leben entwerfen. Zwei (kleine) Wohnungen sind mit Kind schwer.
    Vielleicht kann man eine vermieten? Deine Fixkosten sind sehr hoch. Nach den ersten beiden Jahren mit vielen Anschaffungen für Babyausstattung
    werden die Jahre danach mit Kindergarten und Hort Gebühren von 200-800 Euro noch härter. Wahrscheinlich kannst du auch nicht mehr VZ arbeiten.


    Wegen der Rentenfrage würde ich mir einen Termin bei der DRV geben lassen. Das ist doch sehr speziel. Hier gibt es zwar Witwen, aber dann mit
    Kindern aus der Ehe und nicht mit Kindern aus Folgebeziehungen.


    Auch dein neuer Partner und der Papa muss einen Teil zum Lebensunterhalt für euch beisteuern. Vielleicht könnt ihr anhand euer Einkommen eine
    Quote entwickeln.


    Solange du mit Baby alleine lebst bekommst du Steuerklasse II (bringt aber nicht viel, Kindergeld und Kindesunterhalt und natürlich Elterngeld.


    :love: ich empfinde es als großes Glück nach dem Verlust eines Partners wieder glücklich zu werden

  • Siehste, so unterschiedlich ist das Denken. Ich hab versucht, im Falle meines Ablebens die Dinge so vorzubereiten, dass sich meine Frau da keine Gedanken machen muss. Wenn sie das Glück haben sollte, jemanden zu finden, würde ich mich freuen (wenn ich das in meinem Aggregatzustand dann kann). Das letzte, was ich mir wünschen würde, dass meine witwende Partnerin irgendwo ein schlechtes Gewissen hätte meinetwegen. Oder das ihr das jemand einreden will, um es auch mal offen zu sagen.


    Die Frage ist doch aber eher, wie würdest du im falle eines Ablebens deines Partners reagieren. Könntest du denn die witwerrente einfach so in die neue Familie reinfließen lassen?


    e//


    ich weiß eben nicht, ob ich das könnte und wenn das der Ex-partner 100 mal auf dem Totenbett gesagt hätte, dass ich das dürfte. Allein die Begenung mit den ehemaligen Schwiegereltern würde ich mir extrem schwierig vorstellen. Ihr Kind ist tot und du lebst mit einer neuen Familie weiter aber kassierst noch die Rente ihres Kindes mit. Stell ich mir persönlich schwer vor wie die sich dabei fühlen.


    Aber vielleicht habe ich tatsächlich auch zu selten Hunger gelitten in meinem Leben und Moral muss man sich tatsächlich leisten können

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Ich finde nicht das man sich mit Moral brüsten kann nur weil man selbst meint man müsste sich dahingehend knebeln, Einkommen nicht als solches anzusehen und auch für Zwecke für die diese gedacht, nämlich meine eigenen, nicht aus zu geben.
    Da hat nämlich niemand etwas von.

  • Ich finde nicht das man sich mit Moral brüsten kann nur weil man selbst meint man müsste sich dahingehend knebeln, Einkommen nicht als solches anzusehen und auch für Zwecke für die diese gedacht, nämlich meine eigenen, nicht aus zu geben.
    Da hat nämlich niemand etwas von.


    dann mal völlig moralfrei


    ist es denn der Sinn der Witwenrente eine neue Partnerschaft zu finanzieren?



    Ehrlich: In diesem Land wird pausenlos auf Asylbewerber geschimpft weil sie dies und das bekommen usw. aber nenn mir doch mal einen plausiblen Grund, warum die Rentenkasse in diesem Fall weiterhin belastet werden soll?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.