Steuerklasse und Kinderfreibetrag... ??

  • Hi,
    Nach 10 Jahren AE ist Töchterchen im Aug. 2017 18 Jahre geworden und hat im März 2018 ein super Abi hingelegt; bravo dafür! :tanz


    Nun guck ich meine Lohnstreifen und siehe:
    Ab Sep. 2017 bin ich StKl 1 statt 2 und
    ab Jan. 2018 ist auch der Kinderfreibetrag von ehemals 0,5 auf 0,0 futsch?
    Alles rechtens?
    Ich meine: in Ausbildung stand sie definitiv bis 03/18 und nun hat sie Anwardschaft auf einen Studienplatz.
    Kindergeld und Krankenkasse läuft, wie bisher, weiter.
    Alles gut oder muss ich handeln?
    Danke :sonne


    Volker

    Der Nutzen ist ein Teil der Schönheit. Albrecht Dürer (1471 - 1528)

  • Es kann sein, dass der Kinderfreibetrag jedes Jahr neu beantragt werden muss. Und die Steuerklasse ändert sich doch automatisch, sobald Du mit einer Person über 18 im Haushalt wohnst. Du musst durch Schulbescheinigung etc. nachweisen, was Deine Tochter macht und warum Du StKl I haben möchtest. Ruf mal beim Finanzamt an, das kann man ganz schnell regeln. Das passende Formular gibt es als Download.

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Knackpunkt bei über 18jaehrigen ist das Kindergeld. Bist du da berechtigt, kannst du auch Lk 2 beantragen. Das wiederum bewirkt den 0,5 Kinderfreibetrag. Alles ginge theoretisch nachträglich bei der Steuererklärung. Aber bezüglich der Sozialabgaben kann es günstiger sein, wenn du jetzt bereits, wie von Trauerkloss beschrieben, die Steuerklasse umschreiben lässt.


    (Hat Tochterkind den Studienplatz, sollte sie zeitnah schauen, ob sie BAföG beziehen kann. Da gilt als Berechnungsgrundlage das elterliche Einkommen nach Steuerbescheid fürs Jahr zwei Jahre vor Antragsjahr.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.