vorgeschobenes Wechselmodell als Flucht vor Unterhalt

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich bin neu hier und muss erstmal etwas ausholen um die Situation erklären zu können.


    Seit letztem Jahr Februar sind der KV und ich getrennt(waren nicht verheiratet, haben vor der Geburt gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt begründet), im Mai ist er ausgezogen und die gemeinsame Wohnug wurde dann von uns gekündigt.
    Ich bin dann Ende Juli ebenfalls ausgezogen, da ich mir die Wohnung alleine nicht leisten kann.


    Da die Trennung von mir ausging, habe ich ihn erstmal zur Ruhe kommen lassen und mich bis Oktober alleine um unseren Sohn und alles finanzielle gekümmert.
    Er verdient ca 1500€ netto und ich verdiene 1700€ netto. (Habe jedoch eine Miete von 800€ im Monat während er nur 450€ an Mietkosten hat aufgrund eines WBS)


    Ich bin seit Oktober 2016 nach Ende der Elternzeit wieder Vollzeit berufstätig und hatte auch keine Lust auf Streit.
    Da ich zudem vor Beginn der Schwangerschaft ein Teilzeitstudium am Abend (2 -3mal die Woche 3 Stunden) begonnen habe und dies gerne beenden wollte, habe ich den KV gebeten einer erweiterten Betreuung übers JA zuzustimmen. Dies verweigerte er jedoch und hat sich dann mangels Alternativen schriftlich verpflichtet unseren Sohn am Nachmittag (ca.8-12 Nachmittage im Monat) bis zu meinem Abschluss zu betreuen.


    Er ist jedoch jetzt der Meinung, dass es sich hierbei um ein Wechselmodell handelt, da er seinen Sohn ja innerhalb der Woche für 2 bis 3 Stunden von der Kita abholt und ich ihn nach Ende des Pflichtunterichts( im Schnitt 19.00 Uhr bei Klausuren maximal 21.00 Uhr).
    Bis Dezember hat er sich ,da ich das Kindergeld beziehe von mir wöchentlich Windeln, Kleidung und Babymilch bringen lassen.
    Dies habe ich dann jedoch ab Januar komplett abgelehnt, nachdem er wieder nach Windeln fragte und ich ihm sagte dass ich ihm Geld gebe und er dann welche kaufen soll. Er jedoch darauf bestand, dass ich ihm diese nach Hause bringe. Und als er unseren Sohn aus der Kita abgeholt hatte haben die Erzieher nach 5€ für Bastelmaterial gefragt und er daraufhin der Meinungn war dass ich mich um das finanzielle zu kümmern habe.
    Und daraufhin wurde es mir zu bunt und ging zum Jugendamt und beantragte die Beistandschaft sowie UVG.


    Er wurde im Januar vom Beistand aufgefordert den Mindestunterhalt zu zahlen. Daraufhin ging er zum Jugendamt und behauptet dort wir würden das Wechselmodell leben, da er seinen Sohn 3 mal unter der Woche betreut und alle 2 Wochen von Freitag Nachmittag bis Sonntag 18.00 Uhr zwei Nächte bei sich hat.
    Daraufhin wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass die Beistandschaft nicht fortgeführt werden kann bis dies gerichtlich entschieden ist und auch als die belehrung von der UVG Stelle erhielt hat er wieder das wechselmodell zur Sprache gebracht und mir wurde mitgeteilt, dass sie unter diesen Umständen kein UVG bewilligen können und sie sonst Ärger bekommen kann.


    Ich bin mittlerweile wirklich ratlos.


    Ich habe mir mal die Mühe gemacht und gerechent ob er objektiv wirklich soviel Anteil an der Betreeung von unserem Sohn übernimmt, weil ich subjektiv einfach das Gefühl habe, dass er sich zwar mehr als manche Väter um sein Kind kümmert bzw. ihn sieht jedoch alle Einschränkungen die ein Kleinkind mit sich bringen auf meinen Schultern lasten.


    Er kann ihn nicht in die Kita bringen ,weil er 6.00 Uhr - 14.30 Uhr arbeitet und die Kita "nur" von 6.00- 18.00 Uhr geöffnet ist.
    Meine Arbeitszeit kann nach eigenem Ermessen zwischen 6.00 - 18.00 Uhr liegen (Gleitzeit).
    Als er die Post vom Jugendamt im Briefkasten hatte, hat er dann plötzlich auf Übernachtungen unter der Woche bei sich bestanden (bzw. Abends einfach nicht mehr aufgemacht wenn ich ihn abholen wollte) und unser Kind dann morgens um 5.00 uhr zu mir gebracht, da er es zeitlich nunmal berufsbedingt nicht schafft ihn in die Kita zu bringen. Dies ist aber einfach eine Zumutung sowohl für unser Kind als auch für mich und somit habe ich ihm mitgeteilt, dass er dies zukünftig vergessen kann wenn er es nicht schafft ihn morgens selbst in die Kita zu bringen.


    Er verbringt zwar den Nachmittag mit ihm, jedoch bin ich es zu 90% ich die ihn ins Bett bringt.
    Gebadet oder geduscht ist er grundsätzlich nie wenn ich ihn Abends abhole auch das liegt immer in meiner Verantwortung.
    Kleidung wurde immer von mir gekauft und ausgetauscht wenn etwas kaputt war. Selbst für ein verlängertes Wochenende bei seinen Eltern musste ich ihm Kleidung zusammenpacken.
    Sollte er bei einem angeblichen Wechselmodell nicht wenigstens für 3 volle Tage Kleidung für seinen Sohn bei sich haben?
    In den letzten 4 Monaten durfte unser Kind insgesamt 19 Tage nicht in die Kita(Krankheit/Brückentage).
    Der KV hat davon keinen einzigen Tag übernommen, obwohl ich ihn darum gebeten habe, da ich mich noch in der Probezeit (neue Arbeitsstelle seit März 2018 nach betriebsbedingter Kündigung meines alten Arbeitgebers) befunden habe. Sein einziges Argument ist immer er muss arbeiten.


    Den letzten Brückentag nach "Männertag" hat er mir nach Zusage auch auch abgesagt, da er sich angeblich einen Bänderriss zugezogen hatte im Krankenahus war und nicht laufen konnte.( Ich vermute es eine Lüge, da er am Montag wieder wunderbar zu Fuss unterwegs war und auch arbeiten gehen konnte)
    Aufjedenfall musste ich mich dann daraufhin bemühen, dass unser Kind betreut wird.


    Das hat doch mit Wechselmodell aus meiner Sicht nicht viel zu tun oder?
    Er sucht sich einfach nur die besten Seiten aus und überlässt mir die anderen unangenehmen Sachen und denkt außerdem immer noch man kann ein Kind von 194€ ernähren.
    Das Jugendamt ist auch keine wirklich große Unterstützung obwohl ich mehrfach genau dargelegt habe wann er ihn betreut. :Hm


    Eigentlich wollte ich ein Gerichtsverfahren vermeiden und mich gütlich einigen, aber ich kann mit ihm einfach nicht reden. Er sagt er zahlt nicht und das Thema ist für ihn erledigt.
    Aber es kann doch auch nicht sein, dass er mir die Hauptverantwortung alleine "zuschiebt" und verlangt dass ich auch finanziell alleine Sorge für ihn trage während er die schönen Stunden am Nachmittag mit ihm verbringt. Objektiv habe ich mal genau nachgerechnet(auch wenn es Stunden Klauberei ist und etwas kleinkariert wirkt) : wenn man die Kitazeit außer Acht lässt (7.00- 16.00 Uhr)verbringt er ca 20-30% der gesamten Zeit mit ihm. Übernachtungen gab es pro Monat bei ihm 7 - 4 bei mir 23 -26 ( je nachdem wie lang der Monat war). Abholung aus der Kita von Januar bis April fand von ihm 9-13 mal statt. ich habe ihn 6-8 mal abgeholt. Gebracht habe ich ihn 15-20 mal, er kein einziges mal. Und Schließtage bzw. Krankheitstage hat er auch keinen einzigen Übernommen.


    Aus dem Grund habe ich jetzt im vereinfachten Verfahren Unterhaltsklage gegen ihn eingereicht und werde sobald er wieder anfängt einzuwenden dass er seinen Sohn 50:50 und nicht zahlen will. betreut es auf das streitige Verfahren ankommen lassen.
    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich fühle mich langsam wirklich machtlos.

  • Dein Ex befindet sich noch in der Phase "Rosinen raus picken".
    Ein Wechselmodell habt ihr nicht. Was ihr da habt, ist ehr ein erweiterter Umgang.


    Deine Gangrichtung geht dahin, dass er dir den vollen KU zahlt, also 100% DDT, erste Einkommensgruppe. Im Gegenzug wird er vermutlich euer Kind alle 14 übers WE zur Bespassung holen. Du kümmerst dich dann um alles andere, inkl der Abholung vom KG und der Betreuung während deines Abendstudiums.


    Für Mehr- oder Sonderbedarf (Betreuungskosten während du arbeitest/studierst) wird er dir nichts zahlen können. Nach Abzug des KU ist er hierfür nicht mehr leistungsfähig.


    PS: Verrenne dich nicht in unwichtige Details. Seine Miete mit 450 Euro ist völlig irrelevant. Wenn nicht, ist die Miete ehr zu hoch, als zu klein. Einem Unterhaltspflichtigen steht € 380 Warm zu. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Ich bin auch eher der Meinung dass es sich um den erweiterten Umgang handelt. Mir macht nur Sorgen wie sich das Jugendamt in dieser Situation verhält.
    Was die Miete angeht, geht es mir nicht darum, dass er zu wenig Miete hat sondern dass sich der Einkommensunterschied unserer Gehälter durch meine erhöhten Kosten ausgleicht.
    Ich möchte auch eigentlich keinerlei Mehrbedarf von ihm haben, sondern nur dass er auch seinen Anteil an der Erziehung/ Pflege und den nicht ganz so angenehmen Sachen übernimmt oder eben auch für den Lebensunterhalt von unserem Kind aufkommt. Wenn er ihn dann nur noch zur Bespassung abholen möchte ist das seine Entscheidung.

  • Ich möchte auch eigentlich keinerlei Mehrbedarf von ihm haben, sondern nur dass er auch seinen Anteil an der Erziehung/ Pflege und den nicht ganz so angenehmen Sachen übernimmt oder eben auch für den Lebensunterhalt von unserem Kind aufkommt.


    Ich würde das versuchen, zu trennen. Was Du ja vermutlich brauchst, ist eben Unterhalt vom KV nach der DT, oder aber Unterhaltsvorschuss. Wenn er nicht für die Ausstattung / Versorgung des Kindes aufkommen möchte, würde ich mich eben darum kümmern (Windeln usw. kaufen), ohne es aber ihm vor die Tür zu karren. Ansonsten, so finde ich, ist es damit genug, wenn Du die regelmäßigen Umgänge ermöglichst, d. h. er holt Euer Kind ab und bringt es wieder zurück.


    Da Ihr beide ja wisst, wie Ihr den Umgang geregelt habt, würde ich das schriftlich fixieren und von ihm so unterschreiben lassen (schließlich brauchst Du Planungssicherheit). Und daraus geht dann eben mit Sicherheit hervor, dass das Kind einen erweiterten Umgang mit dem KV hat und Ihr eben kein Wechselmodell lebt.


    Wenn er eben keine Verantwortung für das Kind übernehmen mag, dann ist das eben so. Da würde ich mich überhaupt nicht darüber aufregen. Deine Erwartungen an ihn diesbezüglich sollten gegen Null tendieren.

  • Nachdem ich den Brief erhalten habe, dass ich mich ans Gericht wenden soll , da der sozialpädagogische Dienst auch nicht dafür zuständig ist zu prüfen ob ein Wechselmodell vorliegt.



    Sehr geehrte Frau XXXXX,


    vielen Dank für ihren Brief.


    Mich würde aber interessieren,welche gerichtliche Entscheidung ich forcieren
    soll damit eine Beistandschaft für XXXXXXX, geb. xx.xx.2015, in
    Betracht kommt.


    Ich habe bereits bei der Beantragung der Beistandschaft die aktuellen
    Betreuungszeiten von Oktober bis Dezember mit eingereicht. Ich frage
    mich natürlich, ob es neuerdings die normale Vorgehensweise
    ist, dass Väter sobald sie über Beistandschaft des Jugendamtes
    informiert werden, telefonisch einwenden können sie würden das
    Wechselmodel praktizieren und sind somit von jeglichen weiteren
    rechtlichen Verpflichtungen befreit, solange keine gerichtliche
    Entscheidung worüber auch immer vorliegt. Anbei überlasse ich zu ihrer
    Kenntnisnahme, die Betreuungszeiten für XXXX vom 01.01.2018 bis
    18.03.2018. Hierbei bitte ich Sie auch zu berücksichtigen, dass Herr XXXX Ende Januar über die Beistandschaft informiert
    wurde und seinen Umgang im Februar aus diesem Grund gesteigert hat und
    trotzdem rechnerisch nicht annähernd eine 50%ige Betreuung von XXXX sicher stellen kann. Und auch bei Krankheit seines Sohnes sieht
    er es nicht in seiner Verantwortung ihn zu betreuen.


    Letztlich würde ich gern noch erfahren ob Sie Herrn XXXX bereits zur
    Unterhaltszahlung bzw. zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse
    aufgefordert haben ?



    Antwort per Mail vom JA:
    Sehr geehrte Frau XXXXX,


    Sie haben bei mir die Beistandschaft am 08.01.2018 beantragt. Während des
    Beratungsgespräches habe ich Ihnen eindeutig gesagt, dass
    keine Beistandschaft geführt werden kann, wenn der Vater des Kindes das
    Wechselmodell einwendet. Da Sie der Meinung waren, dass er dies
    beanspruchen wird, wurden Sie darauf hingewiesen, dass dann solange
    keine Beistandschaft geführt werden kann. Herr XXXXX
    hat seine Einwendung nicht nur telefonisch sondern am 08.02.18
    persönlich vorgetragen. Die Betreuungszeiten habe ich (vor der heutigen
    e-mail) weder von Ihnen noch vom Kindesvater erhalten, weil ich
    nicht für die Feststellung des Wechselmodells zuständig
    zeichne. Wenn Sie sich nicht einigen können, ist die gerichtliche
    Feststellung zu beantragen.


    Herr XXXXX wurde mit Schreiben vom 11.01.2018 aufgefordert, ab 01.01.2018
    Unterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes zu zahlen. Da
    er wie oben erwähnt, das Wechselmodell einwendet, muss der Sachverhalt
    (gerichtlich) geprüft werden, wenn Sie sich nicht einigen können.


    Sollte das Wechselmodell bestätigt werden, ist die Beistandschaft nicht möglich.



    Letzte Original E-Mail vom JA.

  • Einkommensunterschiede sind erst relevant wenn du das 5fache verdienst.


    Ein WM ist das sicher nicht.
    Allerdings auch deutlich mehr als der 14 Tage Standart.
    Das JA kann euch nur beraten, aber nichts entscheiden.
    Die Beistandschaft braucht schon eine klare Aussage.


    Was machst du wenn er sich aus der Unter-der-Woche -Betreuung zurückzieht?
    Dann mußt du dein Abendstudium schmeißen.


    Diese Nebendetails würde ich weglassen - ein Kind zu duschen beim anderen ET bevor
    es zu Bett geht - ist Geschmackssache- ich würde das auch zuhause machen und sicher
    nicht unter der Woche bei einem so kleinen Kind - außer in Notfällen.

  • Zuerst einmal: Ihr seid jetzt seit 15 Monaten getrennt. Ihr seid euch als Eltern seit Februar 2017 weit über ein halbes Jahr einig gewesen, dass euer Kind bei dir lebt und betreut wird. Das Kind ist bei dir gemeldet, hat seinen Wohnsitz bei dir. Damit hat sich diese Konstellation festgeschrieben.
    Als Eltern könnt ihr jederzeit diesen Konstrukt ändern. Aber nur einvernehmlich. Wenn Ex mehr Umgang haben will, einen erweiterten Umgang, ein "Wechselmodell", dann geht dies nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Gibst du die nicht, müsste Ex dagegen klagen und ggfls. den Beweis führen, dass es dem Kind in einem von ihm eingeklagten Konstrukt "erheblich" besser geht als in der jetzigen Lösung. So das OLG Hamm in einem Grundsatzurteil.
    Deutlich gesagt: Der jetzige Zustand ist festgeschrieben. Ex muss klagen, will er es anders.


    Womit wir zum zweiten Punkt kommen: Ex ist zweifelsohne unterhaltspflichtig. Die Beistandschaft drückt sich hier vor ihrer Verantwortung und versucht sogar, die Beistandschaft zu beenden. Das ist nicht rechtens. Ex müsste zumindest der Beistandschaft eine gerichtliche Bestimmung zum Wechselmodell vorlegen oder eine Absprache zwischen euch Eltern nachweisen. Eine mündliche Behauptung reicht da nicht. Also: Zur Beistandschaft gehen und sie auf ihre Pflicht hinweisen. Ggfls muss die Beistandschaft auf unterhalt klagen. Dann kann Ex seine Wünsche bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht gern dem Gericht vortragen und das wird entscheiden, ob Wünsche die Unterhaltspflicht tangieren. Es wäre eine neue Rechtsprechung in Deutschland ...


    Womit wir zum dritten Punkt kommen: Die Unterhaltsvorschusskasse hat zwingend Unterhaltsvorschuss zu zahlen, wenn du nachweisen kannst, das Ex zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde. Ansonsten hat sie nur zu prüfen, ob das Kind bei dir lebt. Das hast du bei der Antragstellung unterschrieben. Das kann die Vorschusskasse beim Einwohnermeldeamt feststellen. Entsprechend hat sie den Unterhaltsvorschuss zu leisten. Den kann sie sich vom Ex wiederholen. Wenn der meint, Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen zu müssen, kann er das mit der Kasse gern klären. Es geht aber keinesfalls, dass die Vorschusskasse den Unterhaltsvorschuss mit der Begründung verweigert, ihr als Eltern müsstet erst einmal vor Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht klären. Das widerspricht dem Grundgedanken des Unterhaltsvorschusses. Er ist genau für solche Fälle der Trennung und des noch nicht geklärten Unterhalts gedacht. Als Unterstützung für das Kind! Also: Umgehend Widerspruch einlegen gegen den Bescheid.


    Ansonsten wie Summerjam schon schrieb: Trenne das Wesentliche vom Unwesentlichen. Damit sich die Fakten für Dritte klar darstellen (beim "Amt" sollte eben nicht die wesentliche Erklärung sein, dass ihr unterschiedliche Einkommen und unterschiedliche Mietkosten habt ...)


    Viel Kraft für das Durchkämpfen in dieser misslichen Situation.


    Edit: Dein JA-Schreiben und mein Posting haben sich gekreuzt. Ergänzend also: Die schriftliche Aufforderung der Beistandschaft zur Zahlung besteht. Doch Ex zahlt nicht. Damit steht die UVG-Kasse im Senkel. Sie hat zu zahlen, Ex kann klagen.
    Dass die Beistandschaft sich so zurückzieht, kenne ich eigentlich nur aus Berlin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Aber wer hat den Nerv, gegen das JA in der Sache zu klagen. Rat besteht auch hier: Einspruch einlegen und wie oben begründen.


    Und da ihr ja sogar eine schriftliche Umgangsregelung habt, ist die Sache noch einfacher. Wenn hier nicht ein genau hälftiger Umgang festgeschrieben ist (und die Unterhaltsfrage geklärt, was sinnstiftend wäre), gibt es keine Begründung für das Jugendamt, als Beistandschaft nicht den Unterhalt durchzusetzen. Du bist Betreuungselternteil, Ex ist Umgangselternteil. Betreuungselternteil betreut, Umgangselternteil leistet finanziellen Unterhalt. Punkt. Der Zettel bricht die Behauptung des Ex.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • da Ihr beide ja wisst, wie Ihr den Umgang geregelt habt, würde ich das schriftlich fixieren und von ihm so unterschreiben lassen (schließlich brauchst Du Planungssicherheit). Und daraus geht dann eben mit Sicherheit hervor, dass das Kind einen erweiterten Umgang mit dem KV hat und Ihr eben kein Wechselmodell lebt.


    Das ganze ist schriftlich fixiert im Oktober 2017 fixiert wurden und liegt dem JA auch so vor.

    Was machst du wenn er sich aus der Unter-der-Woche -Betreuung zurückzieht?


    Dann mußt du dein Abendstudium schmeißen.

    Nein muss ich nicht zwangsläufig, ich muss nicht dauerhaft Anwesend sein.


    Was ich die letzten Monate (vor Ende Januar ) auch nicht konnte, da mir immer wieder unvermittelt abgesagt wurde.
    Und er besteht selbst bei Unterrichtsausfall/ oder Ferien darauf ihn unter der Woche an den Tagen an denen ich sonst Unterricht hätte ihn bis 18.00 Uhr bei sich zu behalten ohne dass es mir entgegenkommt oder ich dies von ihm erwarte.

  • Mir macht nur Sorgen wie sich das Jugendamt in dieser Situation verhält.


    Das Verhalten des JA ist tatsächlich putzig. Ich bin der Auffassung, dass hier der Dreisprung Antrag/Widerspruch bei Ablehnung/Klage gegen die Beistandschaft angebracht wäre. Immerhin scheint der KV in Verzug gesetzt.


    Was die Miete angeht, geht es mir nicht darum, dass er zu wenig Miete hat sondern dass sich der Einkommensunterschied unserer Gehälter durch meine erhöhten Kosten ausgleicht.


    Darum sollte es dir nicht gehen. Ihr wirtschaftet getrennt. Er zahlt KU nach DDT und fertig. Alles andere wäre eine private Vereinbarung, die durch den eingeschlagenen Gerichtsweg obsolt ist.


    Ich möchte auch eigentlich keinerlei Mehrbedarf von ihm haben, sondern nur dass er auch seinen Anteil an der Erziehung/ Pflege und den nicht ganz so angenehmen Sachen übernimmt oder eben auch für den Lebensunterhalt von unserem Kind aufkommt.


    Rechne einfach mal mit dem Standard. Der KV wird verurteilt, KU i.H.v. mindestens 348 Euro zu leisten. Die 348 Euro setzen sich zusammen aus seiner Hälfte des Kindergeldes (€97) und dem Zahlbetrag der DDT i.H.v. € 251. Evtl wird er noch eine Stufe höher eingeordnet, dann kommst du auf insgesamt € 366. Danach ist er finanziell raus. Der KV kommt alle 14 Tage, ggf. noch 1x unter der Woche, nimmt Kind und Wechselsachen mit und bringt dir das Kind wieder retour. Wechselsachen natürlich auch.


    So sähe mutmasslich das Ergebnis eines Prozesses aus.

  • Ich habe jetzt letzte Woche ja den Antrag auf Unterhalt ans Amtsgericht gesendet, der Beistand hat ja die Beistandschaft selbst beendet somit bin ich als Vertreter ja wieder befugt im Namen des Kindes Klage einzureichen. In dem Antrag habe ich letztlich nur den Mindestunterhalt ab Januar gefordert.


    Es ist für mich kein Problem ihn mit Wechselsachen auszustatten und ihm alles mitzugeben. Es würde auch auf keine finanzielle Mehrbelastung hinauslaufen, da ich bereits jetzt alle Kosten im Zusammenhang mit unserem Kind trage. Natürlich wäre es nicht schön wenn der kleine seinen Vater dann seltener zu Gesicht bekommt nur weil er auch für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss, aber das liegt dann allein in den Händen seines Vaters. ich stehe dem ganzen nicht im Wege. Er kann ihn so oft sehen wie er will, und Nachmittage auf dem Spielplatz sind auch kein hoher Kostenfaktor den sein Vater trotz Unterhalt zu tragen hätte. Wie gesagt ich zahle bereits jetzt ohne seine finanzielle Beteiligung für die Kita die kompletten Verpflegungskosten vom Frühstück bis zum Nachmittagsimbiss, Abendessen erhält er durchgehende bei mir. Und wir wohnen auch nur 200m Luftlinie auseinander somit fallen auch keine Fahrtkosten an.


    Dass er ihn am Nachmittag betreut wenn ich Unterricht habe ist für mich eigentlich auch völlig obsolet geworden, da ich nach seiner gezeigten Unzuverlässigkeit abgesprochen habe das meine Anwesenheit nicht mehr unbedingt nötig ist solange ich die Klausuren bestehe.


    Wenn er mehr Zeit als gerichtlich häufig beschlossen mit seinem Sohn verbringen will stehen weder ich noch das Geld im Wege.
    Nur ist es eben unser Kind und nicht nur meines und somit hat er auch dafür Sorge zu tragen , dass es ihm an den Grundbedürfnissen nicht mangelt.

  • Ich habe jetzt letzte Woche ja den Antrag auf Unterhalt ans Amtsgericht gesendet, der Beistand hat ja die Beistandschaft selbst beendet somit bin ich als Vertreter ja wieder befugt im Namen des Kindes Klage einzureichen. In dem Antrag habe ich letztlich nur den Mindestunterhalt ab Januar gefordert.


    In Unterhaltssachen herrscht Anwaltszwang für beide Parteien. Das Dankeschön ist an Zypries, SPD zu richten. Keine Ahnung, ob schon der Antrag durch einen Anwalt zu stellen ist, oder ob es reicht, wenn man den später dazu zieht. :frag

  • Zitat von »Cassiopeia«


    In Unterhaltssachen herrscht Anwaltszwang für beide Parteien. Das Dankeschön ist an Zypries, SPD zu richten. Keine Ahnung, ob schon der Antrag durch einen Anwalt zu stellen ist, oder ob es reicht, wenn man den später dazu zieht. :frag

    Soweit ich weiß herrscht bei dem vereinfachten Verfahren noch keine
    Anwaltspflicht, erst bei Überleitung ins streitige Verfahren wenn er
    weiterhin dabei bleibt das wir bereits ein Wechselmodell leben und die Zulässigkeit des Verfahrens einwendet weil sein Sohn ja bei ihm "lebt", dann muss ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen, denn er dann bezahlen muss. Wobei es mir lieber wäre das geld kommt unserem Kind zugute anstatt es für ein sinnloses Gerichtsverfahren auszugeben, nur weil er völlig an der Realität vorbei lebt. :kopf

  • dann muss ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen, denn er dann bezahlen muss.


    Ich habe in allen bisherigen Verfahren meinen Anwalt selbst bezahlen müssen, egal wer Klage eingereicht hat. Deshalb verstehe ich nicht, inwieweit Du davon ausgehst, dass KV "Deinen" Anwalt bezahlen müssen wird :frag

  • Zitat von »Cassiopeia«




    dann muss ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen, denn er dann bezahlen muss.

    Ich habe in allen bisherigen Verfahren meinen Anwalt selbst bezahlen müssen, egal wer Klage eingereicht hat. Deshalb verstehe ich nicht, inwieweit Du davon ausgehst, dass KV "Deinen" Anwalt bezahlen müssen wird :frag

    Nunja er wurde bereits im Vorfeld dazu aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen sowie Mindestunterhalt zu zahlen, da er dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist befindet er sich in Verzug, und hat er Anlass zur Klage gegeben und ist somit für diese Kosten haftbar.

  • Das "vereinfachte Verfahren" ist in der beschriebenen Konstellation nicht zwingend hilfreich. Es wird gern genutzt, wenn ein Unterhaltspflichtiger schlurig ist. Ist aber Ex nicht. Er sieht dich vielmehr Beistandschaft und Unterhaltskasse als nicht auskunftsberechtigt, weil Kind halt im Wechselmodell betreut wird. Und das Verfahren selbst geht sofort in die Umwegschleife, weil Ex sich ja mutmaßlich nicht unterwerfen wird, sondern sofort Widerspruch einlegt. Und dann kommt es zum Anwaltzwang. Der muss erst einmal alles neu aufrollen. Und wird mutmaßlich auf eine Stufenklage gehen: Ex auf Einkommensauskunft verklagen, liegt das Ergebnis vor und ist er zahlungsfähig, den Unterhalt anhängen ...


    Bezüglich der Kosten darfst du dir leider nicht so sicher sein. Grundsätzlich werden die Verfahrenskosten in Familiensachen hälftig geteilt. Jede Seite zahlt die eigenen Anwaltskosten, jeder die Hälfte der Verfahrenskosten.
    Auf Antrag und unter besonderen Umständen kann das Gericht eine abweichende Kostenverteilung festlegen. Aber ob hier Ex so der Schuldige ist? Die Beistandschaft hat sich ja sogar Teilen der Argumentation angeschlossen. Darauf könnte Ex sich berufen.


    Bei deinem Einkommen solltest du auf jeden Fall gucken, dass du Verfahrenskostenhilfe beantragst. Wenn die Sache hier ohne Beistandschaft vor den Kadi geht, kommen Gesamtkosten von weit über 3000 Euro auf euch Eltern zu. Und selbst wenn Ex davon die Hälfte abbekommt zur Zahlung, fehlt ihm das für den Unterhalt und er fällt ggfls. unter die Leistungsfähigkeitsgrenze.


    Das wäre dann ein teuer bezahlter Frustabbau. Der billigere Weg wäre das in meinem ersten Posting beschriebene Widerspruchsverfahren (gewesen). Wenn das beschleunigte Verfahren wie von mir Unke befürchtet tatsächlich platzt, musst du gut überlegen, ob du da nicht wieder einsteigen willst. Eine Beistandschaft kann ohne Kosten für dich anwaltlich tätig werden (wobei die hier ja nicht so recht wollen ..., klar)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Es wird gern genutzt, wenn ein Unterhaltspflichtiger schlurig ist. Ist aber Ex nicht. Er sieht dich vielmehr Beistandschaft und Unterhaltskasse als nicht auskunftsberechtigt, weil Kind halt im Wechselmodell betreut wird


    Er wird ja nicht im Wechselmodell betreut wie von ihm behauptet.


    Ja er wird Einwendungen einlegen weil er der Meinung ist dass er keinen Unterhalt zahlen muss, trotz Aufforderung meinerseits und Aufforderung durch das Jugendamt.

    Bezüglich der Kosten darfst du dir leider nicht so sicher sein. Grundsätzlich werden die Verfahrenskosten in Familiensachen hälftig geteilt. Jede Seite zahlt die eigenen Anwaltskosten, jeder die Hälfte der Verfahrenskosten.

    Das stimmt zwar insofern wenn es um Umgang bzw. Sorgerecht geht. Hier geht es jedoch um Unterhalt und dabei zahlt, derjenige der Anlass zur Klage gegeben hat oder derjenige der verliert.

    der billigere Weg wäre das in meinem ersten Posting beschriebene Widerspruchsverfahren (gewesen). Wenn das beschleunigte Verfahren wie von mir Unke befürchtet tatsächlich platzt, musst du gut überlegen, ob du da nicht wieder einsteigen willst. Eine Beistandschaft kann ohne Kosten für dich anwaltlich tätig werden


    Wogegen soll ich Widerspruch einlegen? Es gibt keinen ablehnenden Bescheid bezüglich des UVG der Antrag ist immer noch nicht abschließend beschieden. Die Informationen kam von der SB nur per Telefon.
    Und ehrlich gesagt möchte ich nicht, dass die besagte Dame die mir die Mail geschrieben hat als Beistand für den Kleinen tätig ist.


    Sojemanden gerichtlich für das Kind agieren lassen ist mit Sicherheit nicht zielführend.


  • Dies habe ich eben erst gesehen.


    Dreimal darfst du Raten in welchem Bundesland ich wohne. :rolleyes2:

  • Ganz kurz, um noch antworten zu können: Auch bei Unterhaltsverfahren wird in der großen Mehrheit kein vom FamGesetz-Standard abweichender Kostenentscheid getroffen. (Ich kenn jetzt nicht die Berliner Zahlen, aber bundesweit ist das so).


    Bezüglich Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss. Lass dich nicht telefonisch vertrösten. Bitte jeweils um einen einspruchsfähigen Entscheid. Wenn dies telefonisch abgelehnt wird, bitte um die schriftliche Ablehnung. Da müssen beide Stellen dann Gründe nennen, die im Einspruchsverfahren auch den Dienstvorgesetzten überzeugen müssen. Und das könnte hier schwer fallen.


    Zumindest schon mal Unterhaltsvorschuss zu bekommen, wäre sicherlich hilfreich im Alltag ... Da es sich um eine monatliche Zahlung handelt, hat die UVG-Kasse bis zum Ende des zweiten Antragmonats einen Entscheid zu fällen (tun sie zwar in Berlin nicht, aber du hast einen Anspruch darauf.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei uns ist es Standard, dass derjenige, der sich weigert Auskunft zu geben oder gar nicht zahlt, die Kosten aufgebrummt bekommt.


    Meinen KV hat die einstweilige Anordnung und das darauf folgende Hauptverfahren zusammen ca 6000 Euro gekostet. Wobei er bei der einstweiligen die Kosten komplett aufgebrummt bekommen hat, beim Hauptverfahren habe ich einem Vergleich zugestimmt.


  • Bei uns ist es Standard, dass derjenige, der sich weigert Auskunft zu geben oder gar nicht zahlt, die Kosten aufgebrummt bekommt.


    Meinen KV hat die einstweilige Anordnung und das darauf folgende Hauptverfahren zusammen ca 6000 Euro gekostet. Wobei er bei der einstweiligen die Kosten komplett aufgebrummt bekommen hat, beim Hauptverfahren habe ich einem Vergleich zugestimmt.


    So habe ich es auch an verschiedenen voneinander unabhängigen Stellen gelesen.