Die Bundesregierung plant, den Mindestfreibetrag bei der Einkommensteuer um ca. 200 Euro für Erwachsene und um 130 Euro für Kinder zu erhöhen. Bisher sind Einkommen bis 13739 Euro im Jahr steuerlich freigestellt. Dann wird mit einer Eingangssteuer von 14 % versteuert.
Hier sind also mit 28 Euro fuer den AE zu rechnen plus 15 Euro für jedes Kind. Voraussetzung: Das Jahreseinkommen erreicht die 14000 Euro.
Die Gesetzesänderung ist kein Geschenk, sondern quasi ein Automatismus: Einkommen dürfen erst ab der Grenze besteuert werden, die man mindestens zum Leben braucht. Diese Zahl wird regelmäßig neu berechnet.
Das Änderungsgesetz wird im Mai in den Bundestag eingebracht. Wann es dann greift, ist noch offen (mutmaßlich 1.1. 2019)
Das damit höhere Nettoeinkommen der Arbeitnehmer hat damit auch "um die Ecke" Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Wo ein Mangelfall vorliegt, sollte genau geguckt werden.