Anzeige wegen Körperverletzung?

  • Hallo, ich benötige dringend einen Rat. Unser KV ist bipolar mit Alkohol und tablettenmissbrauch diagnostiziert. Im letzten Jahr kam es wiederholt zur Medikamentenvergabe an unserem Kind, was ich aber erst im Nachhinein oder vom Kind erfuhr. Ich dokumentierte es und informierte die Familientherapeutin. Passiert ist natürlich nichts.
    Nun ist es so, dass unser Sohn unter dem Hacken eine Warze hat, mit der wir in Behandlung sind. Er sollte sie bepinseln. Vielleicht war ihm das zu nervig,( meine Vermutung) und er klebte Kind vor 4 Wochen im Umgang ein Warzenpflaster quadratisch ca. 4cm2 groß. Nach ein paar Tagen begann sich die Haut oberflächlich zu lösen. Ich informierte KV über diese Reaktion auf das Pflaster und bat ihn die Vergabe zu unterlassen. Er erklärte daraufhin, dass ihm die Apothekerin das so empfohlen hätte und er es nicht mehr anwenden würde. Damit war für mich das Thema beendet.
    Nun hat er vorletztes Wochenende wieder ein Pflaster aud die Warze geklebt und am Wochenende hat sich die ganze Hornhaut gelöst. Es liegt das ganze Fleisch offen über 4cm2 . Und das am Hacken! Ich bin so wütend! Ich denke ernsthaft über eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach.

  • Hallo,


    es ist eine Reaktion auf eine Behandlung.


    Was sagt der Arzt? Lass Dir doch bescheinigen, wie die Behandlung zu erfolgen hat, wenn der Vater es anders nicht kapiert.
    Auch würde ich ihm ein Foto der Wunde schicken/mitgeben.


    Aber ne Anzeige? Ne, da fehlt die Grundlage (keine Absicht, keine Unterlassung) und es bringt ja auch nichts.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Er wusste ja nach der ersten Behandlung um die Folgen. Dies teilte ich ihm ja mit und er schrieb, er würde die Vergabe bei solch einer Reaktion sein lassen. Deshalb ist es in meinen Augen vorsätzlich.
    Ich habe erst heute Nachmittag einen Termin bei der Kinderärztin zum bescheinigen.

  • Es ist doch ein Unterschied, ob sich die Haut oberflächlich löst (beim 1. Mal - bei Warzen gar nicht mal so dumm) oder ob dann das Fleisch rausschaut (beim 2. Mal). Vielleicht wars auch ein anderes Pflaster? Wer weiß das....er erkundigt sich wenigstens und doktert nicht selber rum. Hats alles schon gegeben.


    Ich sehe keinen Vorsatz.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich habe erst heute Nachmittag einen Termin bei der Kinderärztin zum bescheinigen.


    Was soll die Kinderärztin denn bescheinigen? Sie kann nur aufnehmen, was sie sieht (die offene Fleischwunde) und Dir sagen, was zu tun ist, damit das wieder verheilt.


    Glaubst Du nicht, der Vater wollte dem Kind auch helfen? Meinst Du tatsächlich, er hat vorsätzlich gehandelt, um dem Kind zu schaden?


    Ich habe so den Eindruck, Du hasst den KV dafür, dass er süchtig ist und keine Einsicht zeigst und suchst jetzt nach Möglichkeiten, dass er für sein Handenl (im Nachhinein) zur Verantwortung gezogen wird.


    Mein Rat an Dich: verwende Deine Kraft und Zeit für das, was wirklich wichtig ist: Dein Kind.

  • @ tanimami , da meine Mutter sagen wir mal " vom Fach" ist ,habe ich ihm schon die Folgen einer solchen Benutzung erklärt. Kein Apotheker würde eine Empfehlung für eine 4cm2 große Fläche für eine Warzenbehandlung an einem Kinderfuß empfehlen. Das wäre schon grob fahrlässig.


    @ musicafides, genau dies erwarte ich von der Kinderärztin. Das sie die Verletzung aufnimmt und dokumentiert.
    KV hätte die vom Arzt verschriebene Tinktur zum bepinseln nützen können. Stattdessen klebte er ein Pflaster drauf, von dem er wusste, dass sich davon die Haut über genau diese Fläche vom Fleisch löst. Ja, auf Grund seines Wissens um diese Reaktion der Haut halte ich sein Handeln für vorsätzlich.

  • Schau das die Ärztin heute Hilfe weiß - was nun zu tun ist und ich denke damit sollte es gut sein.


    Was versprichst Du dir denn von einer Anzeige - das Dein Kind nicht mehr zum KV muß, wegen einem Warzenpflaster??????

  • Was ich mir verspreche? KV missbraucht, manipuliert unser Kind n jedem Umgang. Gibt ihm Schmerzmittel, damit er seinen geplanten Umgangsmaraton am Wochenende durchziehen kann. Ohne dabei den Blick auf die Bedürfnisse des Kindes zu haben. Samstag hat Kind das erste Mal bei der Psychotherapeutin gesagt, dass ihm das alles bei Papa zu viel wird. Er ihn zu viel in die Motocross schließen drängt, indem er Autokennzeichen auf die Startnummer ändert, Kind ständig filmt und im Netz präsentiert. Ich verspreche mir ein Aufwachen vom Jugendamt , handeln wage ich nicht von zu träumen....

  • Was ich mir verspreche? KV missbraucht, manipuliert unser Kind n jedem Umgang.


    Ich denke, viele Elternteile würden solches sagen können. Du nimmst das, was das Kind sagt, für objektive Wahrheit, sprichst nicht mit dem KV, weil Du sein Handeln eh nicht beeinflussen kannst, also holst Du Dir eine Art "großen Bruder" ins Boot (Polizei, Jugendamt, wer auch immer Dir möglicherweise behilflich erscheint) mit dem Ziel, das Kind aus dem (Deiner Meinung nach negativen) Einfluss seines Vaters zu lösen. Wenn es Dir tatsächlich um das Kind geht, dann ist Dein Hass auf den KV sehr hinderlich (so berechtigt er Dir vorkommen mag).


    Mein Eindruck: Du kämpfst vor allem gegen den Vater, anstatt für das Kind. Es wäre besser, Du würdest dem Kind den Rücken stärken, indem es vor Vater seine Meinung vertritt und für sich selber spricht.


    Es ist nicht Deine Aufgabe, das Kind vor dem Vater zu retten. Höre auf, ihn als Feind (Deinen oder den des Kindes) zu betrachten. Auch wenn es Dir nicht gefällt: So verstärkst Du den Loyalitätskonflikt des Kindes nur.


    Es mag vieles geben, was Dir nicht gefällt. Sprich solche Dinge in einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt oder bei anderen professionellen Helfern an. Handle konstruktiv statt destruktiv.

  • Er wusste ja nach der ersten Behandlung um die Folgen. Dies teilte ich ihm ja mit und er schrieb, er würde die Vergabe bei solch einer Reaktion sein lassen. Deshalb ist es in meinen Augen vorsätzlich.
    Ich habe erst heute Nachmittag einen Termin bei der Kinderärztin zum bescheinigen.


    Moin in die Runde!


    Bei bipolarer Erkrankung des KV von "Vorsatz" zu sprechen :kopf


    Das hab ich mir hier in Bezug auf KM schon lange abgewöhnt. Bringt nichts.

  • Das hab ich mir hier in Bezug auf KM schon lange abgewöhnt. Bringt nichts.


    Dazu braucht man noch nicht einmal eine Erkrankung des anderen Elternteils ins Feld zu führen. Statt auf den anderen Elternteil zu sehen, hilft es eher, sich zu fragen, wie man für sich am besten für sein(e) Kind(er) sorgen kann. Insbesondere dann, wenn man (wie so häufig bei psychischen Auffälligkeiten) keinerlei Einsicht erwarten kann.

  • Das gesundheitliche Thema hat uns lange beschäftigt - Pflaster und auch die Lösungen sind nicht optimal - die Ansicht bei uns als Elternteile waren auch unterschiedlich.
    Ich empfehle einen gemeinsamen Arzttermin - unser Kinderarzt riet zum WARTEN bei WARZEN - das Immunsystem regelt das - siehe hier
    Warzen können also eine Streßreaktion sein.


    Eine Anzeige würde mir im Traum nicht einfallen und ich würde auch nicht wollen der der KV mich anzeigt - wenn ich mich mal für die falsche Lösung entschieden habe.


    Gegen Videos und Fotos im netz kannst du vorgehen - da würde ich zu einem mod. Gespräch beim Jugendamt raten - von Anwälten und Anzeigen würde ich da auch absehen -
    sondern auf Verstänidnis hoffe - ich weiß, bei seinem Krankheitsbild schwer - aber die Chance ist 50/50.


    Grundsätzlich braucht bei euch die Eltern & Kind Beziehung deutlich mehr Ruhe.


    Nicht immer läuft alles optimal - aber manchmal bringt die Klärung noch mehr Aufruhe!


    Warum hat das Kind am Wochenende Therapietermine?

  • Hallo, @ Inkaman ,ich kontaktiere den KV ein Mal , wenn etwas zu besprechen ist.Wegen der Elternebene .... Sollte dies nicht fünfzehn, wie in diesem Fall entscheide ich nach Gewichtigkeit, ob ich weiter gehe. Bisher waren die Ansprechpartner die letzten 1,5 Jahre die Familientherapeuten. Die sind jetzt seitdem Gerichtstermin raus und auch das Jugendamt hat die Beratung darauf beschränkt , das sie sich halbjährlich über den psychischen Zustand vom Kind informieren.


    @ Pumuckl , nein! Ich wäre nie auf die Idee gekommen ihm so ein Riesen Pflaster auf eine Warze zu kleben. Das Pflaster wurde ausschließlich beim KV verwendet.


    @ Lena, warten bei Warzen. Hm... wie schon geschrieben, meine Mutter ist vom Fach und ich bin quasi damit groß geworden. Eine Warze ist kein Drama. Wir waren zur Besichtigung zum Kinderchirurgen und haben uns für ersteinmal Tinktur entschieden. Für viele ist Eisspray die Lösung weil schneller und effizienter. Ich habe kein Problem mehrfach am Tag Tinktur aufzutragen. Ging soweit auch gut. Das Ausmaß der jetzt fehlenden Hautschicht steht in keinem Zusammenhang zu der Warze.
    Sorry, die Chance auf Verständnis bei seinem Krankheitbild ist gleich NULL !!! Von 50 % zu sprechen ist vollkommen unrealistisch. Ich habe mich die letzten 1,5 Jahre dazu hinreißen lassen, dass sich Familientherapeuten an uns austoben konnten. Schön nach Lehrbuch sind Sie vorgegangen. Fazit, eine Kommunikation auf Elternebene funktioniert nicht. Jugendamt sagt, der Verein hat die Beratung gegen die Wand gefahren.
    Ich sage wir hätten miteinander reden, arbeiten sollen...so hatte KV freie Fahrt zu spalten, wo er nur konnte. Da war doch klar dass das nach hinten los geht.
    Nun sind wir ohne Beratung und ich auf dem besten Weg für uns Ruhe einkehren zu lassen. Wenn aber unser Kind durch sein bewusstes Handeln geschädigt wird, platzt bei mir der Kragen.

  • hi,


    also warten bei Warzen halte ich auch für die denkbar ungeschickteste Idee.
    Bei meinem Ältesten bin ich zur Fußpflege gegangen. Die hat die Warze kurz vereist, abgeschliffen und die ganze Prozedur wurde in mehreren Sitzungen im Abstand von jeweils 1-2 Wochen wiederholt.
    Nun ist meine beste Freundin medizinische Fußpflege und macht auch genau das mit den Warzen - vereisen und abschleifen.


    Mein Lütter hatte eine Warze die ihn wirklich schmerzte..ich wüßte nicht, wo man da hätte abwarten sollen wenn ein 4-jähriger Schmerzen beim Auftreten hat.


    Ich hab das Ding punktuell vereist (da gibt es spezielle Applikatoren) und meine Freundin hat sie ein paar mal abgetragen.


    Ich würde den KV nicht anzeigen aber ganz so trivial finde ich das nicht.


    Mima

  • Hallo,


    Warzenpflaster wechselt man alle 3-4 Tage.


    Wenn dein Ex also den üblichen jedes zweite Wochende Rhythmus hatte, wäre es an dir gewesen das Pflaster abzumachen, die alte Haut zu entfernen und dann ein neues drauf zu machen.


    Die Verantwortung für die Folgen des wochenlangen drauflassens, sehe ich bei dir

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • @ Tomtomsen naja, dann werde ich dem KV gleich mal schreiben, dass er beim nächsten mal das Pflaster darauflassen soll, damit ich die von dir beschriebenen 3-4 Tage einhalte. :wand Ich meine es war so schön keine Haut mehr an der betreffenden Stelle vorhanden. Ist ja nicht so, dass unser Sohn keine Schmerzen durch die fehlende Haut hat.


    mrs. Mima
    Ich kenne das vereisen auch, habe mich aber aufgrund der Größe der Warze zum bepinseln entschieden. Der nächste Schritt wäre bei Erfolglosigkeit das vereisen gewesen. Da nun weder das vereisen noch das bepinseln möglich ist,da ich sonst aufs rohe Fleisch auftragen würde, warten wir ersteinmal ab und fangen dann von vorne an.
    Überdie Anzeige habe ich drüber nachgedacht, weil er schon mehrfach Arzei unnötig verabreicht oder falsch angewendet hat um sich einen Vorteil zu verschaffen. Er hat ja die Diagnose Tablettenmissbrauch nicht umsonst.

  • Also ich gehe davon aus, wenn du sagst er hatte vorletzte Woche ein Pflaster drauf gemacht und dieses we löste sich die Haut ab, dass es so lange drauf war.


    Das sich die Haut ablöst, ist ganz normal und soll auch so sein.


    Warst du mit der offenen Wunde am Fuß schon beim Arzt? Dein Sohn dürfte ja gar nicht in der Lage sein laufen zu können

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Also wenn du ihn anzeigst, wirst du erstmal nichts erreichen außer einem Konflikt.
    Das du ihn damit triffst und er sauer sein wird. Aber mehr wird nicht passieren. Da ihr offenbar das GSR habt ist er berechtigt genau wie du, eine eigene Behandlungs Methode anzuwenden. Sie sollte natürlich keinen noch größeren Schaden anrichten.


    Um ihm Körperverletzung anzuhängen müsstest du den Böswilligen oder Fahrlässigen Vorsatz dazu nachweisen. Das liegt aber bei dem von dir geschilderten Vorfall nicht vor. Denn er hat sich beraten lassen und hat dies nach bestem gewissen umgesetzt.


    Da wird die Polizei das auch entsprechend handhaben und dir sagen "Sorry da können wir nix machen"


    Aber du wirst dich durch dein Verhalten in ein schlechtes Licht rücken, denn es wird so aussehen als willst du ihn um jeden Preis in ein schlechtes Licht rücken. Da er aber für dein Kind genauso wichtig ist wie du als Person, ist der einzige der darunter leidet euer Kind.


    Das wird dass Jugendamt dann so sehen und der Schuss geht für dich nach hinten los.


    Selbst wenn das garnicht dein Anliegen war, da du dir dann aber den KV zum Gegner gemacht hast. Wird er sich genauso gnadenlos auf dich stürzen, denn wenn du ihn anzeigst überschreitest du eine Grenze und er wird nur so darauf lauern dir das Heimzuzahlen.


    Wer steht letztlich zwischen euch und kriegt das ganze ab?


    Ich würde mich fragen ob ich das nicht anders lösen kann.


    Von Mensch zu Mensch, ich kann dich wirklich gut verstehen. Ich würde auch ausflippen und zwar gewaltig. Tut mir leid das dein Kleiner zu der blöden Warzen jetzt auch noch unnötige schmerzen erleidet. Das ist echt mies. Ich würde das auf jeden Fall mit dem KV besprechen und ihm klar machen das seine eigenmächtige Entscheidung euer Kind verletzt hat.

    Wollte ich es tuen..Wäre es gut ich täte es rasch..so das ich etwas anderes tuen kann.

    Ich bin nur für das verantwortlich,was ich sage.Nicht für das,was du verstehst

    Liebe grüße Macekeen