Bei Trennung und Auszug, kann er mir untersagen die Kinder mitzunehmen?

  • Servus,



    hab seit langem mal wieder eine Frage.
    Bei meinem Ex und mir ging es die letzten Jahre immer auf und ab. Letztes Jahr bin ich 2mal bei ihm Ausgezogen. Aber immer nach 3-4 Wochen wieder bei ihm eingezogen.
    Wegen der Kinder. Ich konnte Sie zu der Zeit nicht mitnehmen, da ich keine Passende Wohnung gefunden hatte. Ich bin dann bei einem sehr guten Freund untergekommen.
    Das letzte mal bin ich zu ihm zurück, weil er nur Stress wegen der Kinder gemacht hat: durften nicht zu mir wenn der Freund da war. In Urlaub hät ich auch nicht mit den Kindern dürfen (anderes Land), Abholen und zurückbringen hätte immer ich müssen (Fahrstrecke einfach 30km) Und ich muss es ehrlich zugeben den Unterhalt konnte ich mir auch einfach nicht leisten.
    Hatte ein Einkommen von 900,- Netto (Teilzeitjob). Davon war Miete (520,-) zu bezahlen, Auto abzuzahlen, meine Versicherungen (200,-) Der Rest blieb für Sprit, Essen und Freizeit.
    Laut Jugendamt hätte ich bis zur vollständigen Unterhaltsklärung 50,- Pro Kind leisten müssen.
    Wer jetzt kommt von Wegen Ich soll was in Vollzeit suchen. Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau. Finden tut man immer nur als Verkäuferin etwas. Ich hatte (für mich gut verdient: 12,- Brutto) und hatte halt dann doch auch viel zeit für die Kinder, was meiner Meinung nach Wichtiger ist. Aber da ist jeder Anderer Meinung.
    Das Jugendamt wollte auch das ich eine Vollzeitstelle annehme. Da hät ich dann vielleicht grad nur 9,- Euro Brutto verdient und hätte noch weniger zeit für die Kinder gehabt.


    Ich bin also zu meinem Ex zurück, auch weil mir meine Kinder so sehr gefehlt haben. Die Fahrtstrecke zu ihnen Betrug 30min.
    Ich einfach am Alltag teilhaben wollte: Helfen bei den Hausaufgaben, miteinander Einkaufen, mehr erfahren was in der Schule gerade so läuft und und und.
    Leider streiten wir so gut wie jeden Tag. Mein Ex bemüht sich schon sehr das seh ich auch und er ist ja auch ein Herzensguter Mensch und er möchte die Familie gerne zusammenhalten
    Doch wieder bin ich es die absolut nicht glücklich ist.


    Ich hätte jetzt eine große Wohnung (4Zimmer) nur 10min. von der jetzigen Wohnung weg gefunden. 150qm mit Garten für 846,- Euro Warm.


    Meine Hauptrage lautet jetzt, kann er mir untersagen/verbieten die Kinder mitzunehmen?
    Wir würden in einen anderen Landkreis ziehen. Sprich Schulwechsel wäre angesagt. Mein Exfreund wird sicher damit kommen das die Kinder Ihre gewohnte Umgebung verlieren und ihre Freunde.


    Ich wäre auch bereit bis zum ende vom Schuljahr 2018 Die Kinder immer mit dem Auto selber dort hinzubringen und wieder abzuholen.
    Ich würde keinen Unterhalt verlangen wollen. Dafür such ich mir noch eine weitere Arbeit die sich mit der Schule von den Kidis vereinbaren lässt.
    Ich würde es nachwievor viel besser finden, wenn der Papa viel zeit mit den Kindern verbringt.
    Auch wäre eine Überlegung das Wechselmodel zu nehmen. Kinder eine Woche bei mir eine Woche bei ihm.
    Das hatten wir vor Jahren schon mal, fanden es aber zu unruhig für die Kinder. Aber ich weiß einfach das er keinen Unterhalt zahlen kann (so wie ich noch vor ein paar Wochen) und denke das so jedem geholfen wäre.



    Ps. Ich habe mich in den Freund der mich damals aufgenommen hat verliebt und wir würden gerne unsere Zukunft miteinander verbringen. Leider hat mein Exfreund einen totalen Haas auf ihn. Was man ja auch verstehen kann, er gibt ihm die Schuld das es bei uns nicht mehr geklappt hat. Ich habe meinen Exfreund nie Betrogen. Immer klare Verhältnisse geschaffen. Mein Ex glaubt mir leider nicht das ich nichts mit dem anderen nebenbei am Laufen habe.
    Auch hat mein neuer Partner Angst, nachdem ich schon so oft bei ihm wieder ausgezogen bin, das ich auch dieses mal nach kurzer zeit wieder zurück zu meinem Ex gehe.
    Ich fühl mich dort einfach zuhause das geb ich zu. Und ich tu mich schwer woanders wieder anzukommen.


    Mein Größtes Problem ist es das ich meine Entscheidungen immer sehr stark anzweifle, war es richtig zu gehen usw.
    Jetzt freu ich mich auf die gemeinsame Zeit mit meinem neuen Partner, gleichzeitig frag ich mich aber wieder ob es richtig ist. Das war die letzten male auch so.
    Warum kann ich da keine klare Linie fahren, was stimmt den da nicht mit mir. Ich möchte so gern wieder ruhe in mein Leben bringen.


    Was würdet ihr mir Raten?



    Danke und sorry das es so lange ist.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

    2 Mal editiert, zuletzt von KleinsMadl ()

  • Zumindest würde ich nicht in eine Wohnung für 890 Euro ziehen,
    wenn ich 990 verdiene.


    Das er dir die Kinder nicht mitgeben möchte - erst Recht in einen neuen
    Landkreis - kann ich verstehen.


    Vielleicht doch eine Wohnung im Viertel und Wechselmodell?

  • OH hatte mich verschrieben,
    es ist nur eine Andere Gemeinde. Landkreis bleibt der gleiche.


    Ich trage die Kosten ja nicht alleine. Sondern mit meinem zukünftigen Partner.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Kann es sein, dass du einfach Angst hast allein zu sein?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Du bist schon 2 Mal ohne deine Kinder ausgezogen. Da würde ich als Vater auch auf ein drittes Mal bestehen. Wenn du nicht wirklich mit irgendwas Punkten kannst, hat der Vater mmn auch echt gute Chancen, wenn er dir die Kids nicht mitgeben will. Zumal Schulwechsel etc anstehen würde. Was wollen denn die Kinder?

  • OH hatte mich verschrieben,
    es ist nur eine Andere Gemeinde. Landkreis bleibt der gleiche.


    Ich trage die Kosten ja nicht alleine. Sondern mit meinem zukünftigen Partner.


    Und wenn diese Beziehung wieder auseinandergeht? Du scheinst sehr unstet zu sein, was den Kindern ganz sicher gar nicht guttut.

  • Hallo,


    Glaubst Du, der Kindesvater leidet weniger unter der Trennung von den gemeinsamen Kindern als Du ? Er hat die drei Kinder mit Dir und auch während Deiner Abwesenheit versorgt.


    Mach für Dich reinen Tisch. Du willst diese Beziehung nicht mehr und willst eine andere eingehen. Warum ziehst Du nicht aus und mit Deinem neuen Freund zusammen ? Die passende Wohnung habt ihr schon. Mach Nägel mit Köpfen.
    Warum aber sollten Deinetwegen die Kinder die Schule wechseln, mit Deinem neuen Partner zusammenleben und sich in eine neue Umgebung einleben müssen ?


    Setze Dich mit dem Vater zusammen und besprecht die Situation und organisiert Eure Erwerbsarbeit und die Betreuung der Kinder. Dabei solltet Ihr Euch gegenseitig unterstützen.
    Eigentlich können getrennte Elternteile nicht auf den Kindesunterhalt verzichten. Aber wenn weder Du noch der Vater öffentliche Gelder in Anspruch nehmt, dann könntet Ihr die finanziellen Fragen auch privat regeln, d.h. falls es nach Deinem Auszug nach einer Übergangszeit auf ein Wechselmodell hinausläuft, könntet Ihr ein Konto für die Kinder eröffnen und jeder zahlt einen Betrag.


    Das Wichtigste ist, dass Ihr zusammenarbeitet und nicht gegeneinander.


    VG,
    tegami

  • " Ich würde keinen Unterhalt verlangen wollen. Dafür such ich mir noch eine weitere Arbeit die sich mit der Schule von den Kidis vereinbaren lässt. "


    Wer garantiert ihm, dass du es dir nicht nach einem Monat anders überlegst und dann doch forderst? Er müsste dir in dieser Hinsicht 100 % vertrauen. Da ihr in Trennung seid bezweifle ich das stark. Wenn dein Plan schief geht und du auf Sozialleistungen angewiesen bist wird er dennoch zahlen müssen.
    Abgesehen davon darfst du auf die Unterhaltszahlungen gar nicht verzichten. Du kannst ihn im Innenverhältnis frei stellen. Somit würde später die Klage deiner Kinder gegen ihn an dich weiter geleitet und du müsstest ihnen den Unterhalt dann nachzahlen. Kannst du das ?

  • Das eine noch nicht beendet und schon mit dem nächsten zusammen ziehen :wow
    Komm doch erstmal zur Ruhe und werde dir klar was du willst

  • Habt ihr mal über das Nestmodel nachgedacht ?
    Die Kinder haben ihre feste Wohnung mit Umfeld.Die Eltern sind abwechseln bei dem Kindern. Der Kindesvater sucht sich eine kleine Wohnung und du könntest bei deinem Freund wohnen.
    Oder ihr Eltern sucht euch eine kleine Wohnung, in der ihr abwechselnd wohnt.

  • Ich würde in Eurem Fall auch über das Nestmodell nachdenken....
    So richtig hart auf hart wird es auf jeden Fall sehr brutal für Euch, und schmerzhaft für die Kinder :-(
    Und, wie es ausgeht, ist reine Glückssache, da es scheinbar 50/50 steht, bzw. aus Deinen Worten sogar eher etwas zu seinen Gunsten :-(


    Etwa seltsam finde ich Deine Art der Berechnung bzgl. KU von Dir an die Kinder :frag
    auf der einen Seite will er Deine Wohnung mitfinanzieren (wohl ohne da einzuziehen..)- auf der Anderen sind Dir 150 Euro KU schon zu viel :hae:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Bei gemeinsamen Sorgerecht kann der Vater der Kinder dir untersagen, die Kinder mitzunehmen. Ihr müsst Euch gemeinsam einigen, bei wem die Kinder leben sollen. Könnt Ihr das nicht und es muß eine gerichtliche Entscheidung her, hat dein Ex momentan die besseren Karten, da du schon mehrfach ausgezogen bist und er sich um die Kinder in deiner Abwesenheit gekümmert hat. Des weiteren haben die Kinder bei deinem Ex mehr Kontinuität. Bei einem Umzug heißt es für die Kinder Schulwechsel, neue Freunde, neue Umgebung und dann auch noch ein neuer Lebensgefährte.
    Die Kinder einfach mitnehmen ist nicht, da Dein Ex dann per Eilverfahren auf Zurückführung der Kinder klagen kann.
    Wie alt sind denn die Kinder. Ab 14 können die Kinder da schon ganz gut mit entscheiden.

  • Hmm,


    ich mag ja nicht wieder als pädagogische Spaßbremse auftreten, aber ich denke die TS sollte sich erst einmal klar werden was sie will und lernen alleine klar zu kommen, bevor Sie auch nur auf den Gedanken kommt ihre Kinder aus dem Umfeld zu entfernen.

  • Nachfrage: Du schreibst vom "Ex-Freund". Wie ist euer Familienstand? Seid ihr verheiratet (gewesen)? Wenn nicht: Hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht durch eine Sorgerechtserklärung?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo KleinsMadl,
    möchte auch mal meinen Senf dazu geben, weil sich hier teilweise selbe Überlegungen ergeben haben.


    Zuerst mal die finanzielle Komponente:


    Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt aktuell je nach Altersstufe 348 / 399 / 467 Euro und zwar für jedes Kind und nicht 150 Euro für alle zusammen ;)
    Das sind also mindestens 1044 und höchstens 1401 Euro, davon wird das halbe Kindergeld abgezogen, also jeweils 97 Euro für das erste und zweite Kind und 100 für das dritte Kind.


    Es verbleibt also zu zahlen Summe X, die derzeit zwischen 750 Euro und 1107 Euro liegt, und das JEDEN Monat.


    Nun kennst Du Dein Gehalt und das Deines Ex' , z.B. bei Dir: 12 Euro pro Stunde ergeben bei 40 Stundenwoche 2080 Euro brutto pro Monat und 1446 Euro netto.


    Für Unterhaltszahlungen stehen Dir also noch 1446 - ca. 50 Euro (berufsbedingte Aufwendungen) =1396 Euro zur Verfügung, dein Selbstbehalt ist 1080 Euro, also 316 Euro.
    Wie man sieht überschätzen sehr viele Leute krass ihre finanziellen Möglichkeiten und unterschätzen leichtfertig die Höhe der Unterhaltszahlungen.


    Nun kannst Du Überstunden schieben wie blöd und/oder einen Nebenjob suchen, aber sei gewarnt, der Unterhalt steigt bereits 2019 um 20-30 Euro (für alle drei zusammen). Das Kindergeld auch, aber nicht annähernd so viel, also musst Du nächstes Jahr die 20-30 Euro netto jeden Monat mehr verdienen :thumbsup: und das immer so weiter, jedes Jahr. Und als Dank für Deine überaus großen Anstrengungen, den Unterhalt für die Kinder zu erwirtschaften, bekommst Du noch den Selbstbehalt zusammengestrichen auf 880 Euro H4 Niveau, wegen Zusammenleben mit neuer Liebe und weil es trotz all der Schufterei nicht mal annähernd reicht, den Mindestunterhalt zu bedienen...


    Wärst Du bereit dazu und glücklich darüber? Und jetzt, nachdem Du diese Frage für Dich allein ehrlich beantwortet hast, denkst Du, der KV wäre bereit dazu? Eben ;-)


    Zu der emotionalen Komponente:
    Mich erstaunt immer wieder, wie einfach das viele Mütter für sich entscheiden, dass sie ja nie ohne ihre Kinder leben könnten und dann aber ebenso schnell - auch für die Kinder - entscheiden, dass der Vater gefälligst ohne zu leben habe und lediglich brav seinen Unterhalt zu zahlen hat und ansonsten gut ist...


    Wäre ich dieser KV hier, ich würde wohl darum kämpfen, dass die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und die Mutter Besuchsrecht gewährt bekommt.


    Das sind mal die gegenseitigen und sich widersprechenden Interessenlagen, die ich aus deinem Post so heraus gelesen habe,.. Ich würde mal über Alternativen nachdenken, Nestmodell wurde schon angesprochen, wie wäre Wechselmodell. Bei echtem Wechselmodell heben sich u.U. die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen auf und beide Haushalten stehen Sozialleistungen zu?


    Ich würde jetzt keibe vorschnellen Entschlüsse treffen, die man dann ewig bereut.


    Dies nur mal auf die Schnelle als Denkanstöße.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Nachfrage: Du schreibst vom "Ex-Freund". Wie ist euer Familienstand? Seid ihr verheiratet (gewesen)? Wenn nicht: Hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht durch eine Sorgerechtserklärung?


    Ich empfände es als blanken Hohn wenn hier dem Vater ein Strick draus gedreht würde, dass er kein Sorgerecht hat, während sich die Mutter mehrmals ohne die Kinder 'verpisst ' hatte.


    Wie heißt es so schön in der Begründung, weshalb unverheiratete Männer nicht automatisch das GSR bekommen: unverheiratete Männer haben sich nicht zur Familie bekannt

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich würde in Eurem Fall auch über das Nestmodell nachdenken....

    Ich bin ja bekennender Wechselmodell - Fan, aber vom Nestmodell halte ich nichts.


    Besonders bei getrennten Elternteilen muss mal wohl davon ausgehen, dass sie den Kindern recht unterschiedliche Grenzen setzen, dass sich auch die Erziehung deutlicher unterscheidet als bei Elternpaaren.
    Da empfinde ich es für's Kind hilfreich, wenn diese veränderten Grenzen auch mit verändertem Wohnumfeld (andere Wohnung) zusammen kommt - wie im Wechselmodell.


    Im Nestmodell würden dann unterschiedliche Regeln am gleichen Ort gelten.
    Was Elternteil A gerade noch verboten hat ist bei Elternteil B erlaubt. Am gleichen Ort .... schwer zu verstehen.

  • Antwort auf die eingangs gestellte Frage ist: Ja, bei gemeinsamem Sorgerecht. Es genügt auch schon gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Wenn über den Lebensmittelpunkt der Kinder keine Einigkeit besteht, würde ich als verantwortungsbewusster Elternteil das Jugendamt um Vermittlung bitten. Für die Kinder erscheint es mir am besten zu sein, wenn Ihnen ihr gewohntes Umfeld erhalten bleibt. Das ist hier ihr bisheriges Zuhause.


    Sicher eine gute Idee, wenn die TS Stabilität in ihrer neuen Lebensperspektive anstrebt. Dir Kinder sollten dazu aber nicht missbraucht werden.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()