Rückwanderung

  • Hallo Ihr Lieben :winken:


    Wie vielleicht schon ein paar unter Euch mitbekommen haben, meine ältere Tochter kehrt nach etwas mehr als zwei Jahren Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurück. Ich habe mich bisher ein bisschen schlau gemacht, was sie alles dafür vorbereiten muss, und wie sie schnellstmöglich wieder Fuß fassen kann.


    Sie braucht folgende Dokumente:


    - Abmeldebescheinigung, erhält sie hoffentlich von der polizeilichen Meldestelle in Cork, IR
    - Beschäftigungsnachweise und Arbeitszeugnisse
    - Nachweis über Arbeitslosenversicherung im Ausland (?)
    - Nachweis, dass im Ausland kein Krankenversicherungsschutz mehr besteht (?)


    Ok, das wird nicht so einfach werden, aber gut, da muss sie ran.


    Wohnen: Wieder in Deutschland wird sie vorerst wieder zuhause wohnen. Einmal ausgezogen verlangt das Einwohnermeldeamt von mir eine Mietbescheinigung, wenn sie wieder einziehen möchte, stimmt das? Was muss ich hier beachten? Wie regelt man das am geschicktesten, auch im Hinblick aufs Finanzamt (Mieteinnahmen, ect.)


    Krankenversicherung: Kann sie (22 Jahre alt) vorübergehend in die Familienversicherung aufgenommen werden? Also, bis sie wieder selber Arbeit hat?


    Was wäre der klügere Weg? Sich arbeitslos melden? Bekommt sie evtl. staatliche Unterstützung dann? Oder in der Zwischenzeit, bis sie eine versicherungspflichtige Arbeit hat, nebenbei zu jobben?


    Ich bin ein wenig verunsichert, was die gesetzlichen Bestimmungen betrifft, wie man am besten vorgeht und wo man anfängt... Einwohnermeldeamt, Arbeitsamt, Krankenkasse... in dieser Reihenfolge?


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ehemalige Auswanderer, Rückwanderer oder Beamte, Versicherungsfachleute hier unter uns?


    :thanks:

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Zuallererst: Kümmern sollte sich deine volljährige Tochter ...


    Mein Halbwissen in grün notiert.


    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Natürlich kümmert sie sich selber, ich werde sicherlich nicht nach Irland fliegen und dort mit ihr an der Hand zur Polizei gehen, um sie abzumelden. Ich möchte nur sie unterstützen, denn es ist niemandem geholfen, wenn sie am Mittwoch in den Flieger steigt und dann hier in Deutschland feststellt, dass sie sich nicht mal anmelden kann :schiel


    Wegen ALG II: Ist es nicht so, dass ich grundsätzlich noch unterhaltspflichtig bin? Ich habe in meinem wirren Kopf irgendwas von 25. Lebensjahr verankert? Also wird es wohl eher keinen Mietzuschuss geben. Ich würde ohnehin nur Nebenkosten verlangen, sie zieht vorerst wieder ins ehemalige Kinderzimmer. Bevor sie nicht eine eigene Küche und eine Wohnungstür zum verschließen hat, werde ich keine Miete verlangen.


    Zur Krankenversicherung: Ihr Arbeitgeber in Irland hat einen Vertrag mit einer Krankenversicherung geschlossen, der 12 Monate gültig ist. Mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses geht der Vertrag auf den Versicherten über. Da die monatliche Prämie ohne Einkommen nicht getragen werden kann (Vollversicherung, 700 Euro p.M.) hat meine Tochter den Vertrag gegen eine Art Vorfälligkeitsentschädigung zum 30.04. gekündigt. Kann ihr das negativ ausgelegt werden?


    :hae:

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  • Du bist, da Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat und bereits berufstätig war, nicht mehr unterhaltspflichtig. (Bis darauf, dass man unter besonderen Umständen immer für seine Eltern, Kinder, Ehepartner etc. herangezogen werden kann.) Für einen arbeitslosen Arbeitnehmer in der EU ist in Deutschland zuerst das Jobcenter verantwortlich. Auch für die Krankenversicherung.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • :thanks: @Bap, das hat mir schon weitergeholfen.


    Ich selber war zum Beispiel noch nie in meinem Leben in Miete. Ich wusste nicht, dass man so etwas wie eine Mietbescheinigung braucht, um sich anmelden zu können. Erst, als mein Sohn sich nach seinem Auszug hier wieder melden wollte, habe ich das "gelernt". Einmal ausgezogen brauchen scheinbar auch leibliche Kinder einen Nachweis, dass sie wieder zuhause wohnen. War mir bis dato nicht bewusst. Ich denke mir halt, mit dieser Mietbescheinigung muss ich das Wohnverhältnis auch vor dem Finanzamt ausweisen. Erfahrungsgemäß sind mündliche Vereinbarungen unter Verwandten zwar beim Finanzamt geduldet, aber nicht vorteilhaft. Deswegen überlege ich auch hier, wie ich am besten vorgehe. Ich möchte mich nicht bereichern, aber auch keine Nachteile daraus haben.


    Vermutlich muss Tochter dann beim Arbeitsamt auch Wohnkosten nachweisen? Oder eben nachweisen, dass sie keine Kosten hat? Wäre es hier vermutlich vernünftiger, einen Betrag X anzusetzen (einen Betrag, der vom Amt bewilligt wird), damit ich zumindest mit Nebenkosten nicht draufzahle, aber doch so gering, um keinen steuerpflichtigen Gewinn zu erwirtschaften? Ist das verwerflich, mit seinem Kind so einen Vertrag einzugehen oder kann man das als ganz legitim ansehen. Hier vermischen sich in mir grade gesetzliche Bestimmungen und moralische Bedenken. :frag Und was bewilligt das Amt für ein Kinderzimmer im elterlichen Haushalt? Wohl eher nichts, oder?

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  • Wenn sie in Lohn und Brot war, passieren zwei Dinge: einmal guckt das Jobcenter, warum gekündigt wurde/Tochter gekündigt hat. Hat sie gekündigt, könnte eine sechsmonatige Sperre (fürs ALG) folgen. Hat der AG (offiziell) gekündigt, dann nicht.


    Bekommt sie Arbeitslosengeld, kommt es auf die Höhe an, ob weitere Gelder fließen würden.
    Die Meldebestätigung ist unabhängig von der Miete. da geht es auch nicht ums Finanzamt, sondern darum, dass die Behörde gern jeden an einem Wohnsitz hat (es Zuweisungen pro Kopf für jeden Einwohner an die Gemeinde gibt, Wahlberechtigung etc. Mieteinnahme durch Familienmitglied ist da eher weniger ...)
    Kosten / Miete /Nebenkosten / Kostgeld kannst du innerhalb der Familie klären und zB sagen: Mit 400 Euro Beteiligung ist alles klar. Die 400 Euro werden erst steuerrelevant, wenn du das als Mieteinkommen vertraglich regelst. Ist aber nur zu empfehlen, wenn Tochterkind so etwas braucht, um Sozialgelder beantragen zu können. (Meine Kids sind zB im Sommersemester auch ab und zu wieder offiziell bei mir gemeldet, wenn sie den Studienort wechseln)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Also, ich fasse jetzt mal zusammen:


    Sie kommt zurück, bekommt von mir eine Mietbescheinigung, (die ohne Mietvertrag zuerst einmal keine Auswirkungen auf meine Steuerpflicht hat) und meldet sich hier wieder an.


    Dann geht sie zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitslos, wodurch sie trotz Sperre (da durch sie gekündigt wurde) auch krankenversichert ist.


    Sollte sie einen Nebenjob finden, muss sie diese Einkünfte natürlich beim Amt angeben. Wenn sie dadurch keine Ansprüche mehr hat, wie wird sie dann krankenversichert sein? Familienversicherung entfällt, da nicht Student/Azubi.


    Wäre es einfacher, sie würde sich einfach gleich einen Nebenjob suchen (vermutlich hätte sie den recht schnell bei der Hand), und aus diesem Einkommen sich selbst krankenversichern? Das wäre hier wirklich nur Übergangsweise. Der Arbeitsmarkt ist bei uns gut, ihre Referenzen sind tadellos, ich nehme an, es dauert keine 3 Monate, bis sie was gefunden hat, was ihr fürs erste den Lebensunterhalt sichert.

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  • Bezüglich Finanzamt und Miete wird es erst interessant, wenn Sie Dir tatsächlich Miete/Betriebskosten zahlt. Das müsstest Du dann natürlich in der Steuererklärung angeben. Du setzt dann die Kosten entgegen, die Dir entstehen. Wie z.B. Gas, Wasser etc., hier müsstest Du aufpassen, dass Du eine ortsübliche Miete vereinnahmst, sonst kannst Du die Kosten nicht voll ansetzen. Das bringt eher nicht so viel.
    Anders, wenn ein Amt die Kosten übernimmt. Es kann aber gut sein, dass das Finanzamt auch wegen 3,50 € genau prüft... würde ich mir überlegen, zumal das wohl nicht auf Dauer sein wird?

  • Äehm, warum musst du deiner Tochter Miete abknöpfen? Nur um den Einwohnermeldeamt ihren Wohnsitz nachzuweisen?
    Du kannst ihr doch einfach bestätigen, dass sie wieder in ihr Kinderzimmer eingezogen ist. Da brauchst du dir wegen dem Finanzamt nicht in die Hose machen. Es reicht wenn ihr eine Vereinbarung macht, dass sie die Nebenkosten zu zahlen hat. (Ging bei mir beim Jobcenter auch- "Wirtschaftlichkeit" heißt das Zauberwort)


    Wenn deine Tochter wieder Zuhause ist- erster Weg -> Einwohnermeldeamt, danach zur Bank (Konto eröffnen).
    Später zur Agentur für Arbeit- die können Tochterkind ggf. dann mit entsprechender Bescheinigung zum Jobcenter schicken.

  • ALG1 fällt weg da sie über zwei Jahre im Ausland war. Ein deutsches Bankkonto hat sie noch. Dieser Gang entfällt also auch.


    Sie hat gestern noch rumtelefoniert und einen kleinen Job ergattert durch den sie ihre Krankenversicherung selber zahlen kann. Da ich keine Miete verlangen werde reicht ihr das auch erst mal um nicht vollkommen von mir abhängig zu sein.


    Jetzt soll sie erst mal runterkommen und gesund werden. Man wird sehen, ob es ein dauerhaftes Zusammenwohnen wird und dann kann ich immer noch Miete bzw. Nebenkosten ansetzen.


    Ok , danke für eure Hilfe. :thanks: ich glaube wir kriegen das jetzt hin. Ich hoffe jetzt zuerst mal dass sie sich schnell fängt und wieder Boden unter die Füße bekommt.

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