Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage und möchte gerne ein paar Meinungen von euch, weil ich selbst nicht weiß, wie ich handeln soll.
Vorab zur Info: Kind ist 2. KV hat vor 1,5 Jahren den Kontakt zum Kind abgebrochen, seitdem stellt er sich tot. Er reagiert auf keine Post, weder von Ämtern noch von mir.
Nun soll Mini im Sommer in die Kita, den Platz hat sie fest. KV und ich haben vor dem Kontaktabbruch noch über die Kita gesprochen und waren uns einig, dass es diese sein soll. Somit habe ich Mini Anfang diesen Jahres dort angemeldet und ihm die Anmeldeunterlagen mit der Bitte, sie zu unterschreiben, nachweislich und mit Fristsetzung per Post zugesandt.
Wie erwartet bekam ich nichts zurück. Es gab seinerseits keinerlei Reaktion darauf. Wie immer eben, es hat mich nicht überrascht.
Ich schilderte die Situation der Leitung der Kita. Sie reagierte verständnisvoll und sagte, ich könne die Anmeldung auch alleine unterschreiben, ich solle einfach vermerken, dass er sich weigert und der Drops sei gelutscht.
Nun bin ich aber unsicher, wie die rechtliche Lage hier ist. Darf ich das wirklich alleine bei GSR oder mache ich mich damit ggf. sogar strafbar? Ich weiß es echt nicht.
Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, seine Unterschrift vom Gericht ersetzen zu lassen. Aber soll/muss ich das wirklich machen, wenn die Kita seine Unterschrift überhaupt nicht braucht?
In wie weit müsste ich ihm überhaupt hinterher rennen? Würde von mir erwartet werden, ihn persönlich aufzusuchen und die Unterschrift einzufordern? Das würde ich vermeiden wollen.
Ich bin - und nun bitte steinigt mich nicht - froh, dass zum KV Funkstille herrscht. Der Kontakt mit ihm war immer sehr belastend, er hat sehr böse Eigenschaften an sich, die kein Mensch braucht, weder Mini noch ich.
Dementsprechend möchte ich nach Möglichkeit die Füße still halten und mit solchen Sachen keine schlafenden Hunde wecken, die ihn eventuell wieder auf die Bildfläche bringen könnten.
Mich selbst durch Alleingänge in Schwierigkeiten bringen möchte ich aber natürlich auch nicht.
Im Internet lese ich Verschiedenes. Einerseits, dass ich als betreuender Elternteil die Fremdbetreuung des Kindes selbst organisieren darf. Andererseits, dass bei gemeinsamer Sorge beide zustimmen MÜSSEN.
Was gilt denn nun?
Kann jemand helfen?
Frühlingshafte Grüße!